Deutscher VNB will Verbrauch schätzen wegen Rücklaufendem Ferraris am BKW

Hier gehts um die Netzbetreiber, dass die die Leute verarschen, wenn die Zahlen müssen, dauert es Jahre und wenn wenn die merken, dass bei dir was zu holen ist, dann kommt die Rechnung sofort. Dagegen müssen wir vorgehen!

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Der VNB beschuldigt den Kunden - der sich seinen Netzbetreiber nicht aussuchen kann - gegen ein nicht spezifiziertes und wohl auch nicht existierendes Gesetz verstoßen zu haben (man darf ja mit der Anmeldung ins MStR ans Netz gehen) und macht dann eine willkürliche intransparente Schätzung, die die individuellen Verhältnisse - Verlauf des Stromverbrauchs über den Tag - sicherlich ignoriert. Diese wird sicherlich nicht zu Gunsten des Kundens ausfallen und zumindest mir ist völlig neu, daß es dafür eine Grundlage gibt. Die Juristen freuen sich ...

Erkläre doch mal, wieso der VNB dem TE für das hellste Drittel des Jahres mehr als ein Drittel Stromverbrauch berechnet, obwohl dieser sicherlich durch das BKW seinen Netzverbrauch in der Zeit reduzieren konnte?

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Es gab nur die Jahresverbrauchsangabe und entsprechend wird berechnet.
Aus dem Beispiel von Rava ja hervor, dass das BKW nicht berücksichtigt wird,
bis ein Zweirichtungs-Zähler montiert ist. Immerhin darf man das BKW schon anklemmen, was aber gerade im Sommer eher von Nachteil ist. Also seht zu, dass der mech. Zähler ohne Sperre weg kommt, bevor man das BKW installiert. Sonnst wird der Übergangszeitraum aus dem Vorjahreszeitraum offensichtlich mit Dreisatz ermittelt.

Also hat man dann die Wahl es monatelange rumstehen zu lassen (und eventuell dann doch beschuldigt zu werden es betrieben zu haben) oder ggf. für den gewünschten Zählerwechsel noch zahlen zu dürfen, wenn man ihn vor der Meldung beim MStR beantragt ...

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Habe ich noch nie gehört, dass man für den Zählerwechsel bei Anmeldung einer Steckerfertigen/BKW zahlen muss.

Ist bei mir paar Jahre her, aber ich durfte hier in Bremen 64.08 Euro für zahlen ... Und hab für das Drecksteil noch nicht mal ne PIN bekommen, weil technisch nicht möglich, bla bla ...

Das ist ärgerlich. Bei mir wurde der mechanische Zähler turnusmäßig gegen einen elektronischen getauscht. Zu meiner Überraschung, wurde dieser nach Anmeldung beim Netzbetreiber durch den Zweirichtungszähler ersetzt. Warum auch immer ... Für beide bekam ich die PIN und das war alles kostenfrei. Also ich bin mit dem Ablauf sehr zufrieden. :slight_smile:

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So sollte das sein und war es beim BKW meiner Eltern letzten September auch (Raum Schweinfurt). Hatte da so zwei/drei Wochen gedauert. Hab jetzt die Abrechnung nicht gesehen, ob da auch irgendwas geschätzt wurde. Na ja, wenigstens durfte der Zähler beim Umbau auf ne größere PV bei mir bleiben und ging das ganze komplett ohne Besuch ab, trotz Multiplus + Selbstbau-Akku.

Hallo, ich hänge mich jetzt mal mit einer theoretischen Frage ran: wenn jemand ein Balkonkraftwerk mit ca. 2 kWp hat (also Einspeiseleistung und ohne Anmeldung) und der Zähler zu einem iMSys umgebaut wird, was könnte man dann machen? Einfach weiterlaufen lassen oder fällt das über das Messsystem auf?

Du darfst raten…
Wobei es das iMSys gar nicht braucht, auch normale Zweirichtungzähler erfassen die Einspeisung.

Oliver

Wo steht das das der Zähler rückwärts laufen kann und das das so abgerechnet wird. Das ist ein Irrglaube!

Wir haben auch an einer Messstelle Anlagen mit verschieden Konzepten die unterschiedliche Anlagenwerte ergeben. Bei jeder Inbetriebnahme habe ich den VNB den Zählerstand mitgeteilt ( Fotodokumentation) und nie Probleme gehabt.

Danke, also entweder dann die Einspeisung auf 800W reduzieren oder Akku für die Nulleinspeisung dazubauen?

Der Zähler kann nicht rückwärts laufen. Er wird, sofern keine Rücklaufsperre vorhanden, exakt das tun. Das wird geduldet. Steht so im verlinkten Papier.
Abgerechnet wird offensichtlich nach Gusto des VNB, der im vorliegenden Fall ganz offensichtlich zu seinen Gunsten geschätzt hat.
Nochmal im Klartext:
Ein Drittel des Jahres sollte ohne elektrische Heizung welcher Art auch immer in etwa einem Drittel des Stromverbrauchs entsprechen.
Hier hat der VNB entspannt 11% überschätzt, zu seinen Gunsten versteht sich, und obendrein den Eigenverbrauch des TE einkassiert und zu seinem Tarif berechnet.

Das erscheint mir völlig ungewöhnlich, hab ich im Zusammenhang mit BKW noch nie gehört. Da kommt einfach jemand nach 4-12 Wochen raus, tauscht den Zähler und das wars. Irgendwas geschätzt und abgerechnet wird da nichts. Es wurde auch nichts falsch gemacht und man hat gegen keine Vorschrift verstoßen. Insofern ist das ganze Anschreiben einfach falsch. Also mit einem Sachbearbeiter dort klären.

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Was ich meinte, dass der VNB erstens zu viel Verbrauch unterstellt hat, pro Tertial hatte der TE im Schnitt 500kWh, soll mit BKW aber 555kWh bezogen haben. Dabei bleibt der Eigenverbrauch des produzierten Stroms komplett unberücksichtigt. Mit BKW hätte der TE vielleicht nur 400kWh aus dem Netz bezogen.
Ob er da schätzen darf oder nicht, keine Peilung.

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Ja, korrekt. Siehe weiter oben.

Möglicherweise ist sein Zählerstand unter den der letzten Ablesung gelaufen.

Wenn schon, die Logik sagt:
Im hellen Tertial wird der Stromverbrauch kaum höher liegen als im dunklen Tertial.

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Abgesehen von der Höhe des Schätzwerts ist die eigentlich entscheidende Frage ja:

Darf der das?
Und ich fürchte, das der das darf.

Oliver

Sind halt Feudalherrscher, 900 Provinzfürsten …