Ich habe ausschließlich auf die technische Frage des Threaderstellers geantwortet, nämlich ob man das Hausnetz vollständig galvanisch vom EVU-Netz trennen kann, um eine netzrückwirkungsfreie Versorgung mit Eigenstrom zu realisieren.
Die Diskussion über den Begriff "Insel" im rechtlichen oder normativen Sinn war nicht Gegenstand meiner Antwort und gehört auch nicht zur eigentlichen Fragestellung. Alles darüber hinaus ist thematisch irrelevant für das, was ursprünglich gefragt wurde.
Danke - für deine sehr gute und verständliche Erklärung, das war sehr erhellend...
Es bleibt also einfacher, keine technischen Vorkerhungen zu planen oder zu treffen sondern zielgerichtet auf Abkopplung vom Netz zu denken - mit allen Konsequenzen wie Dieselgenerator, große Akkubank und möglichst viel Sonnenstromsammler (und evtl. einer "dicken" Leitung vom Nachbarn mit Unterzähler für ganz dunkle Tage
Grüße aus dem Erzgebirge
Wozu den Trenntrafo? Der Betrieb eines Ladegerätes dürfte einen Trenntrafo beinhalten.
Behaupte ich in naiver Gutgläubigkeit mal so.
Das letzte das ich in der Hand hatte, für die Starterbatterie des Stinkers, das hatte jedenfalls ein fettes Eisen- und Kupferpaket. @oliverso
In der Auslegung halte ich Deine Inselinterpretation für falsch.
" Bei echten Inselanlagen muss jede Verbindung zum Netz der allgemeinen Versorgung sowohl unmittelbar als auch mittelbar ausgeschlossen sein. Die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung ins Netz als auch der Strombezug aus dem Netz muss dauerhaft ausgeschlossen sein." von der BNA aus den FAQ. Die Almhütte steht exemplarisch um jedem zu verdeutlichen was gemeint ist.
Da steht explizit nicht:
Es darf keinen Stromanschluss auf dem Grundstück geben.
Die Inselanlage darf nur niemals garnie nie nicht mit selbigem verbunden werden.
Ich hab es ja schonmal hier gefragt und keine Antwort bekommen, aber gerne nochmal:
Muss ich dann mein Wohnmobil mit PV und Akku jedes mal an- und abmelden wenn ich es zum laden Zuhause an die Steckdose stecke? Wäre in dem Fall ja eine PV Anlage, welche mit dem Netz verbunden ist.
Nein.
Du willst einen dicken Trenntrafo einbauen und dahinter mittels Ladegerät den Akku vollpumpen können, wenn die Sonne gerade auf Urlaub ist.
Das Ladegerät, also das von dem ich rede, verfügte bereits über einen solchen Trenntrafo.
Keine galvanische, sondern nur eine magnetische Kopplung zwischen Primär- und Sekundärseite. Mein Ladegerät konnte nur 12V 10A, das reicht natürlich nicht für Dein Vorhaben.
Aber das Prinzip ist ja klar.
Theoretisch könntest Du, mit entsprechender Regelung, einfach 20 solcher strunzdummen Ladegeräte parallel zum Laden verwenden, um die Ladeleistung zu erhöhen.
Darf man dann ein Autoladegerät zum laden der Autobatterie nutzen? Man könnte doch mit dem Motor Strom erzeugen mit der Lichtmaschine und ins Netz rückspeisen... hust hust
Ja ich weiss dass es so nicht geht, aber plakativ ist dann schier alles keine Insel mehr solange auf dem Grundstück ein Netzanschluss vorhanden ist. Also geht gar keine Insel mehr bei einem vorhandenen Netzanschluss. Selbst wenn man das System mit 48V aufbaut mit PV, WR und Akku und dann einen eigenen Stromkreis. Auch diesen KANN man missbrauchen.
Bevor das wieder ausartet.
Mein Gartenhaus hat seit kurzem eine PV-betriebene Innenbeleuchtung.
Das nächste ans Netz angeschlossene Gerät ist >20m entfernt, respektive soweit ist die nächste Steckdose entfernt. Wenn das nun nicht als Inselbeleuchtung gilt, wie mache ich das ins MStR rein?
Wie Du richtig erkannt hast, die Almhütte ist ein Beispiel. Und zwar eines, was absolut eindeutig sein soll.
Wenn Du mit Deiner Auslegung richtig liegen würdest, dann wäre die folgende Passage, vom gleichen Ort, überflüssig:
" Technische Einrichtungen , die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach den Anforderungen des Anschlussnutzers wiederherstellen können (z.B. „Schalterlösungen“), begründen keine „Inselanlage“."
Nehme ich einige Module auf meiner Garage, z.B., einen Insel-WR und klemme meine LLWP daran an, dann bleibt das eine Insel. Montiere ich einen Umschalter, weil Wintertags zu wenig Strom zum Heizen da ist, hat sich das mit der Inselanlage nach der letzten Passage erledigt. Klemme ich die LLWP von November bis Februar auf meinen Netzanschluss, dann bleiben PV und Insel-WR eine Insel.
So lautet jedenfalls meine Interpretation.
Ich weiß, diese Diskussion wird immer und immer wieder auftreten, wenn ihr heute Abend weiter macht, setze ich mich mit Chips und Bier dazu
Diese These...
steht dann meiner bescheidenen Meinung nach aber im völligen Widerspruch zu diesem hier:
Denn, auch wenn es nicht explizit drin steht, wenn sich ein Stromanschluss auf dem Grundstück befindet, dann ist der Punkt:
ja wieder nicht erfüllt. Denn sobald ein Stromanschluss auf dem Grundstück vorhanden ist, kann ja mittelbar eine Verbindung hergestellt werden und ist damit nicht ausgeschlossen. Thorsten, nicht falsch verstehen ich weiß das du die BNA zitierst.
Ich lehne mich entspannt zurück, ich denke bis hier eine eindeutige, nicht fehlinterpretierbare Regelung getroffen wurde und es überhaupt möglich ist eine nicht einspeisende Anlage im Marktdingensregister überhaupt anzumelden fließt noch eine Menge Strom den Rhein runter; ääh sorry, von meiner PV in mein Haus.
Und ich wiederhole gern noch mal dass ich keinen Sinn, weder finanziell wirtschaftlich, noch technisch darin sehe einen 10- oder mehr kVA Trenntrafo zu setzen. Die gleiche galvanische Trennung erreicht mein 100€ 3kW Schaltnetzteil auch. Und wenn mir das Laden meiner 92kWh zu lange dauern würde, kämen noch zwei weitere 3kW Schaltnetzteile dazu und ich hätte sogar eine symetrische Netzbelastung wenn dann mit rund 9kW (galvanisch durch Übertrager getrennt) geladen werden würde.
Wo glaubst Du liegt der Unterschied, ob ein Ladegerät selbst die galvanische Trennung herstellt oder ob die erst unnötig über einen Trenntrafo bereitgestellt würde?
Dann komme ich und sage, ja, aber den Trenntrafo, den musst du erstmal galvanisch vom Netz trennen.
Das hat durchaus gute und auch soziale Gründe: ein Netz (hier Strom) für die Daseinsvorsorge der Gemeinschaft vorzuhalten lässt sich am unaufdringlichsten erhalten und allgemein finanzieren, wenn alle einem Anschlusszwang unterliegen - dass das teiweise schlecht und ungerecht gestaltet ist, macht die Sache ansich nicht schlecht...
Der Trenntrafo sitzt im Insel WR, wer hätte das vermutet
Über diesen kann der Insel WR die Battetrie laden, aber nicht gleichzeitig Energie zu den Verbrauchern liefern. Die sind dann vorher vom WR auf das Netz umgeschaltet worden.
Das ist ja alles fertig und sofort betriebsbereit, es wird also gar kein weiterer Trafo benötigt....
Ja, hast Du. Indirekt. Weil Du die Ladegeräte über einen Trenntrafo angeschlossen haben willst.
Die mir bekannten machen mittels einer galvanischen Trennung per Trafo aus 230V AC 12V DC. Soll heißen, noch ein Trenntrafo wäre völliger Mumpitz, weil doppelt gemoppelt.