"32. Notstromaggregat
Erzeugungseinheit, die der Sicherstellung der elektrischen Energieversorgung einer Anschlussnutzeranlage oder Teilen einer Anschlussnutzeranlage bei Ausfall des öffentlichen Netzes
dient
Anmerkung 1 zum Begriff: Die Art der Erzeugungseinheiten ist nicht auf einen Generatortyp
oder eine Energiequelle begrenzt und umfasst z. B. Generatoren mit Verbrennungsmotoren genauso wie ausschließlich für Notstrombetrieb eingesetzte Speicher oder Brennstoffzellen mit Wechselrichter.....
[Quelle: VDE-AR-N 4100]"
und
"14.6 Notstromaggregate
(1) Für kundeneigene Notstromaggregate gelten die Vorgaben der VDE-AR-N 4100.
(2) In der Anschlussnutzeranlage fest (ortsfest / stationär) angeschlossene Notstromaggregate
sind beim Netzbetreiber anzumelden. Hierbei sind dem Netzbetreiber Angaben zur Betriebsweise (Inselbetrieb, Probebetrieb, Kurzzeitparallelbetrieb) zu machen. Die zur Anmeldung erforderlichen Unterlagen und Nachweise sind Anhang A zu entnehmen."
Aus besagter TAB der NGN Krefeld zitiert und daraus hergeleitet:
Eine "Insel"-PV die auf das Hausnetz umgeschaltet werden kann, ist melde- und genehmigungspflichtig.
Die NGN hat die TAB des BDEW übernommen. Wie das bei anderen VNB aussieht kann ich nicht sagen und es ist mir aus nachvollziehbaren Gründen auch gleichgültig.
Wenn sich diese TAB aber im Versorgungsvertrag finden, dann ist alles Lamentieren über zulässige Notstromschalter Schall und Rausch.
Wer also eine "Insel" plant und sich regelkonform verhalten will, der prüfe die TAB seines VNB auf eine solche oder ähnliche Passage dazu.
Danke ! Deswegen die TAB verlinkt …
Und wer will : ich kann die VDE AR N 4100 auch verlinken….
ABER! Die VDE ist kein Gesetz und solange keiner zu Schaden kommt interessierz es auch keinen !!!!!
Also beruhigt euch alle mal wieder bitte.
Ja
Solange damit kein Stromkreis versorgt wird der AUCH am öffentlichen Netz hängen „kann“
Wenn du also eine Gartenhütte mit z.B. 10-30m2 fläche über eine Inselanlage versorgst und kein NYY kabel vom Haus dort hinführt, ist es nicht anmeldepflichtig nicht mal wenn du es schaffst 30kw drauf zu bauen.
Sobald das kabel aber da ist und seien es 3x0,75mm2 ist es anmeldepflichtig!
I.d.R sollte das aber nicht der fall sein !
Den Netzbetreiber, der deinen Zähler zum tauschen kommt, interessiert es nicht, wie deine Zähleranlage aussieht, solange er seinen drei Punkt Zähler gegebenfalls auch Eh-Z aufstecken kann alles wieder verplombten kann und gehen kann sollte dies kein Problem darstellen.
Und ja, ich rede da aus Erfahrung denn in Thüringen. Beispielsweise haben wir einen bereits modernen digitalen Zähler, der allerdings nicht zwei Richtungen zählen kann.
Daher hatte ich nachgefragt und die Antwort bekommen, dass lediglich ein Installateur vorbeikommt, den Zähler tauscht, alles verplombt und wieder geht.
Zusätzlich habe ich in Meisterkurs einen Mitarbeiter der Bayern Werke (E.ON)
Der mir durch seine Ausbildung und seine Arbeit versichert hat, dass es den Netzbetreiber total egal ist, was nach dem Zähler für Geräte angeschlossen sind. Solange diese keinen Fehler verursachen oder das öffentliche Netz beeinträchtigen, wird das gekonnt ignoriert.
Wo kämen wir dahin, wenn jeder Netzbetreiber jeden Haushalt kontrollieren müsste, wie das Stromnetz des Betreiber/Kunde aussehen soll.
Das ist ja das, was Voltmeter sinngemäß sagt: Machen, nicht fragen.
Die ursprüngliche Frage, ob ein Umschalter eine Insel "erzeugt" wird mit den TAB mit "Nein!" beantwortet. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Es bleibt das "Risiko" dass man damit aufkippt und dann zurück bauen muss. Muss jeder für sich selbst entscheiden. Wie an der Supermarktkasse: Lege ich alle Waren aufs Band? Oder bleibt die Schnappsbuddel im Einkaufsbeutel?
wo steht das genau mit kann?
nein.
habe ich schon oben verlinkt
die meinung oder empfehlung des vnb oder der bna interessiert nicht im geringsten
Das gilt für den fall, wenn jemand ein 800 W BKW anmeldet. Dann wird problemlos der stromzähler ausgetauscht.
Ich kenne einen fall, da wollte jemand wieder einen zweiten stromzähler eigebaut bekommen. (Reaktivierung vermieteter Räume, keine änderung der Elektroinstallation) In einen alten zählerschrank mit platz für drei stromzähler. Es war schon mal ein stromzähler drin, der vor jahren entfernt wurde, um die zählermiete zu sparen. Der einbau wurde vom netzbetreiber verweigert, es musste für 5.000 euro ein ganz neuer zählerschrank gesetzt werden.
Zurück zu PV-Anlage:
Die netzbetreiber verlangen eine Abnahme der installierten PV-Insel-Anlage. Einen wisch von einem elektrounternehmen. So zumindest mein kentnisstand. Elgal was für eine fachliche Qualifikation man selbst hat, es wird nicht anerkannt, dass die Anlage ordentlich installiert wurde.
Eigentlich geht den Netzbetreiber nix an, was hinter dem Stromzähler passiert.
Ich sehe inselanlagen als sehr gut an, weil diese keine Netzverbindung haben, das Netz nicht beeinfussen. Deutschland ein bischen sicherer machen könnten, weil diese Anlagen auch bei einem stromausfall des öffentlichen netzes weiter funktionieren. Egal welche Art umschalter man macht, das ist alles technisch in ordnung. Es ist in keinen der Fälle möglich, dass die Spannung eines offgird wechselrichters auf das netz geschaltet wird, eigenes schütz-gebastel ausgenommen.
Man soll einspeiseanlagen bauen und anmelden, gleichzeitig wird dann über deren abschaltung geredet, weil das netz zu spitzenzeiten überlastet wird.
Ich finde das alles nicht in ordnung, manchmal kann ich mich nicht zurück halten und schreib dann auch mal was. Obwohl mir schon beim schreiben bewusst ist, dass die ein kampf gegen windmühlen ist.
Ich selbst habe eine inselanlage. Kaufe im Augenblick strom zu, weil es jetzt keinen Solar-Ertrag gibt. Das eine schliesst das andere nicht aus, eine friedliche ko-existenz ist möglich. Man muss es nur wollen. Leider gibt es keine partei, die man wählen könnte, mit der das in diese Richtung gehen würde.
Auf jeden fall ist es totaler irsinn, wenn wir uns hier an die gurgel gehen, das sich immer wieder hoch schaukelt. Neue fragen bezüglich rechlichem stand von inselanlagen sollten sofort geschlossen werden, vielleicht mit verweis/link auf die schon bestehenden treads.
Das ganze wird wieder und wieder durchgekaut, ich hatte mir vorgenommen, nicht mehr in diese Tretmühle rein zu steigen. Das ist wie mit rauchen aufhören, man schafft es nicht beim ersten mal. Ich nehm jetzt nen neuen Anlauf.
Liest Du was andere schreiben? Den VNB interessiert, wenn eine Erzeugungsanlage an einen Netzanschluss angeschlossen ist, wird oder werden soll. Gibt es die Verbindung nicht, und kann sie auch nicht mit einfachen Mitteln (Umschalter) hergestellt werden, dann juckt die Insel den VNB nicht. Das muss man dem nicht sagen und er muss nichts genehmigen.
Was im Eingangspost aber dargestellt wurde, das ist ein Notstromaggregat, nur andersherum. Ist genug PV da, betreibt der TE seine Verbraucher über die PV, fehlt Sonne oder die Verbraucher werden zu groß, schaltet er aufs Netz um.
Iwo in dem ganzen kram hat jemand geschrieben, dass man die inselanlage einfach beim netzbetreiber anmelden soll. Darauf bezieht sich mein post.
Natürlich kann und braucht man eine inselanlage nirgendwo anmelden, das ist mir auch klar.
Lies doch nochmal den Beitrag über deiner letzten Antwort.
Ich vermute mal, dass hier remanent durch redundant zu ersetzen ist. Durch die serielle Verschaltung der Lastkontakte der beiden zwangsgeführten Schütze soll sichergestellt werden dass auch bei Ausfall eines Schützes kein schwerwiegender Fehler auftritt. Macht aber meiner Meinung nach am Ende nur wirklich Sinn wenn der Zustand jedes Schützes über Hilfskontakte extern ausgewertet und entsprechend drauf reagiert wird.
Remanenz wäre in diesem Zusammenhang schlecht, dann würden die Schütze nie abfallen
Aus Gründen der Effizienz würde ich allerdings zu einem manuellen 1 - 0 - 2 Umschalter greifen (ist bei uns auch im Einsatz). Ohne Absenkung der Haltestöme, was wieder dein Einbau von weiterer Elektronik bedeutet (PWM die z.B: 150ms nach dem Anziehen der Schütze den Dutycycle von 100- auf beispielsweise 50% senkt) verballern die Schütze unnötig elektr. Energie.
ja aber wenn hier niemenad mehr der "die insel muss du anmelden" fraktion kontra gibt wo kommen wir dann hin?
siest ja leider das es immer wieder kommt und jeden dieser falschpostings muss man soofort wieder mit fakten richtigstellen, damit sich das nicht in den köpfen festsetzt.
nochmal an alle
ihr braucht den netzbetreiber im falle einer insel pv nicht zu fragen der hat in dem fall nichts zu melden und seine aussagen spiegeln nur sein persönliches interesse wieder.
Mal die Kirche im Dorf lassen, ja, ein Zählerschrank neu machen kostet was, wenn der aber bei 5000€ ist, hast ein Brett hängen, wo der Zähler und 4 SI dran sind...
Sprich mit deinem Eli oder VNB und frage, was die genau wollen, meiner ist entspannt und will bei halbwegs aktuellem Zählerschrank nur Überspannungsschutz nachgerüstet sehen, was auch sinnvol ist. Also nicht immer irgend welche überhöhten Zahlen raus hauen, denn das ist ganz individuell bei jedem. Aber bei der Anlage, wovon du schreibst, würde ich wohl auch kein 800W BKW dran bauen, da wurden bestimmt noch 1mm² Alu Leitungen verbaut.
ein Schritt davor ist wichtiger, Insel oder keine Insel! Wie du oben geschrieben hast, was einige als Insel bezeichnen ist halt keine.
bürokraten und deren worthülsen braucht hier mit sichreheit niemand.
Fazit:
- wer eine Insel möchte und Argumente dafür braucht, fragt @voltmeter und @alter-hase,
- wer Argumente gegen die eigene Insel sucht (warum eigentlich) oder anderen ans Bein äh davon abhalten will, fragt @thorstenkoehler und @linuxdep.
Wer oben bisher nicht erwähnt ist, für die ein oder andere Kategorie, darf sich gerne eintragen lassen.
der fragt nicht, der macht einfach.
Das ist keine Meinung sondern Bestandteil der TAB deines Anschlussvertrags.
Und wenn du dich dem ( rechtliches geplänkel - also ned angegriffen fühlen…) wiedersetzt begehst du wissentlichem vertragsbruch.
UND JETZT NOCHMAL ! Für alle zum mitschreiben:
Diese geschichte läuft auf Vertrauensbasis und wird nicht aktiv Kontrolliert!
WENN allerdings der GERICHTLICHE GUTACHTER AUF DER MATTE STEHT BIST DU HALT FÄLLIG
ALSO ARBEITET IMMER MIT BESTEM WISSEN UND GEWISSEN!
Wenn du es für dich verantworten kannst das du es so machs ist doch allles ok!
Aber zurück zum eigentlichen Thema dieses Beitrages ganz oben an erster Stelle.
@rava
Laut deinem Anschluss Versorger für Energie von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, gibt es die so genannte technische Anschlussbedingungen, in der klipp und klar festgelegt ist, was eine Inselanlage ist und was nicht genauso wie die DIN VDE AR N 4100 die vor der gesetzgebenden und exekutiven zu Rate gezogen wird wenn etwas passiert ist.
Außerdem gibt es keine anderen Bezugsmöglichkeiten außer der europäischen Norm, die sich wiederum auch auf die VDE bezieht in Deutschland.
Dann gäbe es noch das Energiewirtschafts Gesetz, in dem ebenfalls Bezug auf die VDE genommen wird.
Eine Inselanlage ist demnach per Vorschriften und gegebenfalls Vertragsbedingungen deines Energieversorger eine Anlage, die nicht ans öffentliche Netz angeschlossen werden kann. Unter gar keinen Umständen. Wenn du das garantieren kannst und nachweisen kannst, brauchst du diese Anlage nicht anmelden.
Deshalb meine Rat
Möchtest du diese Anlage betreiben? Baue eigene Stromkreise auf! Mit einer eigenen Verteilung und zum Beispiel einem Anschlusskabel. (so dass es wie ein „anstecktbares“ Gerät behandelt werden kann)
Dann sehe ich da kein Problem darin, dass als Insel Anlage zu bezeichnen und der Stecker ist für den Fall, dass du einen Benzingenerator als Hauptversorgung benutzen möchtest. Als Schein, in Wirklichkeit steckst du aber halt einfach im Haus an. Allerdings ist diese Lösung jetzt eigentlich eher nur als Scherz gedacht, weil dein Schema schon passt. Nur dass ich den Umschalter wie andere schon auch geschrieben haben als Handschalter mit Stellung 1|0|2 Verbauen würde
Und der Überspannungsschutz darf auch in den Bereich nach dem Zähler - Plomben - Normaler Eli (ohne lokale VNB Zertifizierung) bzw. Fachkraft sollte reichen. Sprich ich hab's selber gemacht - bisserl auskennen muss man sich aber bei Überspannungsschutz. 250€.
Spannend wird es erst wieder mit Smartmeter bzw. Steuerboxen die die alte Regelungen ersetzen/ergänzen. Aber auch hier sollten neue Einsätze (wegen RFZ oder APZ) für den bestehenden Schrank oft reichen (sofern halbwegs aktuell). Trotzdem für mich ein klares Pro Insel. Und nö ich gehöre auf keine der beiden Listen
nein
Technische Anschlussbedingungen 2007
Vertragsrechtlich können die Technischen Anschlussbedingungen (TAB 2007) eine Anspruchsgrundlage darstellen, da diese beim Anschlussvertrag vom Anschlussnehmer anzuerkennen sind.
Im Kapitel 2 der TAB 2007 wird eine Reihe von anmelde- und zustimmungspflichtigen sowie davon befreiten Tatbeständen aufgezählt. Allen ist gemein, dass hier eine Verbindung (Anschluss) an das Netz des VNB stattfinden soll. Auch das Kapitel 3 ist für die Inbetriebsetzung auf eine Verbindung mit dem öffentlichen Netz ausgerichtet. Abgesehen von diesem Fokus nennen die TAB 2007 die Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 weder ausdrücklich noch global als „VDE-Bestimmung“.
Das TAB-Regelwerk führt stattdessen die VDE-Bestimmungen auf, die es angewendet wissen will. Die TAB 2007 sind daher keine taugliche Grundlage für die VDE-AR-N-4105.
Nach TAB 2007 ist die Photovoltaik-Inselanlage ohne Verbindung zum Niederspannungsnetz mangels Nennung nicht anmeldepflichtig.
Technische Anschlussbedingungen 2019
In den TAB 2019 ist die Situation ähnlich. Zwar wird hier die VDE-AR-N 4105 ausdrücklich erwähnt, jedoch ist der Geltungsbereich in Kapitel 1 auf elektrische Anlagen beschränkt, die an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen sind oder werden. Da die TAB auf der NAV basieren, kann es auch gar keinen anderen Fokus geben.
Nun kennen die TAB 2019 tatsächlich den Begriff „Inselbetrieb“ im Zusammenhang mit Notstromaggregaten (VDE-AR-N 4100 Anwendungsregel:2019-04 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung)“).
Hierbei erfolgt jedoch sehr wohl der Anschluss an das Versorgungsnetz, ohne dass eine Einspeisung erfolgt. Solche Photovoltaikanlagen sind dann durchaus anmeldepflichtig, weil aufgrund der Verbindung eine Synchronisation mit dem öffentlichen Netz erfolgen muss. Autarke Inselanlagen sind jedoch nicht erfasst.
wie wärs wenn die ganzen schlaumeier endlich erklären als was eine nicht mit dem vnb netz verbundene anlage angemeldet werden soll?
als teil oder volleinspeisung?
wie oft soll ich das eigentlich noch verlinken lest und schaut ihr eigentlich garnichts?
der letzte thread hatte galube ich über hundert seiten da gab es auch paar so schlaumeier deren argumente allesamt von den forumnutzern zerfetzt wurden.
einer hatte sogar mit richtern und ingeneuren diniert und sich mit diesen über den thread belustigt.
man hat dann nie wieder von dem gehört.
Beim netzbetreiber muss ich ja ned melden.
Wenns ne reine Insel ist!
Ich hab noch was anderes gefunden was sich mehr Gesetzlich anhört.
Das EEG (Energierzeugungsgesetz) und deren Leitfaden.
Ich kann soweit ich weis aktuell nur im Markenstammdaten-Register hinterlegen das meine Anlage eine Insel ist.
Und demnach würde sich, wenns jemanden juckt, jemand bei mir melden.
Also einfach ned anmelden und klappe halten.
schau doch das verlinkte video an. ich habe sogar nen zeitstempel hinterlegt an dem der relevante teil startet.
inselanlagen sind da nicht vorgesehen eine insel ist nicht mit dem vnb netz verbunden und soll auch nie verbunden werden.
lass es einfach
die "meinung" und der "leitfaden" der bundesnetzagentur spielt keine rolle für anlagen die nicht mit denm vnb netz verbunden sind.
das wurde schon auf hunderten seiten in diesem forum bis zu erbrechen widerlegt