Die können nicht einfach in ihre TAB schreiben, wir möchten nur noch Häuser mit graden Hausnummern anschließen und fertig.
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Das können die nicht, aber anderes reinschreiben können die sehr wohl. Lies die für dich gültigen TAB, dann weißt du, was da drin steht.
Wenn dir das nicht gefällt, dann gefällt dir das nicht. Das ändert aber erst einmal nichts daran, daß es trotzdem da steht.
Weiter geht es dann z.B hier:
und natürlich steht dir auch der Rechtsweg zur Verfügung.
Du kannst natürlich auch einfach alles ignorieren, was da steht.
Das das Thema nicht so einfach ist, war mir von vornherein klar. Ich beschäftige mich mit dem Thema schon länger.Die TAB liegen hier ausgedruckt. Das hatte aber was mit dem smarten Zähler und den Schrank dafür zu tun. Meine Anlage ist wie oben gesagt angemeldet, als Eigenverbrauchsanlage ohne Einspeisung. Ich habe trotzdem alles brav angemeldet, die Pv Anlage beim Netzbetreiber und Pv und Akku! !!! bei der Netzargentur. Und das ist auch alles reibungslos gelaufen. Als ich hier dann die eindeutige Aussage hier gelesen habe, war ich doch etwas verwundert. Ich weiß auch von einigen Anlagen außerhalb des Gebietes "meiner Freunde " von SH-Netz, wo es genau so gelaufen ist. Ich dachte eigentlich das jemand hier mehr weiß, als ich gefunden habe.
Vielleicht kommt ja auch bei mir noch etwas und dann wäre es besser vorbereitet zu sein.
Na ja, zu Marktstammregister wurde schon alles gesagt, vielleicht nur noch nicht von jedem.
Mit deinem Netzbetreiber kann dir keiner helfen, da musst du schon selber nachschauen. Hier weiß ja eh niemand, welcher das ist. Die Frage, wie relevant dessen Schriftstücke für dich letztendlich sind, kann dir auch niemand etwas verbindliches sagen. Das sagt dir dann der letztinstanzliche Richter, falls du es wirklich ganz genau wissen möchtest.
Um es aufzulösen: Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung im Niederspannungsnetz (NAV) regelt in Paragraph 20 die technischen Anschlussbedingungen und damit das Recht des VNB, dass ein Speicher angemeldet werden muss (soweit er dies möchte):
Der Netzbetreiber ist berechtigt, in Form von Technischen Anschlussbedingungen weitere technische Anforderungen an den Netzanschluss und andere Anlagenteile sowie an den Betrieb der Anlage einschließlich der Eigenanlage festzulegen, soweit dies aus Gründen der sicheren und störungsfreien Versorgung, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse des Verteilernetzes, notwendig ist. Diese Anforderungen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Der Anschluss bestimmter Verbrauchsgeräte kann in den Technischen Anschlussbedingungen von der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers abhängig gemacht werden. Die Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn der Anschluss eine sichere und störungsfreie Versorgung gefährden würde.
Na das ist doch mal etwas. Das kannte ich in der Tat noch nicht. "DER ANSCHLUSS DARF NUR VERWEIGERT WERDEN , WENN EIN STÖRUNGSFREIERR............"
Trifft das auf Akkus zu. ...? Wenn der Hybridwechselrichter oder Multiplus zwischen Netz und Akku alle Schutznormen erfüllt -Also DIN 4105-2018. JA! !!!!!
Bitte lies dein Zitat nochmal selbst. Das wichtige Wort ist „verweigert“. Es wird hier immer latent unterstellt, dass der VNB die Anmeldung verweigert. Wem von euch ist es denn so ergangen? Deine Schlussfolgerung mit ihm geht es nichts an, lese ich ebenfalls nicht aus deinem Zitat
Ich kann nur Positives berichten. Habe meine Multiplusse als Batterie(wechselrichter) mit den notwendigen Zertifikaten angemeldet. Dabei habe ich ein einpoliges Schaubild erzeugt. Hat alles wunderbar geklappt. Die Zellen, das BMS o.ä. interessiert ihn nicht.
Und wie auch schon erwähnt, meine Meldung ist durch ohne Spricheranmeldung. Ist nur eine Rückversicherung falls noch etwas kommt. Hier ist erwähnt worden, das jemand nachmelden musste, weil es beim Abgleich zwischen Netzbetreiber und Netzargentur aufgefallen ist.
Ich habe mich über die gesamte Anmeldung einfach richtig geärgert. Hier verlangen sie einen Katasterplan 1:500 und all solchen quatsch. Allein der Maßstab 1:500 ist eine Frechheit. Bei meiner Anlage, sogenannte Nulleinspeisung schon eine Frechheit. Was geht die das an? Aber ich habe es alles brav getan.
Der Burner war eigentlich und das nur am Rande und Beispielhaft. Ich habe eine "Nulleinspeisung" veantragt, dabei eine Verzichtserklärung auf EEG Vergütung gestellt, der Antrag kam zurück, weil ich keine Steuerangaben und keine IBAN und Kontodaten angegeben habe. Und schon gar nicht, ob ich meine Vergütung monatlich, halbjährlich oder per anno haben möchte. Ich dachte mir fliegt das Blech weg.
Vielleicht versteht ihr, warum ich deshalb etwas auf Krawall gebürstet bin und so genau nachfrage.
In vielen Foren, als Beispiel das PV-Forum, laufen Leute rum, die behaupten Selbstbau Akkus wären nicht meldbar. Es ging soweit, das behauptet wurde, billige Akkus oder kostengünstige Speicher (Titan, pylontech) könnte man nicht betreiben, weil man sie nicht anmelden könnte
Das ist natürlich Blödsinn. Stand heute interessieren nur die Zertifikate des Batteriewechselrichters, weil diese eben Auswirkungen auf das Netz ausschließen. Für Starionäre Speicher im Privatumfeld gibt es nur die VDE AR 2510-50, die aber keine rechtliche Bewandtnis hat und damit nicht zwingend angewendet wird. Aber wie (ich glaube) Arc bereits in einem Thread geschrieben hat, werden zunehmende Speicherbrände für mehr Regulierung sorgen. Auch wird die hiesige Industrie versuchen über vorgeschriebene Normen o.ä. ihren Markt zu schützen. Aber bis dahin haben wir als DIYler hoffentlich noch ein wenig Zeit und können unsere Speicher bauen sowie anmelden.
Ja und Ja. Den stationären Akku beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister, den Tesla beim Strassenverkehrsamt, bei der Bafa, und beim Finanzamt, die Wallbox dazu beim Netzbetreiber. Und ich wette, den Tesla hast du da überall freiwillig angemeldet
Der Bundesnetzagentur muss die installierte Leistung aller Solarmodule (Photovoltaikanlagen) gemeldet werden, die ab dem 1. Januar 2009 neu in Betrieb gehen und für die eine Vergütung nach § 32 oder § 33 EEG gezahlt wird. Nicht zu melden sind Photovoltaikanlagen, wenn deren Betreiber den darin erzeugten Strom ausschließlich selbst verbraucht (z.B. im eigenen Haushalt) und eine Vergütung nach dem EEG nicht erfolgt.
Das würde ich aber auch so verstehen das eine Anlage die Strom erzeugt aber der nicht Vergütet wird nach EEG müsste der Bundesnetzagentur nicht gemeldet werden?