Getz bin ich aber gespannt, ob alle das so sehen....
Ich bin überrascht, dass Di Dich auf diese Debatte einlässt.
"12. Erzeugungsanlage
an einem Netzanschluss/Hausanschluss angeschlossene Anlage, in der sich eine oder mehrere Erzeugungseinheiten eines Energieträgers (z. B. alle PV-Module mit zugehörigen PV-Wechselrichtern) zur Erzeugung elektrischer Energie und alle zum Betrieb erforderlichen elektrischen Einrichtungen befinden
[Quelle: VDE-AR-N 4100]"
Das stammt aus den aktuellen TAB der NGN Krefeld.
Damit dürfte zur Inselfrage alles geklärt sein.
Gut gebrüllt, Löwe
"... an einen Netzanschluß ... angeschlossene Anlage ..."
Betonung auf 'angeschlossene'. Jetzt kommt gleich wieder 'mittelbar' und 'Aufwand'.
Ich denke, wir verstehen, was du uns sagen willst. So what. Dann verstoße ich halt dagegen, der Netzbetreiber wird mir mit Netztrennung drohen, mich wegen Normverletzung ahnden, auf entgangenen Gewinn verklagen, ich bau ein paar mehr panele und zeig dem 'ne lange Nase. Meine Entscheidung, mein Risiko.
Was sind noch gleich deine Gründe, anderen das madig zu machen?
Gut, dann sage ich es kurz und klar, die Mods mögen mir verzeihen:
Werde erwachsen!
Die Mods mögen es MIR verzeihen: Du bellst den falschen Baum an!
Meine Antwort bezog sich auf Carolus, der seinen PV-betriebenen Kühlschrank in der Gartenhütte erwähnte und provokativ die These aufstellte, dass sei nur nach gesundem Menschenverstand eine Insel.
Dem ist imHo nach meiner Recherche beim besagten VNB jedenfalls so. Die vielfach aufgeführten Behauptungen ein Stromanschluss an das Netz des VNB auf dem Grundstück schließe eine Insel auf dem selben Grundstück aus, sind damit widerlegt.
Also beruhig Dich wieder, Brauner.
Wie leicht man einen Aufruhr lostreten kann...
Ich bin wieder stille.
Oller agent provocateur
trotzdem haben die nichts zu melden solange es nicht an ihr heiliges netz angeschlossen "ist"
da gibt es 0 deutungspielraum, die rechtlichen und technischen regelungen habe ich schon verlinkt.
es gibt kein problem, keine solarpozilei und keinen pv blockwart.
die netzbetreiber scheuen einen gerichtsprozess wie der teufel das weihwasser, weil die genau wissen was dabei rauskommt.
sonst gibt es einen streisand effekt
die haben einfach ihr drop down menü und wenn da irgendwas nicht auftaucht dann exiestiert es einfach nicht, das habe ich auch gemerkt als ich meinen stromanschluss gekündigt habe.
es kamen einfach willkürliche vorgaben ich solle einen elektriker beauftragen, wofür? nur um den zäher wegzubauen? hab denen klar gesagt wer am längeren hebel sitzt, dann sind die eingeknickt.
ist wie mit einem drogenabhängigen gerade noch soviel geben dass der nicht draufgeht aber ständig nachschub braucht, gott bewahre wenn der ihr zeug nicht mehr benötigt. das darf auf keinen fall passieren.
Wenn offiziell absolut gar nix gegen unsere (technisch vom öffentlichen Stromnetz sauber getrennte Anlagen) unternommen wird, braucht hier auch keiner inoffiziell gegen inselanlagen zu schreiben. Natürlich macht es sinn, menschen angst zu machen, dass sie dies oder jenes machen oder unterlassen. Fragt bei den versicherungsunternehmen , die können das mit statisiken belegen, dass man mit "Angst machen" menschen sehr gut beeinflussen kann, etwas zu tun. In dem fall, eine versicherung abzuschliessen.
Ohne weitere Erläuterungen:
So ist das bestimmt
Nachdem ich jetzt mal alle vorigen 49 beiträger Überflogen/Gelesen hab:
Um die Kirche im dorf zu lassen:
Dein Schema ist ein Off-Grid-Anlage mit Umschaltung - Galvanischer Trennung.
Eine Reine Inselanlage wäre es nicht!
Es ist perse eine Notstromversorgung die du aber „hauptsächlich“ nutzt statt dem Netz
Ich spiele genau mit dem selben Gedanken.
Allerdings mache ich es so wie Fronius es mir als schema Vorschlägt mit NA-Schutzschaltung.
Das ermöglicht mit einem einfachen Schlüsselschalter als eingriff in diesen („Steuer-“) Stromkreis die anlage ohne das Netz zu nutzen.
(Und darüber hinaus syncen sich alle nachfolgenden WR normalerweise an dem Notstrom WR)
Jedenfalls melde im Markenstammdatenregister die anlage als Off-Grid an und warte was passiert.
Der VNB wird sich schon bei dir melden wenns probleme gibt.
Wenn du ein „Gutmensch“ sein willst frag einfach beim VNB nach!
Und zu guter letzt.
Schalte am besten nix um! Bau ein eigenes Stromnetz mit eigenen Leitungen für die „Großverbraucher“ auf und wolla Insel!
Du bist nach der VDE und gesetz für dein NICHT-Öffentlich-angeschlossenes-Netz selbst verandwortlich… du erzeugst strom der NUR con dir verbrauxht wird und physikalisxh den Zähler nicht passieren kann - dann ist es dein problem.
L1-L3+N dürfen keine physikalische verbindung zum Netz haben dann ist alles gut.
Durch remanente zwangsgeführte Schütze ist das nachweisbar realisierbar.
In dem sinne: Schönes Woxhenende!
das kann man nicht.
hast das video angeschaut?
Das ist eine Insel... da du nicht am Netz bist, interessiert sich der VNB auch nicht dafür.
Was aber immer falsch bezeichnet wird, eine "Inselanlage" die doch irgend wie mit dem Netz verbunden ist, ist halt keine "Inselanlage"
Das ist so nicht, was ist, wenn die Schütze versagen und es doch zu einer Verbindung kommt mit Netzrückwirkungen?
Trenne es komplett ohne jegliche Verbindungsmöglichkeit und nutze anstelle ein pures Ladegerät. Damit könntest vermutlich mit durchkommen. Zur Sicherheit dann Netzseitig noch einen RCD Typ B damit die Gleichspannung auch nicht zurück zu AC über ein defektes Ladegerät kommen kann, wie bei der WB.
Wenn es fachgerecht gemacht wird, kann auch ein "defekt" bei einem schütz nicht dazu führen, dass inselspannung auf netzspannung geschaltet wird.
Falls ein schütz "kleben" bleibt, bleibt die schaltungsart erhalten, die endstromkreise werden nicht von insel oder netz getrennt und auf netz oder insel umgeschaltet. Es gibt doch nun wirklich sehr viele schaltungen, die ein umschalten der spannung für einen verbraucher absolut sicher herstellen. Wer sowas in frage stellt, wie viel kentnisse elektrotechnik sind da vorhanden ?
Am ende kommt noch einer und sagt, dass eine inselanlage in einem durch überschwemmung gefährdeten Gebiet nicht gemacht werden darf, weil man nicht garantieren kann, dass es nicht durch eine überschwemmung zu netzrückwirkungen von inselanlage zum versorger-Netz kommt.
Und mir wird verschwörungstheorie vorgeworfen . . . . . . . . Wo ist er jetzt, der köhler ? Was sagt er denn zu dem verschwörungs-Schütz-Versagen ?
so ist es
per definition ist eine insel nicht mit dem netz verbunden.
alles was mit dem netz ac zu ac verbunden ist, ist keine insel.
wenn man ohne irgendwelche probleme oder bedenken insel und netz auf andere verbraucher umschalten möchte dann nimmt man am besten den netz notstromumschalter der ist dafür gebaut und geprüft
alles andere ist gebastel das nicht zulässig ist.
Was verstehst du unter dem Begriff „remanent“ und „Zwangsgeführt“ ?
Würde mich mal interessieren
Diese begriffe verwendet man nicht einfaxh so in der elektrotechnik!
Ausserdem wären das (bei Neuprodukten) Geprüfte und getestete Geräte/Schütze!
Wie auch immer
An der Hauselektrik nach dem Zähler kann ! THEORETISCH ! jeder machen was er will solang nix passiert und einem die Anlage/Haus/Grundstück gehört… ! DÜRFEN ! Darf es nur eine Eingetragene beim Energieversorger evtl angemeldete Handwerksfirma mit Handwerksmeister Elektroinstallation!
Und das ist per gesetz so nicht durch die VDE!
Allerdings ist es sehr waage formuliert und im Volksmund übersetzt nur bis zur Zähleinrichtung und deren Verplombung auch wirklich rechtlich relevant !
Denn wie oben schon mal erwähnt: es gibt keine Steompolizei und auch kein Amt für Schwarzelektroinstallation oder sonst irgend was!
Es gibt Gutachter die kommen wenn du dein Haus abgefackelt hast oder jemand im Krankenhaus liegt oder gar tot ist.
Denn dann wandert jemand in Bau! Und das leite ist dann auch kein Spass mehr !
Also kennt euch selbst und wisst was ihr könnt !
Schätzt eich richtig ein
So n bissal abgekommen.
@linuxdep - ich verlasse mich auf die Herstellerangabe von Fronius und meine 3 1/2 jährige ausbildung zum Elektroniker für Betriebstechnik und die Meisterschule die ixh grad noch mach!
Die schaltung ist sicher ! Und wenn nicht: ABB oder Hager usw. Haben ne gute Versicherung für sowas.
Ausserdem hab ich nicht vor meine Anlage als Insel an zu melden ! Sondern als Teileinspeiser!
Mal für euch ein Youtube fund:10KW anlage errichten
Und ein etwas zähes aber sehr informatives Video über die Grundlagen der PV Technik
Noch kleiner Verweis für alle doe es gern Nachlesen wollen: Die Technischen Anschlussbedingungen kurz TAB sin Vertragsgegenstand bei abschluss eines Vertrags mit dem Zulieferer… in dieser sind alle Themen geregelt was den Anschluss ans Öffentliche Netz angeht… TAB
darum gehts hier aber nicht sondern genau das gegenteil inselbetreiber wollen nicht mit der pv ans netz.
höchstens über ein ladegerät im winter den akku nachladen.
ladegeräte kann jeder anschließen und auch laden was dieser möchte.
Alles was über der 800 W BKW Anlage ist und angemeldet wird, birgt die gefahr, dass man für 5.000 euro nen neuen zählerschrank machen muss. Was die ganze sache unrentabel macht. Wenn der zählerschrank neu genug ist, dass das nicht zu befürchten steht, kann man die Anlage auch anmelden.
Da ich angesprochen wurde:
Ich sage zum Schützversagen gar nichts und ich habe in dem Fred auch nichts dazu gesagt. Such Deine Brille, lies im Fred nach. Die Namen der Mitglieder stehen ganz oben links im Beitrag.
Editiert wg. Vergreifen im Ton. Sorry Mods!
Die gute pipi langstrumpf orakelt wie es in den kram passt . . . . . . Ernst nehme ich so jemanden nicht.