Kälteschein in Polen?

Hat hier jemand den Kälteschein in Polen absolviert, oder plant es zu machen?

Habe das Thema hier gelesen, aber ist etwas "eingeschlafen". Der Threadersteller meldet sich nicht mehr, letzter Post ist 4 Monate her:

Kälteschein (DVO 2015/2067) in Polen - Erfahrungen

Kostenpunkt in Polen: 550€ + Anreise. Sagen wir mal in Summe 1000€

Habe jetzt nichts zu den Voraussetzungen gefunden, ich schätze mal eine Ausbildung als Elektriker oder SHK wird benötigt.

Die 550€ hätte man wieder drin, sobald man ein oder zwei Klimaanlagen bei Bekannten installiert hat.

Alternative wäre bei Testo: 1500€

Voraussetzungen:

  • Privatpersonen werden nicht zugelassen (also vorher Gewerbe gründen -> Meisterpflicht!)
  • mind. 2 Jahre Berufserfahrung erforderlich
  • ggf. Nachweis Lötkenntnisse

Höhere Voraussetzungen und 1000€ teurer, da gehe ich lieber nach Polen und mach noch etwas Urlaub.


Größere Hürde ist die Meisterpflicht für das Kälteanlagenbauer-Handwerk. Ohne die kann man kein Gewerbe gründen um offiziell Rechnungen schreiben zu können. Ein Weg wäre über die "Ausnahmebewilligung nach § 7a HwO", wenn man einen anderweitigen Meister vorweisen kann, z.B. Elektromeister. Ich denke aber ohne einschlägige Berufserfahrung als Kältebauer sieht es schlecht aus, die Ausnahmebewilligung zu bekommen. Vielleicht frage ich mal bei meiner zuständigen HwK nach, was die Voraussetzungen wären.

Was ist denn dein Ziel? Ab und zu mal eine Anlage bei Bekannten installieren? Oder wirklich ein Gewerbe, mit dem du dein Geld verdienst?

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Erst mal bei Bekannten anfangen, je nachdem wie es läuft wäre ich dann einem Gewerbe nicht abgeneigt.

Elektromeister habe ich (durch Ausbildung als Elektriker + anschließendem Masterabschluss in Elektrotechnik)

Moin,
nun kann ich zum ersten Mal etwas beitragen und lese nicht nur :slight_smile:
Ich habe den Schein tatsächlich Ende Juni in einem Vorort von Warschau gemacht. Es ist ein Schulungszentrum in einer Lagerhalle, gut mit den Öffis erreichbar, man muss sich dafür kein Auto mieten.
Die Schulung mit Prüfung ist inzwischen besser als das, was ich im oben genannten Thema gelesen hatte.
Zum Ablauf:
Ich habe mich über E-Mail angemeldet. Man konnte per Überweisung oder bar direkt bei der Schulung bezahlen.
Auf Nachfrage bekam ich per E-Mail zur Vorbereitung Theoriefragen (ohne Lösung) und zwei Videos mit deutscher Übersetzung.

Am Tag der Schulung ging es vormittags los. In der letzten Reihe waren Tablets aufgebaut, die mittels MS Teams den Dozenten simultan übersetzten. Das war sehr anstrengend und teilweise verwirrend, man bekommt aber das Wesentliche mit.
Nach diesem Unterrichtsteil folgte die theoretische Prüfung mit einem multiple choice Test auf Deutsch, bei dem nur eine Antwort richtig ist.
Danach gab es eine praktische Ausbildung auf Polnisch oder Englisch, Deutsch wäre nur mit der Simultanübersetzung möglich gewesen. Inhalte waren: Erklären des Kältekreislaufs und die Funktion dessen Bestandteile an einem laufenden Schulungsmodell. Dazu gehörte auch was man wie prüfen muss. Zweite Station war eine Splitanlage: Erklären, wie evakuiert wird, warum, wie lange etc. und dann Auffüllen von Kältemittel. Beim Auffüllen wird nur so getan, als wenn man es machen würde. Die dritte Station war das Hartlöten. Einfach ein Rohr mittels Löten verschließen.
Geprüft wurde dann in Kleingruppen in genau diesen Stationen. Beim Löten kann man nicht durchfallen, das muss man nur gemacht haben, egal wie gut. Bei den beiden anderen Stationen könnte man durchfallen. Wenn man sich allerdings etwas vorbereitet hat und in der Schulung aufpasst, dann halte ich das für praktisch unmöglich.
Am Ende gab es dann eine Teilnahmeurkunde, das F-Gas-Zertifikat soll demnächst per Post kommen.
Die Dozenten und das Orga-Team sehr freundlich und hat sich sehr gut um alles gekümmert. Die Prüfer waren dann von extern, auch diese waren freundlich. Die Prüfung war auch auf Polnisch oder Englisch.
Viele Grüße
Bert

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Das ist wirklich sehr hilfreich, danke!

Haben die Theoriefragen zur Vorbereitung gereicht, oder hast du dich noch anderweitig vorbereitet?

Gibt es irgendwelche Voraussetzungen, um teilnehmen zu dürfen? Auf der Website habe ich nichts gefunden.

Die Theoriefragen hätten für mich gereicht, ich habe mich aber vorher hier durch das Forum, diverse Youtube-Videos und Fachliteratur (z.B. "Der Kältemonteur: Handbuch für die Praxis", VDE-Verlag) vorbereit.

In Polen ist es gesetzlich geregelt, dass man nicht wegen einer Umweltstraftat vorbestraft sein darf, um die Prüfung ablegen zu dürfen. Andere Voraussetzungen wurden nicht genannt.

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Hallo @Bert ist ein Link von dieser Firma in Warschau möglich? Lg. Skip

Auf der Seite ist eine E-Mail-Adresse angeben szkolenia@f-gazy.com.pl dort hatte ich nach Schulungsterminen gefragt (die auf der Seite stimmen nicht wirklich). Die Kommunikation lief ausschließlich per Mail und auf Deutsch, ich vermute mittels Übersetzungssoftware aus der Gegenseite.

Danke für die rasche Antwort.

Hallo zusammen, ich bin Simon und möchte mich hier auch mal einklinken.
Wir haben ein Haus aus 1964 gekauft und sind am Kernsanieren.
Es ist keine Zentralheizung vorhanden (Nachtspeicheröfen) nun würde ich das gesamte Haus gerne mit Splitklimageräten heizen.
Dadurch sparen wir uns die Installation eines Wasserführenden Systems und ich bin auch wirklich überzeugt von der Technologie.

Habe bereits mehrere Kältetechniker da gehabt und Angebote erstellen lassen.
Die liegen für 7-8 Innengeräte bei ca 35-40000€.
Würde ich die selber bestellen und montieren hätte ich nur Materialkosten von ca 10 000€ plus Werkzeug.

Nun habe ich schon einige deutsche Schulungsanbieter angeschrieben, ob ich als gelernter Mechatroniker mit 2 Jahren Berufserfahrung und anschließendem Maschinenbaustudium bei ihnen einen Kältemittelschein machen könne. Es waren sowohl Kategorie 1 als auch 2 dabei.
Immer kam die selbe Antwort, nämlich dass ich kein Fachpersonal bin und auch keine Erfahrung mit Arbeiten an Kälte und Klimaanlagen nachweisen kann. Aber wie soll ich das denn bekommen, wenn ich für eben diese Arbeit ja den Schein brauche.
Naja muss man nicht verstehen...
Ich habe immer erklärt, dass ich den Schein nur brauche um offiziell meine eigenen Klimaanlagen am eigenen Haus anzuschliesen. Nicht um damit Geld zu verdienen oder ähnliches.
Ein Anbieter meinte sogar, dass selbst wenn ich den Kälteschein machen würde, ich die Anlagen bei mir zuhause nicht anschließen darf.

Das ist doch Quatsch oder?

So nun aber zu meinen Fragen.
Welche Kategorie ist denn der Kälteschein den die Firma in Polen anbietet? 1 oder 2 bzw groß oder klein?
Darf ich mit diesem Zertifikat dann offiziell meine Klimaanlagen bei mir zuhause anschließen ohne dass mich jemand erfolgreich anzeigen kann oder Ähnliches?

Wie war es denn vor Ort? Waren da auch andere Deutsche? Sie die Polen alles angestellte Heizungsbauer oder teilweise auch Privatleute?

VG Simon

Meister im Kältenlagenbauer Handwerk müssen keinen Kälteschein machen. Sie können diesen für eine Gebühr von 65 Euro bei der örtlichen Innung kaufen.

Rechnungen schreiben darf man auch mit einer normalen Gewerbeanmeldung. Man sollte blos nicht draufschreiben daß man Kältemittel eingefüllt hat sondern vielleicht einfach die Dachrinne daneben ausgeputzt hat.

Wie immer ist einfacher um Verzeihung zu bitten als um Erlaubnis zu fragen. Entweder du machst halt den Schein in Polen oder einfach ohne. Und als mechatroniker und studierter wirst du ja verstehen wie man ne dichte metallische Verbindung herstellt, richtig abdrückt und ne Vakkum zieht. Auf der anderen Seite ist auch eine Wassergeführte Heizung für 10k€ machbar.

Die machen den während ihrer Ausbildung.

Der Kälteschein bringt alleine nichts (ausser Wissen und Praxis) weil du in offiziell nur eine Anlage errichten darfst wenn du in einem zertifizierten Unternehmen angestellt bist. Ich habe den Schein Kat1 über meine Firma gemacht, bringt aber nichts (ausser meiner Tätigkeit in der Firma) weil die kein Kältebetrieb ist. Wer trotzdem Klimanalagen installiert etc handelt offiziell illegal.

Ausserdem kommt mir der Polnische Schein ein bisschen mager vor, im TWK in Karlsruhe lernt man in der Praxis auch richtig löten, biegen, bördeln und Entleerung + Befüllung einer Kälteanlage. Aber wenn man die Kosten dagegenhält, kann man seine Klima auch gleich von einer Firma installieren lassen :sweat_smile:

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Nee, ne....

Die meisten Meister sind schon länger Meister als es den Kälteschein überhaupt gibt.

Auf was stützt du diese Aussage?
Ich finde das Thema enorm verwirrend und kann das so in den Gesetztestexten nicht wiederfinden.

Der Gesetzgeber schreibt in der ChemKlimaschutzV in § 5 Persönliche Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten:

(1) Eine in Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe a bis c der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 aufgeführte Tätigkeit sowie die Rückgewinnung aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen, die nicht in Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 aufgeführt sind, oder die Rückgewinnung aus anderen mobilen Kälte- und Klimaanlagen darf nur von Personen durchgeführt werden, die

  1. eine die betreffende Tätigkeit abdeckende Sachkundebescheinigung nach Absatz 2 Satz 1 oder 4 oder ein entsprechendes in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworbenes Zertifikat nach Artikel 10 Absatz 1 oder Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 vorweisen können,
  2. über die zu der Tätigkeit erforderliche technische Ausstattung verfügen,
  3. zuverlässig sind und
  4. im Falle der Dichtheitskontrolle nach Artikel 4 Absatz 1, 2 Unterabsatz 1 oder 2 oder Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 hinsichtlich dieser Tätigkeit keinen Weisungen unterliegen.

Der am Anfang genannte Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe a bis c der EU Verordnung Nr. 517/2014 beschreibt alle für uns relevanten Arbeiten an Kälteanlagen:

a) Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur oder Stilllegung der in Artikel 4 Absatz 2 Buchstaben a bis f aufgeführten Einrichtungen
b) Dichtheitskontrollen der in Artikel 4 Absatz 2 Buchstaben a bis e aufgeführten Einrichtungen gemäß Artikel 4 Absatz 1;
c) Rückgewinnung von fluorierten Treibhausgasen gemäß Artikel 8 Absatz 1.

Eine Anstellung in einem zertifizierten Unternehmen lese ich da nicht als Voraussetzung für die Installation einer Kälteanlage.
Lediglich Kältemittel darf nur von zertifizierten Unternehmen gekauft werden, § 9 Inverkehrbringen, Verkauf und Kauf fluorierter Treibhausgase:

(2) Fluorierte Treibhausgase dürfen für die in Artikel 11 Absatz 4 Satz 1 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 genannten Zwecke nur an Unternehmen verkauft und von Unternehmen gekauft werden, die eine in § 6 Absatz 1 genannte Bescheinigung oder ein dort genanntes Unternehmenszertifikat vorweisen können oder, sofern eine Bescheinigung oder ein solches Zertifikat nicht vorgeschrieben ist, Personen beschäftigen, die eine Sachkundebescheinigung nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 vorweisen können.

Wobei mir hier nicht ganz klar ist, in welchem Fall "ein solches Zertifikat nicht vorgeschrieben ist" und es somit ausreicht, eine Person mit Sachkundebescheinigung im Unternehmen zu beschäftigen.

Die Hürde mit dem Unternehmen baut meinem Verständnis nach der Gesetzgeber nur bei der Ausstellung der Sachkundebescheinigung ein. § 5 Absatz 2 beschreibt, dass diese Bescheinigungen nur ausgestellt werden, wenn man eine entsprechende handwerkliche Ausbildung absolviert hat.
Was man aber mit dem Schein aus Polen umschifft, siehe § 5 Absatz 1 Satz 1 "...oder ein entsprechendes in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworbenes Zertifikat nach Artikel 10 Absatz 1 oder Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 vorweisen können."

Das sind natürlich alles Interpretationen der Gesetzestexte eines juristischen Laiens, keine Rechtsberatung oder Dergleichen.
Mich würde aber interessieren, aus welchem Gesetzestext man schließen kann, dass Arbeiten an solchen Anlagen nur legal sind, wenn man in einem zertifizierten Unternehmen angestellt ist.

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Aussage mehrerer Dozenten des TWK in Stutensee (bei Karlsruhe). Falls diese Aussage in Wirklichkeit nicht zutrifft, umso besser, dann dürfte ich legal ohne Beschränkung an Kälteanlagen arbeiten. Und es gelten die folgenden Verordnungen
F-Gas-Verordnung (EU 517/2014 bzw. neu 2024/573 ), die Chemikalien-Klimaschutzverordnung und die Durchführungsverordnung EU 2015/2067

Wenn du dahin noch Kontakt hast, frag doch bei Gelegenheit mal nach, wie sie zu ihrer Einschätzung kommen. Das geht ja mit einem ganz einfache, praktischen Beispiel: Du möchtest bei dir daheim eine Splitklima installieren oder für den lokalen Sportverein ein Getränkekühler aus Schrottteilen bauen, darfst du das deren Meinung nach? Und falls nein, warum nicht? Und falls ja, darfst du das nur weil du parallel in einem zertifizierten Betrieb angestellt bist (obwohl der Betrieb mit deiner Privatinstallation nichts zu tun hat)?

Ein wenig absurd wäre es ja schon. Die per Zertifikat nachgewiesenen Fachkenntnisse liegen schließlich bei der ausführenden Person und nicht bei der Firma. Wieso sollte die Person ihr Wissen und Können nur anwenden dürfen, wenn sie für eine Firma tätig ist, nicht aber privat? Dass geeigente Ausrüstung vorhanden sein muss, wird ja explizit im Gesetzestext verlangt.

Der Kälteschein berechtigt natürlich nicht dazu, gewerblich an Kälteanlagen zu arbeiten, Stichwort Meisterpflicht. Also als Elektriker den Kälteschein erwerben und dann die Installation von Kllimaanlagen anbieten dürfte schwierig sein. Aber ich wüsste nicht, wieso man nur gewerblich an Kälteanlagen arbeiten dürfte, der Bau von Kälteanlagen für verschiedenste Zwecke kann auch hobbymäßig erfolgen.

Die genannten Verordnungen sind mir bekannt, ich habe sie ausschnittweise im vorherigen Beitrag zitiert.

Ich glaube es läuft beim Klima zwischenzeitlich so wie beim Schweissen. Früher konnte jeder Hobbyfrickler sein Gartentörchen selbst schweissen was mit den aktuell bürokratischen Regeln von einer Lobby einfach ausgeschlossen wird. Selbst normale Schlossereien müssen ihre alten Schweissgeräte wegwerfen wenn sie ohne Computer mit abrufbaren Voreinstellungen nicht zertifiziert werden können.

Als nicht gewerblicher Frickler hilft da eigentlich nur ziviles Ungehorsam.

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Privat sind mir solche Vorgaben recht egal, ich installiere als Ingenieur der Elektrotechnik auch Leuchten selbst, obwohl ich es ohne TREI Schein, abbonierte VDE und Eintrag im Installateurverzeichnis natürlich niemals dürfte.
Interessant wird sowas immer nur, wenn es eine Unterschrift für irgendwas braucht. Was Elektrik angeht bin ich mit einem guten Kumpel mit eigenem Elektrikerbetrieb gesegnet. Bei Kälte fehlt mir sowas leider noch.
Ich fürchte mich ein wenig vor dem Tag, an dem der Schornsteinfeger meine Wärmepumpe und Klimaanlage einmal im Jahr für dreistellige Beträge kontrollieren will - das würde ich dann gerne selbst übernehmen.

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