Inselanlage mit Umschalter. Ist das erlaubt?

Insel und nicht einspeisen können haben allerdings nichts miteinander zu tun.

Oliver

Eine Anlage die aus technisch Gründen nicht einspeisen kann, kann im Marktdingsda aber nicht ausgewählt werden - wie soll man sie also anmelden?

1 „Gefällt mir“

Das dürfte dem Gesetz egal sein.

Ich weiß es nicht, würde aber vermuten, dass das als Teileinspeiseanlage / Überschusseinspeiseanlage angemeldet werden kann. Das nichts eingespeist wird, ist dem Register egal.

Einspeisung ist und war überhaupt nie ein Kriterium bei der Inselfrage. Da gehts ausschließlich um die Verbindung zum Netz.

Oliver

Hier noch die Meinung der Clearingstelle zum Thema:

Oliver

und was juckt einen die meinung der BNA?

wissentlich falschangaben zu machen ist also die lösung?
das müste doch unter strafe stehen(also die wissentliche falschangabe)

eine pv die nie mit dem netz verbunden ist(auch der 1-0-2 umschalter vebindent die insel pv nie mit dem vnb stromnetz) kann niemals einen teil einspeisen.

wie oft muss man das hier eigentlich noch schreiben?

1 „Gefällt mir“

Ich verstehe es nicht.

Du willst eine Insel und benutzt statt eines ausgezeichneten Victron Inselwechselrichters einen billigeren einspeisefähigen WR.

Liegt es an den wenigen hundert Euro, die der Victron Insel-WR mehr kostet als der MPII?

Also Angaben machen die nicht der Wahrheit entsprechen… Hm, das sind ja beste Voraussetzungen.

Um eine vermeintliche Legitimation zum Betrieb zu erhalten muss sie angemeldet werden. Geht aber nicht. Ob da nun einspeisen möglich ist oder wumms - es können keine wahrheitsgemäßen Angaben gemacht werden. Punkt um.

Selbst wenn ich einen tieferen Sinn darin erkennen wollte die Inselanlage zu registrieren, macht die Registrierung aus meiner Sicht ja nur deswegen vielleicht Sinn damit der Versorger/Netzbetreiber die Lasten besser einschätzen kann. Aber, dafür sind wahrheitsgemäße Angaben nötig. Die Insel belastet das Netz inst keinster Weise, kann es aber auch nicht lokal “entlasten”.

Aber, der Schwurbler in mir entdeckt den Sinn der Anmeldung wenn ich mir die aktuelle Debatte um PV Abgaben so ansehe. Ein Schelm wer Böses dabei denkt.

Mich amüsiert das Thema, wie oft es schon aufgekommen ist und wie oft es noch aufkommen wird :smiling_face_with_sunglasses:

1 „Gefällt mir“

Das darfst du so oft schreiben, wie du willst, und das ist ja auch völlig richtig.

Wie oft muss man hier aber noch schreiben, dass die Eigenschaft „Einspeisung“ überhaupt keine Rolle für die Beantwortung der Frage spielt, ob eine PV-Anlage unmittelbar oder mittelbar mit dem Netz verbunden ist.

Es ist dafür schlicht völlig egal, ob eine Anlage einspeist, nicht einspeisen will oder technisch gar nicht einspeisen kann.

Oliver

wo liegt das problem?
eine 0 einspeisung die mit dem netz verbunden und synchron ist muss angemeldet werden.
eine per umschalter betriebene pv die nie einspeisen kann muss nicht angemeldet werden weil es auch nicht möglich ist.

fertig

was ist daran so schwer zu verstehen?

Siehe vorheriger Beitrag.

Oliver

genau

meinungen von irgendwelchen bürokraten in irgentwelchen ämtern interessieren uns hier nicht

Ja, und jetzt zeig mir mal genau die Stelle in dem Beitrag, die begründet, warum für eine da beschriebene Anlage eine Ausnahme für die Anmeldepflicht im Marktstammdatenregister nach der Marktstammdatenregisterverordnung gilt. Denn um das Thema geht es hier im Kontext.

Spoiler: Der Begriff kommt darin gar nicht vor...

Oliver

interresiert inselbetreiber nicht

Es gibt keine Inselbetreiber.

Es gibt PV-Anlagen, die mittelbar oder unmittelbar mit dem Netz verbunden sind. Für die gilt eine Anmeldepflicht im Marktstammdatenregister. Für Anlagen, die das nicht sind, gilt die nicht.

Was dann zu der Frage führt, was eine unmittelbare und was eine mittelbare Verbindung ist. Das mag diskutabel sein. Die Meinung der einen Seite (BNA, Clearingstelle) dazu ist eindeutig - Schalter, egal, wie die gestaltet sind, sind eine mittelbare Verbindung.

Eine gerichtliche Klärung dazu (anscheinend) bisher nicht.

Bis dahin kann und darf sich natürlich jeder selber eine Definition zusammenreimen. Ebenso, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass da überhaupt mal jemand nachschauen kommt.

Und auch, ob sich an der momentanen Entspanntheit bei dem Thema vielleicht sich was ändert, wenn denn der Gesetzgeber Abgaben auf PV-Anlagen beschließt.

Oliver

Ja und nein. Wenn die Dinger da ersichtlich auf dem Dach sind, könnte jemand fragen kommen. KÖNNTE.

Wie schon so oft: Wenn das Grundstück nicht am Stromnetz ist, ist es eine Insel.
Wenn der Schuppen nicht am Netz hängt und aufm Dach ne PV ist, ist das eine Insel.
Wenn die Garage nicht am Netz hängt und aufm Garagendach ne PV ist, ist das eine Insel.

Wenn die Garage nicht am Netz hängt und aufm Garagendach ne PV ist, ein Verlängerungskabel ins Haus geht…. ist es…. wer prüft das? Und wer schließt dadran schon das ganze Hausnetz?

Anforderungen ändern sich - Ursprünglich war nie eine Insel geplant. Aber der ganze Bürokratiewahnsinn treibt einen eben da hin. Die MPII funktionieren halt warum sollte ich die ersetzen.

1 „Gefällt mir“

so wie auf das eigene gemüse aus dem garten?

:sweat_smile:

war das nicht irgendwo sogar von der eu verboten abgaben auf selbst genutzten strom usw?
stell ich mir interessant vor, gibt ne massen klagewelle und ftzn frz verliert selbst die letzten hardcore unterstützer.

So, wie es schon einmal war (EEG-Abgabe auf Eigenverbrauch), oder so, wie es aktuell diskutiert wird

Oliver

interessiert mich nicht, hab keinen stromzähler und auch keinen zählerschrank.
kann ich nur jedem empfehlen wer die möglichkeit dazu hat.

1 „Gefällt mir“

Nur bist du selbst hier im Forum unter den DIY-Nerds der einzige, der das kann. Uschi arbeitet noch dran.

Dann gibts in D noch ein paar Nutzer mit Wasserstofftanks und Brennstoffzellen, und alle anderen können es halt nicht.

Ist also eher keine allgemeingültige Lösung.

Oliver