Genau so mache ich es gerade auch. Elektriker war vergangene Woche hier, hat sich alles angeschaut und gemeint, dass es alles passt.
Er schreibt mit eine Rechnung für die AC-Seitige Victron MP2 Installation und Inbetriebnahme. Zusätzlich unterschreibt er mit das "Datenblatt für Speicher" von der WestNetz.
Damit sollte ich alles haben. MaSt Eintrag ist als Ergänzung zur bestehenden PV Anlage angelegt.
Kann mir jemand verraten wo das steht, das der Dc seitige Speicher angemeldet werden muss. Wohlgemerkt ich spreche vom Speicher, nicht vom Multiplus oder Hybridwechselrichter. Der ist klar und richtig.
Ich weiß das die Netzbetreiber das gerne abfragen. Aber ein Gesetz oder DIN konnte mir bisher keiner nennen.
Letzte Woche hat jemand Definitionen aus einer Verordnung im MaStR genannt. Nach dieser Definition ist jeder Kondensator ein Speicher. Das kann ich nicht ernst nehmen. Ich habe meinen Speicher nicht gemeldet.
Diese Argumentation darfst du gerne führen. Es kann allerdings passieren, daß, sollte es jemals zu einer Diskussion mit zu dem Thema relevanten Partnern kommen, die dich dann nicht ernst nehmen.
Wie man mit gültigen Verordnungen umgeht, kann natürlich jeder für sich selber entscheiden. Mündigen Bürgern wird das zugestanden, aber auch, daß die die Konsequenzen ihres Handelns überblicken.
Die TAB habe ich gelesen, darin möchten sie es gerne, das ich meinen Speicher anmelde. Aber das ist alles das nicht worauf ich hinaus möchte. Die möchten vieles, aber es muss ja irgendwo gesetzlich geregelt sein. Selbst die Netzbetreiber leben ja nicht in einem rechtsfreien Raum. Und genau das suche ich.
@sarowe1972 Du hast völlig recht. Man kann den Netzbetreiber auch nicht frei wählen. Das ganze System ist sehr seltsam. Über 400 unterschiedliche Betreiber. Jeder macht was er will.
Geht doch hier um Anmeldung von Speichern. Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage muss ich einen Speicher anmelden. Die Netzbetreiber möchten vieles, aber dürfen Sie das auch.
Hier ist behauptet worden ein Speicher muss angemeldet werden. Und ich frage ganz einfach, in welchem Gesetz, in welcher Verordnung das steht. Was die Netzbetreiber in ihren technischen Anschlussbedingungen schreiben, ist noch lange nicht Gesetzes konform. Damit mich hier keiner Falsch versteht, ich will nicht zum Reichsbürger werden oder mich mit sonst wem anlegen. Aber die Behauptung muss doch eine gestzliche Grundlage haben. Und die wüsste ich gerne
Nein, das mit Vertrsgsfreiheit und Monopol ist doch auch alles quatsch.
Erstmal sind die meisten Eigentümer Kommunen oder zumindest Miteigentümer und Zweitens gehört ein Netzanschluss auch zu Grundbedürfnissen. Ganz so einfach ist die Geschichte nicht. Die können nicht einfach in ihre TAB schreiben, wir möchten nur noch Häuser mit graden Hausnummern anschließen und fertig.
Sie wollten auch Pv Anträge erst mit 6 Monaten Wartezeit bearbeiten. .....Den Zahn hat man ihnen auch gezogen.