Inselanlage mit Umschalter. Ist das erlaubt?

Da wird soviel von so vielen geschrieben. Auch wir haben das Thema hier mehrfach bis zum Abwinken diskutiert. So lange da keine handfesten Links zu Vorschriften und Gesetzen kommen, ist das nichts weiter, als eine weitere Meinung dazu, die uns nicht weiter bringt.

Oder war das eine reine Werbeaktion, um die Solarbringer-Seite zu verlinken?

die Stichworte sind “mittelbar” und “unmittelbar” im Gesetzestext.

Die nirgends klar definiert sind...

So wie ich das verstehe: “Mittelbar” und “unmittelbar” sind juristische und keine technischen Begriffe. Werden von Juristen häufig genutzt wie z.B. “mittelbarer/unmittelbarer Besitz” oder “mittelbarer/unmittelbarer Zugriff”. Die werden nicht immer wieder neu definiert.

Juristen ist nach dem zweiten Staatsexamen schon klar, was der Unterschied ist.

Um Gesetzestexte zu interpretieren, muss man Jurist sein. Und auch dann heißt es im Volksmund: “Zwei Juristen, drei Meinunungen”, weil da verschiedene Juristen den gleichen Sachverhalt unterschiedlich bewerten.

Um es richtig verstehen, brauchen wir Gerichtsverhandlungen, bei denen im Endeffekt der Richter bestimmt, was es bedeutet.

Bin kein Jurist, muss aber häufiger bei der Arbeit in meinem Umfeld Gesetzestexte “versuchen” zu verstehen. Im Zweifel befrage ich dann die Juristen in meiner Firma.

Ich versuche es noch einmal ohne viel Hoffnung.

Mittelbar wird die Anlage über die bereits vorhandene Hausinstallation mit dem Netz verbunden.

Unmittelbar gibt es keine Hausinstallation, sondern einen dezidierten Anschluss.

Im Marktstammregister gibts eine Erläuterung, was die darunter verstehen. Aber aus früheren Diskussionen darüber blieb dann auch: "Was das Marktstammregister schreibt, ist nur deren Meinung oder Rechtsverständnis, hat nichts zu sagen."

Zitat: "Ein mittelbarer Anschluss besteht insbesondere dann, wenn die lokale Leitungsstruktur, in die die in der Regel zur Eigenversorgung eingesetzte Stromerzeugungsanlage eingebunden ist oder aus der der Eigenversorger Strom bezieht, zwar selbst kein Netz der allgemeinen Versorgung darstellt, aber ihrerseits – unmittelbar oder mittelbar – mit dem Netz der allgemeinen Versorgung verbunden ist. Bei einer solchen lokalen Infrastruktur, die einen mittelbaren Anschluss an ein Netz der allgemeinen Versorgung vermittelt, kann es sich beispielsweise um ein Hausnetz, eine Kundenanlage, eine Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung oder ein Verteilernetz, das nicht der allgemeinen Versorgung dient, handeln."
(MaStR | Webhilfe)

Einen Begriff zu erklären, in dem man ihn wieder zur Erklärung verwendet, ist allerdings auch nicht so geschickt.

Da hast Du den Nagel auf den Kopf getroffen. Dein Hausnetz stellt den mittelbaren Anschluss sicher. Und der Knackpunkt ist nicht mittelbar oder unmittelbar. Ist eine Rückwirkung auf das Netz möglich? Das ist der Knackpunkt.

Daher interessiert meinen VNB eine echte Insel zur Beleuchtung und Beheizung meines Hühnerstalls auch nicht die Bohne. Isolierstrecke zwischen seinem und meinem Netz > 60m Luftlinie.

Mittelbar , zB. mit einem Sontheimer/Kraus & Naimer

Unmittelbar, direkt zB bei Victron am Line-in.

Ich sags immer, die einfachste Möglichkeit eine physikalische Trennung durchzuführen ist eine physikalische Trennung durchzuführen. Den gesamten Sicherungskasten an eine CEE32 Buchse.

Ein Stecker zum Zähler, ein Stecker zur PV. Damit ist in jedem Fall das Netz von der PV getrennt. Stecker ziehen ist nichts anderes als den Haupt-SLS umzulegen.

Machen wir es doch mal konkreter. Hier mein (geplantes) Setup. Eingang vom HAK 4 adrig L1-3 + PEN.
Dann geht es über Zähler, und Überspannungsschutz auf einen Klemmblock. Von Dort geht es einmal zur einer UV die leider nur 4 Adrig angeschlossen ist und zweitens zu einem Umschalter.
Die zweite Quelle des Umschalters ist die Victron Anlage welche nicht am Netz hängt (auch nicht schaltbar). Alle PV anlagen bis auf ein BKW (aber das baue ich notfalls auch noch um) hängen am Victron (mit Speicher).

D.h. PV & Speicher. kommt niemals nie mit dem Netz in Kontakt (erde mal außen vor weil Globus abschaffen lassen mir mal).

Aus meiner Sicht müsste das so OK sein. Nicht OK wäre es wenn, zwischen Netz und Victron AC-In ein Schalter sitzen würde (auch nicht eine CEE32 Dose). Die Unterverteilung könnt Ihr Euch auch wegdenken, die ist bei mir halt leider da.

Verbraucher ala WP und WBoxen sind im rechten grünen Teil des Hausnetzes und können weiterhin (wenn ich Steuerboxen hätte) vom VNB geschaltet werden. Evtl. lasse ich die Wallboxen auch per default direkt am Netz.

Bild AI generiert

Anmerkung: aktuell hat mein Victorn noch Netzverbindung und PV etc. ist im Markstam… + VNB angemeldet. Ich bin’s aber leid jede Pups Änderung bzgl. PV nachtragen zu müssen.

Die BNA wertet jede PV-Anlage, die irgendwie per Umschaltvorrichtungen mit einem Hausnetz, das ganz oder zeitweise mit dem Netz verbunden ist, als mittelbaren Anschluss ans Netz.

Aktuell ist das Thema insgesamt ja eher entspannt, weil da im Falle das Falles ja nur über einen Verstoß gegen die Anmeldepflicht gestritten würde.

Eigentlich geht’s ja gar nicht (nur) um die Anmeldepflicht, sondern um alle Rechte und Pflichten, die das EEG für EEG-Anlagen festschreibt.

Bis vor einigen Jahren musste lt. EEG die EEG-Umlage auch auf eigenverbrauchten PV-Strom gezahlt werden. Das in dem Kontext der Inselstatus nicht einfach durch einen simplen Umschalter oder Stecker erreicht werden kann, ist doch irgendwie nachvollziehbar.

Wenn jetzt tatsächlich, wie kolportiert, wieder Abgaben auf PV-Anlagen eingeführt werden, darf jeder selber einschätzen, wie weit oder eng da die Definition einer Insel ausgelegt werden könnte. Vielleicht kommen wir dann ja auch mal zu verbindlichen Urteilen.

Oliver

Ich weiss nicht ob das neu dort steht, aber hier steht eigentlich alles:

Ich habe das mal mit ner KI zusammenfassen lassen:

Das bedeutet generell, dass eine PV in dem Moment keine Insel mehr ist, in dem ein Netzanschluss auf dem Grundstück besteht und die PV ortsfest verbaut ist – es sei denn, sie versorgt als völlig separates, autarkes System ausschließlich Objekte ohne jede Stromleitung zum Haus (wie eine Gartenleuchte, einen Schuppen oder eine Garage ohne Kabelverbindung zum Hausnetz).

Ob die KI da richtig liegt, nach den Gesetzen in Deutschland, das weiß ich nicht. Es stützt aber genau die Aussage meines VNB:

Keine Verbindung zu unserem Netz?

Interessiert uns nicht!

Dann darf das Gebäude/Haus nicht mehr am Netz sein. Bedeutet: Rückbau der Leitung vom Netzbetreiber.

Nicht nur: Keine Verbindung.

Auch diese Auslegung wäre dann mal juristisch zu klären. Das da allerdings Schalter- oder Steckerlösungen als Insel durchgehen, ist halt eher fraglich. Letztendlich zielt diese Auslegung auf jede EEG-Anlage, die direkt oder indirekt die Menges des im Netz transportieren Stroms beeinflusst. Und da ist die Wahrscheinlichkeit schon hoch, dass das genau so vom Gesetzgeber gewollt ist.

Aber vor Gericht und auf hoher See …

Oliver

Nehmen wir das mal so an. Selbst dann müsste, wer genau klagen?
Der Netzbetreiber, der einen abklemmen wollte, weil man sich nicht an, naja, was genau hält? An seine Bedingungen zu der Auffassung, dass man, rein theoretisch, etwas ans Netz hängen KÖNNTE? Nach dieser Logik dürfen auch mobile Speicher, oder eben ortsunfeste Geräte wie Elektroautos an einer Wallbox THEORETISCH einen Schaden für das Netz darstellen KÖNNEN.

Wenn also eine PV-Anlage, welche mit dem von mir genannten CEE-Stecksystem das Haus vom Netz trennt, und der Netzbetreiber argumentiert man KÖNNTE die PV oder das Haus direkt wieder anstecken, dann KÖNNTE man auch ein E-Auto anschließen und mit diesem ins Netz einspeisen bzw. das Netz gefährden weil dieses ebenfalls als Erzeugungsanlage gilt. Wenn auch ortsunfest. Die Auswirkungen bei 22KW dürften wohl gleich sein. Eine Verbindung ist schnell herzustellen, genausoschnell wie den CEE von der PV zum Netz. So das E-Auto zum Netz. Wenn man, aus welchen Gründen auch immer, wollte.

Ebenfalls KÖNNTE man Wechselrichter und Speicher, die zwar an GRID nur mit 800W an einer Steckdose hängen, jedoch eine 2000W “Inselsteckdose” haben, theoretisch ans Netz hängen, wenn man wollte.

Ob man das Ganze juristisch klären wollte weiss ich nicht. Von beiden Seiten.

Da es aber nur unfassbar wenige Fällte und noch weniger richtig durchgängig dokumentierte Fälle gibt gilt weiter mutmaßen.

Je nun, wenn sowas wie eine Abgabe für PV-Anlagen kommt, oder sonst irgend was in der Art, wird der Netzbetreiber oder sonstig jemand Rechnungen verschicken. An jeden und alles, was irgendwie irgendwo PV-Module zeigt.

Und dann geht’s los.

Oliver

Sieh es mir nach, das ist für meinen Fall einfach falsch.

Oder hattest Du Mailkontakt zu meinem VNB und weißt etwas, was ich nicht weiß?

Ich hatte keinen Mailkontakt zu deinem VNB. Ich ziehe nur die Infos aus dem o.g. MaStR-Link.

Und jetzt melde mal eine Inselanlage im MaStR an.
Eine Anmeldung von Anlagen die technisch gar nicht ins Netz einspeisen können (und dazu gehört auch die Lösung mit dem Umschalter) ist gar nicht vorgesehen. Also einfach bauen und laufen lassen.

Ich habe zwar schon lange nichts mehr selbst im MaStR angemeldet, aber vor ein paar Jahren gabs noch gar keine Möglichkeit eine Inselanlage anzumelden.

Da besteht von beiden Seiten keinerlei Interesse.

Wenn man das ganze wirklich stupide nach Gesetz durchzieht, dann ist schon jeder kleine 12V-Wechselrichter meldepflichtig.