Hi,
ich habe einige der hitzigen Diskussion hier schon gelesen, aber bei weitem nicht alle und jeden Beitrag. Auch auf die Gefahr, Dinge zu wiederholen, wäre es mir ein Herzenswunsch, den Sachstand Anno Mai 2026 zu erfahren.
Ich werde einfach aus den vielen voreinander stark abweichenden Positionen nicht schlau.
Nachdem der User ‘alter hase’ In einem andere Thread als Lösung für einen WR Vorschlag schrieb ‘der kann netz durchlassen’, explodierte mir der Kopf, weil ich dachte, ich hätte es verstanden. Mit dieser Bemerkung war meine kleine Welt wieder in Unordnung. Stark ähnlich ist auch das Thema, ob man das Haus mit einem Schalter von der Insel auf das Netz umschalten darf. (Nehmen wir mal an, alle elektrischen Themen sind gelöst, mir geht es hier um die formellen Aspekte)
Deshalb bzw. auch auf Vorschlag von deff der Versuch, in einem eigene Thread Ordnung in das Chaos zu bringen.
Meine Bitte ist, das Leute die belastbare und vertrauenswürdige Quellen haben, diese hier benennen. Mit belastbar meine ich, das Artikel, die ihrerseits viele Konjunktive und Interpretationen verwenden, als Quellen eigentich raus sind.
Vielleicht ist das als Thema auch schon so ausgelutscht, das keiner mehr Lust hat, seine Erkenntnisse zum besten zu geben. Dann tut’s mir leid.
Ich meine jedoch, es wäre sehr hilfreich für etliche Leute oder auch Newcomer wie mich hier, eine Stelle mit wirklich guten Referenzen zum nachlesen zu haben.
Ein Wiki wäre auch extrem cool, damit das Wissen nicht in Threads verschwindet. Vielleicht können wir uns ein Wiki mir Confluence oder XWiki aufbauen?
Jetzt also zum eigentlichen Thema:
Ich suche mir schon ‘den Wolf’ im Netz, ob es irgendwo etwas wirklich belastbares gibt, das so eine Konstruktion mit AC-In nicht gegen den Begriff der ‘mittelbaren Verbindung’ verstossen würde.
Beispiele, das so eine Konstruktion legal sein soll, gibt es viele. Z.B. https://solarbringer.de/genehmigungsfreie-solaranlage-ist-das-moeglich/
Andererseits gibt es die Positionen der Clearingstelle, die sagt:
und das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:
“Zudem ist der zuständige Netzbetreiber gemäß § 6 Abs. 2 NELEV verpflichtet, eine in Betrieb genommene Erzeugungsanlage vom Elektrizitätsversorgungsnetz zu trennen oder deren Einspeisung durch andere Maßnahmen zu unterbinden, sofern diese
-
entgegen den Pflichten nach § 2 oder nach § 3 NELEV in Betrieb genommen wurde oder die Auflage nach § 2 Absatz 2b NELEV nicht erfüllt hat oder über ein ungültiges Einheiten- oder Komponentenzertifikat verfügt,
-
über Einheiten- oder Komponentenzertifikate der zertifizierungspflichtigen Einheiten oder Komponenten verfügt, die in dem Register nach § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes als ungültig gekennzeichnet sind,
oder -
nicht den technischen Mindestanforderungen entspricht, die im Einheiten- oder Komponentenzertifikat ausgewiesen sind.
Das Netzanschlussverfahren ist in § 8 EEG 2023 geregelt. Zum Netzanschlussbegehren lesen Sie bitte auch unsere Häufige Rechtsfrage „Was ist unter einem ‚Netzanschlussbegehren‘ im Sinne des EEG zu verstehen?“.
Die Regeln über die Ausführung des Netzanschlusses sind in § 10 EEG 2023 vorgegeben.“
Das bedeutet im Klartext, das ohne Einheitenzertifikat (damit sind die Growatt raus!) keine Verbindung zum Netz (auch keine mittelbare per Schalter), sonst MUSS der EV Dein Netz trennen.
UND
Meldung im Marktstammdatenregister (was gar nicht geht)
UND
Meldung durch einen eingetragenen Installatuer beim EV
usw…
Wer blickt da noch durch?
Herzlichen Dank für Eure Kommentare,
Peter
