Inselsolar auf Balkon - Vermieter macht Ärger

Ich frag mich (als Vermieter), weshalb man gegen sowas klagt.

Da seh ich keine nicht reversiblen Löcher oder Verschraubungen. OK, ungefragt an der Lampenfassung einspeisen ist nicht die Feine...

Hängt halt von der sonstigen Elektroverdrahtung ab.

Ich sehe das problem auch eher bei den mit-Mietern, die im gleichen Haus auch ne Wohnung gemietet haben. Das ist oft so, einem kann man es net recht machen. Wenn man sucht, findet man was, über das sich dann streiten lässt. Wenn die mietwohung ne vermietete eigentumswohung ist, hockt der eigentümer der Wohnung zwischen den Stühlen.

Zum glück können jetzt auch mieter ihre BKW machen und werden net durch irgend zeitgenossen gehindert, die jedem das leben schwer machen, egal um was es geht.

Ein loch durch ne wand bohren ist doch ok, das ist schnell zugespachtelt. Wenn es einen mieterwechsel gibt muss eh immer einiges an renovierungsarbeiten durchgeführt werden.

Und wie hat er das Holzgestell am Haus befestigt ohne zu bohren?

Sieht man doch. Garnicht.

Es steht selbsttragend, ist an einer Seite unten mit nem Winkel an die Holzdielen geschraubt und oben mit ner Schelle an der "Wäscheleinenstange".

Mehr brauchts da wohl auch nicht...

So, ich habe die Solaranlage erst einmal abgebaut.
Im Winter kommt eh kaum was rein.

Ich schaffe mir bis zum Frühling eine genaue Übersicht, was der Gesetzgeber erlaubt, und was nicht.
Auch schalte ich einen Rechtsanwalt hinzu.

Und dann baue ich die Solaranlage wieder auf.
Exakt nach den Anforderungen des Gesetzgebers.
Sollte sich rausstellen, das selbst sichtbare Solarpanele kein Verbot rechtfertigen, dann baue ich die Solaranlage sogar weiter aus.

Der Vermieter (Vonovia) wird mit dem Umstand nicht glücklich sein.
Denn bisher hat man meine Solaranlage nicht sehen können.
Wenn ich vom Anwalt grünes Licht bekomme, dann wird man die Solaranlage weithin sehen können.
Für mich gut, denn die Ernte ist dann natürlich deutlich besser.

Ich warte jetzt erst einmal den Jahreswechsel ab und studiere dann genau die Gesetzeslage.

Ist nur blöd mit den 150€ Selbstbeteiligung für die Rechtsschutzversicherung.

@jay Es sei denn, er klemmt den Verbraucher direkt an den WR.

Dann bleibt es eine Insel. Keine mittelbare Verbindung zum Netz des VNB, unmittelbar ja offensichtlich eh nicht.

@Mobilsolar

Wie fachgerecht kann denn Stecker in die Steckdose stecken sein?

Ich sach ma so, ich kann nich soviel fressen, wie ich manchmal kotzen möchte.

Im PV/AkkuForum mitlesen und solche fadenscheinigen Argumente bringen. ?

Spitzfindigkeiten die ein negativ eingestellter Vermieter nicht verstehen wird.

12V kennt er als "ungefährliche Autobatterie"...

Hallo!

Hier geht es ja um Vonovia als Vermieter. Die vermieten mehr als 500.000 Wohnungen und haben 15.000 Mitarbeiter. Da werden sowohl Elektromeister als auch Anwälte dabei sein. Da sollte man sich besser auf nichts einlassen, denn dieser Vermieter versteht die Spitzfindigkeiten sehr gut...

Grüße

Maximilian

Eben. Deshalb würde ich da nicht mit "selbstgebastelten Inseln" "provozieren".

Ob die aber gleich mit so nem Aufgebot auftauchen halte ich für fraglich...

Deswegen sicher nicht. Aber wenn man mit ihnen Streit anfängt dann streiten sie zurück. 15.000 gegen einen! Da würde ich den Ball ganz flach halten. Und natürlich freundlich fragen, wie sie sich nach der (hoffentlich) kommenden Gesetzesänderung, die den Mietern ein Recht auf eine kleine Solaranlage gibt, die Umsetzung davon vorstellen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass sich bei so einer großen Firma schon jemand Gedanken dazu gemacht hat.

@thorstenkoehler Danke für deine Einschätzung. Ich halte sie jedoch für überflüssig.

sonnige Grüße mobilsolar

Solche allgemeinen "Rechte" halte ich für sehr Problematisch.

Viele Mieter denken dann, sie könnten irgend ein Konstrukt an eine beliebige Leitung dranknoten. "ist ja mein Recht"...

Dass damit aber praktisch immer mehr (oft unsinnige) Regeln einzuhalten sind, als ohne eine gesetzliche Regelung, sehen sie nicht.

Solche Gesetze waren bisher immer ein Bärendienst und haben mehr Probleme und Kosten geschaffen, als gelöst.

@Administratoren Haltet den User mal im Auge. Seine Posts klingen stark nach KI zum etablieren eines Spambots...

Gibt es diese Phrase nicht gerade auch bei andren Neuusern?

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Welchen User meinst du ??

( Grins.... weg isser !)

Gut mitgedacht, danke.

Hm,

hat sich die Vonovia denn einmal dazu geäußert, auf welcher Rechtsgrundlage sie meint, Dir verbieten zu können, was auch immer auf den Balkon zu stellen? Könnte ja auch ein Bild von Oma Frieda oder ein Dicker Kaktus sein. Das muss dem Vonovia-Mitarbeiter ja nicht gefallen. Aber einen Befehl a'la "Runter damit!" würde ich echt belächeln. Da würde ich's auch auf eine KLage ankommen lassen. Spätestens dann muss er ja einen Grund für die Klage engeben. Du könntest auch mal die Hauptgeschäftstelle der Vonovia befragen, wie sie denn generell zu Kleinsolaranlagen steht. Die Antwort gerne mal hier posten.

Ich weiß allerings nicht, ob Du mit einem nach DIN zugelassenen Balkonkraftwerk vielleicht sogar besser dastehst. Denn das hat wegen seiner elektrischen Anbindung meines Wissens nach in letzter Zeit niemand mehr verboten bekommen. Eine Batterie in der Wohnung muss der Vermieter vielleicht nicht akteptieren. Weiß ich aber nicht. Vielleicht feuersicher einpacken. Habe ich mit meiner DIY Anlage aus eigenem Interese auch so geamcht.

Zur allerletzter Not baust Du ein Klappgestell drunter und behauptest, Du hättest den Tisch an die Wand gelehnt. Das man einen Tisch nicht an die Wand lehnen darf, davon habe ich jetzt auch echt noch nie gehört. Und außerdem kannst Du Dich auf das oben schon erwähnte Urteil berufen. Einer Klage würde ich da ganz gelassen entgegensehen. Wenn die durchkäme, dann wäre Dein Fall jedenfalls in allen Medien.

Vonovia, was? Wo ist denn gleich noch meine schwarze Liste? Ah, hier: vermerkt!

Ich würde, falls es zu Unstimmigkeiten kommen sollte, auch nochmal die Sache mit der Drohne ins Gespräch einbringen, das kann schnell sehr teuer für die werden.

Warum sollten Drohnenaufnahmen vom eigenen Haus in der Außenansicht nicht erlaubt sein, wenn man die Bilder nicht im Internet veröffentlicht? So wie ich das verstehe darf man die Außenansicht des eigenen Hauses nach Belieben fotografieren. Wo ist da die Gesetzesgrundlage, die dies verbietet? Hier zoomt ja keiner in das Innere der Wohnung rein.

Das Überfliegen mit Drohnen die Kameras haben ist nur mit Zustimmung der Nutzungsberechtigen zulässig.

Und es wurde hier ja offensichtlich der Balkon fotografiert, so das Gegenstände darauf erkennbar waren.

Da sins nicht nur die Aufnahmen datenschutzrechtlich problematisch, sondern schon der Flug selbst alleine gem. LuftVO.

Kann sehr schnell sehr teuer werden.

Da wird m.E. nur das Überfliegen von Wohngrundstücken geregelt. Wenn man die Aufnahmen vom öffentlichen Grund aus macht, sollte das kein Problem sein. Bei berechtigtem Interesse wie z.B. Fotografieren des Hauses, um ein 3D-Modell zu erstellen zwecks Solaranlagenplanung sind aber auch Aufnahmen mit Überfliegen von Wohngrundstücken erlaubt.

Wenn es überhaupt eine Drohnenaufnahme war und man dies nachweisen kann.

Gilt dafür nicht, daß man die Erlaubnis vom Grundstückeigentümer braucht? Was für einen Vermieter ja wohl dann eher kein Hindernis wäre.

Oliver