Hohe Strafen bei Nichtanmeldung im MastR. Was passiert, wenn ich eine nichteinspeisefähige Halb-Insel anmelden will

Ich kenne keine Elektrische Leitung aus den 70ern, an der die Isolation nicht auseinandergebröckelt ist. Das passiert sogar bei neuen billigen NYM-Leitungen nach 8-9 Jahren.

Es ist doch allen Beteiligten klar, das eine Inselanlage nicht angemeldet werden muss.

Nur gilt das für 100% Inselanlagen. Sobald man anfängt mit "Meine Halbinselanlage braucht nur im Dezember Strom aus dem öffentlichen Netz" hat man keine Inselanlage!

Bei der ganzen Diskussion sollte man auch nicht vergessen, wenn man am öffentlichen Stromnetz angeschlossen ist, gelten die Regeln der Besitzer des öffentlichen Stromnetzes und die halten sich nun mal an die VDE. Wem das nicht gefällt, kann es ja so machen wie Voltmeter ohne Netzanschluss, dann kann man sich seine eigene DIN mit seinen Erfahrungen erarbeiten und umsetzen.

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Photovoltaik aus den 70ern dürfte schwer zu finden sein, das war doch sehr teuer damals.
Soweit es denn das Kunden(Insel)netz betrifft eher unbedenklich..
Tatsächlich scheint der VDE nicht ganz von allen guten Geistern verlassen:
Anmerkung:
Speicher die ausschließlich für den Inselbetrieb vorgesehen sind und betrieben werden, müssen nicht angemeldet werden.

… Das Speichersystem darf sich am Leben erhalten (z. B. zur Verhinderung einer Tiefentladung des Speichers und damit zur Verhinderung seiner Beschädigung) …

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so ist es, das scheinen manche auch nicht verstehen zu wollen.

es spielt dabei auch keine rolle ob ein hausanschluss verfügbar und auch genutzt wird. es kommt nur darauf an dass die inselanlage nicht an das netz angeschlossen wird.

da ist der na schutz total egal.

wer aber den hausanschluss dazu nutzt den akku im winter über ein extra ladegerät zu laden kann das tun, denn das ladegerät braucht keinen na schutz

und ist auch nicht einspeisefähig.

da kann @Sarowe1972 noch soviel ums verrecken arumentieren mit seinem anmelden, es geht trotzdem nicht und wozu auch.

ich werde dem hier immer kontra geben.

die leute machen aus gutem grund ne insel, um sich kosten und papierkram zu sparen.

da kann man nur noch lachen über so anmeldezeug. es gibt leute die melden nichtmal ihr bkw an und lassen den zähler rückwärts drehen...

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Hier werden auch völlig unterschiedliche Konzepte durcheinandergeworfen, was zu Verwirrung sorgt:

  1. Eine Anlage, die am öffentlichen Netz angeschlossen ist, aber wo durch eine entsprechende Regelung dafür gesorgt wird, dass sie nicht einspeist. Also das, was man unter Nulleinspeisung versteht.
  2. Eine Anlage, die nicht mit dem öffentlichen Netz verbunden ist und auch nicht werden kann, also eine echte Insel.
  3. Wie 2.) eine Insel, wo aber der Akku auch über ein Netzteil vom öffentlichen Netz geladen werden kann. So wie es @voltmeter schrieb.
Das sollte man gut auseinanderhalten, weil man alles unterschiedlich beurteilen kann.

Ich hoffe mal, das Einigkeit besteht, dass man eine Anlage unter 1.) anmelden muss. Und Einigkeit sollte auch bestehen, dass man 2.) nicht anmelden muss bzw. gar nicht kann. Es dürfte als nur um 3.) gehen, wo es scheinbar unterschiedliche Meinungen gibt.

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Naja, nicht werden kann, weil kein Netz da ist oder weil's keine einspeisefähigen Inverter sind?

Das ist zu unterscheiden.

Nein.

Es gibt keinen technisch nachvollziehbaren Grund dafür.

Und 3 Auch nein.

Ich würde unterscheiden wollen wo man anmeldet.
Es scheint mir ein Problem zu sein, wenn eine Anlage nur beim VNB oder nur im Markstammdatenregister gemeldet ist.
2.) Würde eine Anmeldung nur im Markstammdatenregister, keine Repressalien durch den VNB nach sich ziehen (können),
so what … Aber so wie es (zufällig) ist.
Niemand würde mit der Anlage die 7kWp Grenze zur SMARTmeter Pflicht reißen wollen?
Ob ein Inverter nicht einspeisen kann oder nicht einspeist?
Irgendwann muss es auch einmal gut sein, nicht alle sind kriminell. Die Beweislast `mal auf der richtigen Seite lassen.
3.) Die Diskussion scheint mir realitätsfremd.
4.) Das Steckersolargerät.
Dessen angemeldeter, legitimer, zertifizierter Wechselrichter als einer der Verbraucher am Speicher einer Insel.
Eine besonders attraktive Variante und der Hype zurzeit. Wo ist der Unterschied zu den kommerziellen Angeboten?
Gut, beides wird man explizit unterbinden, das ist nur eine Frage der Zeit.

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Hier würde ich gerne unterscheiden in

1a) Eine Anlage die nicht einspeist. Z.B. ein Multiplus ohne ESS der nur als USV für AC-out arbeitet. Z.B. Boote oder Wohnwagen arbeiten meist so.
1b) Eine Anlage zur Nulleinspeisung, bei der eine Regelung dafür sorgt das die Summe aus Bezug und Einspeisung weitestgehend Null ist. Z.B. openDTU-onBatterie oder ein Multiplus mit aktivem ESS.

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Da gibt es konkrete Aussagen zu 1b):
Die Sprungantwort nach 3Sek. < 10% und >10Sek. 0%
Eine z.B. 1000W Last erzeugt 3 Sekunden nach dem Ausschalten weniger als 100W Einspeisung in das öffentliche Netz.
Nach 10 Sek. darf nichts mehr eingespeist werden.
Bei öffnen der Regelschleife ... usw.
Das kann jetzt nur aufwendig bewiesen und abgenommen werden oder Teil einer Produktspezifikation sein?

Kannst du Mal sagen, wo?

Aber das dürfte doch rechtlich klar geregelt sein. Eine Anlage, die am öffentlichen Stromnetz hängt muss auch angemeldet werden. Ich kenne da keine Ausnahme.

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Recht und Technik sind einfach zwei verschiedene Stiefel. Wenn eine Anlage nichts einspeist und folglich auch keinerlei Rückwirkungen auf das öffentliche Netz hat, dann gibt es keinen technischen Grund, dass sie in einem Verzeichnis gelistet ist, sondern nur den Grund, dass es das Gesetz es so will.

Es gibt und gab ja auch viele weitere Regelungen, die sich technisch oder medizinisch oder mit gesundem Menschenverstand nicht begründen lassen. Z.B. gab es mal eine Zeit, als man sich ein Eis kaufen durfte, dies aber nur in mehr als 50m Abstand von der Eisdiele verzehren durfte, und auch nur während dem Gehen, auf keinen Fall während dem Sitzen auf einer Parkbank.

Wenn man sich dann an solche Dinge nicht hält, muß man halt dazu stehen und die Konsequenzen tragen. Aber man bewahrt sich seine Selbstachtung, wenn man manche Dinge hinterfragt und dann selbst entscheidet, ob man es so sinnvoll findet oder nicht.

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ich denke es geht bei einer anlage die direkt angeschlossen ist also nulleispeisung, darum den schutz im falle eines netzausfalls zu gewährleisten

das ist für mich der einzig logische grund das man sowas anmelden muss

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Die Frage ist, worauf die rechtliche Regelung beruht, und ob es überhaupt eine rechtliche Regelung ist. Und wenn es rechtlich ist wiederum, ob es sich auf Technik oder Verwaltungsrecht beruft.

Eine Norm ist keine rechtliche Regelung, sondern ein an Beispielen geschriebener Standard dessen, was man als aktuellen Standard versteht. Und in diesem Rahmen ist die aktuelle Norm durchschnittlich 8 Jahre alt gegenüber den aktuellen technischen Möglichkeiten.

Und ein Vertrag ist nur ein Vertrag, der rechtlichen Grundanforderungen genügen muss. Es gibt die Möglichkeit, dass Bedingungen eines Vertrages nichtig sind, und dann ist übrigens der gesamte Vertrag möglicherweise nichtig.

Wir deutschen sind mit unseren Normen immer außerordentlich gründlich, und außerordentlich langsam.

Wer Lust hat schaue Mal nach, was im kfz Sektor abging, als die Warnblinkanlage erfunden wurde. Da war das auch verboten.

Oder die Federklemme als Wago. Die waren in NL schon Pflicht (!!), Als sie in D noch verboten waren....

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Hier die rechtliche Grundlage:

https://www.gesetze-im-internet.de/mastrv/__5.html

Zitat: "bei Stromerzeugungseinheiten, Stromspeichern sowie EEG- und KWK-Anlagen, wenn sie weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder an ein Stromnetz angeschlossen werden sollen,"

Damit ist doch klar, dass eine unmittelbar an das Stromnetz angeschlossene Anlage angemeldet werden muss. Es sei denn, man stellt diesen Gesetzestext in Frage.

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Dann frage ich mich, warum die zig-tausend USV Systeme die so im Einsatz sind nicht angemeldet werden müssen.

Immerhin handelt es sich um Stromspeicher die unmittelbar ans Netz angeschlossen sind.

Und da passiert nicht anders als bei "uns". Strom aus dem Netz läd bei bedarf einen Akku aus dem die Endgerät mit 230V Wechselstrom betrieben werden.

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wahrscheinlich weil diese irgendwie normiert sind und so nach der norm nicht rückspeisen können

aber sowas müsste eigentlich auch für eine halbinsel gelten wenn diese einer gewissen norm entspricht

bei der vielzahl an pv wr besonders aus china ist das nicht immer sebstverständlich dass diese bei netzausfall nicht ins netz rückspeisen

da muss es einfach eine eindeutige norm geben wenn der wr dies erfüllt ist das wie eine usv anzusehen. die gibt es sogar auch, soweit ich weiß. ist die vde 4105

das dumme ist nur wer kontrolliert das dann dass der wr diese norm erfüllt.

wenn man sagt der betreiber dann wird nie was angemeldet auch wr die es nicht erfüllen, also muss es jemand geben der das überprüft.

blöd ist nur sobald man irgendetwas versucht anzumelden bekommt man massive probleme mit den brüdern. selbst wenn man nichts einspeist.

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Siehst du, genau da beginnt das Problem:

Lies Mal deinen eigenen Link.

Das steht:

" Verordnung über...."

Ist eine Verordnung ein Gesetz?

Ich gebe zu,

Das das nicht einfach ist.

Das ich davon keine Ahnung habe.

Dass ich nicht betroffen bin.

Dass ich einen solchen Hals auf solche undurchschaubar Bürokratie habe, das ich mir erst vorführen lasse, was eigentlich technisch notwendig und sinnvoll ist.

Und bis dahin mache ich das, was ich im Beruf 30 Jahre lang gemacht habe:

Ich ignoriere und breche Normen, indem ich etwas neues auf gleiche Erfüllung des Normenziel prüfe und mir das von eine unabhängigen Stelle bestätigen lasse.

Früher war das die firmeneigene Arbeitssicherheit, zukünftig wird das ein gerichtsbestellter Gutachter sein müssen.

Aber eines weiss ich: bisher haben meine Einschätzungen immer standgehalten.

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Geben diese USVs 230V Wechselstrom raus ? Hat mal wer einen Link zu einer die nicht angemeldet werden muss ? Nur aus Interesse

Genau.

Und das wird das erste sein, was man mit Hilfe eine Gutachters für das Gericht aufdroselt und sich den unterschied erklären lässt.