Inselanlage mit Umschalter. Ist das erlaubt?

Da es nicht möglich ist eine Insel ohne vorsätzliche Lügen bei Marktstamm anzumelden, greift das nicht. Selbst der Inselwechselrichter ist durch fehlenden NA-Schutz und zertifikate nicht anmeldbar.

Außer natürlich geiz ist geil und man nutz MPII :roll_eyes:

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Ja, das wurde ja nun in unzähligen Threads unendlich oft im Kreis diskutiert.

Im Falle eines Falles wird halt irgend jemand entscheiden, ob die Anlage eine Insel ist, oder nicht. Der Rest ergibt sich dann.

Oliver

Nach über 800 Posts möchte im gerne den Vorschlag machen, das Thema zu beenden.

Es dürfte jede denkbare Variante ausreichend besprochen sein, wirklich alles lesen tut bestimmt keiner. Und damit ist dem Thema nicht geholfen.

Man könnte zum Beispiel diesen Faden schließen, und einen neuen aufmachen mit dem Titel "Neues zu Inselanlagen".

Was meint ihr? Andere Vorschläge?

FAQ

Sobald es mehr als eine handvoll Beiträge sind, schaut sich doch die nacher keiner mehr an.

Lies doch mal auf was du dich beziehst: (EEG §52 1.11

die zur Registrierung der Anlage erforderlichen Angaben nicht nach Maßgabe der Marktstammdatenregisterverordnung an das Register übermittelt haben und keine Meldung nach § 71 Absatz 1 Nummer 1 erfolgt ist oder

Eine Meldung im Register ist gar nicht möglich, dementsprechend Pflicht erfüllt.

Da gehts nur darum, dass die Bastleranlagen mit illegallen und nicht zugelassenen Bauteilen zwangsweiße außer Betrieb genommen werden können. Gibt von den Umschaltern und von den Inselwechselrichtern genügend Schrott am Markt der eben nicht sicher vom Netz trennt und dementsprechend auch Rückwirkungen auf das Netz haben kann.

Ich nehme jeden Freiwilligen, der das Thema betreut und aufbaut.

Auch das dürfte im Falle eines Falles jemand entscheiden, der das entscheiden wird.

Oliver

Teuer wird es nur, wenn Du es auf einen Rechtsstreit mit Anwalt kommen lassen musst. Du baust besagte Insel und der VNB bekommt die Nase dran und schreibt:

Bau zurück, sonst klemmen wir Dich ab!

Was sollen da für Kosten anfallen?

@wihz

Wenn Du das Verfahren verlierst, dann dürften Dir die Kosten auferlegt werden. Du zahlst dann deinen Rechtsanwalt, den der Gegenseite und die Gerichtskosten. Da kommt bestimmt was zusammen. Bußgeld oder Freiheitsstrafe sehe ich da nicht.

Weiß jemand die konkrete Strafbestimmung?

Dein Invest ist erst mal dann nutzlos. Wenn du es dann Anmelden willst, brauchst einen, der das macht, finde den mal schnell. Das macht man ja meist genau dann, wenn die Kosten die wegen Zählerschrank und Co. anfallen umgehen will. Verstehe ich ja auch, ne kleine Anlage würde ich wohl auch so erst mal bauen. Aber immer im Hinterkopf, da können noch kosten kommen. Kumpel hat Aufforderung bekommen mit den 10€ pro kWp und Monat Anlage anzumelden oder zurück zu bauen.

Wie gesagt, machen kann man viel, aber jedem sollte bewusst sein, worauf er sich einlässt und es nicht so darstellen, mach mal, pasiert eh nix.

Hat damit nix zu tun. Wenn ich mit 150km/h durch 80er Zone fahre weiß ich auch was mich erwartet wenn ich erwischt werde, dann kann ich abwägen, ist es das Wert oder nicht.

Zur Eingangsfrage "Inselanlage mit Umschalter. Ist das Erlaubt" ganz klar JA.

Weil die Insel keinen Netzanschluss hat kann man so viele Umschalter verbauen wie man will.

Wenn das Gebäude einen Netzanschluss hat, ist es keine Insel.

Du machst dir Sorgen.
Wenn da etwas kommt, dann erstmal eine Möglichkeit im Register auch Inselanlagen anmelden zu können und dann gibts eine mehrmonatige Frist (idR ~6 Monate) bis zu der das gemeldet werden muss.

Ist jetzt bei weitem nichts neues, dass der Gesetzgeber den Möglichkeiten der Ämter voraus ist oder der Gesetzgeber seine eigene Gesetze nicht so genau nimmt, weil schlichtweg zu viel Aufwand bei keinem Nutzem.

Brauchst du gar nicht.

Bastel dir Gestell mit Rädern auf das Speicher samt WR montiert werden und realisiere die Gebäudeeinspeisung per Wandgerätestecker (mit zugelassenem manuellem Notstromumschalter) und schon ist das keine Inselanlage mehr sondern eine mobile Notstromversorgung und damit nicht meldepflichtig.

grafik

Die Lösung ist also relativ simpel, wenn einer es wirklich exakt gesetzeskonform haben will. Wir haben die Diskussion schon seit Jahren, damals nicht nur wegen der Anmeldung und des ggf. neuen Zählerschrankes der teuer wird, sondern wegen EEG-Umlage sowie Besteuerung des Eigenverbrauches. Da hat noch kein einiziger Probleme mit einer Insel bekommen (bzw. wurde nichts öffentlich in einem Forum bekannt).

Das Dumme ist nur: Die PV ist ortsfest.

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Keine Sorge, mache ich nicht. Ich vertrete nur genau die gleiche Meinung wie linuxdep, daß man für die auf eigener Meinung basierenden Entscheidung schon selber verantwortlich ist, aber nicht einfach postulieren kann, es wird schon eh nichts passieren.

Woran genau scheitert denn die Anmeldung einer Inselanlage?

Oliver

Dass es sie nicht gibt. Denn sobald auf einem Grundstück ein Versorgungsanschluss ist, gibt es keine.
Deswegen kann man sie nicht anmelden: weil es sie garnicht gibt.

Weil der Versorger aber nur auf Grundstück darf, um den Zählerkasten anzuschauen, hat er bei einer Inselanlage, die es garnicht gibt, ja nichts anderes anzuschauen als den Zählerkasten mit Netzanschluss, den es auch nicht gibt. Dann gibt es aber keine rechtlichen Probleme mit einer Inselanlage, denn es gibt sie garnicht und deswegen gibts auch keinen Grund nachzuschauen, ob es sie nicht gibt.

Wenn man dann aber zeitweise Strom verbraucht, kann das ja keine Inselanlage sein, denn die würde keinen Strom verbrauchen. Und selbst wenn man dann am Zähler schaut, wird man keine Inselanlage finden, weil es sie jetzt erst recht nicht gibt, weil man namlich gerade Strom verbraucht.

In der Praxis sehe ich da also garkeine Probleme. Entweder gibt es keine Inselanlage, weil es sie ja garnicht geben darf. Weil man aber etwas nichtexistentes nicht beweisen kann, braucht man das auch nicht. Der letztliche Beweis ist der aktuelle Stromverbrauch. Wie soll einer Strom verbrauchen, wenn er eine Inselanlage hat?

Wird aber kein Strom verbraucht, ist das nicht der Beweis für eine Inselanlage, den keinen Strom verbrauchen kann man auch ohne Inselanlage. Und welche rechtliche Basis hätte das Verlangen, die Existenz einer Inselanlage zu beweisen, wenn man eh keinen Strom verbraucht?
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Na ja, Kindergarten…
Das war aber auch nicht die Frage.

Daher nochmal die Frage: wo genau im Anmeldeprozeß müsste man zur Anmeldung einer Insel, wie sie hier diskutiert wird (also Haus mit Netzanschluss und PV mit Umschalter) falsche Angaben machen, oder welche Frage kann man nicht ausfüllen?

Oliver

Nö, das ist Gesetzestext. Aber wenn du das so nennst, widerspreche ich nicht.

Na ja, deine Argumentation klingt schon sehr nach:
solange ich den Netzbetreiber nicht ins Haus lasse, kann der ja gar nicht wissen oder nachweisen, dass ich überhaupt eine PV habe. Und ich lass ihn nicht rein.
Aber vielleicht habe ich das auch missverstanden.

Die Argumentation weiter oben war: wenn ich auf einem Haus mit Netzanschluss eine PV habe, die aber nicht einspeisen kann, kann ich nicht gegen die Pflicht zur Anmeldung verstoßen, weil eine Anmeldung im Marktstammdatenregister wegen nicht beantwortbarer Fragen o.ä. unmöglich ist.

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Da hängen aber nur ein paar nutzlose MC4 aus dem Kabelkanal, wenn der WR und Speicher weggefahren werden :wink:

Du kannst bei der Registrierung der Anlage zwischen Teileinspeisung und Volleinspeisung wählen. Beides falsch weil eine Inselanlage gar nicht einspeist, sondern vom Netz getrennt ist.

Probiers aus, du kannst dich selbst im MaStR registrieren und anmelden und eine Einheit anmelden. Da gabs bisher nirgends eine Option für nicht ans Netz angeschlossene Anlagen. Ich probiers definitiv nicht aus, das dauert nämlich sonst erstmal wieder fast 2 Jahre bis der Netzbetreiber auf aktuellen Stand ist und bei mir hängt eine EEG-Anlage mit Vergütung am Anschluss. Da kommt die Anmeldung einer fiktiven Anlage etwas blöd.

Genau so ein Beispiel suche ich. Dein Kumpel hatte eine nicht angemeldete Inselanlage gleichzeitig zur angemeldeten EEG-Anlage. Er hatte damit aber nicht eingespeist. Die Anlage war zwar auf dem Grundstück, aber es gab keine Verbindung und keinen Umschalter auf das Netz des VNB. Oder wie war die Situation bei dem Kumpel?

Dann hat er vom VNB diese Aufforderung bekommen?

Was hat Dein Kumpel im Endeffekt bezahlt? Nichts weil er die Anlage zurückgebaut hat? Oder er hat für die letzten x Jahre gezahlt? Und kam es zu einem Gerichtsprozess?

Wie ist es aufgefallen? Da er nichts eingespeist hat, kann es ja nicht über den Zähler aufgefallen sein.

ist das so?
gibt es entsprechende gerichtsurteile?

ich habe zb einen verlegten netzanschlusspunkt aber ab dem hak geht kein kabel raus
habe ich also keine insel?
:sweat_smile:

was ist das hier eigentlich für ein thread?
typisches beispiel für banale, german angst.

Je nun. Was eine mittelbare Verbindung tatsächlich ist, ist ja gerne diskutiert, aber nie wirklich gelöst. Da es aber keine unmittelbare Verbindung sein kann, ist das Vorhandensein eines realen Kabels eventuell nicht erforderlich.

Ansonsten ist eine nicht einspeisende Anlage nur der Grenzfall einer Teileinspeisung, und könnte als solche angemeldet werden.

Oliver
P.s. das alles gilt im Kontext der hier diskutierten PV mit Umschalter. Eine unbestrittene Insel (Almhütte) braucht das alles nicht