Hallo Stefan,
bin schon Rentner und habe als Verwaltungsjurist viele Jahrzehnte gearbeitet. Ich kenne keinen Landrat, Oberbürgermeister oder sonstigen Behördenleiter, der seine besten Leute in die Denkmalbehörde steckt. Die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Es darf nicht nach dem Motto gehen: “will ich nicht” - oder “das darf man nicht sehen können. Die RL bringt es unter Ziff.2 zum Ausdruck:
”Ausgangspunkt jeder Abwägungsentscheidung sind die im Denkmalverzeichnis beschriebenen Ausweisungsgründe sowie der Begründungstext des betroffenen Kulturdenkmals. Sofern erweiterte Kenntnisse aus objekt- oder flächenbezogenen denkmalfachlichen Untersuchungen vorliegen, sind diese gleichfalls zur Entscheidungsfindung heranzuziehen.”
Wenn du eine mehrseitige Abhandlung zu den Ausweisungsgründen und ihre Auswirkungen auf dein Projekt erhalten hast, dann sollte ich hier lieber schweigen, da diese Begründung vielleicht überzeugend ist.
Doch nach deinen bisherigen Äußerungen vermute ich, dass du eine solche Abhandlungen nicht erhalten hast. Fordere sie ein, sie steht dir zu. Fordere sie auch für die “abgelehnte Seite” des Hauses. Das wird dein Gegenüber bei der Behörde gewiss entzücken, denn das bereitet der Person einiges an Arbeit. Vielleicht geht dann einiges mehr, ohne dass ein Gericht bemüht werden muss.
ich habe der Dame erst noch mal versucht mit Vernunft bei zu kommen, ansonsten war ich am überlegen mal den ersten Kreisbeigeordneten zu fragen ob er weiß was in diesem Dezernat so ab geht.
Edit: aus Datenschutzgründen Dezernatsübersicht entfernt
Auch nur meine persönliche Erfahrung: mit Vernunft war denen nicht beizukommen. Du musst sie zwingen, ihre Arbeit richtig zu machen und nichts “aus dem Ärmel” zu schütteln.
Den Weg über bekannte Politiker würde ich jetzt noch nicht beschreiten. Das war meist mit einer Trotzreaktion verbunden. Das heb dir für später auf.
ich habe der Dame die Bilder von oben gesendet, und sie gebeten ihr Vorgehen noch mal zu überdenken. Wenn das nicht hilft werde ich sie noch mal auf die Verwaltungsvorschrift hinweisen, und sie um eine detaillierte Stellungnahme über beide Dachhälften bitten, sollte das nicht ausreichen werde ich das nach und nach im Dezernat 23 eskalieren, bis ich ganz oben ankommen bin.
Ansonsten gibt's ja noch die Landesbehörde
Das freut uns. Auch wenn es schwierig anfing, so kann man die schnelle Reaktion nun auch mal loben (das wird die MA der Behörde gewiss mit Stolz erfüllen). Vielleicht hilft es dann dem Nächsten.
Definitiv kann und muß man die Weitsicht und die schnelle Reaktion der unteren Denkmalschutzbehörde loben. Dazu noch die unkomplizierte Kommunikation per Mail
Ich hatte mich am Wochenende ja freundlich per Mail für die Genehmigung bedankt, heute morgen kam dann die Erinnerung, das ich den Antrag auf jeden Fall in doppelter Ausfertigung per Post einreichen muß Ganz ohne Bürokratie geht's anscheinend nicht
Die brauchen das Papier für die Digitalisierung der Behördenvorgänge. Ohne Papierform könnten sie den Antrag ja nicht einscannen und da es schon mal passiert ist das der Scanner mit dem Reißwolf verwechselt wurde ist zweifache Ausfertigung nötig
"die Antragsunterlagen wären somit vollständig. Ich werde mich in den kommenden Wochen um die Genehmigung kümmern." liest sich ja schon mal nicht schlecht.
hatte gestern den Antrag per Mail gesendet, und lediglich nachgefragt, ob das so ausreichend ist, oder ob ich noch was ergänzen soll, anscheinend kommen sie jetzt mit dem PDF klar.
Die Einspeisezusage der EAM ist heute auch schon eingetroffen.