Inselanlage mit Umschalter. Ist das erlaubt?

schon wieder diese aufforderung zur vorsätzlichen falschanmeldung
das müsste doch hier von den forenadmins sanktioniert werden
anstiftung zum betrug ist das

Ach je…

Das hier schreibt die Clearingstelle zum Thema Nulleinspeiseanlagen. Das ist nicht meine Neinung, sondern deren. Du darfst die aber gerne verklagen.

Oliver

Für eine echte Inselanlage?

Und darin von der Bundesnetzagentur zur Frage der Schalterlösung:

“Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach Anforderungen des Eigenversorgers wieder herstellen können, reicht daher nicht aus, um die Voraussetzungen einer Inselanlage zu erfüllen.”

Da zeigt sich: Du hast keine Ahnung vom Strafrecht.

Betrug bedarf eines Vermögensschaden. Den zeig mal bitte bei der Falschanmeldung auf.

schon wieder thema verfehlt
0 einspeiser sind mit dem netz verbunden

eine insel kann nie mit dem netz verbunden sein oder werden, sonst wäre das keine insel.
kannst oder willst du das nicht verstehen?

was ist eigentlich der zweck deiner postings hier, die leute mit fakenews zu täuschen?

zur klarstellung nochmal
ein umschalter der korrekt eingebaut für diesen zweck geprüft und zugelassen ist, schaltet nie die insel pv an das netz das was der umschalter macht ist nur das umschalten der hausverbraucher auf das netz.

irgendwelche meinungen der bundesnetzagentur interessieren inselbetreiber nicht.

für alle die immer noch unsicher sind empfehle ich das hier, da steht alles drin:

EEG und Besteuerung von Eigenverbrauch, wenn ich das richtig erinnere?

Oder war es die EEG-Umlage, die die VNB erheben durften / konnten / mussten? Die Umlage gibt es nicht mehr und damit zahlt der PV-Betreiber und der Stromkunde eh nicht mehr.

Ich denke mit dem Link von OliverSo und voltmeter beenden wir das Thema nun.

OliverSo hat oben den wunderbaren Link gebracht. Das ist die Rechtsauffassung der Bundesnetzagentur.

Wer das kontrollieren kommt ob man es so angeschlossen hat, ob man eine PV hat, ob man einen Speicher hat, ob man einen Trennschalter hat, ob man einen Netzanschluss hat, ob man was-auch-immer hat, das kann einem niemand sagen und muss man selber entscheiden. Das obrige ist die Antwort der Bundesnetzagentur in Hinsicht der Einstufung von Trennschaltern, die an einer PV-Anlage und dem Netz hängen. Ergo: Für jene ist es keine Insel. Ein Netzanbieter wird sich darauf stützen können. KÖNNEN. Punkt.

Das war letzten Endes hier die Frage.

Falls da noch mehr kommt, bitte mich anschreiben, ich pflege es hier rein, mit Links und Fakten, andernfalls bleibt das zu.

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Nachtrag:
Kann die Solaranlage auch „mittelbar“ über die Kundenanlage ans Netz angeschlossen werden?

Ja.

Für EE-Anlagen sieht das EEG spezielle Regelungen für ihren vorrangigen Anschluss ans Netz vor. Diese Regelungen gelten auch dann, wenn die Solaranlage über die Kundenanlage, also über die Stromleitungen im Haus, mit dem Netz der allgemeinen Versorgung verbunden wird. Ein solcher „mittelbarer“ Netzanschluss entspricht heute dem Standardfall beim Anschluss von Aufdach- und Balkon-Solaranlagen.”

aus:

PS: Angemerkt von ThorstenKoehler.

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