Inselanlage mit Umschalter. Ist das erlaubt?

Dann wäre aber jeder Schuppen mit PV auf einem Grundstück mit Netzanschluss, selbst wenn der Schuppen 100m weit entfernt vom Haus ist und keinen Netzanschluss hat, nicht als Insel zu deklarieren. Man KÖNNTE ja in 100m Entfernung den Stecker einstecken.

Und es wird so schwammig gehalten, und es wird nicht kommuniziert, damit keiner was macht aus Angst, man würde was Falsches tun.

Hast du da eine “verlässliche” Quelle für? Das würde ich gern mal nachlesen. Ich gehe auch stark davon aus, dass die Verluste an Staatseinnahmen beim Selbsterzeugen und Verbrauchen von Strom im Privatsektor durchaus eine Lücke in die ohnehin schon ins Minus getriebene Staatskasse reißt.

Dazu kommen dann natürlich auch noch die Verluste der Energieversorger und Netzbetreiber. Laut Herrn Laudelei (ungeprüft) sollen allein 2024 wohl 12- oder 14Milliarden einige Millionen an Netzentgelten durch den Betrieb von BKWs durch die Lappen gegangen sein.

Wir lesen ja hier; und erfahren es ja auch zum Großteil selbst, was man schon alles mit seinem eigenen Strom betreiben kann, von z.B. reinen Haushaltsstrom über Individualmobilität bis hin zum teilweisen Heizen des Wohnraums bis hin zum Krypto-Mining. Da geht wohl richtig was Flöten wenn deutlich weniger Fossiles in allen möglichen Sektoren bezogen wird.

Hmm, die meisten Laien die sich ein (oder gleich drei) BKW kaufen, oder einfach auf eigene Faust eine Nulleinspeisung aufbauen wissen ja noch nicht mal dass das wohl zu Problemen füren “kann”.

Wenn ich überlege, dass wir allein mit der ersten kleinen 2,4kWp Anlage über 60% unseres Haushaltsstrombedarfs gedeckt haben (klar, ohne Splitklimas, ohne BEV und ohne LWWP - eben nur Haushaltsstrom) und die 6 Module auf der Gartenhütte kaum bis gar nicht sichtbar sind…. Mit heutigen Modulen könnte der gleiche Aufbau 2,9kWp haben und das Dach hat auch noch eine Nordseite :grinning_face:

Aber, alles zum Schutze unserer Umwelt - wer soll da einem was Böses wollen :innocent:

Der Link hier wurde schon mehrfach gepostet, ist halt hinter einer paywall

https://www.heise.de/hintergrund/Netzentgelte-im-Umbruch-Warum-es-fuer-PV-Anlagenbesitzer-teurer-werden-koennte-11276297.html

Auf YouTube werden sich wohl auch einige der üblichen verdächtigten dazu auslassen.

Ist das verlässlich? Schwer zu sagen. Ist schon irgendwas entschieden? Nein.

Das sind aktuell Überlegungen, mehr nicht. Was davon wirklich wie und wann kommt, und ob überhaupt, wird sich zeigen.

Oliver

Für 2024:
Sagen wir eine Million BKW.
Sagen wir 1000 kWh pro BKW.
Macht eine Milliarde kWh.
Macht 200 Mio Netzentgelte, oder wieviel Cent sind das pro kWh?

Uups, habs korrigiert.

Allerdings sind eine Million BKW deutlich zu niedrig gefriffen, das ist ja gerade mal die Anzahl die offiziell angemeldet sind. Die HTW Berlin geht von einer biszu vierfach höheren Dunkelziffer aus.

Um genau zu sagen was er in seinem Video von sich gegeben hat müsst ich es noch mal schauen, hab die Zahl schlicht nicht mehr genau im Kopf.

Gehe ich aber von 4 Millionen BKW aus (Quelle HTW Berlin) und die haben 500kWh eingespeist dann sind wir bei 2 Milliarden kWh und bei im Schnitt 9,7Cent/kWh Netzentgeld wären das, wie du auch schätzt, knapp 200 Mio Netzentgelt.

Gar nicht auszudenken was das an Verlusten wären wenn die “großen” Guerillia PV Anlagen da auch noch dazu kommen die in der Lage sind teilweise das Heizen und die Mobilität mit abzudecken.

Dafür würde es reichen die Schnittstelle zu definieren.

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Welche Schnittstelle?

Oliver

Die zwischen Netzbetreiber und Hausnetz.

Die Schnittstelle zwischen Netzbetreiber und Hausnetz ist sauber definiert: 3 Phasen, je 230V, 50Hz.

Oliver

Definiere “sauber”.
Ich ergänze mal..
Der Energiefluß vom Netzbetreiber ins Haus ist definiert über den Anschlußwert (wurde m.W.n. bei der Erschließung des Grundstückes festgelegt).
Der Energiefluß vom Haus um Netzbetreiber sollte definiert sein. Das wäre dann ein Einflußfaktor auf das Netz.
Diverse Störgrößen (also Oberwellenanteile) in beide Richtungen sollten definiert sein.
Der Bereich in dem sich der Leistungsfaktor bewegen darf.
Und für alle Größen entsprechende Fehlergrenzen.

Das ist das was mir spontan einfällt, evtl. gibt es da noch mehr (könnte mir vorstellen entsprechende Anstiege bei Leistungs- oder Spannungsspitzen etc.).

Das ist alles sauber definiert, und auch gar nicht das Problem.

Das Problem ist, wann wer was und wieviel aus dem Netz zieht bzw. ins Netz einspeist.

Oliver

Das halte ich für Privathaushalte eher für nicht umsetzbar. Woher soll der Endnutzer denn wissen welche Gerätschaften welchen Leistungsfaktor haben? Sofern sich der Blindleistungsanteil dem Grenzwert nähert, was soll der Laie tun? Der wird kaum wissen dass er u.U. die kapazitive Blindleistung des Laptopnetzteils mit dem alten Trafo-Radiowecker kompensieren könnte. Für Privathaushalte sehe ich da den Netzbetreiber in der Pflicht im Bedarfsfall entsprechende Kompensationsanlagen zu errichten. Wobei ich davon ausgehen würde das morderne HVDC Wanlungsstationen das durchaus erledigen können/werden.

hier gilt m.E. das Gleiche wie für den Leistungsfaktor. Kann der Laie- oder auch allgemeine Endkunde gar nicht beeinflussen.

Das sehe ich nicht als Problem. Das sehe ich als jahrzehnte langes Versäumnis des Netzbetreibers in jeglicher Form mit allem drum und dran dafür zu sorgen das seine Infrastruktur in Ordnung ist und für den stetig steigenden Bedarf ausreichend dimensioniert ist. Ich würde nicht deren Probleme zu dein Meinen machen, wo kommen wir denn da hin.

Der rechtliche Rahmen, was eine Insel ist, ist ja dermaßen schwammig formuliert, dass da immer wieder eine Menge Diskussionen entstehen, wo man am Ende doch nicht Genaues weiß.

Ich glaube, das bräuchte mal ein rechtliches Update. Damals, als man da mal festgelegt hatte, gabs eh für nahezu niemanden diese Möglichkeit einer Insel. Heute geht technisch viel und es braucht klare Spielregeln, unter welchen Umständen eine Insel zulässig ist. Und das sollten Vorschriften sein, die die Umsetzung einer Insel nicht unzulässig behindern.

Technisch gibts z.B. überhaupt keinen Grund, warum man eine Insel nicht übers öffentliche Netz laden darf. Das eine Insel wirklich sauber getrennt sein muss, ist logisch, weil nur so Netzrückwirkungen verhindert werden können. Nulleinspeisung ist keine Insel, bei Nulleinspeisung braucht es auch Anforderungen an den Zählerschrank.

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Lieber in einer Grauzone bleiben als wieder mal neue “Regeln”.

Die Regeln werden in Berlin gemacht, wo die Energiekonzerne mit zig Millionen nachweisbar Einfluß nehmen.

Und die werden mit Sicherheit dafür sorgen, das sie dabei nicht zu kurz kommen. Heißt, wir Insulaner dürfen zahlen.

So, Denunzianten vor und diesen Beitrag melden … wie den letzten ähnlichen.

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Da schimmert dann doch eine etwas übertriebene Anspruchshaltung durch.

Oliver

Wird meistens von der Seite propagiert, die es mit berechtigter Kritik und Kritikfähigkeit nicht so sehr hat.

Und ich mache da auch keinen Hehl draus. Ich halte es für eine Unverschämtheit die “Netzdienlichkeit” dem Kunden aufzudrücken. Der stetig steigender Bedarf ist jahrzehnte bekannt. Gemacht wurde nichts, angeblich war oft die Politik schuld am Nichtstun. Aber wenns um Subventioneneinstreichen ging, dann waren die Lobbybüros schnell gut besetzt und es konnte Einfluss auf politische Entscheidungen genommen werden.

Aber, ich weiß gar nicht warum micht das so beschäftigt, unser Strom kommt vom Himmel soWhat.

Das Problem ist doch gar nicht der stetig steigende Bedarf.

Und ich habe gerade nochmal kurz ins Grundgesetz geschaut: der Passus „Strom aus der Steckdose in unbegrenzter Menge zum Nulltarif ist ein Menschenrecht“ habe ich darin nicht gefunden.

Oliver

Was denn dann wenn du das hier schreibst:

Das ist kein Problem in sich selbst, das ist ein Versäumnis der Anbieter und wird vielleicht dadurch erst zum Problem. Da kann man dann auch gern mit dem Grundgesetzt rumwedeln, was ich ziemlich amüsant finde. Denn da steht auch nicht drin dass man sich mit Bezug und Einspeisung gefälligst netzdienlich zu verhalten habe.

Da könnte und sollte sich der ein oder andere doch ziemlich veräppelt vorkommen. Es wird propagiert BEV zu fahren wegen dem bösen CO2, es wird propagiert doch bitte mit WP zu heizen weil sonst fossiler Brensstoff und so, industrielle Buntmetallschmelze arbeitet daran statt mit Gas mit Mikrowellenplasma Aluminium und Kupfer zu schmelzen - oh Wunder, das alles braucht ja Strom. Also, bitte schnell noch viel mehr Windkraft, noch viel mehr PV bis hin zu Stimmen die sagten auf privaten Dächern sei noch viel zu viel Fläche ohne PV. Und dann, wieder ein Wunder, das hat Netzrückwirkungen - huch.

Dann also bitte schnell den §14a EnWG Steuerkontakt einführen damit auch ja keine Netzüberlastsung droht. Und das offiziell sogar an Splitklimageräten, da fässte dir an den Kopf. Denn im gleichen Straßenzug sowie im Ort sind etliche Häuse im gleichen Alter ohne Warmwasser im Bad, also schön DLE mit 21kW - die haben aber keinen §14a EnWG Steuerkontakt.

Energiewende? Ja, absolut und schnellstmöglich. Aber nicht so! Und da will man mir was von übertriebener Anspruchshaltung erzählen? Es wird immer lächerlicher, sorry.

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Die DLE mit 21kW haben aber einen gewissen Gleichzeitigkeitsfaktor. Die laufen kaum alle gleichzeitig über mehrere Stunden. Das tun WP und WB aber durchaus. Unser BEV könnte durchaus 6h lang 11kW aus dem Netz nuckeln. Das macht sich als Last bemerkbar, insbesondere wenn die Nachbarn ähnliches tun.

Halte ich für sehr gefährlich. So wie ich es verstehe, gibt es den Begriff Inselanlage in den Gesetzen bisher nicht. Glaube auch nicht, dass man den Begriff explizit reinschreibt. Und wenn doch, könnte etwas herauskommen, was wir uns nicht wünschen. Und wenn die Energieversorger den Begriff in Ihre TABs aufnehmen, wäre uns auch nicht geholfen. Was die wollen, wissen wir. Die wollen es ganz einfach haben. Also, dass es keine Insel auf einem Grundstück geben kann, auf dem der Energieversorger einen Anschluss gelegt hat.

Wir sollten einfach die Füße still halten, die Diskussion beenden und uns nicht zu sehr beschweren. Wer fragt, bekommt häufig die Antwort, die er nicht hören will. Derzeit haben wir bei unterschiedlicher Rechtsauslegung die Möglichkeit darzulegen, was die Auffassung einer Insel in unserem Sinne ist. Dazu findet man genug im Netz.

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