Deutscher VNB will Verbrauch schätzen wegen Rücklaufendem Ferraris am BKW

Auch für die gilt das geltende Recht.

Und ob das geltende Recht hergibt, daß der VNB Strom bzw. Geld verschenken muß, wäre nachzuweisen.

Oliver

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Er berechnet in Monaten, wo weniger verbraucht wird mehr.
Er könnte ja auch schreiben: 1500kWh ätschebätsch!

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Nein, sicher nicht. Mir (und meinem gesamten Bekanntenkreis) ist kein Fall bekannt, in welchem das so war. Auch nach Recherche im Netz habe ich keinen ähnlichen Fall gefunden. Der VNB ist für den Tausch des Zählers verantwortlich. Wenn er Wochen oder Monate dafür braucht, ist das in seiner Verantwortungssphäre und nicht in der des Kunden. Eine Schätzung wäre nur dann zulässig, wenn technisch keine Messung möglich gewesen wäre: war sie aber, weil der alte Zähler funktioniert hat und beim Tausch sicherlich abgelesen wurde. Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen, zumal die Behauptung, man hätte gegen Gesetze verstoßen, eine rufschädigende Falschbehauptung ist.

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Genau das ist der Punkt. Ich bin überrascht, wie viele hier dem Gerechtigkeitsgefühl von z.B. dd3et folgen, dass da geschätzt werden darf, und nicht dem was monatelang von allen möglichen Stellen kommuniziert wurde.

Der exakte Wortlaut im Gesetz ist natürlich nicht 100% klar fomuliert. Könnt ihr gerne mal nachlesen in §10a (3) EEG. Ich habe das Gefühl das wurde hier noch nicht wirklich gemacht :wink:

Warum man es so kompliziert und dennoch unscharf dort drin stehen hat, ist mir ein Rätsel. Aber ich sehe ganz nüchtern betrachtet die Formulierung eher auf meiner Seite. Andernfalls müsste der VNB sich ja auf eine Störung oder Manipulation berufen. Das wird ihm aber nur schwer gelingen, da ein Rückwärtslauf ja als "richtig vermutet" wird. Das läuft also schonmal nicht unter Manipulation.

Naja, ich werde auf jeden Fall berichten, sobald es neue Informationen von der Schlichtung oder dem Verbraucherschutz gibt.

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Das Schreiben liest sich so, als wäre das das Standardschreiben für den Fall einer normalen PV-Anlage. Da ist jemanden bestimmt ein Fehler unterlaufen, weil du ein BKW hast.

Ich würde also einfach nochmal zurückschreiben, dass das ein Missverständnis sein muss, weil du lediglich ein BKW hast und dies ordnungsgemäß im Marktstammregister angemeldet hast, mehr nicht nötig ist und du vollkommen richtig gehandelt hast.

Ich bin mir recht sicher, dass die einfach das falsche Formschreiben rausgeschickt haben, weil ein Sachbearbeiter nicht aufgepasst hat.

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Stimmt. Und damit nehme ich meine oben getätigte Aussage auch zurück.

Da steht eigentlich unmißverständlich, daß der abgelesene Zählerwert zur Abrechnung zu nehmen ist, außer bei Nachweis eines Defektes oder einer Manipulation am Zähler.

Mal schauen, wie die Geschichte beim TO weitergeht.

Oliver

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Hier mal der Link, geht um Satz (3):

Ist eigentlich klar und unmissverständlich, dass es Unsinn ist, was die geschrieben haben. Diesen Absatz würde ich auch in den Brief reinschreiben.

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...und zwar per Einschreiben, an dieser Stelle ist für die Rechtssicherheit die E-Mail-Kommunikation "raus" !

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Das wort längstens überlesen?

Übrigens, das bedeutet in Bezug auf Zeitspannen höchstens.

Stimmt, also auf keinen Fall länger als bis zum Zählertausch. Bis dahin ist von der Richtigkeit der Messung auszugehen, es sei denn, es kann ein technischer Fehler oder eine Manipulation nachgewiesen werden.

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Sehe ich auch so. Wenn der Messstellenbetreiber (und VNB) die Verweise auf die zutreffenden Gesetze nicht schafft, kann man ihn mit dem konkreten Paragraphen (und dem Absatztext) freundlich darauf hinweisen. Das ggf. mit Hinweis (Betreff) auf Verbraucherbeschwerde nach § 111a EnWG.
Die Schlichtungsstelle macht lt. eigenen Angaben frühestens nach 4 Wochen was, so lange muss man sich selbst um eine Lösung bemühen. Dann wird sich schon zeigen, ob es ein (kalkuliertes) Versehen war.

Prinzipiell darf ein MSB den Verbrauch zwar schon schätzen, aber auch dafür gibt es Bedingungen (z.B. weil man Aufforderungen nicht nachkommt). Der MSB kann dann gerne die genaue Rechtsgrundlage für die Schätzung sowie im Zweifel deren Herleitung detailliert auflisten.

GGf. auch der Abrechnung des Stromversorgers widersprechen, um dort nicht in Verzug zu geraten.

Eine Alternative zum Einschreiben (auch nicht immer sicher) ist noch das gute alte FAX (sofern es eine offizielle Nummer gibt). Damit kann man den Zugang des Inhalts beweisen. Wenn es eine Ticketnr. gibt, sollte das aber auch reichen, zumal es vom VNB bisher keine Frist gibt und der geschätzte Verbrauch nur in der Abrechnung des Versorgers auftaucht?
Die Begründung für die Verbrauchsschätzung wäre schon interessant. Wie macht das der Versorger in seiner Abrechnung überhaupt bei nicht angezweifelten Zählerständen, wurde vom MSB einfach der weitergemeldete Endzählerstand verändert? Also z.B. dem Versorger einfach ein Foto von dem ausgebauten Zähler oder das Protokoll vom Zählertausch schicken.
Die Nachweispflicht für den Verbrauch ist beim MSB.

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Das hätte überhaupt nichts geändert, mit Pech sogar im Gegenteil. Wenn der Zählerstand am Anfang des Sommers höher als am Ende ist (negativer Verbrauch) könnte bei den unvollständigen Gesetzen noch der Vorwurf unterschlagener Steuern und Gebühren kommen. Davon ist der Gesetzgeber höchstwahrscheinlich nicht ausgegangen, denn ich glaube mich zu erinnern, dass die rückwärts laufenden Zeiten (Energie) als geringfügig eingestuft wurden, um die Vereinfachung zu begründen.
Halbwegs sicher ist man (bis zur gerichtlichen Klärung) nur, wenn der Zählerstand am Ende höher ist, denn dann kann niemand nachweisen, ob man einfach nur viel weniger Strom verbraucht hat.

Damit es geringfügig bleibt (meine persönliche Einschätzung), gibt es § 10a (2) MsbG: Der MSB hat den Zähler unverzüglich [...] zu tauschen. Wenn man auf Konfrontation aus wäre, könnte man sogar noch eine Beschwerde einreichen, dass 4 Monate nicht unverzüglich sind und (falls die Verbrauchsschätzung doch zulässig ist) Schadenersatz anmelden. Ich glaube allerdings nicht, dass man mit einem von beiden durchkommt.

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[ironie]Ja klar, das wort haben die eingefügt, damit keiner in 10 Jahren den ausgebauten Zähler abliest und danach berechnet. [/ironie]

Davon gehe ich aus. Die Werte sind nicht plausibel und deshalb wird geschätzt.

Ich vermute, dass wir deshalb keine Zählerstände von Rava bekommen haben.

Lies dir einfach nochmal den Text des Gesetzes in Ruhe durch: ich bin optimistisch, dass du es dann verstehst. Ansonsten klinke ich mich hier aus, eine weitere Diskussion wird sicher keine neuen Erkenntnisse ergeben.

Ich verstehe es so, dass es Nutzern von BKWs ermöglichen soll sich sofort und unabhängig von der Messeinrichtung, das BKW in Betrieb zu nehmen.
Der Text ist so verfasst, dass wer seinen Ferrari rückwärts fährt, sich nicht dadurch bereichern kann.
Ist das jetzt schlimm?

IN Anbetracht des Briefverlaufs gehe ich davon aus, daß entweder der VNB irrtümlich von einer richtigen PV-Anlage ausgeht, oder aber da jemand sitzt, der Amok läuft. Das wird sich aber aufklären.

Nein, ist er er nicht.
Der Text ist so verfasst, daß es im Verantwortungsbereich des Netzbetreibers liegt, wie lange der Zähler rückwärts läuft, und wie lange der Nutzer vom rückwärts laufenden Zähler profitiert.

Oliver

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Dritte Möglichkeit: Unwissenheit. Wenn im Sommer deutlich mehr eingespeist als verbraucht wurde (was bei dem Verhältnis kWp zu Jahresverbrauch durchaus wahrscheinlich ist), könnte schon der Gedanke aufkommen, dass die Anlage entweder deutlich größer oder schon länger in Betrieb ist. Rava möchte ich das nicht(!) unterstellen.
Wenn man dann vielleicht auch nicht in der Materie steckt und wie so viele die 4 Monate linear auf das Jahr hochrechnet, gilt das erst recht; d.h. ein Verstoß oder defekter/manipulierter Zähler wäre aus MSB-Sicht plausibel. Das muss noch nicht mal ein Sachbearbeiter persönlich gemacht haben, vielleicht sind die Systeme einfach noch nicht auf die neue Gesetzeslage umgestellt.
Mein Gasversorger hat auch schon mal Niedrigverbrauchswochen linear auf den Jahresverbrauch hochgerechnet.

Ein Anruf hat zwar kaum Beweiskraft, könnte aber vielleicht doch dabei helfen, die Lage mit einem Sachbearbeiter schneller zu klären oder man weiß zumindest, dass man doch mit härteren Bandagen kämpfen muss.

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Das Gesetz gilt seit über einem Jahr. Und so ein VNB wird hunderte an Balkonkraftwerken im Bestand haben. Die kennen sich aus. Das Argument zieht nicht.

Oliver

@rava Ich habe zugegebenermassen nicht den ganzen Thread gelesen, aber irgendwo hast du geschrieben, dass du keine Messdaten vom BKW hast. Nun gibt es aber sicher genügend andere Leute hier im Forum, welche eine gleich grosse Anlage auf dem Balkon haben und diese auch im Home Assistant oder sonst wo monitoren. Vielleicht kann ja jemand mal nachschauen, was seine Anlage in den 4 Monaten konkret produziert hat. Bei der Einspeisung wird ein Vergleich etwas schwieriger. Mein 600W BKW hat von Mai-August 2024 221kWh produziert und davon haben ich nahezu alles selber verbraucht. Allerdings sind bei mir auch einige Server am Laufen und es ist auch fast immer jemand zuhause. Einfach mal so als Vergleich.

Genau. Und der Netzbetreiber hat sich für 5 Minuten und nicht die vollen 2 Monate entschieden.