Inselanlage mit Umschalter. Ist das erlaubt?

wurde schon gemacht, musst eben aufmerksam lesen

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@grumphy badger.......nicht so ungeduldig. Lass uns doch erstmal die Elektrowirtschaft abarbeiten. Danach können wir uns gerne um den Bereich Gas kümmern. Oder möchtest du vom eigentlichen Thema ablenken?

Soll ich das ANGEBLICHE Märchen nochmal wiederholen?

Ich bin gerade etwas enttäuscht, bzw. verwirrt. Vielleicht stelle ich mich auch nur zu blöde an und mir kann hier geholfen werden.

Ich habe versucht, den hier vorgetragenen Argumenten folgend, meine PV-Anlagen im Marktstammdatenregister einzutragen.
Für Netzsynchrone Einheiten ist dies wirklich kein Hexenwerk und schnell erledigt.

Bei meiner Freiflächenanlage funktionierte das anfangs auch noch, sogar die Modulfläche mit 0,000001ha wurde akzeptiert.
Allerdings hat das bescheuerte Script die Modulleistug von 0,0015KWp auf 0,002KWp aufgerundet - da wird zu meinen Angaben mal eben über 33% oben drauf gepackt?
Eine Wechselrichterleistung von 0KW wird nicht akzeptiert. Allerdings habe ich zur Kontrolle nochmal nachgemessen, bei dem Signal am Ausgang kann definitiv nicht von Gleichspannung die Rede sein. Also nennen wir das sinngemäß AC und wechselgerichtet. Auch diesmal wird die Leistung wieder auf 0,002Kw aufgerundet.

So weit so gut, dann scheitert es aber an der Maske "Netzbetreiberzuordnung": Denn dort wird verlangt, dass

  1. der Anschlussnetzbetreiber ausgewählt wird, an dessen Netz die zu registrierende Einheit angeschlossen ist.
  2. Die Spannungsebene ausgewählt wird,an welche die Einheit angeschlossen ist

Für beides steht nichts passendes zur Auswahl. Da kann ich den Gedanken daran, meine restlichen Anlagen registrieren zu wollen, gleich vergessen.
Da sollen ALLE Energieerzugungsanlagen registriert werden und einzig netzsynchrone Anlagen werden vom Webinterface akzeptiert.
Irgendwie taugt das ganze Ding nicht. Das ist wie ein Gesetz zur Verpflichtung den roten runden Knopf zu drücken, aber der einzig verfügbare Knopf ist eckig und gelb {green}:idontknow:

Was solls, ich schau nach Berlin und wundere mich nicht...

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Eben doch. Es geht darum, wie du "simple Gesetze und verordnungen" auslegst. Deine Auslegungen gehören ins reich der Märchen. Was soll da noch bewiesen werden ? Mehr als dass es technisch überhaupt nicht möglich ist, inselnetz und öffentlichens netz auch nur mit einem draht zu verbinden ? Es ist technisch nicht möglich, was noch mehr forderst du, deine Auslagungen noch mehr zu widerlegen ?

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@solarheini

jetzt lass ihm doch seinen letzten strohhalm an dem er sich klammert :wink:

danke für deine arbeit das ganze rauszusuchen aber ich wette um nen wurstbrot das sarowe jetzt mit nem anderen märchen kommt

es bleibt nicht mehr viel.

nav, tab, mastr, eeg, bna märchen alles widerlegt. mal sehen was als nächstes kommt, wer weiß ich bin jetzt schon gespannt.

@solarheini du kannst anscheinend entweder nicht lesen oder verstehst nicht. Gut dann bei dir anders! Worin ist der Unterschied?

Energieversorgungunternehmen

Teilnehmer an der Energiewirtschaft

Siehst du rein optisch schon das unterschiedlich viele Buchstaben sind?

Die beiden anderen Teile hast du natürlich das was dir nicht past weggelassen oder war es an der Stelle wieder vorbei mit dem Lesen.

Kann sich bitte jeder selber überzeugen, nachlesen Energiewirtschaftsgesetz paragraph 111 Absatz e und f.

@Voltmeter ich bin ausgeschlafen und voller Tatendrang. Ich dachte über Nacht hättest du wenigstens meine Aussage zerfetzt?

Nochmal für alle es ist kein Strohhalm sondern die gesetzliche Grundlage für die Registrierung beim Marktstammdatenregister!!!!!!

@crunch

na man soll doch den Netzbetreiber wählen der zwar nicht angeschlossen ist aber halt da irgendwo auf dem Grundstück vorhanden ist. Ist doch klar. Wenn keiner vorhanden ist, und ggf. noch eine Almhütte da steht, hast du eine Pseudo-Insel Anlage. Dann musst du wohl oder übel die Hotline anrufen.

@sarowe1972 In 111f (Marktteilnehmer) wird auf eine EU-Verordnung verwiesen:

"7. „Marktteilnehmer“ ist jede Person, einschließlich eines Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreibers, die/der an einem
oder mehreren Energiegroßhandelsmärkten Transaktionen
abschließt oder einen Handelsauftrag erteilt"

trifft weder auf Bierkühler, Poolpumpe.... zu, oder siehst du das anders?

In 111e gibt es den Begriff "Energiewirtschaft" nicht. Da ist von

"(2) Das Marktstammdatenregister umfasst folgende Daten über die Unternehmen und Anlagen der Elektrizitäts-...:

1.
in der Elektrizitätswirtschaft"
die Rede. Auch das trifft kaum auf die Poolpumpe zu.
Und das hier aus der Begriffsbestimmung:
"1.
dezentrale Erzeugungsanlage
eine an das Verteilernetz angeschlossene verbrauchs- und lastnahe Erzeugungsanlage,"
"14.
Energie
Elektrizität, Gas und Wasserstoff, soweit sie zur leitungsgebundenen Energieversorgung verwendet werden,"
Mein Bierkühler dient nicht der leitungsgebundenen Energieversorgung die in §(1) "leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität" adressiert wird.
Bisher habe ich Schwierigkeiten Deiner Vorstellung zu folgen. Denk noch mal über das da oben oder das hier unten nach:
"(4) Um den Zweck des Absatzes 1 auf dem Gebiet der leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität zu erreichen, verfolgt dieses Gesetz insbesondere die Ziele,
...
3.
dass Erzeugungsanlagen, Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie und Lasten insbesondere möglichst umweltverträglich, netzverträglich...".
Wenn Du akzeptierst, dass eine Almhütteninsel, wie im MStdR erläutert, nicht meldepflichtig ist, vergleiche:
"„Inselanlagen“: Einheiten und Anlagen, die weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen, müssen und können nicht registriert werden.", dann gilt das auch die Poolpumpe.
Der Unterschied zwischen beiden liegt ja letztlich nur in der für den Netzanschluss benötigten Leitungslänge. Für den Fall der mittelbar-unmittelbar Problematik:
Unmittelbarer Anschluss -> PV-Anlage auf dem Feld mit eigener Zuleitung die direkt zum Netz des VNB führt
Mittelbarer Anschluss -> PV-Anlage die über das vorhandene Hausleitungsnetz durch den Hausanschluss ins Netz des VNB führt
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Und wo genau wiedersprichst oder wiederlegst du meine Aussagen genau.

Nochmal....

Die gesetzliche Grundlage für die Registrierungspflicht von energieerzeugenden Anlagen ist das Energiewirtschaftsgesetz paragraph 111 Absatz e und f......

Desweiteren wird die Bundesnetzargentur damit beauftragt ein Register einzuführen und ist berechtigt über Verordnungen dieses zu regeln. Die Bundesnetzargentur hat 2 Ausnahmen zur Registrierungspflicht geschaffen Insel und mobil und hat dafür genaue Bedingungen benannt. Muss ich glaube ich nicht wiederholen. Ändert doch nichts an der Aussage das die gesetzliche Grundlage das Energiewirtschaftsgesetz ist? Oder?

Oder willst du mir jetzt erklären, das Du oder ich als Vertragspartner eines VNB kein Teilnehmer an der Elektrifitätzwirtschaft bin? Dann schaue bitte ins Gesetz das wird dort benannt.

@ThorstenKoehler Wir liegen gar nicht weit auseinander. Es geht einzig und allein darum ob ich die Formulierung der Bundesnetzargentur anzweifel oder sie als Blödsinn nicht Rechtsicher oder sonst etwas bezweifelt.

Akzeptiere ich die Formulierung und die Erklärung, dann haben wir selten in D Inseln, allerdings auf Grundstücken die ansonsten Stromtechnisch autark sind.

Bezweifle ich die Rechtssicherheit der Bundesnetzargentur und deren als Ausnahme formulierte "Insel " bleibt das von Bundestag beschlossene Energiewirtschaftsgesetz mit dem Paragraphen 111 Absatz e und f.

Grundlage für die Registrierung bei der Netzargentur ist und bleibt aber das Energiewirtschaftsgesetz und kein EEG oder eine VDE oder oder oder

Zum Akt der Registrierung im Markstammdatenregister gehört auch die Feststellung, dass es in diesem, meinem Fall nicht notwendig und nicht möglich ist. Fertig. Ob jemand Vertragspartner eines Energieversorgers ist beeinflusst den Stauts einer autarken Erzeugungsanlage nicht.
Das machen einmal Leute die mittelbar und unmittelbar im vorauseilenden Gehorsam missdeuten.
Beides bezöge sich auf das Grundstück und die vorhandene Infrastruktur.
Etwas unverständlich was sie dazu bewegt.
Weiter macht das die Clearingstelle(?) der BNetzA indem sie den Text der (eigenen) Verordnung in ähnlicher Weise interpretiert.
Das kann fachliche Unkenntnis oder leicht nachvollziehbarer Lobbyismus sein.
Dann kann jetzt noch der Netzbetreiber in die gleiche Kerbe schlagen. Die Steilvorlage liegt vor.
Wahlweise wird er sich allzu gerne o.g. Argumentation anschließen oder sich bestenfalls für nicht zuständig erklären.
Stromversorger verbietet Hausbesitzer die Solaranlage: Der Grund ist ein Witz (msn.com)
Mit dem richtigen Blickwinkel ist es sonnenklar weshalb die Idee einer dezentralen und autarken Erzeugungsanlage nicht sein soll.
Erst beim mittelbaren Anschluss kann man die Trumpfkarten Zählerkasten, konzessionierter Fachbetrieb, TAB usw. ziehen.
Niemand wird den Leuten aus dem Beitrag eine Insel anraten, nicht einmal vorübergehend bis zur Ertüchtigung des Netzes.
Zu ungewiss die Ansichten des VNB. Zu hoch das Risiko, dass die Leute nicht wieder zum Anschluss der PV an das öffentliche Netz zurückkehren werden. Sie könnten gezwungener Massen lernen, dass ein Eigenverrauch von 100% der selbst erzeugten Energie, mit einer möglicherweise kleineren PV-Anlage, ohne sinnlose Nebenkosten ungleich attraktiver als die Einspeisevergütung ist.

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@sarowe1972 Zitiere bitte mal die Passage im Energiewirtschaftsgesetz wo was über Elektrizitätswirtschaft was geschrieben steht.

Doch ich bin als Vertragspartner mit meiner ans Netz des VNB angeschlossenen Kundenanlage, auch ohne PV-Anlage, nur die Hausinstallation, Teilnehmer. Aber nicht mit all den Solartaschenrechnern, Gartenleuchten, Poolpumpen... Die sind nicht an das Netz angeschlossen, können teilweise auch nicht angeschlossen werden und auch nicht vom VNB beeinflusst werden. Umgekehrt beeinflussen sie auch nicht dessen Netz. Dazu dienen sie nicht der leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit.

Dann noch aus dem oft angeführten 111e:

"

Das Marktstammdatenregister dient dazu,

1. die Verfügbarkeit und Qualität der energiewirtschaftlichen Daten zur Unterstützung des Zwecks und der Ziele nach § 1 für die im Energieversorgungssystem handelnden Personen...."
Mein Bierkühler / ich selber, handele mit der Bierkühlerinsel nicht im Energieversorgungssystem.

Exerziere den Anmeldeprozess einer fiktiven Pool-WP mit PV-Inselanlage doch mal mit einer Anmeldung im MStdR durch. Anschließend gib die Anlagendaten frei und stell den Link, die Anlagennummer hier ein.

Dann sehen wir und Du, ob und wie das geht. Spart uns bestimmt dreissig weitere Seiten im Kreis argumentieren und Carolus bekommt weniger Bluthochdruck. {green}:laugh:

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Bierkühler nicht. Allerdings die Geschichte mit der Teichpumpe werde ich demnächst in Angriff nehmen und dokumentieren. Wird allerdings 1-2 Monate noch dauern bis ich soweit bin. Fiktiv bestimmt nicht, wenn dann will ich Sie bei der Netzargentur auch etwas ins schwitzen bringen.

Was die Teilnahme an der Energiewirtschaft betrifft, muss ich genau schauen, evtl heute Abend. Aber kleiner Tip schon in der Begriffserklärung steht irgendwo was von Endkunden oder ähnliches, aber das einige Zeit her das ich das nachgeschaut hab.

Natürlich ist dein Bierkühler kein Teilnehmer an der Energiewirtschaft, allerdings du als juristische Person. Durch deinen Vertrag mit dem VNB.

nein ist es nicht das wurde dir schon oft widerlegt.

wenn du nicht lesen kannst oder willst.... dein problem

deine märchen sind an lächerlichkeit kaum noch zu überbieten :roll_eyes:

außerdem bist du immer noch eine antwort schuldig wo man eine netzgetrennte pv anmeldet? als was? als voll oder teileinspeisung?

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So langsam bekomm ich Bock auf einen Bierkühlung an meiner geplanten Insel.

Dies zeigt auch, dass deine Rechtskenntnisse nicht sehr groß sind.

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Einer KI mag die natürliche Person fremd sein.
Möglicherweise sind wir dann aber als natürliche Person fein raus :sunglasses:
Könnte auch der Frau seins sein?
Die grüne Tussi ...
Hat keinen Vertrag, keinen Zähler und nur Verbraucher angeschlossen.
Zum Glück! oder eben leider wohnt sie auf demselben FAQ-Grundstück.

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@tigger hast völlig Recht, hätte heißen müssen, du als Person oder als juristische Person bist Teilnehmer an der Energiewirtschaft sobald du einen Vertrag bei einem Energieversorger hast.

@Voltmeter wo ist es mir wiederlegt worden? Was ist dann die gesetzliche Grundlage für eine Registrierungspflicht beim Marktstammdatenregister. Irgendeine Grundlage wird es ja geben.

Was dort im Energiewirtschaftsgesetz unter paragraph 111 e und f steht hat man da nur so hingeschrieben?

Oder steht das da womöglich gar nicht? Steht da nichts von der Erstellung eines elektronischen Register für ALLE energieerzeugenden Anlagen. Oh man mach dich doch nicht lächerlich

Markstammdatenregisterverordnung
Der mittelbare oder unmittelbare Anschluss an das öffentliche Netz, verstanden im eigentlich technischen Sinn.
Gleichzeitig ist das die Voraussetzung und der Anlass für eine Anmeldung beim Netzbetreiber, sowie der Vergabe der Anlagennummer durch diesen.