Wird meistens von der Seite propagiert, die es mit berechtigter Kritik und Kritikfähigkeit nicht so sehr hat.
Und ich mache da auch keinen Hehl draus. Ich halte es für eine Unverschämtheit die “Netzdienlichkeit” dem Kunden aufzudrücken. Der stetig steigender Bedarf ist jahrzehnte bekannt. Gemacht wurde nichts, angeblich war oft die Politik schuld am Nichtstun. Aber wenns um Subventioneneinstreichen ging, dann waren die Lobbybüros schnell gut besetzt und es konnte Einfluss auf politische Entscheidungen genommen werden.
Aber, ich weiß gar nicht warum micht das so beschäftigt, unser Strom kommt vom Himmel soWhat.
Das Problem ist doch gar nicht der stetig steigende Bedarf.
Und ich habe gerade nochmal kurz ins Grundgesetz geschaut: der Passus „Strom aus der Steckdose in unbegrenzter Menge zum Nulltarif ist ein Menschenrecht“ habe ich darin nicht gefunden.
Das ist kein Problem in sich selbst, das ist ein Versäumnis der Anbieter und wird vielleicht dadurch erst zum Problem. Da kann man dann auch gern mit dem Grundgesetzt rumwedeln, was ich ziemlich amüsant finde. Denn da steht auch nicht drin dass man sich mit Bezug und Einspeisung gefälligst netzdienlich zu verhalten habe.
Da könnte und sollte sich der ein oder andere doch ziemlich veräppelt vorkommen. Es wird propagiert BEV zu fahren wegen dem bösen CO2, es wird propagiert doch bitte mit WP zu heizen weil sonst fossiler Brensstoff und so, industrielle Buntmetallschmelze arbeitet daran statt mit Gas mit Mikrowellenplasma Aluminium und Kupfer zu schmelzen - oh Wunder, das alles braucht ja Strom. Also, bitte schnell noch viel mehr Windkraft, noch viel mehr PV bis hin zu Stimmen die sagten auf privaten Dächern sei noch viel zu viel Fläche ohne PV. Und dann, wieder ein Wunder, das hat Netzrückwirkungen - huch.
Dann also bitte schnell den §14a EnWG Steuerkontakt einführen damit auch ja keine Netzüberlastsung droht. Und das offiziell sogar an Splitklimageräten, da fässte dir an den Kopf. Denn im gleichen Straßenzug sowie im Ort sind etliche Häuse im gleichen Alter ohne Warmwasser im Bad, also schön DLE mit 21kW - die haben aber keinen §14a EnWG Steuerkontakt.
Energiewende? Ja, absolut und schnellstmöglich. Aber nicht so! Und da will man mir was von übertriebener Anspruchshaltung erzählen? Es wird immer lächerlicher, sorry.
Die DLE mit 21kW haben aber einen gewissen Gleichzeitigkeitsfaktor. Die laufen kaum alle gleichzeitig über mehrere Stunden. Das tun WP und WB aber durchaus. Unser BEV könnte durchaus 6h lang 11kW aus dem Netz nuckeln. Das macht sich als Last bemerkbar, insbesondere wenn die Nachbarn ähnliches tun.
Halte ich für sehr gefährlich. So wie ich es verstehe, gibt es den Begriff Inselanlage in den Gesetzen bisher nicht. Glaube auch nicht, dass man den Begriff explizit reinschreibt. Und wenn doch, könnte etwas herauskommen, was wir uns nicht wünschen. Und wenn die Energieversorger den Begriff in Ihre TABs aufnehmen, wäre uns auch nicht geholfen. Was die wollen, wissen wir. Die wollen es ganz einfach haben. Also, dass es keine Insel auf einem Grundstück geben kann, auf dem der Energieversorger einen Anschluss gelegt hat.
Wir sollten einfach die Füße still halten, die Diskussion beenden und uns nicht zu sehr beschweren. Wer fragt, bekommt häufig die Antwort, die er nicht hören will. Derzeit haben wir bei unterschiedlicher Rechtsauslegung die Möglichkeit darzulegen, was die Auffassung einer Insel in unserem Sinne ist. Dazu findet man genug im Netz.
Für mich als Endkunde und freier Bürger in einem freien Land gilt: alles was nicht verboten ist, das ist erlaubt!
Die alte Auskunft der BNA zur "Insel" bezog sich auf die Pflicht, die EEG Umlage zu zahlen. Der konnte man sich nicht mit dem "Insel" Argument entziehen. Nun ist diese Abgabe aber abgeschafft und damit der Auslegung der BNA zum "Insel" Thema entzogen.
Wer unsicher ist, frage seinen VNB und stelle die Antwort hier ein. Meiner hat mit meiner Insel kein Problem. Gibt es andere Erfahrungen?
Den gibt es nicht, wohl aber im MaStRV den Satz zum Entfall der Anmeldepflicht:
„Stromerzeugungseinheiten, Stromspeichern sowie EEG- und KWK-Anlagen, wenn sie weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder an ein Stromnetz angeschlossen werden sollen“
Der Begriff „Insel“ taucht dann in den entsprechenden Kommentaren der BNA zum Thema auf.
Sorry, das ich mich jetzt auch mal einklinke, aber warum wird über eine Insel die ganze Zeit gesprochen?
Ein einfaches Beispiel:
Ich nutze eine Powerstation, die ich auch über das Netz laden kann. Na logo, Solar-MPPT ist mit drin, aber meine Verbraucher können halt nur an den Ausgang angeschlossen werden.
Da das alles nicht netzsynchron ist, sind meine Verbraucher nicht am Netz.
Somit hat die Powerstation überhaupt keine Auswirkungen auf das Netz in Punkto Einspeisung.
Genauso sehe ich auch eine “Insel”:
Sie besteht aus Netzteil, Batterie und Wechselrichter. Es ist also vergleichbar mit einer einfachen USV für den PC mit Solaranschluss.
Ich habe das heute mal mit meinem Netzbetreiber besprochen (Fachbereich Einspeiser). Sein Kommentar: Dann hätten wir in Deutschland 100.000de Camper, die illegal wären.
Also Chipstüte wieder einpacken, den gesunden Menschenverstand wirken lassen und verstehen, dass die “Inseln” große Powerstations sind.
Meine 2 Cent zu dieser, mit Verlaub, abendfüllenden Diskussion.
Wenn jeder seine 2 Cent dazu tut, reichts am Ende für ne Tüte Popkorn.
Das Thema ist kein technisches, und hat mit irgendwelchen Rückwirkungen ins Netz nur teilweise zu tun. Das ist eine reglulatorisches Thema im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien.
Da wird rechtlich unterschieden zwischen mobil und fest installiert. Deine Powerstation ist also ok, wenn sie mobil ist und auch mobil gedacht ist. Also mal hier und mal da betrieben wird, Schraubst du sie an die Wand, ist stationär und dann gelten anderen Regeln.
Bei Campern ist es ja auch oft so: Viele Häuschen auf dem Campingplatz müssen noch Räder haben, selbst wenn sie schon 20 Jahre nicht mehr bewegt wurden.
Wenn es ein regulatorisches Thema wäre, dann gäbe es eine konkrete Passage im Gesetzestext. Ansonsten gilt: nulla poena sine lege,
Keine Strafe ohne Gesetz.
Den VNB interessieren nur Rückwirkungen auf sein Netz, andernfalls müsste im Beispiel der BNA der nicht vorhandene Netzanschluss der Berghütte keine Erwähnung finden.
Genau @wihz
es könnte nur schlechter werden, den Inseln sind nicht verboten. Nur wenn der Staat Abgaben wieder erheben wollen würde, könnte er eine "Meldepflicht" einführen: also Füsse still halten.
Ciao
Es wäre gut für alle, die Klarheit bei solchen Sachen brauchen und nicht gerne Projekte in einer Grauzone umsetzen. Verlässliche Rechtssicherheit ist für viele wichtige Voraussetzung.
Aus meiner Sicht ist die Rechtslage klar. Die verunsichernde Auskunft der BNA in einen FAQ war der damaligen Rechtslage und -frage geschuldet in der es um eine öffentliche Abgabe ging. Da die BNA die damalige Anwort wohl mittlerweile gelöscht hat, mag die Verunsicherung nun langsam weichen.
Was mich hier nun noch interessiert, ob irgendwer mal eine andere Ansage von seinem VNB erhalten hat.
Also ich hab letztes Jahr meinen VNB gefragt (die waren zur Inspektion meines Zählerschrankes da): Der Umschalter ist in Ordnung (um Inselstatus für PVAnlage + Akku zu erhalten).
Ich hab momentan nur Inselvorbereitung - sprich meine Multiplus haben aktuell noch eine Gridverbindung. Im Haus habe ich drei Netze - Grid und PV-Insel (wenn ich die MPII vom Netz trenne) und Hausnetz - das Hausnetz kann geschaltet werden (Grid / PVInsel). Notfalls würde ich den Schalter eben durch eine feste Verbindung ersetzen.
Mittlerweile bin ich aber wegen Verhinderung von SmartMeter bei der BNetzA Schlichtungsstelle. Seit mehr als einem Jahr verhindert der VNB einem wettbewerblichen Anbieter den Einbau eines SmartMeter. Der VNB selber hat noch 0 SmartMeter verbaut (in der Statistik taucht er mit der notwendigen Prozentzahl auf, weil Vorgänger hat installiert). Verhindern heisst er antwortet einfach nicht.
Was würde passieren wenn Inseln definiert würden, so das Hunderdtausende eine auf ihrem erschlossenen Grundstück bauen könnten/würden?
Selbstverständlich müsten die (wo auch immer) mindestens angemeldet werden (nur damit “wir” die Übersicht haben). Spätestens bei mehreren Hunderttausend kommt dann die Idee einer Besteuerung auf … dann haben wir alle lange Gesichter …
Bei dem aktuellen Istzustand hingegen sehe ich viele angehende Insulaner, die faktisch bereits Hausstromautark sind. Dazu reicht ein großer DIY Akku und 20 kWp Module. Der vorhandene Hausanschluß wird also nur noch für Heizungsunterstützung und EV Laden im Kernwinter benötigt.
Gibt es in dem Fall Ärger, kann der HA gekündigt werden und extern geladen werden und das Haus mit Holz/Öl, Gas o.ä. weiter geheizt werden. Also kein Bedarf an “Rechtssicheheit”
Ok, dann sag ich mal so: Je nach persönlicher Ausrichtung profitiert man am jetzigen Zustand oder wünscht sich eben mehr Rechtssicherheit und Klarheit. Gibt viele, die bauen jetzt keine Insel, weil es eben eine Grauzone ist. Da braucht man schon etwas Mut zur Lücke. Keine deutsche Stärke.
wie @thorstenkoehler schon schrieb, leben wir in einem Rechtsstat.
Art. 103 Abs.2 Grundgesetz:
"(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde."
Eine Strafe ohne Gesetz geht nicht und mangels (Straf-) Gesetzes ist es erlaubt in unserem freien Rechtsstaat, der die Freiheit des Einzelnen schützt.
Eine Untersagung könnte nur der VNB aussprechen, wenn er es in seinen Netzbedingungen geregelt hätte. Da das aber bei echten Inseln ohne Netzgefährung willkürlich und daher unzulässig wäre, wird es solche Regelungen nicht geben. Zweifel sind durch Nachfrage schnell geklärt.
Halten wir fest: im Marktstammdatenregiester kann man Inseln nicht anmelden, der VNB will auch keine Anmeldung haben, keiner will es wissen, jeder kann es machen. Nur weil es noch Verunsicherte gibt, soll ein Gesetz her das erlaubt, was erlaubt ist. Das entspricht jedenfalls nicht meinem Verständnis als mündiger freiheitsliebender Staatsbürger. Was man halt braucht, ist Abstand von den vielen falschen Info´s auf den sozialen Medien und ein wenig eigenen Verstand.
Was für die EEG Abgabe (Stichwort Abgabengerechtigkeit) galt, war kein Betriebsverbot! Es bestand damals auch für Inseln eine Abgabenpflicht. Die "Insel" konnte sich der EEG Umlage nicht entziehen. Aus dieser Rechtshistorie heute ein Betriebsverbot ableiten zu wollen, mag Anlass zu Bedenken geben, wie wir die Welt trotz aller Bedenkenträger positiv gestalten können. Wer auf Nummer Super Sicher gehen will, mag eine im Energiewirtschaftsrecht versierte Anwaltskanzlei um Auskunft bitten.