Elektronische Ladegeräte haben in der Regel keinen Trenntrafo, sondern ein Schaltnetzteil. Wenn deines einen hat ist doch alles gut. Widersprochen habe ich nicht.
Auf den Rückfluss ins Netz habe ich mich nicht bezogen, dies muss man zusätzlich realisieren, was ich auch geschrieben habe. Es ging um die Trennung vom Netz und was Anmeldepflichtig ist und was nicht.
Warum fällt es vielen hier so schwer gründlich zu lesen und verschiedene Aussagen voneinander zu trennen?
Schreib doch einfach mal klar und deutlich, was du mit dem Trenntrafo erreichen willst: galvanische Trennung oder Anmeldefreiheit einer über den Trenntrafo am Netz hängenden PV-Anlage?
Netzrückwirkungsfrei im Hausnetz? So steht es im Titel.
Da nutzt der Trenntrafo genau nichts. Sekundär (Hausseite) Spannung angelegt wird Primär (Netzseite) eine Spannung ausgegeben. @wollewolle
"Elektronische Ladegeräte haben in der Regel keinen Trenntrafo, sondern ein Schaltnetzteil." Da kontere ich:
"Warum fällt es vielen hier so schwer gründlich zu lesen..."
Ich habe nicht von elektronischen Ladegeräten gesprochen, sondern von fettem Kupfer- und Eisenpaket.
Entkoppelung vom Netz, darum ging es doch. Das alleine entbindet nicht von der Anmeldepflicht, was ich auch nie behauptet habe. In Kombination mit anderen Vorgehensweisen kann es das aber und ist Voraussetzung.
Dass die VDE hier nicht 100% genau definiert und es zu rechtlichen Streitigkeiten kommen kann ist denke ich jedem bewusst, der schon mit VDE und Netzbetreibern zu tun hatte.