Gemoje aus Mittelhessen / Vorstellung meiner Anlage

Ich habe eben mal mit dem Laser gemessen :innocent:
Glaubt ihr ich bekomme die Dame vom Amt noch zum Nervenzusammenbruch :joy:

besser geht es doch nicht :joy:
links und rechts noch schwarze Alubleche zwischen die Module, und es ist eine Fläche :innocent:

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Da wirst du einiges an Verschattung haben bei den Modulen zwischen den Gauben.

In der Anordnung wird es schwierig sein sinnvolle Strings zu bilden.

Anderseits sieht das nach 8-9 kWp aus, damit kann man schon was anfangen.

Wie willst du anschließen?

10 AC, 4x3 auf MPPT?

eventuell so


grün und blau an einen großen MPPT oder jeweils einen kleineren einzeln
und die teilverschatteten Module an 3 Modulwechselrichter mit 4MPPT auf drei Phasen verteilt

oder so:

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Dann bin ich mal gespannt was das Amt zur Fläche sagt.

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Die wollten doch eine Fläche :joy:

Grün und Blau wirst du sogar in einem String zusammen fassen können. Je nach Paneltyp wirst du bei 500-500V rauskommen.

Bin mal gespannt was der Denkmalschutz dazu sagt.

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Ich auch, Mail ist eben raus :innocent:

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in PVSOL sähe es so aus :innocent:

Verschattung und Ertrag nachreichen


Sehr geehrter Herr ...,
 
wie bereits zuvor mitgeteilt, sind für die Installation nur das obere und untere Band zustimmungsfähig. Die von Ihnen vorgeschlagene Belegung würde eine erhebliche Überfrachtung des Daches zur Folge haben. Zudem handelt es sich bei der Dachdeckung um Schieferplatten, weshalb eine Installation der Solarmodule auf dieser Fläche ohnehin nicht optimal ist.
 
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.
 
Freundliche Grüße

Das ist doch zum kot....
ob ich denen mal folgende Links sende?

Hallo Stefan,
wir leben in einem Rechtsstaat. Bitte sie höflich um einen rechtsmittelfähigen Bescheid mit einer Begründung, warum das so sein soll. Zudem kannst du sie um die sog. Denkmalwert Begründung für dein Haus bitten. Daraus sollte sich ergeben, was geschützt und was nicht ist.

Ich drücke dir die Daumen.

L.G.

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Mein Haus steht nicht unter Denkmalschutz, das "Ensemble alter Ortskern" steht als unter Denkmalschutz.

Vor allem ist es geil wie viel man vom Dach sieht :joy:





Lediglich von einer Seite sieht man ein Stück Dach

Hallo,

also für den Ensemble Schutz braucht es auch eine Begründung. So wirklich kann ich nicht erkennen, worauf der beruhen soll. Es sind zwar einige Häuser mit Schiefer gedeckt, aber bei weitem nicht alle. Und was auf deinem Dach liegt, wird kaum zu erkennen sein - auch nicht Richtung Straße. Wer läuft oder fährt schon mit dem Kopf im Nacken daher. Gibt es Erfahrungen anderer, die mal die Entscheidungen der Denkmalbehörde vor Gericht haben prüfen lassen?

L.G.

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oben habe ich zumindest zwei Gerichtsentscheidungen verlinkt.

Denkmalschutz ist Länder Sache. Was in NRW gilt, muss nicht zwingend in anderen Bundesländern gelten. Die Auslegung des Landesrechtes obliegt den Oberverwaltungsgerichten, d.h. das Bundesverwaltungsgericht legt das Landesrecht nicht aus. Ich schätze das OVG Münster sehr. Es war und ist stets sehr fortschrittlich. Wenn es um Bundesrecht geht (BauGB, etc.), dann wurden deren Entscheidungen sehr oft vom BVerwG bestätigt. Verrat mal dein Bundesland vielleicht finden wir was bei eurem OVG

L.G.

wie meine Name schon verrät Bundesland Hessen, zuständige Behörde: untere Denkmalschutzbehörde Wetzlar

vielleicht findest du etwas hier:

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Hier mal die Richtlinie für Hessen:

also da sind schlimmere Dächer genehmigt worden, wenn man sich die Bilder anschaut

schau mal hier in der RL des Ministeriums:

ich hoffe der link passt.

Da steht u.a.:

”Eine Genehmigung für Solaranlagen ist regelmäßig zu erteilen. Allenfalls bei erheblicher Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals kommt eine abweichende Entscheidung in Betracht. Diese Richtlinie ist mit dem Ziel anzuwenden, die Beeinträchtigung im Einzelfall so zu reduzieren, dass es zu einer Genehmigungsfähigkeit kommen kann.”

:wink:

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naja eine Reihe oben und unten würde sie ja genehmigen, nur das macht die Sache finanziell nicht wirtschaftlich, Kosten höher als möglicher Ertrag, sinnvoll und ästhetisch schöner wäre meiner Meinung nach die volle Belegung.

Aber man kann das ja dem Eigentümer so sehr vermiesen das er keine Lust mehr hat.