Das wird nicht reichen, sehe ich eher bei 5000-10000 Euro. Recht teuer sind die Absauggeräte. Rothenberger geht so bei 1500 Euro los.
Bin mir sehr sicher, dass da noch eine gesetzliche Regulierung kommt. Und davon ab gibts immer noch jede Menge Leute, die das nicht DIY können oder wollen.
Ich hatte alle Modulbeschreibungen des Studiums in eine KI geladen und ihr gesagt, sie soll mal alles was eine Schnittmenge zum Kältemittelanlagenbauer und Meister hat, auflisten mit Quellenangaben aus den Modulbeschreibungen. Das ganze habe ich dann an die Handwerkskammer gesendet. Dazu alle Nachweise.
Das war wirklich viel und da die Zusage nach ein paar Stunden kam bin ich sicher, die haben nichts davon durchgelesen.
Ja die Gerätschaften sind teuer und müssen jährlich überprüft werden. Dadurch kommt man in einenKreislauf wo man Anlagen installieren muss nur um die Kosten zu decken. Unfallversicherung kommt ja auch noch hinzu.
Ich habe eventuell einen Platz für den Kälteschein A2 bei Zajadacz in Aussicht.
Mir wurde gesagt mir wurde ein Platz reserviert, aber ich habe noch keine abschließende schriftliche Aussage. Als Nachweis habe ich meine Handwerkerkarte mit dem Kälteanlagenbauer eingereicht. Die erforderliche Berufserfahrung habe ich nicht.
Moin, ich habe heute die Absage von Zajadacz / Testo bekommen. Damit bin ich tatsächlich jetzt etwas resigniert, da ich nicht weiß wie ich weitermachen soll. Es scheint als ob man wirklich nur im Ausland als Quereinsteiger an diese Scheine kommt.
Der Polen Schein wird nicht akzeptiert bei der HWK und in den Online Shops.
Mit dem deutschen Schein erhält man eine Zertifikatsnummer die man für Bestellungen usw. benötigt. Mit dem polnischen Schein kommt man nicht auf diese Zertifikatsliste.
Die fehlenden 2 Jahre Berufserfahrung im SHK oder Elektro Handwerk wurden als Begründung genannt. Ich versuche jetzt nochmal von meiner Firma einen Tätigkeitsnachweis über meine Einstellung als Mechatronik Ingenieur zu bekommen. Aber ich vermute das diese auch nicht akzeptiert werden wird, da ich keinen Kontakt zu Kältemittel hatte.
Wer einen Befähigungs- Sachkundenachweis hat, der hat das entsprechende Fachwissen nachgewiesen. Durch Nachweis von Praxis, Prüfung oder beides.
In der EU werden solche Qualifikationen und Sachkundenachweise mWn eigentlich immer anerkannt. Ausnahmen kann es geben, wenn in dem Beruf grosse Unterschiede zwischen den Ländern bestehen. Sehe ich bei Klimas nicht?
Die polnische Zertifizierungsnummer kannst du meines Wissens aber in DE nicht benutzen. Du brauchst eine Deutsche. Dazu muss man über die Umweltbehörde eine Umschreibung beantragen und es wird eine Anerkennung geprüft.
" Wenn du ein polnisches UDT-Zertifikat zur Anerkennung einreichst, verlangt die deutsche Behörde oft den Schulungsnachweis mit Stundenplan. Sieht die Behörde, dass die Ausbildung nur 8 Stunden gedauert hat, verweigert sie häufig die Anerkennung mit der Begründung, dass die praktischen Ausbildungsinhalte nach EU-Verordnung 2015/2067 in der kurzen Zeit nicht vollumfänglich vermittelt worden sein können."
Die Handwerkskammern und Umweltbehörden sind doch auch nicht blöd. Aber wenn es bei jemanden geklappt hat wäre es super einen Bericht darüber zu lesen.
Es gibt keine genaue Quelle, die besagt das es nicht theoretisch möglich ist.
Ich stütze mich auf folgende Quellen zum Umfang:
Dort steht als Umfang für A2 bei Quereinstieg 125h.
Jetzt behaupte ich das man mit 8h Polenschein keine Anerkennung (Gleichwertigkeit) des Zertifikats erreicht. Wohlgemerkt bei Quereinstieg (dafür trotzdem technische Ausbildung erforderlich). Selbst die A1 Kurse für Mitarbeiter (SHK) haben 5 Tage Umfang.
Weiterhin kenne ich bisher keinen einzigen Fall wo jemand von der Anerkennung des Polenschein für gewerbliche Zwecke berichtet. Für private Zwecke wird der Polenschein wohl rechtlich reichen.
Na dann. Es wird hier auch keiner berichten. Warum auch. Er geht seiner Arbeit nach. Umgekehrt hat sich auch noch keiner beschwert das er nicht anerkannt wird.
Hinzu kommt das auf Basis des Kat 1 oder 2 Zertifikats keine Unternehmenszertifizierung mehr ausgestellt wird. Für eine neue Zertifizierung benötigt man A1 oder A2 nach neuer Verordnung, wo man dann ja wieder an den Hürden der Aufbauschulung scheitert, wenn man jetzt mit dem "Polenschein" ankommt. (Quelle auch im Link)
Wo ich mir absolut unsicher bin ist der Begriff Personenzertifizierung. So wie ich es lese ist es nochmal etwas anderes als das reine Zertifikat A1 und A2. Personenzertifizierung ist wohl für die Unternehmenszertifizierung erforderlich. Ist mir aber auch neu.
So wie ich es verstanden habe, reicht eine persönliche Zertfizierung grundsätzlich nicht aus, egal wo du den Kälteschein gemacht hast. Es braucht nach neuer Gesetzeslage eine Unternehmenszertifizierung. Also nur zertifizierte Unternehmen können noch Geräte und Kältemittel kaufen.
Jemand, der schon 30 Jahre als Angestellter Klimaanlagen installiert hat und einen Kälteschein hat, könnte auf seinen Namen keine Anlage und kein Kältemittel kaufen. Der wäre also auch nicht mehr in der Lage, sich seine eigene Anlage zu installieren.
Ich glaube, so ähnlich ist es auch beim Elektriker. Streng genommen, darf er ohne Unternehmen privat nicht viel mehr machen als die normale Privatperson. In der Praxis wird niemand geahndet, solange nichts passiert.