Hier wurde die Theorie aufgestellt, dass ein Einbrecher die über Transportverschlüsselung gut abgesicherte 10 minütigen Zählerdaten abgreift. Außer das es für einen Einbrecher kaum machbar ist, ist es auch strafbar. Tipp: Strafgesetzbuch (StGB) § 202a Ausspähen von Daten.
Das Dritte an diese Daten kommen und für Einbrüche nutzen, ist ziemlich akademisch. Einbrecher haben bessere Möglichkeiten. Habe ein Beispiel aus der Presse genannt. Da läuft er auch nicht selbst herum.
Ich habe so und so verstanden, dass es hier nicht um Balkonkraftwerke geht. Wir reden über Netzüberlastung. Das sind dann viele Solaranlagen meist > 10 kWp, die in einem Niederspannungsbereich Mittags den Akku bereits voll haben und einspeisen, so dass es in dem Gebiet ein Überangebot gibt.
Ein Teil einer Lösung könnte auch sein, dass die Akkus netzdienlich genutzt werden. Also nicht Mittags einspeisen, wenn es ein Überangebot und die Börsenstrompreise netagiv sind, sondern dann wenn es zu wenig Solarstrom gibt. Man könnte den Akku auch verzögert laden und zuerst einspeisen, bevor der Akku voll ist. Wenn man die Vorhersagen berücksichtigt könnte das gut funktionieren.
Einen Anreiz haben jetzt die Anlagen, die seit nach dem 15.2. in Betrieb gegangen sind, da sie bei negativen Strompreisen keine Vergütung bekommen. JEtzt müsste man die anderen auch motivieren und generell erlauben, dass man aus dem Akku einspeisen darf. Wenn ich morgens um 04:00 weiß, dass noch einiges aus dem Akku übrig ist und ich das mit erhöhten Konditionen vergütet bekommen, könnte ich morgens durchaus einiges einspeisen.
Jeder sieht mit den Lösungen anderer Probleme. Wenn sich hier eine Handvoll von Personen nicht auf eine Lösung einigen können, ist klar, dass eine Lösung, die sich die VNBs, Messstellenbetreiber, Politiker, etc. ausdenken, uns hier auch nicht gefällt.