Heizlastberechnung mit vielen Unbekannten

Unser Haus: Vor 2 Jahren gekauft, außer Grundriss keine Unterlagen. Geplant 1994, gebaut 1995.

Wenn ich mir DIN EN 12831-1 B.4.3 anschaue, dann ist eine Grenze genau zwischen 1994 und 1995. Bei unseren großen Fensterflächen im Wohnzimmer macht das z.B. 600W Transmissionsverlust mehr oder weniger aus (U-Wert 3 vs 1.8). Auch bei vielem anderen ist das m.E. nur "Herumraten". Beispielsweise was an Dämmung unter FBH liegt oder wie die Räume über der Garage gegenüber der Garage gedämmt sind (falls überhaupt), wie Balkone genau angeschlossen sind,...

Der Energieberater hätte gerne 600€ für so eine Berechnung und ich frage mich ob es sinnvoll ist das Geld auszugeben. Was denkt ihr?

Am kältesten Tag den wir bisher hatten, war unser Verbrauch 220kWh. Laut Wirtschaftsministerium hat unsere Heizung eine Wirkungsgrad von 79%, wären also ungefähr 175kWh netto. Aufgeteilt auf 18h (24h - 6h die der Energieversorger die Wärmepumpe abschalten kann), also ungefähr 10kW. Macht die Berechnung Sinn? Natürlich ist hier Warmwasser dabei, aber das müsste eine Wärmepumpe ja auch machen, insofern schadet es m.E. nicht.

Was genau will er für die 600€ tun? Zum Berechnen muß er ja alle erforderlichen Informationen schon haben. Will er die irgendwo auftreiben? Oder mit Hammer und Meißel Wände, Decken und Böden öffnen, um zu sehen, wieviel Isolierung dort verbaut wurde?

Alternative wäre eine Berechnung aufgrund von Verbrauch, aber das kannst du vielleicht auch selbst machen.

Da war der Habeck persönlich da, und hat das ausgerechnet? Da wäre ich dann doch etwas skeptisch :wink: 10kW sollten für ein Haus aus 1994 aber schon viel sein, wenns kein 300qm-Palast ist.

Ansonsten ist es halt deine Entscheidung. Du kannst noch zwei bis drei Jahre weiter beobachten, bis du aus den Jahresverbräuchen was ableiten kannst, oder du rätst selber, oder du lässt es berechnen.

Stimmen wird am Ende eh keine er Zahlen, es bleibt deine Entscheidung, auf welche du vertraust.

Oliver

Er will die Berechnung anhand dieser o.g. Tabelle machen, also mit baujahrtypischen Werten.

Ich finde den Link nicht mehr, habe aber einen Screenshot und es sind nicht 79% sondern 74%.

Musst Du schnell Deine Heizung ersetzen, oder hast Du noch Zeit?

Wie von @oliverso vorgeschlagen, könntest Du noch ein paar Jahre warten, um weitere Verbrauchsdaten zu haben.

Außerdem:

  • Wie weit kannst Du die Vorlauftemperatur senken? Sind Deine Heizkörper schon Wärmepumpentauglich?

  • Schaltet der Energieversorger wirklich 6 Stunden täglich ab, jeden Tag?

  • Kannst Du Schwachstellen einzeln suchen? Z.B. steht in Fensterscheiben oft Hersteller und Herstellungsjahr, vielleicht lässt sich ja dort der Dämmwert herausfinden.

  • Du könntest einen Energieberater dafür bezahlen, mit der Wärmebildkamera nach Schwachstellen zu suchen, und diese erstmal zu beheben. (oder selbst machen)

  • Wir haben FBH, Vorlauftemperatur ist kein Problem
  • Soweit ich weiß darf der Energieversorger zumindest 6h pro Tag die Wärmepumpen drosseln. Bin da nicht 100% sicher.
  • Leider steht in den Fensterscheiben nichts
  • Mit der Wärmebildkamera war ich schon unterwegs, da ist erstmal nichts auffälliges.

Wir hatten z.B. als wir im Sommerurlaub waren 18kWh Verbrauch pro Tag für morgens und abends Warmwasser (200l Speicher) aufheizen mit jeweils 30min Zirkulation.

Dann mach dich mal schlau…

Wenn du tatsächlich einen atmophärischen Gaskessel mit 29 kW im Keller hast, dann hast du allerdings eh das Problem, daß der schon letztes Jahr 30 wurde, und damit raus gemusst hätte.

Und dessen Effizienz wird eher so sein, daß der 75% der Energie durch den Schornstein bläst. Vielleicht sprichst du doch mal mit einem Energieberater, der da etwas Ordnung in das Durcheinander bringt.

Oliver

Nein, Niedertemperaturkessel fallen nicht darunter.

Es müsste doch beim Bauamt / Katasteramt Unterlagen zur Baugenehmigung geben? Oder sind die abhanden gekommen?

Das ist ja schon mal eine Hausnummer. Dann würde ich mit der Schweizer Formel und dem Jahresverbrauch rechnen, das ist die zweite Hausnummer, die auch eure Heizgewohnheiten berücksichtigt.

1 „Gefällt mir“

Genauso hab ich damals auch angefangen.
Mein Haus ist Baujahr Anfang der 1990er Jahre.
Ich hatte keine Daten zu irgendwas, weder U-Wert von Wand noch Fenster, etc. nur das Baujahr und den jährlichen Verbrauch eines atmosphärischen Gaskessels.
Dann hab ich erstmal Wärmebedarfsberechnung gemacht und habe mich anhand von Vergleichsdaten zu verschiedenen Mauerwerken den Daten meines Hauses angenähert.
Zur Ermittlung des Wärmedurchgangswertes deiner Hauswand kannst du ubakus.de nutzen.
Da gibt es viele Beispiele von Mauerwerkstypen.
Wenn dein Haus von 1994 ist, dann sollte die erste Wärmeschutzverordnung schon berücksichtigt sein, so dass der U-WERT um die 0,5 oder darunter liegen sollte. Bei den Fenster aus dieser Zeit kannst du bei Doppelverglasung von 1,5-1,8 als U-Wert ausgehen, mit dreifach Verglasung oder Wärmeschutzbedampfung sogar noch darunter. Das kannst du selber testen, Anelitung dazu gibts auf Youtube beim Energiesparkommissar. Auch zu Dachdämmung und Verbesserungen zum Wärmeschutz in deinem Haus hat der Kommissar viele nützliche Tips.

Für die Wärmebedarfsermittlung habe ich damals das Resideo-Tool aus dem Android APP-Store verwendet. Suche nach Resideo Heizlastberechnung, das Tool ist bisher kostenlos und hat auch einige hilfreiche Vorgaben für die Berechnung.
Bezüglich deiner Heizung, bis du entschieden hast, was du installieren willst, habe ich folgende Empfehlung:
Senke die Vorlauftemperaturen und die maximale Heizkesseltemperatur auf das notwendige Maß ab.
Ich hab das damals bei meiner Heitzung gemacht, die Kesseltemperatur Stand auf "auto", weil der Installateur das so haben wollte und hat das Kesselwasser im Heizkreislauf immer auf 75°C oder mehr aufgeheizt.
Da mein Brauchwasser nie mehr als 50°C haben musste und auch sonst im Haus keine höhere Temperatur als 50°C gebraucht hat, konnte ich die Kesseltemperatur auf 55°C einstellen. Nur das allein hat meinen Verbrauch von 27000kWh, die ich sonst jedes Jahr gebraucht habe auf 20000kWh gesenkt. Da sind also nur durch die Wunscheinstellung des Installateurs über 25Jahre lang jedes Jahr 7000kWh sinnlos durch den Schornstein gejagt worden. Der Installateur hat mein Haus nie wieder betreten.

Wenn du für die Heizlastberechnung lieber mit Excel Tabellen als mit der Resideo App arbeiten willst kannst du mal hier schauen, da gibt es ein DIN Arbeitsblatt für die Heizlastberechnung, das ist aber deutlich aufwändiger.
Link: DIN EN 12831 - Heizungsanlagen in Gebäuden - Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast
Direkter Link zur Excel Tabelle:
Link: http://www.bosy-online.de/DIN_EN_12831/DIN_EN_1283-eigene_Entwurf-neu.xls

Für eine grobe Einschätzung der Heizlast kannst du auch die Tabellen unter dem folgenden Link heranziehen.
Link: Heizlast und Stromverbrauch von Wärmepumpen berechnen | Klimaworld

Für die Berechnung nach Schweizer Formel anhand deines bisherigen Verbrauchs kannst du folgenden Online Rechner nutzen.
Link: Heizlastberechnung online für eine Gasheizung

Auch hier im Forum gibt es noch viele hilfreiche Tipps, falls du die noch nicht gefunden hast.
Link: Anleitung einfache Heizlastberechnung

Auf diesen verschiedenen Wegen, habe ich mich dem Wärmebedart meines Hauses angenähert und war dann in der Lage über die Größe der LWWP zu entscheiden.
Das Teil ist jetzt den dritten Winter in Betrieb und ich bereue die Entscheidung nicht.

Herzliche Grüße
Eclipse

6 „Gefällt mir“

Bei Wärmepumpenstrom, gibt es andere Regelungen als nach EEG§14a.
Schau mal in die Vertragsunterlagen deines Versorgers zum Wärmepumpenstrom, da müssten die maximalen Abschaltzeiten drin stehen.
Die meisten Versorger schalten nicht ab oder nur selten.
Nach EEG §14a darf, so weit ich weiss nur auf 4,2kWh Verbrauch für die WP gedrosselt werden.
Dazu steht alles im Gesetz.
Ich habe bisher keinen WP-Strom genommen, weil allein der Aufwand (Zusätzlicher Grundpreis, zusätzlicher Zähler, Schaltgerät, Erweiterung Verteilerschrank, spezielles Meßkonzept wegen PV, etc.) sich durch die Preisdifferenz nicht amortisiert hätte.
Mit der PV kann ich in den Monaten Februar bis April und meist noch Anfang November den Hauptbedarf der WP decken, so dass hauptsächlich nur die Monate Dezember und Januar für Strombezug sorgen, aber auch die Kosten kann ich noch drücken mit entsprechenden Batterien und Nachtstrom.

Herzliche Grüße
Eclipse

@eclipse : Vielen Dank für deine Antworten. Selten so hilfreiche und sachliche Beiträge in einem Forum gelesen.

Dass die Möglichkeit zum Abschalten nur für Wärmepumpentarife gilt hatte ich nicht auf dem Schirm. Nachdem ich möglichst ohne Handwerker durchkommen will (bin Elektrofachkraft aber ohne TREI Schein) scheidet ein Extra-Zähler aus, solang mich der Gesetzgeber nicht dazu zwingt.

1 „Gefällt mir“

Der Gesetzgeber zwingt dich zu einem iMSys, mit Abschaltverbindung zur WP. Das baut dir der Netzbetreiber aber ungefragt selber ein (die Anschaltverbindung nicht, die musst du selber machen). Inwieweit dein Netzbetreiber die unvermeidliche Anmeldung der WP durch einen nicht gelisteten Elektriker zulässt, musst du selber herausfinden.

Oliver

Ich bin manchmal so naiv. Grade nachgesehen, man muss im Installateurverzeichnis eingetragen sein. Grade wird es wieder attraktiv die Gasheizung laufen zu lassen bis sie auseinanderfällt. :slight_smile:

Heißt das dann auch dass nur noch Wärmepumpen eingebaut werden dürfen, die sich wie auch immer automatisch drosseln lassen?

Irgendwie scheint da einiges an dir vorbeigegangen zu sein…

Es gibt die magische Grenze von 4,2kW, ab der die Steuerbarkeit erforderlich ist. Eine reine WP wird darunter liegen, eine mit Heizstab eher nicht.

Oliver

Erstmal Danke für die Blumen.

Mit einer 230V angeschlossenen WP wird diese voraussichtlich nicht gedrosselt, für den Heizstab braucht es evtl eine Steuerung über einen Abschaltkontakt.
Die meisten modernen WPs haben einen solchen Abschaltkontakt oder der Heizstab muß bei älteren Anlagen über einen Schütz abgeworfen werden, wenn der iMSys mit Schaltbox oder der Rundsteuerempfänger ein Signal auflegen.
Alternativ ist auch die Steuerung über ein Energiemanagement System (EMS oder HEMS) möglich, das dann die in deinem Haus vorhandenen Geräte entsprechend über ModBus Signale etc. auf den maximal zugelassenen Wert einregelt.
Der Vorteil nach §14a EEG ist, dass je mehr dieser abschaltbaren Einrichtungen du in deinem Haus hast, desto mehr Strom muss dir der VNB zugestehen.
Zu den abschaltbaren Einrichtungen gehören WP, Klimaanlagen, Wallbox, Speicherbatterien, etc.
Eine Berechnungshilfe für den dir mindestens, auch bei Abschaltung zustehenden Strom findest du hier.
Link: https://www.zveh.de/die-e-handwerke/e-handwerke-und-netzanschluss/umsetzung-paragraph-14a-enwg.html
Am Ende der Seite ist ein Link auf die Excel Datei.

Viele lokale Versorger haben eine Energieberatung, geh da doch einfach mal hin, lass dich beraten und hör dir an, wie die sich das vorstellen und wie die mit Abschaltungen umgehen. Vielleicht ist es bei deinem Versorger weniger kompliziert als befürchtet.

Herzliche Grüße
Eclipse

1 „Gefällt mir“

2 Beiträge wurden in ein neues Thema verschoben: Auswahl Wärmepumpe