“In aller Regel sind….bei denen… unterbunden wird….mittelbar….angeschlossen.”
Liegt bei einer Insel alles nicht vor. Das man u.U. durch Ziehen eines Kabels u. vielleicht noch Wechsel des WR einspeisen könnte, das ist erheblicher technischer Aufwand.
Eine Insel ist eine Stromquelle, wie auch das Netz. Stöpsel ich meine Verbraucher mal da und mal dort rein, dann ist das kein Problem. Mache ich das über einen Umschalter so muss der sicherstellen können, dass zu keinem Zeitpunkt eine Verbindung hergestellt wird. Stellt man diese Frage dem VNB vor, wird die Antwort vermutlich lauten: Unzulässig. Faktisch bekommt der da nie die Nase dran.
“Ein mittelbarer Anschluss besteht insbesondere dann, wenn die lokale Leitungsstruktur, in die die in der Regel zur Eigenversorgung eingesetzte Stromerzeugungsanlage eingebunden ist oder aus der der Eigenversorger Strom bezieht, zwar selbst kein Netz der allgemeinen Versorgung darstellt, aber ihrerseits – unmittelbar oder mittelbar – mit dem Netz der allgemeinen Versorgung verbunden ist.”
Was ist schwierig an der Passage? Lokale Leitungsstruktur→ Hausnetz. Stromerzeugungsanlage eingebunden → PV-Anlage über den Zähler (Teil des Hausnetz) ans VNB-Netz. Unmittelbar→ direkt an den HAK. Mittelbar→ erst über den Zählerschrank und dann HAK.
Eine Anlage die gar nicht einspeisen kann, kannst du nicht als Einspeiser anmelden!
Wie schon erwähnt, ist die Anmeldung einer Insel gar nicht vorgesehen. Der Gesetzgeber hält sich hier selbst nicht an seine irrsinnigen Gesetze.
Es gibt Inselanlagen und es gibt Beamtendeutsch.
Eine Inselanlage ist aus elektrischer Sicht jede netzunabhängige Stromversorgung. Wenn du die alle anmelden müsstest, dann ist beim Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber mal für einige Jahre Stillstand aufgrund der vielen Meldungen. Da gehört nämlich jede Powerstation, jede 12V Batterie im Gartenschuppen und jede Solarkamera an der Hauswand dazu.
Nicht kann, sondern will.
Wechselrichter und Speicher waren vor kurzem noch erheblich teurer und es gab eine gesicherte Einspeisevergütung. Es war wirtschaftlich einfach nicht sinvoll eine Inselanlage bei vorhandenem Netzanschluss zu bauen.
Und wenn dafür ein Diesel notwendig ist, weil die Inselanlage auch im Winter genutzt wird und der Verbrauch höher ist, dann macht das auch heute noch keinen Sinn. Die kWh aus Diesel kostet ~70-90ct rein fürs Diesel. Mit Heizöl wird es etwas besser, aber das muss frostfrei stehen.
Was unterscheidet deiner Meinung nach eine 12V Batterie in der Gartenhütte mit einem Solarladeregler und ein paar 12V Verbrauchern sowie einem 12V Wechselrichter und einem 230V Ladegerät zur Laderhaltung im Winter von einer 51,2V Batterie im Keller mit Inselwechselrichter?
Es geht aber nicht um Oliver oder um dich oder um mich. Sondern was sagt der Netzbetreiber bzw. was besagen die Netzregelungen. Und laut denen ist, sofern auf dem Grundstück ein Netzanschluss vorhanden ist, das Haus mit dem Netz verbunden. Selbst wenn nichts angeschlossen ist, gelten dann die Regeln, dass eine ortsfeste PV-Anlage dann eingetragen werden muss. Und es kann keine Insel sein, weil das Haus am Netz hängt.
Egal ob physisch überhaupt nicht verbunden.
Außer bei ThorstenKoehler. Der hat von seinem Netzbetreiber einen Freifahrtschein.
Der Fall „Ladegerät über Verlängerungskabel“ für die PV-Anlage der Gartenhütte ohne sonstigen Stromanschluß wird keinen groß interessieren, wenns ein fest verlegtes Kabel gibt, schon - wenn es denn jemanden interessiert.
so lange er noch mit Brennstoffen heizt, anders wird es schwierig.
Dann hat er die aber auch gemeldet beim VNB, was ja auch bei einer Anlage ohne Netzanschluss sein soll. Ist halt eine Nulleinspeiseanlage für den VNB. Ob die bei wirklich 0 liegt oder ab und an durch Regelung 100W ins Netz schiebt ist da egal.
alleine eine DC Erweiterung von PV Modulen bedarf einer Meldung beim VNB und beim MaStR. Dort muss die alte Anlage um die PV erweitert werden (einige VNB haben dafür schon vereinfachte elektr. Dokumnete) ohne die WR Leistung zu erhöhen, ändert aber dann auch die Bedingungen des Einspeisens. Beim MaStR mit dem Hinweiß nur DC Erweiterung, damit der VNB das richtig einordnen kann.
Da liegst du nicht ganz richtig, Uschi ist nicht der Einzige der daran arbeitet
Denn das:
sind auch unsere Beweggründe. Und ob da jetzt mit einem 3kW Ladegerät oder aus dem BEV per V2H in der Sauregurkenzeit nachgeholfen wird oder wie man sonst das Tal der Tränen überbrückt ist Nebensache.
Wir haben Platz für ca. 57kWp auf den Dächern, Fassaden-PV und Zaun-PV ist da noch gar nicht mit eingerechnet. Rund 36kWp sind davon noch in diesem Sommer bereits ausgebaut.
Nein, der hätte nichts gemeldet, wenn es die fiktive Anlage nicht nur fiktiv gäbe. Das war eine konkrete Überlegung, die bislang nicht über das Grübelstadium hinausgekommen ist. Gäbe es die Anlage, so würde und müsste ich die trotzdem genau niemandem melden.
So lautete die Antwort des VNB. Das interessiert den einfach nicht. Das ganze Gerede um Netzanschluss auf dem Grundstück ist GermanAngst. Ohne Verbindung keine Rückwirkung, mit Ausnahme der für die Hühnerstallheizung nicht bezogenen kWh aus dem Netz des VNB.
Ebenso wenig das fest verlegte Kabel zum Ladegerät im Schuppen.
Eben. Oder die CEE32 Buchse und Stecker. Ist wie den SLS umlegen (also ausschalten!).
Aber ein UMschalter nicht. Der UMschalter schaltet eben um zwischen entweder/oder. Ob nun intern nicht möglich oder nur unter unwahrscheinlichen Bedingungen, der Umschalter ist ein Bauteil in welchem der Energieerzeuger und das Netz vorhanden sind.
Da zählt nur das Grundstück, nicht auf Gebäude beschränkt ob Stromanschluß.
Was jeder daraus macht, seine Entscheidung und damit trägt er die Konsequenzen. Noch gab es kein Urteil so weit ich weiß, aber wen ein VNB das anstrebt, kann es teuer werden. Kosten gibt es dazu auch, richten sich nach kWp. Frag deinen Anwalt, wer eine Rechtsschutz hat, hat oft auch telefonische Beratung dabei.
Ja, in DE gehen wir selbst um 00:00 Uhr, wenn keiner zu sehen ist und wenn seit 5 Minuten kein Auto kam, nicht über die rote Ampel gehen, weil wir Angst haben.
In anderen Ländern ist man entspannter.
Ohne beispielhaften Gerichtsbeschluss wissen wir überhaupt nicht, ob die Annahme, dass es kein Inselsystem auf einem Grundstück mit Netzanschluss gibt, überhaupt stimmt und wie es ein Richter bewerten würde.
Wir drehen uns im Kreis.
Was soll passieren, wenn ich eine Inselanlage habe und ein Gericht nach einer Gerichtsverhandlung entscheidet, dass dies keine Inselanlage war?
Bekomme ich da ein Bußgeld oder eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr?
Die Bußgelder bei einem Verstoss gegen Anforderungen aus dem EEG stehen gleich mit im Gesetz. Kann man nachlesen. Da brauchts keinen Geschädigten.
Kostet dann halt einmal Geld, und gut ist.
Wenn der Netzbetreiber dann den Zählerkasten moniert, kostet das halt nochmal Geld. Ist aber damit auch erledigt.
Das dürfte schwierig werden, denn die Strafen beziehen sich auf Einspeisung, Einspeisevergütung und ähnliches.
Da bei einer insel keine Verbindung zum Netz besteht und man auch am Hauszähler erkennen kann, das niemals seit dessen Einbauch auch nur 1 mWh geflossen ist, sehe ich da nichts greifbares.
Die Strafen die auf Basis $52 bisher verhängt wurden betrafen nur Einspeiseanlagen die nicht ordnungsgemäß angemeldet waren.