-langjähriger Monteur beim VNB, Schulkollege von mir und hat in dem Laden schon gelernt.
Bezirksmeister beim VNB und halbes Familienmitglied
Chef einer mittelständigen Kabelbaufirma (100-200 Angestellte) bauen ganze Mittel und Hochspannungstrassen.
Jeder von denen beschäftigt sich täglich mit der Materie, haben persönlich aber keinen Vorteil, ob Insel oder nicht. Wenn die alle 3 steil gehen, bei dem Begriff Insel und alle drei sich so etwas von einig sind, dann nennt es gerne hören sagen oder denkt darüber nach. Mir völlig egal, ich weiß was ich davon halten muss.
"Desweiteren sind sie dazu verpflichtet worden, jeden Verdachtsfall zur Anzeige zu bringen. ....Auch hätten alle zertifizierten Elektriker einen Hinweis bekommen, das ihr Zertifikat erlischt sobald sie an solchen Anlagen beteiligt sind."
Könntest du um Dokumente (internes Schreiben, Hinweis Schreiben) bitten? Wenn nötig (eigentlich sollte sowas nicht unter Geheimhaltung jedweder Art fallen, vor allem der "Hinweis") anonymisiert durch schwärzen und dann hier posten?
Dir ist sicher klar, dass Du hier unter Pseudonym postest und nichts ohne Links oder zumindest Photo von Dokumenten, unabhängig überprüfbar ist.
Die elektrische Versorgung muss diskriminierungsfrei laut europäischem Recht erfolgen. Genau das wird gerade durch Behauptungen zur Unterwerfung durch einen „Netzanschluss“ behauptet nicht gewährleistet.
da kann man Artikel 15 Absatz2 auch lesen das ein Kunde das Recht hat Energie zu verkaufen, muss er aber nicht.
Ergo kann Energie erzeugt werden so viel man will, es muss nicht verkauft werden, somit ist man auch nicht Marktakteur und trotzdem ist alles rechtens weil man es einfach kann.
Da stehen noch mehr Sachen wegen der Diskriminierung von Stromerzeugern die der Staat verhindern soll habe ich aber nicht weiter verfolgt.
Ich fühle mich schon diskriminierend behandelt wenn man mich in eine bestimmte Richtung drangsalieren will und glaubt das alles im „grünen“ Bereich ist.
Ich will hier gar nichts beweisen und muss es auch nicht. Es ist genug geteilt worden. Wenn du auf meine eigene Seriösität kannst du mich gerne privat anschreiben. Ich habe hier persönliche Äußerungen von Freunden und Bekannten geteilt, ich habe es untermauert das ich euch erklärt habe warum ich diese Aussagen als seriös halte. Wem das nicht reicht, dem kann und will ich nicht helfen. Ich kann will und werde nur immer wieder sagen, seit Vorsichtig mit dem Begriff Insel. Für viele ist es eine angebliche Grauzone, scheinbar für andere nicht.
Die gesetzlichen Begriffe mittelbar und unmittelbar scheinen zumindest untrrschiedlich interpretiert zu werden. Auf Seite der VNB und den Leuten die sich beruflich da täglich mit beschäftigen, scheint die Interpretation sehr sehr deutlich zu sein.
Die nächste Frage ist doch was bedeutet stationär. Feuchten Lappen drunter 5cm verrücken? Rollbrett drunter und in den Nebenraum? Motorisiert im wohnmobil.....? Googelt doch die Begriffe mal. Gibt bestimmt eine Definition oder fragt mal einen Juristen. Ich treffe demnächst einen, der arbeitet sogar bei der Eon, dauert noch ein paar Tage. Auf dem Geburtstag eines Freundes.
Ich sage euch nur, seit Vorsichtig mit eurer Interpretation der Insel. Die "Gegenseite" ist angefixxt, hat das Thema ganz ganz oben auf dem Schirm und ist sich seiner Sache sehr sehr sicher.
Noch mal etwas zur Motivation, solche Dinge zur Anzeige zu bringen. Allen Monteuren, die irgendwo mit der Materie befasst sind, ist mittlerweile klar, das nicht angemeldete PV Anlagen sehr sehr oft (nicht alle) den NA Schutz nicht einhalten. Da ist nicht viel nötig, diese zu motivieren auf unangemeldete Anlagen zu achten. So jetzt ist aber endgültig Schluß für mich, mit diesem Thema. Es reicht wirklich
„Ein Netz- und Anlagenschutz ist eine selbsttätig wirkende Freischaltstelle für dezentrale elektrische Energieerzeuger, wie etwa Photovoltaik- oder Kleinwindkraftanlagen, die in das öffentliche Netz einspeisen. Er sorgt im Fehlerfall für die sofortige Abschaltung der dezentralen Energieerzeugungsanlage.“
@sarowe1972
Ich muss tatsävhlich mal nachfragen, weil ich schon ein paar Mal - auch in anderen Threads - das gefühl hatte, dass du Insel gesagt hast und was anderes gemeint hast. Oder umgekehrt.
Also: was ist für dich eine inselanlage?
Was macht ein Inselwechselrichter?
An der Stelle kannst du auch gleich erklären, welche Funktion ein NA Schutz erfüllt und wie er diese Funktion in Kombination mit einem Inselwechselrichter erfüllen soll...
Eine Insel ist eine Elektrische Anlage die völlig getrennt vom öffentlichen Netz (Grid) ist. Nach der Info vom Freitag nicht mal ein so genannter in Betrieb befindlicher Hausanschluss vorhanden ist.
Der NA Schutz regelt, das sobald das Netz ausfällt auch eine, wie nennt man es genau, eine galvanische Trennung zwischen Wechselrichter und Netz vorhanden sein muss. Innerhalb wieviel milli Sekunden......?
Natürlich ist ein NA schutz bei einer echten Insel nicht wichtig. Aber all diese Konstruktionien mit Umschalter etc sind keine Inseln, also müssen sie den NA Schutz und die DIN 4105-2018 erfüllen. Sobald der Wechselrichter das erfüllt, ist er dann auch Problemlos anzumelden.
Noch einmal. Es ist uninteressant ob ein Netzanschluss vorhanden ist, es ist legal Strom zu erzeugen und in zu nutzen. Deine Aussagen dienen nur dazu um zu verunsichern.
Was soll denn nicht rechtmäßig sein und zu einer Anzeige führen?
Nichts liegt mir ferner als zu verunsichern. Jeder der eine Insel hat und um bei der Formulierung zu bleiben, die keine mittelbare oder unmittelbare Verbindung zum öffentlichen Netz hat, da hast du völlig recht. Wie unser VNB sprich die SH Netz das interpretiert, habe ich oben erklärt
@sarowe1972 wie müsste ein NA Schutz angeschlossen werden, um die Funktion der Kontruktion mit Umschalter zu verbinden? Netz fällt aus und der Schalter sorgt dafür, dass der Akku nicht mehr aus dem netz geladen werden kann? Klasse Teil.
Wo gefährdet die Kontruktion mit Umschalter den Techniker auf der straße?
Die SH Netz stellt sich über europäisches Recht und diskriminiert Inselanlagenbetreiber um sie zu Marktakteuren zu zwingen? Deshalb gibt es auch so viele Anzeigen vermute ich mal.
Zu deiner These des NA-Schutzes im Inselnetzwechselrichter ist falsch. Da kannst du noch einmal die Blauen-Hefter rausholen und nachschauen. Inselwechselrichter bekommen keine Verbindung zum Netz, also auch kein NA-Schutz.
Was sonst könnte eine „Insel“ mit dem Netz zu tun haben?
Wie der Akku im Wohnmobil, auf dem Boot usw. mit Ladegerät überwintert, eine Flaute überbrückt wird, diese Powerstationen geladen werden … Die Ausgänge von OFFGRID Wechselrichtern kann man nicht parallel mit dem Hausnetz oder dem öffentlichen Netz verbinden!
Und täglich grüßt das Murmeltier … hatten wir das nicht schon?
Solch abwegiger Argumentation und Haarspalterei kann man nur das Wort reden, wenn man auf irgendeine Weise davon profitiert? Wessen Interessen du auch immer mit deinem Halb- und Falsch Wissen hier verfolgst und verteidigst.
Punkt 1 Du kannst gerne nach Straßburg gehen und dein Recht einklagen.
Punkt 2 Bei einer Insel hast Du völlig Recht, kein NA Schutz notwendig. Ich habe nie etwas anderes behauptet. BEI EINER INSEL!!!!!! KEINE MITTELBARE ODER UNMITTELBARE VERBINDUNG ZUM NETZ.
Sorry,das ist die Formulierung um du nicht drum herum kommst. Auch das werden wohl letztendlich Gerichte klären müssen und solange gilt wohl die allgemeine juristische Praxis und die hat SH Netz anscheinend genau wie alle anderen mir bekannten VNB festgelegt oder interpretiert. Im Falle das du damit in Konflikt gerätst, steht es dir ja frei dagegen juristisch Vorzugehen.
Man verdammt, ich habe mich doch auch richtig mit der SH Netz und deren TAB angelegt. Ich habe denen auch sehr deutlich erklärt, das ihnen mein Akku nichts angeht. Und habe ihnen erklärt was sie überhaupt in ihren TAB regeln dürfen. Zugegebenermaßen waren da wohl einige andere vor mir schon dran, sonst hätten sie nicht so schnell eingelebt. Aber ich habe ihnen damals auch den genauen Paragraphen der NAV unter die Nase gehalten. Aber die Ausnahme Regelung für die Nichtanmeldung einer Insel führt halt über die Formulierung der "mittelbaren und unmittelbaren Verbindung zum Netz"
Und nocheinmal, wie das die VNB interpretieren, habe ich oben geschildert.
Nicht mehr aber auch nicht weniger.
Mich kotzt dieses Thema echt an. Das einzige was ich möchte, ist das sich jeder mal hinterfragt ob er eine Insel hat und ob ihn das Risiko wehrt ist. Verantworten muss es letztendlich jeder. Wenn ihr euch so sicher seit, das eure Anlage als Insel durchgeht, dann macht es doch so und regt euch nicht auf und Rechtfertigt euch hier mit allem möglichen, bis hin zu europäischen Recht. Ich weiß nicht, auf welchen Passus ihr euch da berufen wollt. Ist mir auch egal. Bei uns im Gesetz steht mittelbar und unmittelbare Verbindung und Fertig ist es
Solarheini das jetzt nicht dein Ernst. Ich versuche bei jeder Gelegenheit sowohl den VNB und den Big five ans Bein zu pissen. Bei unserem VNB in Quickborn bin ich persönlich bekannt, jepp da hast du recht ? ? ? ?
Aber ganz ganz anders als du andeutest, da stand ich schon kurz vorm Hausverbot ? ? ? ? ? ?
Hättest du besser Räder unter den Akku geschraubt und glaubhaft versichert den Batteriestrom nur bei Stromausfall zu verbrauchen.
Es gibt aber auch Fürstentümer wo man keine Räder braucht und die nicht möchten, dass man sowas versucht anzumelden.
Wer von Euch ist im Pv forum.....? Schaut mal, da ist mein Nick so ähnlich. Dort gelte ich als der Verschwörungstheoretiker gegen die VNB und du Heini willst mir jetzt ein finanzielles Interesse unterstellen. Boaaaaahhh ist der Gut
Ich glaube, die Diskussion hakt an der Definition von „NA Schutz“
Wenn man Wikipedia gelten läßt:
„Ein Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz)ist eine selbsttätig wirkende Freischaltstelle für dezentrale elektrische Energieerzeuger (EEG), wie etwa Photovoltaik-[1] oder Kleinwindkraftanlagen, die in das öffentliche Netz einspeisen.“
Ein Inselwechselrichter, auch einer mit Umschalter speist zu keinem Zeitpunkt ins öffentliche Netz ein. Denn bei ordentlicher Konstruktion des Schalters ist stets eine galvanische Trennung vom öffentlichen Netz gewährleistet.
(Eine NA Schutzvorrichtung brauchen hingegen z.B. Mikrowechselrichter die in eine Steckdose einspeisen, die galvanisch mit dem Hausanschluss bzw. dem Niederspannungsnetz des öffentlichen Netzbetreibers verbunden ist.)
P.S.:
Ich bin auch der Meinung, dass Inselanlagen einen Beitrag zur Energiewende leisten, weil sie dafür sorgen, dass weniger Kohlestrom produziert werden muss und sie wegen ihrer Schwarzstartfähigkeit das Gesamtsystem resilienter machen. Ich könnte zum Beispiel mit meinem Hausbrunnen unsere Nachbarn bei Blackout mit Trinkwasser versorgen.
Der zitierte Teil ist völlig Richtig. Das Problem ist die Definition einer Insel. Aber jetzt schmeißt du gerade die nächsten Kartoffeln zu den Birnen. Was hat bitte Schwarzstartfähigkeit mit einer Insel und oder der von dir erwähnten Notstromfunktion zu tun.
Heini mein DIY Speicher hat Rollen und Stecker. Besser und größere Rollen als die meisten hier und viel mehr als ein CEE Stecker und trotzdem ist es ein stationärer Speicher, weil er nicht während der Funktion beliebig bewegt werden kann. Das ist hier nämlich die gesetzliche Formulierung