Unsere WEG wollte Aufnahmen machen und wurde dahingehend vom Dienstleister informiert, das alle Mieter rechtzeitig schriftlich zu informieren sind mit genauer Zeitangabe, so das sie persönliche Gegenstände vom Balkon nehmen und die Vorhänge schließen können.
Und nur der Widerspruch eines Mieters hätte gereicht das zu verhindern.
Die LuftVO verlangt das Einverständnis der Nutzungsberechtigten, und bei vermieteten Wohnungen sind das die Mieter. Öffentlichen Grund ohne Nutzungsberechtigte wirst Du in Wohngebieten kaum finden. Beachte dabei auch Abstandsregelungen zu anderen Objekten.
Öffentlichen Grund gibt es in unseren Wohngebieten viele. Nennt sich öffentliche Straßen mit vielen Parkplätzen. Drohnen der Klasse C0 und C1 reichen für Aufnahmen aus, um ein Haus zu vermessen (z.B. Festellung wie viele Solarpanels auf das Dach passen) und Schäden festzustellen. Bei diesen Klassen sind die Abstandsregelungen lax.
Alternativ sollte es vermutlich kein Problem sein ein berechtigtes Interesse darzustellen. Eine Konzern wie Vonovia kann das sicherlich mit dem eigenen Anwalt vorher juristisch abstimmen. Es geht hier ja nicht darum, Fotos zu veröffentlichen.
Und wenn es doch eine Klage gibt, ist das für einen Konzern wie Vonovia vermutlich weniger ein Problem. Evtl. nimmt man das Restrisiko billigend in Kauf, wenn man andere abschrecken kann.
Insofern sollte ich mir als Mieter nicht allzu sicher sein, dass ich eine Wohnungsgesellschaft erfolgreich verklagen kann, weil diese festgestellt hat, dass man Panels auf dem Balkon hat. Zumal, wenn man keine Beweise hat, dass Drohnenaufnahmen vorliegen.
Wenn die Panels auf dem Balkon wie beschrieben angebracht sind,
Das System ist nicht mit dem Stromnetz verbunden.Es ist auf dem Balkon nichts angebohrt oder angedübelt worden.Ebenfalls ist das System von aussen nicht zu sehen.
würde ich das dem Vermieter darstellen und ihm zur Beruhigung Fotos bereitstellen, die dies nachweisen. Wenn dies standsicher auf dem Balkon ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Vermieter es verbietet.
Klar ohne Nachweis, also ohne Foto, wird das die Wohnungsgesellschaft nicht akzeptieren.
Wie Du zitiert hast, waren die Pannels von aussen nicht sichtbar. Sie befanden ich im höchstpersönlich Lebensraum, da ist schon das Aufnehmen und Übertragen der Aufnahmen strafbar.
Start und Landung von öffentlichen Verkehrsflächen aus sind so gut wie unmöglich aufgrund der einzuhalten Abstände zu Unbeteiligten. Wer kann schon ein Gebiet von einen Durchmesser von 60 bis 100 Meter dauerhaft frei von Unbeteiligten halten? Die Genehmigung dürfte schwer zu bekommen sein.
Sollte der Vermieter ein berechtigtes Interesse haben, kann er dies ja den Mietern rechtzeitig schriftlich Ankündigungen. Die Anschrift hat er ja.
Ich würde mich als Mieter nicht in Rechtfertigungszwang setzen lassen.
Wenn der Vermieter Vorwürfe hat, darf der die gerne schriftlich vorbringen und begründen.
Hab gerade gesehen, das die Mavic 3 inzwischen eine C1 Zulassung hat, dann reduziert sich der Bereich der Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes ja deutlich. Dürfte dann einfacher bei der Stadt zu beantragen sein.
So bei mir ist die Wohnbau GmbH (> 20.000 Wohnungen) das Problem, habe gestern ein Schreiben erhalten, mit verleumdischer Falschunterstellung, ich hätte schonmal die Aufforderung erhalten das PV-Modul am Balkon wieder zu entfernen. Inkl. Fristsetzung in zwei Wochen, was tun? Das Modul ist grad mal seit vier Wochen aktiv. Eine Begründung fehlt auch.
Ob es eine verleumdischer Falschunterstellung ist, kannst Du so nicht behaupten. Der Brief könnte ja verloren gegangen sein. Ist nicht mal so selten.
Wenn das BKW seit 4 Wochen aktiv ist, hast Du es sicherlich angemeldet sowohl bei der BNetzA als auch beim Verteil-Netzbetreiber. Und damit hast das Schreibens des Netzbetreibers.
Das würde ich kopieren, mitteilen, dass Du kein Schreiben von denen erhalten hast, den Auszug aus dem Markenstammregister (BNEtzA) beifügen und denen ein Foto beilegen, wo man erkennen kann, dass Du die Fassade nicht angebohrt hast. Wenn man das/die Panels von außen nicht sehen kann, würde ich noch ein Foto von Außen beifügen, aus dem das ersichtlich ist.
Klar: Wenn Du die Anlage nicht angemeldet hast und deren Ängste nicht nehmen kannst, dass Du am Gebäude gebohrt hast (Da sind Vermieter insbesondere sensibel, wenn es ein Wärmedämmsystem ist) oder sonst etwas beschädigt hast, wird man darauf bestehen, dass Du die Anlage erst mal abbaust. Du hast ja auch rechtlich keine Möglichkeit ohne Anmeldung die Anlage zu betreiben.
Schreib denen doch erstmal ganz freundlich und erkläre die Situation, dass du das erste Schreiben nicht erhalten hast und dir auch eine Begründung fehlt, warum das Balkonsolar abgebaut werden soll bzw. sie dir die Bedingungen schicken sollen, unter denen du das BKW weiter betreiben kannst.
Generell hast du kein Anrecht darauf und hättest es vorher mit dem Vermieter absprechen müssen. Du bist also in einer schlechten Verhandlungslage.
Keinerlei Bohrungen, einzig zwei gummierte Rohrschellen und zwei Rund-Halterungen hängen am Rund-Rohr. MaStR ist durch, Stadtwerke lassen noch auf sich warten.
So, die Stadtwerke haben es genehmigt, sogar dass ich es selbst aufbauen kann hab ich schriftlich. Auch das MaStR ist fertig und damit die Förderung.
Und ab 8. April könnte das Solarpaket 1 politisch fertig diskutiert werden, damit entfällt die nötige Genehmigung durch den Vermieter les ich immer wieder. Zudem ist der Klimaschutz deutlich wichtiger geworden, zwei Referenzurteile kenn ich ja schon die den Mietern Recht gegeben haben.
@voltmeter ... es müssten dann schon plausible und nachvollziehbare Gründe sein welche dagegen sprechen.
Bin gespannt welche Mindestvorgaben und Standards (Produktnorm, Sicherheit, etc.) dann erfüllt sein müssen um vom Vorteil einer "priviligierten Maßnahme" zu profitieren.
Vertue dich nicht, der hat seinen Account selber stillgelegt. Ja, und das ist Politik Bashing. Diese nutzlose Pöbelei mag nicht falsch sein, aber hilft HIER nicht weiter. Und in der Kirche ist es auch nicht erwünscht, mit den geweihten kerzen um sich zu werfen. Überall habt ihr Grenzen, und hier ist es die nuzlose Streitere und basherei.
Ich glaube nicht, dass das so schlimm ist. Auch du darfst machen, was deine Tochter getan hat: Abstimmung mit den Füssen.
Da kann der Gesetzgeber ändern wollen, was er will.
Aus der Verpflichtung, das alle Änderungen an der Mietsache fachgerecht zu erfolgen haben, werdet ihr als Mieter hicht heraus kommen.
Mechanisch und Elektrisch!
Da man Solarpanele aussen montieren muss, lassen die sich auch nicht verbergen.
Irgendwelche Diskussionen über Privatsphäre an aussen angebrachten Installationen sind ein Widerspruch in sich.
Alles was man von aussen sehen kann, ist öffentlich Zugänglich.
So lange ihr für so etwas keine Abnahme habt, dürft ihr es wieder beseitigen und riskiert noch, das jemand nachsehen kommt, ob ihr bei der Montage nichts beschädigt habt. Die Beseitigung festgestellter Schäden geht dann auf Kosten eurer Kaution.
Die hässliche Grauzone ist, dass fachgerecht nicht heißt: vom Fachmann. Dass man Änderungen rückbauen muss, ist optisch. Im Innenraum Spachteln man Dübellöcher zu, aussen ist das Thema schwieriger.
Und die Klemmhalterung am Balkon setzt Festigkeit des Geländers voraus.
Kein einfaches Thema, das Interesse der Mieter das zu verhindern kann ich teilweise verstehen, die Methoden nicht.
PS: die einfachste Methode das zu fördern wäre eine Vorschrift, dass Balkone mit Befestigungspunkte für Modulhalterung ausgestattet sein müssen.
Verbergen.... wozu. Ich kann ja Module mit berüchtigten Maus Design oder wenn es sein soll in schreibunten Farben dran klatschen. Gibt's halt nicht um 50€. Architekten verschlafen einfach in der Pendeluhr.
Oder ist es die Gier die eine etwas schwächere Leistung für optisch angepasste Module nicht akzeptiert.
so, die Argumentiererei ist erstmal beendet - das Gerichtsverfahren findet am 2. Oktober 2025 um 10 Uhr im Erlanger Amtsgericht statt. Kürzlich neu vom Vermieter eingebrachte Gründe: Gefahr der Nachahmung, die Luft vor der Balkonbrüstung ist nicht mitvermietet, die Feuerwehr könne nicht mehr anleitern