Hier wird beschrieben, wie es in Zukunft aussehen wird:
Ab 1. Jänner 2027 wird der Leistungspreis auf alle Netzebenen bis NE 7 ausgeweitet. Abgerechnet wird nach der höchsten Viertelstundenleistung des Monats – nicht mehr pauschal. Zielvorgabe der E-Control: 40% Leistungspreis, 60% Arbeitspreis. Wer Lastspitzen vermeidet, spart.
20% der Netzleistungsbereitstellung muss pro Monat immer bezahlt werden. Die Idee dahinter: Überdimensionierte Netzanschlüsse sollen vermieden werden. Wer eine hohe Anschlussleistung reserviert, bindet Netzkapazität auch dann, wenn diese Kapazität selten genutzt wird. Mit der Mindestbemessung entsteht ein Anreiz, den Anschluss realistisch zu dimensionieren und nicht „auf Vorrat“ höher als nötig.
Alle privaten Haushalte die vorher 4KW H0 waren, werden zu neuen 8KW Anschlüssen geändert.
Bezahlt wird dann pro KW im Monat/12 bei Minimum 20% (also 1,6KW muss man bezahlen) und nach kWh.
Wer also im Monat Dezember 8KW benutzt hat, der zahlt für Dezember für 8KW/12 Monate. Wer dann im Juni nur 0,5KW benötigt, zahlt für Juni 1,6KW/12 Monate. Im Sommer gilt dann noch die SNAP. Will heißen wer zwischen April und September zwischen 10 und 16 Uhr Strom bezieht, der zahlt nochmal 20% weniger Netzgebühren auf den Arbeitspreis (kWh).
Dies gilt allerdings nur für Strom, der NICHT aus einer Erneuerbaren Energie Gemeinchaft kommt! Denn dort sind die Netzpreise je nach Region und Standort sowieso schon niedriger.
Dann gibt es noch einen Hebel beispielsweise für Wärmepumpenbesitzer:
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- Garantierte Leistung: steht immer zur Verfügung – voller Leistungspreis (100%).
- Regelbare Komponente: nur 25% des Leistungspreises. Drosselung maximal zwei Mal täglich, je zwei Stunden, Ankündigung bis 11 Uhr des Vortags.
Bedeutet: Ihr habt den normalen Anschluss mit 8KW. Aber im Winter benötigt ihr eine Wärmepumpe. Dann braucht ihr nochmal 8KW zusätzlich. Diese 8KW mehr kosten nur 25%. Man zahlt also dann für 8KW + 2KW. Dafür darf der Netzbetreiber 2 mal täglich für 2 Stunden den Anschluss drosseln (die 8KW werden weiterhin voll gewährleistet! es geht nur um die zusätzliche Leistung) bzw. abschalten.
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Beispiel anhand einer fiktiven Anlage (bei uns) :
Jahresstromverbrauch von 3000kWh. Im März bis September minimale Leistung von 1,6KW.
Im Oktober,November 3KW. Im Dezember, Jan, Februar 8KW. Genormt sind im Jahr ca. 96KW.
Dann kommen wir auf 41,2KW und werden wahrscheinlich weniger bezahlen müssen.
Beispiel fiktive Anlage im Haus (bei uns) :
Jahresstromverbrauch von 9000kWh. Im Winter gibt es eine Wärmepumpe mit max. 8,8KW bei -25°C Außentemperatur. Gehen wir von 8KW aus.
Der Anschluss wird bei 8KW gelassen + einem flexiblen Tarif für die Wärmepumpe.
Ergo: März - September 4KW, Oktober, November 7KW, Dezember, Januar, Februar 8KW + 8KW flexibel (8+8*0,25 = 10KW) . Sind 72KW. Müsste ebenfalls günstiger sein. ABER benötigt eine Überdimensionierung der Wärmepumpe und einen Pufferspeicher, um die 4 Stunden täglich auszugleichen. Wobei die 8KW durchaus noch anliegen können. Vielleicht reichen die sogar aus.
Würde man das nicht so machen ergibt sich was Anderes, selbes Haus, bei 16KW:
Ergo: März - September 4KW, Oktober, November 7KW, Dezember, Januar, Februar 16KW . Sind 90KW.
ABER: Der Anschluss selbst müsste nachgekauft werden von 8KW die Standard sind, auf 16KW. Er muss also erweitert werden. Zusätzlich steigt der MINDESTwert bei 16*20% = 3,2KW. Selbst wenn man also beispielsweise dann einen Akku kaufen würde, oder statt eines Boilers eine Brauchwasserwärmepumpe und dann im Sommer auf 1KW runter käme. Man muss für die 3,2KW in jedem Fall bezahlen.