Hallo HR-ERZ,
spannendes Vorhaben, und ich verstehe absolut den Frust über Bürokratie, Normendschungel und Gängelung beim Eigenverbrauch. Da bist du definitiv nicht allein.
Zur Idee mit dem Trenntrafo und netzrückwirkungsfreiem Inselbetrieb:
Grundsätzlich ist es technisch machbar, aber es gibt ein paar wichtige Punkte, die du beachten solltest, gerade wenn du das Ganze rechtlich sauber und betriebssicher betreiben willst.
Technischer Teil:
Ein Trenntransformator 400 V / 400 V 10 kVA kann durchaus verwendet werden, um galvanische Trennung zum EVU-Netz herzustellen.
Wichtig: Der Trafo muss die volle Last deines Inselnetzes verkraften. 10 kVA ist bei einem 10 kWp-PV-System eher knapp bemessen, wenn Lastspitzen auftreten.
Der Vorschlag mit dem 3-Phasen-Bridgegleichrichter ist an sich interessant, wird aber in der Praxis so nicht gemacht.
Warum? Weil du damit keine stabile Sinuswelle mehr hast, sondern eine pulsierende Gleichspannung erzeugst. Die müsstest du dann wieder aufwendig DC/AC-wandeln, was nochmal einen Wechselrichter in WR-Qualität erfordert. Das bedeutet doppelte Wandlung mit unnötigem Verlust und Kosten.
Stattdessen wird bei solchen Projekten meist ein richtiger Inselwechselrichter (z. B. Victron, SMA Sunny Island o. Ä.) hinter einem Trenntrafo betrieben, mit eigenem PE-Punkt, eigenem N-Leiter usw. So hast du ein echtes IT- oder TN-S-System im Inselnetz, völlig rückwirkungsfrei und netzunabhängig.
Rechtliche Einordnung und Normen:
Rein technisch gesehen kannst du dich über den Trenntrafo vollständig vom Netz abkoppeln, solange kein Energiefluss zum Netz zurück möglich ist und dein Inselnetz korrekt abgesichert ist.
Normativ (DIN VDE 0100-551, VDE-AR-N 4105 etc.) musst du unter anderem sicherstellen:
- galvanische Trennung
- keine Rückspeisung ins Netz, auch nicht im Fehlerfall
- ordentliche Erdung und Potenzialführung
- automatische Netztrennung, sobald Netzversorgung wegfällt (falls du bei Bedarf doch Netzunterstützung zulässt)
Wenn du über den Trafo dauerhaft "off-grid" fährst, bist du nicht mehr netzparallel, sondern betreibst ein autarkes Inselnetz. Das ist aus Sicht der Netzbetreiber erstmal unproblematisch. Du verlierst damit aber die Vorteile eines Einspeisebetriebs oder einer EVU-gestützten Versorgung bei Mangel.
Fazit:
Dein Plan ist technisch grundsätzlich machbar, aber der Teufel steckt wie immer im Detail.
Die Sache mit dem Brückengleichrichter würde ich verwerfen. Nimm lieber gleich einen Inselwechselrichter, wenn du ernsthaft entkoppeln willst.
Wenn du dauerhaft vom Netz weg willst, ist das deine Entscheidung, aber bitte sauber trennen, korrekt dimensionieren und Schutzkonzept prüfen (FI, Erdung, selektive Absicherung etc.).
Und: Auch wenn es manchmal frustet, nicht jedes Gesetz ist nur Schikane. Ein sauber aufgebautes System schützt dich und deine Anlage, gerade bei Blitzeinschlag, Überspannung oder Inselbetrieb unter Fehlerbedingungen.
Viele Grüße