Inselanlage mit Umschalter. Ist das erlaubt?

Da es nicht möglich ist eine Insel ohne vorsätzliche Lügen bei Marktstamm anzumelden, greift das nicht. Selbst der Inselwechselrichter ist durch fehlenden NA-Schutz und zertifikate nicht anmeldbar.

Außer natürlich geiz ist geil und man nutz MPII :roll_eyes:

Ja, das wurde ja nun in unzähligen Threads unendlich oft im Kreis diskutiert.

Im Falle eines Falles wird halt irgend jemand entscheiden, ob die Anlage eine Insel ist, oder nicht. Der Rest ergibt sich dann.

Oliver

Nach über 800 Posts möchte im gerne den Vorschlag machen, das Thema zu beenden.

Es dürfte jede denkbare Variante ausreichend besprochen sein, wirklich alles lesen tut bestimmt keiner. Und damit ist dem Thema nicht geholfen.

Man könnte zum Beispiel diesen Faden schließen, und einen neuen aufmachen mit dem Titel "Neues zu Inselanlagen".

Was meint ihr? Andere Vorschläge?

FAQ

Sobald es mehr als eine handvoll Beiträge sind, schaut sich doch die nacher keiner mehr an.

Lies doch mal auf was du dich beziehst: (EEG §52 1.11

die zur Registrierung der Anlage erforderlichen Angaben nicht nach Maßgabe der Marktstammdatenregisterverordnung an das Register übermittelt haben und keine Meldung nach § 71 Absatz 1 Nummer 1 erfolgt ist oder

Eine Meldung im Register ist gar nicht möglich, dementsprechend Pflicht erfüllt.

Da gehts nur darum, dass die Bastleranlagen mit illegallen und nicht zugelassenen Bauteilen zwangsweiße außer Betrieb genommen werden können. Gibt von den Umschaltern und von den Inselwechselrichtern genügend Schrott am Markt der eben nicht sicher vom Netz trennt und dementsprechend auch Rückwirkungen auf das Netz haben kann.

Ich nehme jeden Freiwilligen, der das Thema betreut und aufbaut.

Auch das dürfte im Falle eines Falles jemand entscheiden, der das entscheiden wird.

Oliver