Inselanlage mit Umschalter. Ist das erlaubt?

Vor gar nicht allzulanger Zeit war das nicht so, und das kann auch wieder eingeführt werden.

Aktuell dreht ja unsere Regierung die Sicht auf Jedermann-PV von „der Goldstandard, muss unter allen Umständen gefördert werden“ auf „ist nutzloser Kleinkram, der nur unnötig Geld kostet und Probleme macht“.

Was da dann rauskommt, wird sich zeigen.

Oliver

Darum geht es nicht. Es geht doch bei der gesamten Inseldiskussion nur eins: Der Netzbetreiber will nicht, dass irgendwas Einfluss auf sein Netz nimmt. Aber so schlau es klingt, ich kann auch einfach an der Waschmaschinentrommel drehen und das würde ggf. Einfluss auf das Netz haben. Das heißt wenn in irgend einer Form eine Verbindung zum Netz möglich ist, egal wie schlau und sei es ne 9V-Block in die Steckdose zu stecken, wäre das etwas, was den Netzbetreiber angeht.

Da, und da kommts zum Thementitel zurück, ein Schalter mit Netzanschluss in irgend einer Weise verbunden ist, ist das auch Sache des Netzbetreibers. Wie auch immer das argumentiert wird.

Dass der ganze Krempel dann inne Fritten geht ist dem Netzbetreiber egal. Ihm gehts nur um die Rückwirkung auf sein Netz, was verständlich ich.

Von der Insel -Diskussion zu einer doch eher populistischen Demokratieverurteilung ist es aber schon ein gewaltiger Sprung. Die Moderatoren haben es doch gut zusammengefasst: Eine Insel ist für den Netzbetreiber eine Anlage, die nicht einspeisen kann und die ohne Netzbezug arbeitet. Oder ganz einfach, ist ein Stromzähler in der Nähe, kann es rechtlich keine Insel sein, egal ob ein Schalter trennt oder nur eine Drahtbrücke die Verbindung zum Netz herstellen kann.

Nachtrag zu meiner Anlage 230VAC zu 48VDC zu 230VAC: im Januar 2026 habe ich 866,6 kWh aus dem Netz bezogen (über die Netzteile). Am Ausgang der drei Victrons wurden 787,9kWh in das Haus eingespeist. Die Solaranlage lieferte in dem Monat aus den MPPTs 87kWh. 953,6kWh wurden also eingeladen, 787,9 kWh angegeben. Der Wirkungsgrad liegt dann bei 82%, wenn ich den Solarertrag nicht mit einrechnen, liegt er im Januar bei 90%. Wenn ich das ganze System mit der Solaranlage über ein Jahr bewerte, liegt der Wirkungsgrad bei über 150%, für mich ein akzeptabler Wert für eine USV mit hoher Verfügbarkeit und 12kW maximaler Leistung.

Das ist die hier häufig vertretene einseitige Sicht.

Der technische Aspekt ist nur ein Teil.

Im Hintergrund laufen z.B. auch heute EEG-Strommengenstatistiken und anderes, für technische und auch politische Zwecke, die eine Erfassung aller EEG-Strommengen zum Ziel haben. Schließlich will und muss ja jede Regierung die Fortschritte dort gehen irgenwelche Umweltziele verrechnen.

Und die zukünftige Planung für das System scheint ja dahin zu gehen, dass jeder PV-erzeugte Strom, der einen Strombezug aus einem vorhandenen Netzanschluss verringert, mit Abgaben belegt werden soll. Sagt zumindest die Gerüchteküche.
Da interessiert der technische Aspekt des lokalen Netzbetreibers genausowenig wie, ob die Anlage überhaupt einspeisen kann.

Die Inseldefinition „Almhütte ohne Netzanschluss am Grundstück“ ist ja kein Gerücht, die war bei det der BNA nachzulesen. Aktuell scheint es das nicht mehr zu geben (ich zumindest kann’s nicht finden), dass die Definition aber ganz schnell da wieder auftauchen kann, ist ja nun absehbar.

Oliver

Dann wäre aber jeder Schuppen mit PV auf einem Grundstück mit Netzanschluss, selbst wenn der Schuppen 100m weit entfernt vom Haus ist und keinen Netzanschluss hat, nicht als Insel zu deklarieren. Man KÖNNTE ja in 100m Entfernung den Stecker einstecken.

Und es wird so schwammig gehalten, und es wird nicht kommuniziert, damit keiner was macht aus Angst, man würde was Falsches tun.

Hast du da eine “verlässliche” Quelle für? Das würde ich gern mal nachlesen. Ich gehe auch stark davon aus, dass die Verluste an Staatseinnahmen beim Selbsterzeugen und Verbrauchen von Strom im Privatsektor durchaus eine Lücke in die ohnehin schon ins Minus getriebene Staatskasse reißt.

Dazu kommen dann natürlich auch noch die Verluste der Energieversorger und Netzbetreiber. Laut Herrn Laudelei (ungeprüft) sollen allein 2024 wohl 12- oder 14Milliarden einige Millionen an Netzentgelten durch den Betrieb von BKWs durch die Lappen gegangen sein.

Wir lesen ja hier; und erfahren es ja auch zum Großteil selbst, was man schon alles mit seinem eigenen Strom betreiben kann, von z.B. reinen Haushaltsstrom über Individualmobilität bis hin zum teilweisen Heizen des Wohnraums bis hin zum Krypto-Mining. Da geht wohl richtig was Flöten wenn deutlich weniger Fossiles in allen möglichen Sektoren bezogen wird.

Hmm, die meisten Laien die sich ein (oder gleich drei) BKW kaufen, oder einfach auf eigene Faust eine Nulleinspeisung aufbauen wissen ja noch nicht mal dass das wohl zu Problemen füren “kann”.

Wenn ich überlege, dass wir allein mit der ersten kleinen 2,4kWp Anlage über 60% unseres Haushaltsstrombedarfs gedeckt haben (klar, ohne Splitklimas, ohne BEV und ohne LWWP - eben nur Haushaltsstrom) und die 6 Module auf der Gartenhütte kaum bis gar nicht sichtbar sind…. Mit heutigen Modulen könnte der gleiche Aufbau 2,9kWp haben und das Dach hat auch noch eine Nordseite :grinning_face:

Aber, alles zum Schutze unserer Umwelt - wer soll da einem was Böses wollen :innocent:

Der Link hier wurde schon mehrfach gepostet, ist halt hinter einer paywall

https://www.heise.de/hintergrund/Netzentgelte-im-Umbruch-Warum-es-fuer-PV-Anlagenbesitzer-teurer-werden-koennte-11276297.html

Auf YouTube werden sich wohl auch einige der üblichen verdächtigten dazu auslassen.

Ist das verlässlich? Schwer zu sagen. Ist schon irgendwas entschieden? Nein.

Das sind aktuell Überlegungen, mehr nicht. Was davon wirklich wie und wann kommt, und ob überhaupt, wird sich zeigen.

Oliver

Für 2024:
Sagen wir eine Million BKW.
Sagen wir 1000 kWh pro BKW.
Macht eine Milliarde kWh.
Macht 200 Mio Netzentgelte, oder wieviel Cent sind das pro kWh?

Uups, habs korrigiert.

Allerdings sind eine Million BKW deutlich zu niedrig gefriffen, das ist ja gerade mal die Anzahl die offiziell angemeldet sind. Die HTW Berlin geht von einer biszu vierfach höheren Dunkelziffer aus.

Um genau zu sagen was er in seinem Video von sich gegeben hat müsst ich es noch mal schauen, hab die Zahl schlicht nicht mehr genau im Kopf.

Gehe ich aber von 4 Millionen BKW aus (Quelle HTW Berlin) und die haben 500kWh eingespeist dann sind wir bei 2 Milliarden kWh und bei im Schnitt 9,7Cent/kWh Netzentgeld wären das, wie du auch schätzt, knapp 200 Mio Netzentgelt.

Gar nicht auszudenken was das an Verlusten wären wenn die “großen” Guerillia PV Anlagen da auch noch dazu kommen die in der Lage sind teilweise das Heizen und die Mobilität mit abzudecken.

Dafür würde es reichen die Schnittstelle zu definieren.

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Welche Schnittstelle?

Oliver

Die zwischen Netzbetreiber und Hausnetz.

Die Schnittstelle zwischen Netzbetreiber und Hausnetz ist sauber definiert: 3 Phasen, je 230V, 50Hz.

Oliver

Definiere “sauber”.
Ich ergänze mal..
Der Energiefluß vom Netzbetreiber ins Haus ist definiert über den Anschlußwert (wurde m.W.n. bei der Erschließung des Grundstückes festgelegt).
Der Energiefluß vom Haus um Netzbetreiber sollte definiert sein. Das wäre dann ein Einflußfaktor auf das Netz.
Diverse Störgrößen (also Oberwellenanteile) in beide Richtungen sollten definiert sein.
Der Bereich in dem sich der Leistungsfaktor bewegen darf.
Und für alle Größen entsprechende Fehlergrenzen.

Das ist das was mir spontan einfällt, evtl. gibt es da noch mehr (könnte mir vorstellen entsprechende Anstiege bei Leistungs- oder Spannungsspitzen etc.).

Das ist alles sauber definiert, und auch gar nicht das Problem.

Das Problem ist, wann wer was und wieviel aus dem Netz zieht bzw. ins Netz einspeist.

Oliver

Das halte ich für Privathaushalte eher für nicht umsetzbar. Woher soll der Endnutzer denn wissen welche Gerätschaften welchen Leistungsfaktor haben? Sofern sich der Blindleistungsanteil dem Grenzwert nähert, was soll der Laie tun? Der wird kaum wissen dass er u.U. die kapazitive Blindleistung des Laptopnetzteils mit dem alten Trafo-Radiowecker kompensieren könnte. Für Privathaushalte sehe ich da den Netzbetreiber in der Pflicht im Bedarfsfall entsprechende Kompensationsanlagen zu errichten. Wobei ich davon ausgehen würde das morderne HVDC Wanlungsstationen das durchaus erledigen können/werden.

hier gilt m.E. das Gleiche wie für den Leistungsfaktor. Kann der Laie- oder auch allgemeine Endkunde gar nicht beeinflussen.

Das sehe ich nicht als Problem. Das sehe ich als jahrzehnte langes Versäumnis des Netzbetreibers in jeglicher Form mit allem drum und dran dafür zu sorgen das seine Infrastruktur in Ordnung ist und für den stetig steigenden Bedarf ausreichend dimensioniert ist. Ich würde nicht deren Probleme zu dein Meinen machen, wo kommen wir denn da hin.

Der rechtliche Rahmen, was eine Insel ist, ist ja dermaßen schwammig formuliert, dass da immer wieder eine Menge Diskussionen entstehen, wo man am Ende doch nicht Genaues weiß.

Ich glaube, das bräuchte mal ein rechtliches Update. Damals, als man da mal festgelegt hatte, gabs eh für nahezu niemanden diese Möglichkeit einer Insel. Heute geht technisch viel und es braucht klare Spielregeln, unter welchen Umständen eine Insel zulässig ist. Und das sollten Vorschriften sein, die die Umsetzung einer Insel nicht unzulässig behindern.

Technisch gibts z.B. überhaupt keinen Grund, warum man eine Insel nicht übers öffentliche Netz laden darf. Das eine Insel wirklich sauber getrennt sein muss, ist logisch, weil nur so Netzrückwirkungen verhindert werden können. Nulleinspeisung ist keine Insel, bei Nulleinspeisung braucht es auch Anforderungen an den Zählerschrank.

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Lieber in einer Grauzone bleiben als wieder mal neue “Regeln”.

Die Regeln werden in Berlin gemacht, wo die Energiekonzerne mit zig Millionen nachweisbar Einfluß nehmen.

Und die werden mit Sicherheit dafür sorgen, das sie dabei nicht zu kurz kommen. Heißt, wir Insulaner dürfen zahlen.

So, Denunzianten vor und diesen Beitrag melden … wie den letzten ähnlichen.

Da schimmert dann doch eine etwas übertriebene Anspruchshaltung durch.

Oliver