Inselanlage mit Umschaltung auf Stromversorger

Stromkunden dürfen frei entscheiden wen man als Stromlieferant nimmt. Stromkunden haben ein Recht ihren Selbsterzeugten Strom zu verkaufen.

Dem Stromkunden ist eine diskriminierungsfreier Strombezug zu garantieren.

Da kannst du mittelbar oder unmittelbar einen Wutausbruch bekommen. Ich gehöre zu denen die im Zweifel auch das BGB heranziehen, und selbst da ist die Störung des Eigentums durch dritte geregelt. Inselanlagen sind privater Eigentum, wie Verbraucher von Energie versorgt werden liegt im Ermessensspielraum des Betreibers der auch das Risiko für die Eigenversorgungsanlage trägt. Ja, da gab es mal den Versuch das Hausnetz als mittelbar und so zu Verkaspern, und spätestens dann sind wir wieder beim unterlassen von Störungen durch dritte am Eigentum.

Dann möchte ich von dir ein Urteil über genau das was du hier die ganze Zeit schreibst.

PS: bitte nicht den Schrott von der Clearingstelle wo ein Umrichter für 20ms etwas schaltet, das ist keine Inselanlage Umrichter müssen dafür nie etwas machen.

1 „Gefällt mir“

Ich bekomme keinen Wutausbruch in keinster Weiße. Ich verstehe nur gerade nicht, was du mir mit deinen bestimmt richtigen Zitaten sagen willst. Was hat das ganze mit der Insel zu tun und deiner Pflicht zur Anmeldung, wenn es keine Insel ist zu tun.....? Du kannst mit deinem Auto hinfahren wo du willst, du kannst mitnehmen wen du willst, auf deinen privaten Hof kannst du solange im Kreis fahren wie du möchtest. Aber sobald du am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmst, brauchst du eine Versicherung, TÜV und eine Zulassung. Fertig.

Solange du auf deinem Grundstück Strom produzierst und ihn selber verbrauchst, mach es doch. Mach mit deinem Strom was du willst alles völlig egal. Verpack ihn in Akkus und verkauf die. Aber sobald du eine Verbindung zum öffentlichen Netz herstellst, musst du zum "TÜV " (Nachweis NA Schutz und VDE 4105-2018) und du brauchst eine Anmeldung. Ganz ganz einfach. So sind die Regeln. Du kannst ja auch mit einem nichtzugelassenen Auto fahren oder die Zulassung fälschen, aber dann trag halt die Konsequenzen. Wo ist das eigentliche Problem

@sarowe1972 Aber sobald du eine Verbindung zum öffentlichen Netz herstellst, musst du zum "TÜV "..

Dünnes Argument … Letztendlich .. ist es „nur“ ein Ladegerät für einen Akku der mit dem Netz Verbunden ist! Genau das macht jedes Smartphone wenn es geladen wird :wink:

Du betest willkürliche, fadenscheinige, technisch nicht begründbare „Regeln“ immer und immer wieder monoton herunter.
Ich kann nicht erkennen, dass sie dir missfallen. Eher erweiterst du diese vor eilend um nicht einspeisefähige Geräte, fiktive Schalter und nicht existente Strompfade.
Daher kann ich auch nicht erkennen, dass du fundiert die Absurdität und die Idiotie deren(deiner?) Begründung erkennst.

Nach meiner Wahrnehmung ist der Hype z.Zt. das Balkonkraftwerk mit Speicher.
Da haben wir nun oft eine „Insel“Batterie auch mit Einspeisung in das Hausnetz.
Gerade noch knapp zwei Monate:
Eine Insel mit nur 2kWp macht wenig Sinn und es wird auch keine noch so zertifizierten Wechselrichter mit XXL SUPER NA mehr geben.
Nicht auch aus einer „Insel“Batterie gespeist und dazu auch noch vereinfacht anzumelden.
Damit ist das Thema dann durch. Sie denken an alles …

1 „Gefällt mir“

Ja Solar Heini......immer wieder das eine Argument......nur das eine einzige......das ändert sich auch nicht solange keiner die Gesetze ändert. Das kein Anschluss auf dem Grundstück sein darf, hätte ich bis Freitag auch nicht so gesehen. Da habe ich nur versucht klar zu stellen, wie die VNB im speziellen Beispiel die SH Netz es handhabt.

Was mir persönlich und das und nur das ist mir persönlich wichtig, der regelmäßig mit dem Netz in Kontakt kommt ist die Einhaltung des NA Schutz. Das ist das eine und betrifft mich persönlich.

Das andere ist die Definition einer Insel und die damit verpflichtende Anmeldung wenn es keine Insel ist. Das habe ich mir nicht ausgedacht und nicht beschlossen. Ich verstehe die Sinnhaftigkeit von Anmeldungen um eine Planungsgrundlage zu haben. Ob da jede einzelne Netzparallele Anlage die nicht einspeist auch mit eingeschlossen sein muss, will, kann und mag ich nicht beurteilen. Ist auch völlig völlig Banane, es ist irgendwann mal so beschlossen worden und jetzt hat man sich danach zu richten oder versucht es zu ändern oder lebt mit den Konsequenzen wenn er beim Verstoß erwischt wird. So what.....muss jeder entscheiden.

Was ich nach wie vor nicht verstehe, wenn eure Anlagen alle so technisch okay sind, wo ist das Problem der Anmeldung. Das gesamte Schreiben und diskutieren hier kostet ein vielfaches an der Energie, was die Anmeldung zumindest beim Marktstammdatenregister kostet. Ich begreife es wirklich nicht.

Und noch einmal. Die gesetzlichen Regelungen sind, wie so oft hier zitiert,egal was man davon persönlich hält, völlig völlig egal. Aber behauptet bitte nicht gegenüber irgendwelchen Laien, eine Anlage nur mit irgendeinem Umschalter,wie auch immer der aufgebaut ist, IST OFFIZIELL KEINE INSELANLAGE.

Das geht ja mittlerweile soweit, das Leute sich einen "Inselwechselrichter" aufschwatzen lassen und behaupten weil sie den haben, haben sie eine Insel. Den Quatsch verbauen sie ohne Anmeldung "ich hab ja einen Inselwechselrichter" und damit ohne Kontrolle. Was haben wir festgestellt, ein Inselwechselrichter hat keinen NA Schutz und bummm dann haben wir das Theater. Solar Heini und ihr anderen ich unterstelle euch mal, das ihr wisst was ihr tut,aber merkt ihr eigentlich gar nicht, was für Tore ihr hier öffnet. Denkt doch mal nach.

Und nochmal völlig egal, wer was worüber denkt,wie oben erwähnt so sind die Regeln

Halt HALT Halt.....Ich spreche von einer Insel nach der NAV . Was heißt jetzt Insel Batterie....?

@sarowe1972 >>Was ich nach wie vor nicht verstehe, wenn eure Anlagen alle so technisch okay sind, wo ist das Problem der Anmeldung. Das gesamte Schreiben und diskutieren hier kostet ein vielfaches an der Energie, was die Anmeldung zumindest beim Marktstammdatenregister kostet. Ich begreife es wirklich nicht. <<

Ich hab nicht vor jedes Ladegerät was einen Akku speist den ich dann anschließend mit welchem Gerät auch immer entleere irgendwo anzumelden ...
Das ist absoluter Unfug!! Darfst du aber gerne Probieren .. fang doch mal mit deinem Rasierapparat an :wink: Mal sehen was der Netzbetreiber dazu sagt :stuck_out_tongue:

PS

Ich denke es ist auch nichts dagegen einzuwenden .. wenn ich den Akku ausnahmsweise mal mit PV Lade :wink:

1 „Gefällt mir“

Wenn du das im Markstammdatendings einträgst wird der VNB automatisch aufgefordert werden seine Daten zu aktualisieren:
Anlagen Nummer vergeben, pflegen, verwalten. Aber was? Was soll er damit tun?
ich trenne hier dann galvanisch.

@sarowe1972

?

Was gegen eine Anmeldung der Insel spricht?

Das der Netzbetreiber mit tollen Forderungen im die Ecke kommt die soviel kosten das das ganze sich finanziell nicht mehr lohnt, was ja im interesse des Netzbetreibers ist.

Anmeldung nur durch einen an den Netzbetreiber gebundenen Installationsbetrieb. Kostet gerne 4-stellig, möchte an sich nicht fremde Geräte verbauen, nimmt für eigene Geräte überzogene Preise, lässt gerne mal sechs Monate auf sich warten.
Lustige Idee, den Hausanschlusskasten zu erneuern, obwohl der von einer Insel überhaupt nicht betroffen ist. Kosten auch gerne 4 stellig.
Versuch des Netzbetreibers, mir die kosten für einen Zählerwechsel aufzudrücken.

Ist doch alles Vermeidungs- und Hinhaltetaktik.

Ansonsten kann der einzige Zweck einer Registrierung doch nur sein, das später auch besteuern zu können. Als Ausgleich für die entgehende Steuer auf den nun nicht mehr aus dem Netz bezogenen Strom wird dann nach Akku-Kapazität und Modulfläche besteuert.

Wer meint das der Staat bei Steuern nicht kreativ sein kann, kann mir gerne erklären warum wir heute noch die Schaumweinsteuer für die Kaiserliche Flotte zahlen.

2 „Gefällt mir“

Sag mal Grumpy leidest du unter Verfolgungswahn?????? Von der Anmeldung einer echten Insel spricht kein Schwein. Das verlangt niemand, kein Gesetzgeber, kein VNB einfach NIEMAND

Soooooo mir hat das Thema keine Ruhe gelassen. Ich informiere euch jetzt über ein Telefonat das ich heute geführt habe. Es ist nicht meine Meinung, es braucht mir auch keiner glauben und ich werde darüber auch keine Diskussion führen. Es sind Informationen für die, die es interessiert.

Ich habe wie oben erwähnt, einen Juristen im erweiterten Bekanntenkreis und der gute Mann war 30 Jahre bei einem Energieversorger angestellt. Ist jetzt im Ruhestand. Eigentlich dachte ich, ich könnte 2-3 Wochen warten, wenn wir uns sowieso treffen aber jetzt hat mir die gestrige Diskussion keine Ruhe gelassen und ich habe ihn angerufen.

Seine Aussage und das ist wohl die Linie der VNB ist:

-Generell ist jede Erzeugungsanlage für elektrische Energie meldepflichtig. PUNKT

-Eine Ausnahme ist die sogenannte "Insel " mit der Definition vonwegen " mittelbar und unmittelbare Verbindung zum Öffentlichen Netz" PUNKT

-Die Beweislast das keine Verbindung zum öffentlichen Netz mittelbar und unmittelbar besteht und man damit unter die Ausnahmeregelung fällt, liegt beim Betreiber.

  • unter mittelbar ist eine feste Verbindung gemeint. unter unmittelbar eine temporäre Verbindung

-Den Beweiss dafür, das man keine unmittelbare Verbindung zum Netz hat, kann man eigentlich nur, wenn kein Anschluss auf dem selben Grundstück in Betrieb ist. (Wobei er mir nicht erklären konnte, wie Grundstück definiert ist, ob Flurstück oder wie auch immer)

  • Alternativ müsste man alle Zugangspunkte versiegeln lassen. Ein Zugangspunkt kann aber auch eine Steckdose sein, also Blödsinn.

So jetzt macht damit was ihr wollt, ich habe sowieso angemeldet und es geht mir auf gut deutsch gesagt am Arsch vorbei

1 „Gefällt mir“

Das zumindest bezweifele ich mal ganz deutlich…

Ansonsten dürfte der Rechtsverdreher genau so lange Recht haben, bis ein Richter anderer Meinung ist. Das ist in dem Fach halt so. Sonst bräuchte es ja keine Anwälte.

Oliver

1 „Gefällt mir“

Schön wenn man so in der alten Tab von 2007 schaut, das waren noch Zeiten——> kein Marktstammdatenregister.

1 „Gefällt mir“

Vor gericht zählt es net, wenn ein staatsanwalt sagt, der beklagte hat den mann mit der schippe erschlagen, die schippe liegt ja auf dem grundstück des beklagten In unserem fall hat der beklagte dann auch noch keine Arme, kann net mal ne schippe anfassen. Es kann keine verbindung von netz und insel geben, das ist technisch einfach net möglich. Die argumentation wird immer abstruser, um inselanlagen zu verhindern. Damit werden alle immer unglaubwürdiger, die diese Thesen nachplappern und verbreiten.

Deine familie und bekanntenkreis besteht durchweg aus personen, die von netzversorgern bezahlt werden oder sonst in irgend weise ne verbindung zu denen haben, wenn man deine post liest.

Weiter gibst du immer nur wieder, was dieser oder jener gesagt hat, ohne dies von anderer seite zu belegen.

3 „Gefällt mir“

@stein-vom-frank schön, das einige Netzbetreiber auch noch auf diese Verweise und diese als gültige Grundlage nehmen.

@alter-hase

Ich kann Dir da voll zu stimmen, ganz besonders bezüglich der Unglaubwürdigkeit. Selbst wenn es da irgendwelche Gespräche gegeben hat (mag vielleicht noch sein), glaube ich nicht, dass der Inhalt richtig verstanden wurde. Da kann auch effektiv das genaue Gegenteil des Berichteten gesagt worden sein (bzw. da wurden Fragen so missverständlich gestellt, dass die Antwort auf eine ganz andere Frage ist als die vermeintlich gestellte).

Ich ordne die Gesprächsberichte inzwischen als so unzuverlässig ein, dass man sie besser komplett ignoriert.

Ich kenne solche Gespräche. Wenn da zuerst ein von allen angesehener Mensch was sagt, redet keiner dagegen. Dann wird dem beigepflichtet und seine Meinung bestätigt. Und oft wird was zum besten gegeben, was man selbst nur von jemand anderem gehört hat. So nach der Art: "bei den Eltern des Freundes der tochter der Putzfrau meines Schwagers ist folgendes passiert . . . . . .Das habe ich aus zuverlässiger Quelle erfahren". Auch die Aussage, dass jeder Elektriker seine "Lizenz" verliert, solche Aussagen bestätigen meinen Eindruck. Dann sollte es von der Innung ein warn-schreiben geben. Wenn nix dergleichen vorhanden ist, sind die Aussagen nix wert.

1 „Gefällt mir“

Ich habe mich damit auf die Meinung eines Vorposters bezogen, dass Inselanlagen angeblich nichts für die Energiewende tun würden. Ich bin der Ansicht, dass Einsparungen von Netzstrom beim aktuellen Strommix die Umwelt entlasten und Resilienz auch eine wichtige Eigenschaft von Infrastruktur ist.

ja, es kommt auf die Definition von Insel an.

  1. ein Akku-Mäher ist sicher energietechnisch eine Insel.

  2. ein E-Mäher an einer Powerstation?

  3. der Mäher an einem Mehrfachverteiler an der Powerstation?

  4. der selbige an einem kleinen Gartennetz mit Steckdosen und Leuchten, das von einem PV-Inselwechselrichter versorgt wird?

  5. etwas wie 4. aber erweitert um einen Stromkreis im Haus, der mit einem allpoligen 1-0-2 Umschalter fallweise mit der Garteninsel verbunden ist, wobei dieser Stromkreis zu dieser Zeit galvanisch vom öffentlichen Netz getrennt ist?

  6. ein Hausnetz, das bei Stromausfall über einen allpoligen 1-0-2 Umschalter an einen Notstromgenerator angeschlossen ist und in dieser Zeit galvanisch vom öffentlichen Netz getrennt ist.

Was dieser Varianten wäre Deiner Ansicht nach keine Insel und wer definiert sowas rechtsverbindlich?

2 „Gefällt mir“