Hohe Strafen bei Nichtanmeldung im MastR. Was passiert, wenn ich eine nichteinspeisefähige Halb-Insel anmelden will

Man könnte sich einen BOT für dich anschaffen, wenn du nicht selbst einer bist?
Dann können die ja ...

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Mein lieber Heini bist du schonmal auf der Regristierungsseite des Marktstammdatenregister gewesen? Ich gerade ja, extra für dich. Da gibt es ein Textfeld das man anklicken kann. Auf diesem Feld wird gefragt ob Voll oder Teileinspeiser, wenn du dann die Hilfe anklickst erscheint ein blaues Hilfekästchen was darauf hinweist wie "Eigenverbrauchsanlagen" einzutragen sind. Die werden mit als Teileinspeisung registriert.

Wenn du anschließend mal etwas in der Web-Hilfe zum Register schaust, findest du eine Begründung dafür.

Nur mal so nebenbei zu deinen Behauptungen

Damit dürfte deine ewige Behauptung NICHT einspeisende Anlagen, mit Bezug wären nicht anmeldbar wiederlegt sein.

Kann ja jeder gerne mal auf die Seite schauen.

Pssssst das tut auch gar nicht weh

@alter-hase ich kaufe auch zu im Winter. Aber nur für das E-Auto. Jetzt gerade beginnt die Zeit, dass das Auto mit abgedeckt ist (Kona electric, ~85km/Tag).

Wenn ich ganz von Netz gehen sollte würde das Zuladen extern passieren. Natürlich ist das teurer. Aber immer noch billiger als Verbrenner fahren.

Und warum sollen viele Panels Unsinn sein wenn sie im Winter liefern was ich brauche und im Sommer im Schonbetrieb sind.

Wir haben doch auch alle Heizungen die im Winter tun was nötig ist und im Sommer brachliegen.

Wenn man auf Split-Klima geht hat man zwei Fliegen erdrosselt: Kühlung im Sommer und die Panel genutzt. Zumindest, wenn man kein super isoliertes Haus hat.

Es ist dir bewusst das panels im sommer weniger heiss werden wenn du maximal energie abnimmst?

@surolac Ja schon klar, aber ein Inverter der durchnudelt degradiert auch schneller. Bei den aktuellen Preisen ist es eher wurscht, ob die Panel die Grätsche machen oder der Inverter. Denke auch nicht, dass das bei den Panels die Hauptursache wäre sondern sich nur einer von mehreren Degradations-Faktoren leicht erhöht wärend die Inverter klar viel mehr schaffen müssen wenn sie die ganze Zeit 10kW oder mehr schieben und 500 W oder mehr Hitze erzeugen.

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was ist eigentlich dein problem, wenn leute ihre nicht mit dem vnb netz verbundene anlage nicht anmelden wollen?

hast du ihre pv bezahlt oder warum möchtest du das sie das tun was du willst?

vergiss es, es gibt leute die wollen das nicht anmelden selbst wenn das gehen würde. aus gutem grund.

und hier nochmal für alle zum nachlesen

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es geht vei dem nichtanmeldefähig nicht um "nicht einspeisende Anlagen" sondern um "nicht einspeisefähige Anlagen".

Damit ist der Punkt "Teileinspeisung" sachlich falsch. Die Texterläuterungen beziehen sich auf Nulleinspeisung.

Später wird dann nach dem Wechselrichter und dessen Leistung im Netz gefragt. Hier dann wahrheitsgemäß "0" einzutragen akzeptiert das System nicht.

Somit lässt sich eine Inselanlage dort nur mit Falschangaben anmelden.

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Und das ist jetzt sachlich von dir falsch. Es steht Eigenverbrauchsanlage bei der Netzargentur.

Und richtig es wird nach Wechselrichter gefragt und nicht nach einspeisende Leistung.

Selbst bei einer völligen Nulleinspeisung hat dein Wechselrichter ja eine Leistung oder nicht. Nach Einspeiseleistung wird überhaupt nicht gefragt oder?

Ganz einfach

Ja, kann man so anmelden. Sollte man aber nicht, weil dann das große Glücksspiel mit schlechten Chancen losgeht ob der VNB den nicht-einspeisefähigen WR ohne NA-Schutz akzeptiert. Es gibt immer Glückspilze die das durchkriegen aber typischerweise geht das in die Hose. Wenn man genug Kohle in selbiger hat kann man es drauf ankommen lassen und einkalkulieren die Anlage umbauen zu müssen.

Ich denke, wenn man konform sein wollte, bleibt nur der Umbau auf Inverter mit NA-Schutz und Netzanbindung.

Sonst bleibt einem die Klappe zu halten und zu hoffen das den relevanten Leuten die 100qm Solar auf dem Dach nicht auffallen. Früher oder später wird es das. Und spätestens jetzt muss man sich für obige Lösung oder die Verabschiedung des VNB entscheiden.

So ist es halt. Der Klageweg dürfte aussichtslos sein.

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Jetzt kommen wir der eigentlichen Sache langsam näher. Fehlender NA Schutz? Und genau an dem hört der Spaß auf und fängt die Schweinerei an :nauseated_face: :face_vomiting:

Wenn ihr irgendwelche Anlagen betreiben wollt die nicht dem allgemeinen Stand der Technik und das ist in D die VDE 4105-2018 betreiben wollt dann habt doch wenigstens den Arsch in der Hose und benennt es auch genauso. Und sucht nich fadenscheinige Ausreden der Nichtanmeldbarkeit.

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Ja, die sind wörtlich im Text der Verordnungen nicht vorgesehen. Letztendlich entscheidet dann ein Richter, ob das dann eine teileinspeisende Anlage, oder eine Insel ist - wenn’s jemals soweit kommt.

Oliver

Und genauso ist es wichtig zu erwähnen, dass bei einer Norm nicht der Wortlaut gilt, sondern der technisch erzielbare Stand.

Man kann also etwas machen, was in technischer Beurteilung "gleichwertig" ist.

Normen sind keine Gesetze.

Völlig richtig. Trotzdem gilt die Einhaltung des NA Schutzes und ist ein Ausschlusskriterium bei der Anmeldung. Und das ist gut und richtig so

Und es ändert auch nichts daran, das die Aussage das nicht einspeisende Anlagen NICHT ANMELDBAR SIND schlicht und ergreifend falsch ist. Punkt

Wenn kein Netz angeschlossen ist braucht es auch keinen Netz- und Anlagenschutz.

Der NA-Schutz soll sicherstellen das bei Netzausfall das Systen keinen Strom mehr ins Netz einspeist. Das ist bei Inseln ja gerade konstruktiv schon gegeben.

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Immerhin brauchen wir jedes Mal weniger Seiten um an den Punkt zu kommen wo klar wird, dass du nicht verstehen kannst/willst was der Netz- und Anlagenschutz (NA Schutz) ist.
Auch dieses Mal wird eine Erklärung nicht fruchten, du wirst Minuten, Tage, Wochen oder Monate später den albernen Quatsch wieder auspacken.

Wenn du einen OFFGRID Wechselrichter um einen NA Schutz ergänzen würdest (zusätzlich, extern, Q-Relay Enphase etc.) würde er keinen Strom produzieren können, niemals.
Der NA hätte nie ein Netz auf das er sich synchronisieren könnte, würde stets den Netzausfall annehmen und die Produktion abbrechen müssen (der NA wäre stets getrennt).
Dem DKE/VDE/VNB usw. kommt dieser Irrglaube gerade recht.
So gestehen sie der Insel eine Netzparallelität von weniger als 100ms zu.
Man unterstellt einen netzparallelen Anschluss, schließt den zumindest nicht aus.
Weniger als 100ms und 0ms sind aber ganz andere Geräte.
Es ist nicht die Schweinerei die da anfängt ...

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Du brauchst mir keinen Vortrag über NA Schutz halten, ich habe mich intensiv damit beschäftigt.

Trotzdem ist deine Aussage FALSCH. Nicht einspeisende Anlagen aber mit Bezug sind problemlos anmeldbar.

Wenn du schreibst Anlagen ohne NA Schutz sind nicht anmeldbar und dürfen nur betrieben werden, wenn sie nur mit "erheblichen technischen Aufwand" mit dem Netz verbunden werden, dann werde ich mit keiner Silbe widersprechen

Da habe ich meine Zweifel, wie sonst kann man den NA in dem Zusammenhang anführen?
Der technische Aufwand um den Wechselrichter einer OFFGRID Anlage mit dem öffentlichen Netz zu verbinden ist im Zweifel immens (kostspielig).
Das Ding geht sofort kaputt.

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Das warum habe ich dir bereits in einem anderen Threat zur Genüge erklärt. Warum ich den NA Schutz bei jegliche möglicher Verbindung mit dem allgemeinen Netz für wichtig, "überlebenswichtig" halte