Entkoppeln vom Netz / Anschluss aber behalten / Netzrückwirkungsfrei im Hausnetz

Wie wäre es mit meiner Variante:

60 Module -> 3 fette MPPT -> 48V Sammelschiene auf die ein 100 kWh Akku und 2 Stück Victron RS 48/6k (reinrassige Insel-WR) geklemmt sind. Das ganze 50m weg vom Haus. Aufgeklemmt werden Wärmepumpe, EV, e.Boiler, Klima und evtl. später noch mehr.
Da der Victron, bei jeglichem Kontakt mit dem öffentlichen Stromnetz, in Rauch aufgeht KANN also keinerlei Verbindung hergestellt werden.

Dann brauchst du den Trafo ja netzseitig gar nicht erst anzuklemmen, wenn du gar keine Verbindung zum Netz brauchst. Wenn’s aber doch ohne Netz vorne drann nicht so richtig funktionieren will, ist halt doch eine Netzverbindung.

Oliver

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Auch über einen Trafo kann eine galvanisch getrennte Energiequelle in das Netz einspeisen...

Ein InselWR hingegen kann das NICHT, weil das Netz vom eigenen Erzeuger keinerlei Verbindung zum Netz haben kann - rein technisch, selbst wenn ein Kabel mit Netzpotential direkt am InselWr angeschlossen ist :zany_face:

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Natürlich muss man ihn anklemmen, aber ein Trenntrafo ist nicht anmeldepflichtig und trennt die dahinter liegenden Komponenten elektrisch vom Netz.

Das ist eine sehr eigenwillige Interpretation...

Wie schon mehrfach gesagt, kann und darf jeder seine 1/8, 1/4, 1/2, oder sonstwie gestaltete Halbinsel als Insel deklarieren. Im Falle eines Falles muss man dann halt da durch.

Oliver

Aber ein Trenntrafo verhindert nicht die Rückwirkung ins Netz.
Was Primär- und was Sekundärseite ist, das ist doch eine Frage der Interpretation, bzw. des Verwendungszwecks.
Oder was ist hier mit Trenntrafo gemeint? Was anderes als eine galvanische Trennung? Die nicht verhindert, dass auf der Primärseite ein Strom fließen kann, wenn auf der Sekundärseite ein entsprechender Strom fließt.

Natürlich.

Nur brauchts halt irgendwelche an den Haaren herbeigezogenen Argumente für die Nichtanmeldung der PV-Anlage. Gültig sind die solange, bis jemand nachschaut und Bußgelder verhängt.

Wie gross das Risiko dafür ist, darf jeder für sich selber entscheiden.

Oliver

Hallo HR-ERZ,
spannendes Vorhaben, und ich verstehe absolut den Frust über Bürokratie, Normendschungel und Gängelung beim Eigenverbrauch. Da bist du definitiv nicht allein.

Zur Idee mit dem Trenntrafo und netzrückwirkungsfreiem Inselbetrieb:

Grundsätzlich ist es technisch machbar, aber es gibt ein paar wichtige Punkte, die du beachten solltest, gerade wenn du das Ganze rechtlich sauber und betriebssicher betreiben willst.

Technischer Teil:

Ein Trenntransformator 400 V / 400 V 10 kVA kann durchaus verwendet werden, um galvanische Trennung zum EVU-Netz herzustellen.
Wichtig: Der Trafo muss die volle Last deines Inselnetzes verkraften. 10 kVA ist bei einem 10 kWp-PV-System eher knapp bemessen, wenn Lastspitzen auftreten.

Der Vorschlag mit dem 3-Phasen-Bridgegleichrichter ist an sich interessant, wird aber in der Praxis so nicht gemacht.
Warum? Weil du damit keine stabile Sinuswelle mehr hast, sondern eine pulsierende Gleichspannung erzeugst. Die müsstest du dann wieder aufwendig DC/AC-wandeln, was nochmal einen Wechselrichter in WR-Qualität erfordert. Das bedeutet doppelte Wandlung mit unnötigem Verlust und Kosten.

Stattdessen wird bei solchen Projekten meist ein richtiger Inselwechselrichter (z. B. Victron, SMA Sunny Island o. Ä.) hinter einem Trenntrafo betrieben, mit eigenem PE-Punkt, eigenem N-Leiter usw. So hast du ein echtes IT- oder TN-S-System im Inselnetz, völlig rückwirkungsfrei und netzunabhängig.

Rechtliche Einordnung und Normen:

Rein technisch gesehen kannst du dich über den Trenntrafo vollständig vom Netz abkoppeln, solange kein Energiefluss zum Netz zurück möglich ist und dein Inselnetz korrekt abgesichert ist.

Normativ (DIN VDE 0100-551, VDE-AR-N 4105 etc.) musst du unter anderem sicherstellen:

  • galvanische Trennung
  • keine Rückspeisung ins Netz, auch nicht im Fehlerfall
  • ordentliche Erdung und Potenzialführung
  • automatische Netztrennung, sobald Netzversorgung wegfällt (falls du bei Bedarf doch Netzunterstützung zulässt)

Wenn du über den Trafo dauerhaft "off-grid" fährst, bist du nicht mehr netzparallel, sondern betreibst ein autarkes Inselnetz. Das ist aus Sicht der Netzbetreiber erstmal unproblematisch. Du verlierst damit aber die Vorteile eines Einspeisebetriebs oder einer EVU-gestützten Versorgung bei Mangel.

Fazit:

Dein Plan ist technisch grundsätzlich machbar, aber der Teufel steckt wie immer im Detail.
Die Sache mit dem Brückengleichrichter würde ich verwerfen. Nimm lieber gleich einen Inselwechselrichter, wenn du ernsthaft entkoppeln willst.
Wenn du dauerhaft vom Netz weg willst, ist das deine Entscheidung, aber bitte sauber trennen, korrekt dimensionieren und Schutzkonzept prüfen (FI, Erdung, selektive Absicherung etc.).

Und: Auch wenn es manchmal frustet, nicht jedes Gesetz ist nur Schikane. Ein sauber aufgebautes System schützt dich und deine Anlage, gerade bei Blitzeinschlag, Überspannung oder Inselbetrieb unter Fehlerbedingungen.

Viele Grüße

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Angemeldet werden muss eine Energieerzeugungsanlage, die am Netz angeschlossen ist, in dieses einspeisen könnte, verständlich ausgedrückt.

Das ist mit einer Inselanlage schlicht unmöglich.

Damit ist keine Anmeldung nötig, geschweige überhaupt möglich.

Das stimmt im Grundsatz, aber ganz so einfach ist es leider nicht.
Auch eine Inselanlage kann anzeigepflichtig sein, wenn sie mit dem öffentlichen Netz verbundenen Gebäudeteilen oder Stromkreisen gekoppelt ist. Es geht nicht nur darum, ob eingespeist wird, sondern ob technisch eine Rückwirkung aufs Netz möglich wäre – auch im Fehlerfall.

Selbst bei galvanischer Trennung über Trenntrafo oder Netzumschaltung ist es aus Sicht der Normen (insbesondere VDE-AR-N 4105 und VDE 0100-551) wichtig, dass keinerlei Verbindung mit dem Netz besteht, weder direkt noch indirekt. Das gilt auch für „stromkreisübergreifende“ Lösungen, bei denen Netz und Insel nebeneinander existieren.

Fazit:

  • Reine, völlig netzunabhängige Inselanlagen (z. B. in Gartenhäusern, autarken Hütten) sind tatsächlich nicht meldepflichtig, weil keine Netzverknüpfung besteht.
  • Anlagen im Hausnetz, auch wenn rückwirkungsfrei geplant, sollten im Zweifel geprüft oder dokumentiert werden, um Nachweispflichten gegenüber Netzbetreiber oder Versicherung zu erfüllen.

Denn spätestens wenn irgendwo PE, PEN oder N gemeinsam geführt wird oder ein Netzumschalter falsch eingebunden ist, kann eine Rückwirkung nicht mehr ausgeschlossen werden.

Also ja – technisch getrennte Insel = keine Anmeldung nötig.
Aber bitte nur dann, wenn die Trennung auch wirklich sicher und normkonform ist.

@anon58697642
Danke für deinen doch sehr versierten Beitrag.
Trotzdem verstehe ich nicht komplett wie das gemeint ist mit dem Inselwechselrichter am Trenntrafo...
Prinzipiell ist es doch so, dass die Variante Trenntrafo/Gleichrichter als ein Verbraucher azusehen ist, das wäre das einzige Endgerät am Netz.
Mien Hausnetz wird elektrisch mechanisch getrennt vom EVU-Netz ausschließlich vom Hybrid-WR versorgt - aaber wenn die Leistung nicht ausreicht....
Dann kommt der Inselwechselrichter, dessen Solar-Eingang mit dem Gleichspannungsausgang des Trenntraffo-Gleichrichtergerätes verbunden ist ins Spiel, er liefert dann ins Hausnetz, welches keinerlei weitere Verbindung zum EVU-Netz hat - oder man kann auch sagen er liefert an den Netzeingang des Hybrid-WR, welcher dann halt die fehlende Solarleistung und / oder fehlende Akkuleistung aus diesem Netzeingang, der aber nicht am Netz sondern am Ausgang des Insel-WR hängt, in das Hausnetz übernimmt.
Klar sind damit Verluste verbunden, die aber imho vertretbar sind und hier nicht zur Debatte stehen.

Prinzipiell ist das ja nix anderes als ein Ladegerät am EVU-Netz für die Akkus eines Insel-WRs mit Akku - ist das nun einen Insel oder nicht?
Also lassen wir mal den ganzen "Käse" mit Trenntrafo und Wechselrichter - modellieren wir uns einen Insel-WR mit 250V-Akku und Solareingang, nix weiter....
Und an den Akkus ist ein (hypotetisches) Ladegerät mit 10KW angeschlossen - wäre das in VDI-HInsicht eine Insel?
Hsausnetz hat seinen eigenen Sternpunkt / Fundamentringerderanschluss.
EVU-Anschluss bekommt einen eigenen HA-Kasten in dem nix weiter drin ist als eine CE-Steckdose nach dem verplompten EVU-Teil (Hauptsicherung/Zähler) - es gibt keine feste Verdrahtung zum Hausnetz - ist das eine VDI-Konforme Insel?
Ein Ladegerät ist ja nix anderes als ein Trenntrafo mit Gleichrichter - ob nun mit oder ohne Regelelektronik für die Akkuüberwachung ist ja für diese Definition vollkommen Wurscht. Weder PN noch PE ist da mit dem EVU-Netz verbunden, einzig die "Generierung" von DC hat halt "irgendwie" Verbindung zum Netz aber auch nur als Verbraucher oder liege ich da falsch?

@hr-erz
Hallo HR-ERZ

danke für deine ausführliche Rückmeldung. Ich sehe, du hast dir viele Gedanken gemacht und technisch ist deine Argumentation durchaus nachvollziehbar. Aber genau hier liegt das Problem: Die rein technische Betrachtung reicht aus Sicht der Normung und Netzbetreiber leider nicht aus.

Worauf es ankommt:
Sobald ein Netzgerät, Wechselrichter oder auch nur ein Ladegerät eine potenzielle Verbindung zwischen Inselnetz und öffentlichem Netz herstellt, zählt das nicht mehr als saubere galvanische Trennung. Dabei ist völlig egal, ob das Gerät selbst „rückwirkungsfrei“ arbeitet. Es reicht schon, dass bei einem internen Fehler im Ladegerät theoretisch Netzenergie ins Inselnetz oder umgekehrt gelangen könnte. Und genau hier greifen die VDE-Normen streng.

Beispiel mit Ladegerät am Trenntrafo:
Wenn du ein Ladegerät an den Trenntrafo anschließt, das wiederum deinen Akkuspeicher versorgt, dann hängt es von der Topologie des Ladegeräts ab, ob es galvanisch getrennt arbeitet. Die meisten modernen Geräte mit Hochfrequenztrafos bieten zwar galvanische Trennung, aber nicht zwingend ausreichend Schutz gegen Rückwirkung im Fehlerfall.

Das Inselnetz hinter dem Hybridwechselrichter wird dann nicht mehr als völlig netzentkoppelt gewertet, wenn der Lader für die Akkus aus dem öffentlichen Netz gespeist wird, auch wenn diese Versorgung über einen Trenntrafo läuft.

VDI-konforme Insel:
VDI 6012 oder VDE-AR-N 4105 setzen für netzunabhängige Systeme voraus, dass keinerlei feste oder potenzielle Verbindung zum Netz vorhanden ist. Der PE-Punkt, die Verteilung und Erdung müssen vollständig separat geführt werden. Der Schutz gegen Rückspeisung muss auch bei internen Fehlern sicher gegeben sein.

Zu deiner Frage, ob es dann überhaupt noch eine Insel ist:
Formal nein, wenn der Akku eines Inselwechselrichters regelmäßig oder dauerhaft über ein Ladegerät aus dem öffentlichen Netz geladen wird, ist das kein echtes Inselnetz mehr. Es handelt sich dann um ein hybrides, netzabhängiges System mit Speicher. Damit kann zwar netzunabhängig gearbeitet werden, aber das ändert nichts an der Meldepflicht, der Schutzanforderung und den Rückwirkungsregelungen.

Fazit:
Du denkst technisch sauber, aber das reicht in Deutschland leider nicht aus. Die Definition „Insel“ aus Sicht von VDE und Netzbetreiber ist deutlich restriktiver. Sobald du einen Ladepfad aus dem Netz zum Akku hast, verlässt du die netzunabhängige Betriebsform, selbst wenn galvanisch getrennt und ohne Rückspeisung. Genau deshalb ist der Begriff „netzrückwirkungsfrei“ so sensibel und wird nicht durch Eigenbau oder Interpretation ersetzt, sondern durch Prüfung und Dokumentation.

Viele Grüße

Der Trenntrafo ist nur für die Abkopplung vom Netz da. Eine Rückeinspeisung müsste zusätzlich verhindert werden, wie z.B. über das Betreiben eines Ladegerätes, welches ausschließlich den Akku lädt.

Ich frage nochmal: wofür überhaupt einen Trenntrafo am Netz, wenn doch die Insel netzunabhängig sein soll?
Solange da Strom aus dem Netz in die Pseudo-Insel fließt oder fließen kann, ist das weder rückwirkungsfrei noch netzunabhängig noch eine Insel.

Oliver

Ist gut jetzt, wir kennen deine Auffassung. Die Auffassung der Meisten hier ist aber: ist eine Landmasse von Wasser umspült, ist es eine Insel. (bei Flut z.B.) Besteht bei Ebbe eine Landverbindung, ist es eben keine Insel mehr.
Durch ständiges Wiederholen deinerseits hast du trotzdem nicht die Wahrheit gepachtet.

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Hallo Oliver

deine Frage ist absolut berechtigt, und genau an dem Punkt scheiden sich oft Theorie und Praxis.

Ein Trenntrafo wird in solchen Systemen nicht dazu verwendet, um aus einem Netzsystem eine echte Insel zu machen, sondern um eine galvanische Trennung herzustellen und damit bestimmte Schutzanforderungen zu erfüllen.

Warum also Trenntrafo, wenn eine Insel geplant ist?
Ganz einfach:
Oft ist die Insel nicht vollständig vom Netz entkoppelt, sondern es gibt einzelne Betriebsszenarien, bei denen das System optional Netzbezug zulässt. Zum Beispiel:

  • als Backup bei schwacher PV oder leerem Speicher
  • zum Nachladen des Akkus
  • für Verbraucher, die im Hausnetz bleiben sollen

In solchen Fällen dient der Trenntrafo als Sicherheitsbarriere. Er sorgt dafür, dass Fehler im Inselnetz keine Rückwirkung auf das öffentliche Netz haben können. Gleichzeitig ermöglicht er, dass z. B. ein Inselwechselrichter mit fester Netzreferenz betrieben werden kann, ohne direkt mit dem EVU-Netz verbunden zu sein.

Wenn dagegen eine echte, dauerhaft netzunabhängige Insel aufgebaut werden soll, ist ein Trenntrafo am Netz nicht notwendig und würde sogar Widersprüche erzeugen, wie du richtig erkannt hast.

Fazit:

  • Trenntrafo ist kein Muss für eine Insel, sondern eine Sicherheitsmaßnahme bei gemischten Systemen
  • Wenn wirklich kein Netzbezug gewünscht ist, gehört auch kein Trenntrafo ans Netz
  • Sobald Netzstrom irgendwo in die Anlage fließt, ist es keine reine Insel mehr

Du hast also recht: Eine „Pseudo-Insel“ mit Netzbezug ist keine saubere Insel, auch wenn sie rückwirkungsfrei sein mag.
Wer eine echte Insel baut, sollte ganz auf Netzanschluss verzichten oder die Systeme vollständig getrennt halten.

Viele Grüße

Es geht dem OP doch weniger darum "was ist eine Insel und was nicht". Ich zitiere mal aus dem ersten Post "vorweg - mir geht dieses ganze Anmelde- Rechtsformen- und -Vorschriftengeraffel und "geeiere" von Netzunverträglichkeit usw. mächtig auf den Zeiger..."
Diese ganze Wortklauberei um Insel interessiert nicht, es geht darum was angemeldet werden muss und das wurde ja ausreichend geklärt.

Ist eine Insel ja genau NIE

Insel meint Erzeugeranlage - nie ist die mit dem Netz verbunden, wie oben ausgeführt.

Was ist an nie und unmöglich schwer verständlich ?

Bezüglich des Sicherheitsaspekts hast du recht. Darum geht es hier aber gar nicht.

Hier geht es um sie Nicht-Anmeldepflicht von Insel-PV-Anlagen. Und die hat mit der technischen Gestaltung des "Nicht"-Anschlusses ans Netz nichts zu tun.

Was genau eine PV-Insel ist, dazu schweigt sich das Gesetz aus. Es gibt allerdings die Auslegung der BNA dazu, nach der ein Inselnetz nur dann eins ist, wenn das Grundstück überhaupt gar keinen Stromanschluss hat (Beispiel Almhütte).

Nicht alle Netzbetreiber sehen das ganz so eng, aber es gibt zumindest mal den Startpunkt der Diskussion vor, von dem aus das zu diskutieren ist. Hier im Forum gibt's Berichte von Netzbetreibern, die mit einem Inselanlage auf einem Gartenhaus kein Problem haben. Auch ein völlig getrenntes Netz im Haus ist zumindest mal diskutabel. Man sollte halt die Ausdauer und die Möglichkeiten haben, sich das im Falle eines Falles von einem Richter bestätigen zu lassen.
Eine Anlage mit einer Verbindung zum Netz egal ob fest oder geschaltet, ist sehr weit weg von der Definition der BNA. Wer das so macht, kann das tun. Wenns niemanden gross stört, wirds gutgehen. Daraus abzuleiten, daß das eine legale Insel sei, ist aber doch sehr gewagt.

Oliver

Sorry - aber dieses ewige Wischiwaschi .....

Insel in der Definition/Deutung - Erzeuger

Ist - gern noch einmal - nie mit dem Netz verbunden.

Eine Anmeldung ist unmöglich

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