Dann nochmal, etwas langsamer:
Es liegt in der Verantwortung des Netzbetreibers, wann er den neuen Zähler einbaut, und damit den zulässigen Zustand des rückwärts laufenden Zählers beendet.
Oliver
Dann nochmal, etwas langsamer:
Es liegt in der Verantwortung des Netzbetreibers, wann er den neuen Zähler einbaut, und damit den zulässigen Zustand des rückwärts laufenden Zählers beendet.
Oliver
Ich kann mir trotzdem gut vorstellen, dass es die Kombi (IBN-Zeitraum, mehr eingespeist als verbraucht) nicht oft gab/gibt. Wenn es hier das erste Mal ist, hat auch noch keiner ein System angepasst, warum auch? In der Industrie dauert es manchmal viele Jahre, bis bekannte Fehler behoben werden. Das soll keine Entschuldigung sein, aber bei den ganzen Änderungen alles im Blick zu haben, halte ich bei dem Fachkräftemangel (Jurist+Elektrotechniker+Programmierer) doch für sehr herausfordernd.
Jetzt wurde eben ein Fehler im System des VNB/MSB entdeckt, ein Urteil erlaube ich mir erst nach konkreter Reaktion auf die Beschwerde.
Beziehen sich die 5min auf das Rückwärtslaufen oder auf das Profitieren? Bei ersterem hat sich der MSB eindeutig für 2 Monate (ab Meldung?) entschieden. Die einzigen Möglichkeiten das Rückwärtslaufen zu verhindern, sind Abschalten/Abregeln des BKW (dazu müsste der VNB bei der aktuellen Gesetzeslage zumindest auffordern) oder Zählertausch.
Er hat sich nicht für 5 Minuten sondern minus zwei Monate entschieden. Wobei noch nicht mal das, er hat sich entschieden, dass seine Messeinrichtung zwei Monate vor IBN des BKW scheinbar kaputtgegangen ist. Außerdem hat er die "Entscheidung" nach unserem Kenntnisstand erst hinterher dem Vertragspartner mitgeteilt. Nach Meldung durch die BNA (MaStR) bei Planung Zählertausch) hätte der MSB auffordern können, den Zählerstand abzulesen (was am Endzählerstand auch nichts geändert hätte, aber er müsste aus seiner Perspektive nur zwei Monate "schätzen"). Und, wenn er schon das Gesetz mit dem Rückwärtsdrehen nicht akzeptieren möchte, hätte er außerdem zu diesem Zeitpunkt darauf hinweisen können/müssen, dass er eine reguläre PV vermutet und damit eine IBN erst nach Zählertausch erfolgen darf. Das war früher auf den Formularen auch kein Problem.
Nach dem was ich hier lese, kann ich voll und ganz die Vorgehensweise des Netzbetreibers "Ab Anmeldung wird der Zeitraum aus dem Vorjahresverbrauch geschätzt bis ein neuer Zähler eingebaut ist" nachvollziehen. Das konnte ich vorher nicht und dafür ist der Thread ein Lehrstück. Danke.
Er hat einen Jahresverbrauch von 1500kWh gehabt in den letzten Jahren. Nun wird ihm für 4 Monate 555kWh berechnet. Das findest du gerechtfertigt.
Noch nicht einmal 500kWh, welches genau 4 Monate wären. Auch nicht weniger, weil man normalerweise im Sommer weniger verbraucht als im Winter. Und auch nicht noch weniger, weil er wohl was selber mit der BKW erzeugt hat.
Nein er soll MEHR als 1/3 bezahlen. Weil DIE den Arsch nicht hoch bekommen haben.
Kann man sich nicht ausdenken, dass es für solch ein Verhalten Befürworter gibt....
Es wird einfach davon abhängen, in wie weit die Ferrari-Rückwärtsfahrer den Netzbetreiber inzwischen genervt haben. Wenn der Kipppunkt überschritten ist, wartet der auf ein anwaltliches Schreiben oder eine Anzeige und reagiert erst dann. Man wird sehen...
Exakt. Denn wenn ich in einer Pflicht bin, schmeiße ich demjenigen, dem ich gegenüber verpflichtet bin vor, illegal zu handeln, und gleichzeitig verhalte ich mich dann dubios.
Das macht es in jedem Fall glaubwürdiger.
Viel zu stark vom Montagestandort abhängig.
Intressanter wäre der Wechselrichter. Zumindestens die Gesamterzeugung sollte man auslesen können.
Ich rekapituliere mal, ohne jetzt noch mal jeden Beitrag zu lesen:
Im Sommer 2024 (genaues Datum unbekannt, im weiteren Verlauf wird von 4 Monaten bis Zählerwechsel am 9.9.24 ausgegangen) wurde ein BKW mit 800VA/1780 Wp im MaStReg ordnungsgemäß angemeldet und in Betrieb genommen.
Der Jahresverbrauch der Vorjahre lag bei ca. 1500 kWh.
Schlussfolgerung: Auch wenn die solare Hauptertragszeit der Sommer ist, kann davon ausgegangen werden, das ein hier geäußerter negativer Zählerstand mit 800VA/1780Wp ausgeschlossen ist.
Die Zählerdifferenz von Inbetriebnahme bis Zählerwechsel ist unbekannt. Der Netzbetreiber schätzt eine Einspeisung und damit Minderbezug von 555 kWh. Begründen tut er es mit Rechtsverstoß, benennt diesen aber nicht bzw. verweist auf die BNA, um sich selber zu informieren.
Abgesehen davon, wie der Handlungszeitraum von vier Monaten vom Normgeber gemeint war, sehe ich den Netzbetreiber eindeutig sowohl in der Pflicht der Benennung des konkreten Verstoßes sowie in der Beweispflicht zur Höhe des entgangenen Strombezugs.
Nein der Netzbetreiber beziffert seinen BEZUG von 555kWh für diese 4 Monate. Obwohl er selbst als er noch bezogen hat nur 500kWh in diesem Zeitraum bezogen hätte, wenn man davon ausgeht dass er alle 12 Monate jeden Monat dasselbe ziehen würde. Er wird also noch zusätzlich um 55kWh beschissen, weil normalerweise in den Sommermonaten generell weniger Strom gezogen wird als im Winter. Wäre ja noch verständlich gewesen, wenn er 500kWh angenommen hätte in der Art von "das können wir nicht schätzen, also nehmen wir einfach Jahresverbrauch /12*4". Aber 555kWh sind doch lächerlich. Vor allem WEIL er in JEDEM FALL weniger bezogen hat, weil er jetzt ein BKW hat. Er hat also in jedem Fall WENIGER als 500kWh bezogen und soll aber für MEHR zahlen.
PS: Wahrscheinlich denken wir aber falsch. Es wird so sein:
Der Netzbetreiber musste sicher die Kosten für die Redispatch-Kosten von 55kWh bezahlen, weil sein Balkonkraftwerk noch zusätzlich zum Eigenverbrauch 55kWh ins Netz geballert haben. Und um diese Kosten auszugleichen werden ihm dann einfach die 55kWh als Bezug in Rechnung gestellt um ihm weitere Kosten zu ersparen. Wirklich NETT vom Netzbetreiber!
Ich mach 'ne andere Rechnung auf:
Im Winter betreibe ich meine Küchenhexe - damit koche und heize ich und mach auch Warmwasser. Abends sitze ich vorm Tablet in gedimmter LED-Atmosphäre.
Im Sommer dagegen laufen tagsüber meine Klimaanlagen, heizen brauche ich nicht, Warmwasser kommt von der Solarthermie, bin bis abends im Garten und habe Null Zeit für Fernsehen und I-net-daddeln.
Sprich: den Großteil meines Jahresstrombezugs liegt im Sommer. Nach Inbetriebnahme des BKW geht sämtliche erzeugte Energie in die Klimas und Null ins Netz.
Will sagen, es ist vollkommen unerheblich, wann wieviel Strom bezogen wurde, ob Sommer oder Winter oder gleichmäßig übers Jahr.
Den maximal solar erzeugbaren Ertrag kann man sicherlich mit Angaben von Ausrichtung und Aufstellort berechnen - das sagt aber nichts über eine Einspeisung ins öffentliche Netz aus bzw. über den Eigenverbrauch.
Ändert aber nichts daran, daß der Netzbetreiber seine Behauptungen belegen muß. Andernfalls braucht man überhaupt keine Zähler mehr - dann legt man einfach den Gesamtjahresbezug auf die Gesamtzahl der Bezieher um - gegebenenfalls unter Berücksichtigung von DLE, Wallbox und Wärmepumpe. Haushalt, 3 Personen, 3000 kWh - passt.
Ich hatte schon geschrieben, er hätte auch schreiben können, dass er in der Zeit 1500kWh verbraucht und den Rest des Jahres 0. Aber ER muss das Ganze doch beweisen... Wir sind hier nicht bei Star Trek "Schätzen Spock!"
Ich bin etwas verwirrt, wie EVN zu dem Schluss kommt, dass sich dein Zähler rückwärts gedreht hat. Das erscheint mir ziemlich unwahrscheinlich, und ich denke, es sollte ein Nachweis dafür vorliegen. Ich betreibe seit einiger Zeit ein Balkonkraftwerk, und mein Zweiwege Zähler zeigt bei der Einspeisung nur niedrige zweistellige Werte an. Wir haben unser gesamtes Verbrauchsprofil komplett umgestellt und optimiert. Große Elektrogeräte werden nur während der Spitzenzeiten der Solaranlage verwendet, und der Rest meiner relativ hohen Grundlast wird gespeichert.
Warum? Bei Sonne bringt die Anlage ihre vollen 800W ins Netz, und das wird deutlich mehr sein, als der durchschnittliche Verbrauch. Natürlich läuft der Zähler dann rückwärts.
Du hast einen Zweirichtungszähler. Wenn der Einspeiseleistung anzeigt, würde ein Ferraris rückwärts laufen.
Oliver
So ist es - bei den angegebenen 1500kWh Verbrauch im Vorjahr kommt man eben im Schnitt auf ~170W Durchschnittsleistung. Die 800W liegen da so weit drüber dass im Sommer das schon recht lange einspeist wird -> ergo läuft der Zähler rückwärts.
Recap:
In den 2 Monaten bis zum Zählerwechsel hätte man ca. 250kWh aus dem Netz gezogen. Das wäre ein halbwegs realistischer Betrag. Der VNB rechnet aber mit 4 Monaten und haut auch noch großzügig 55kWh oben drauf (555kWh).
Das ein VNB abschätzen kann wenn keine Zählerdaten vorliegen halte ich für normal (so macht es der Stromlieferant auch, ob das rechtlich sauber ist keine Ahnung). In dem Fall ist der VNB aber selber schuld - von daher ist die Forderung vermutlich nicht rechtens.
Angriff ist die beste Verteidigung oder auch Dreistigkeit siegt. Nach meiner "Auswanderung" nach D hatte ich mehrere derartige Erlebnisse, das scheint zumindest hier im Ballungsraum Frankfurt eine verbreitete Mentalität zu sein und weil ich auf dem Land aufgewachsen bin, habe ich bis heute damit Schwierigkeiten. Gibt ja auch viele nette Menschen in D :-).
Genau das ist er eben nicht: Im Schnitt war der Verbrauch bei 4,1kWh/Tag, eine optimal ausgerichtete PV mit 0,8kWp schafft in den vier Monaten Mai-Aug bereits 407kWh = 3,4kWh/Tag. Bei 1,78kWp mehr als 900kWh, die Realität liegt irgendwo dazwischen. Vielleicht war der Verbrauch durch 3 Wochen Sommerurlaub geringer, k.A.
Das war ein Argument von mir: Vielleicht glaubt der MSB auch nicht, dass durch legalen Betrieb ein negativer Zählerstand vorkommen kann und unterstellt deshalb illegalen Betrieb. In dem Fall dürfte er dann wahrscheinlich auch schätzen.
Da sind sich die meisten einig :-). Wir sind auf die Beweise oder zumindest Behauptungen des MSB zur Unterstützung seiner Meinung gespannt.
Manche VNBs sind aber auch echt plan/ahnungslos. Was nicht in deren 08/15 Konzept passt wird erstmal in Frage gestellt und auch mal dreist irgendetwas behauptet.
Das erlebe ich gerade leider auch bei EnWg 14a und Netzentgelderstattung Bei manchen MA bin ich mir sicher, die wissen es besser aber irgendwer hat denen einen ominöse guideline gegeben (meine Einschätzung) so zu handeln wie sie es tun. Da hilft nur eskalieren und nicht Nachgeben (ich bis bei meinem Fall jetzt mehr als 7 Monate am Nachhaken und kurz vor Schlichtungsstelle und Verbraucherschutz).
Die 250kWh (nur realistisch bei 4 Monaten) wären aber auch nur geschätzt. Schätzen darf nicht der präferierte Weg werden, egal in welche Richtung.
Mangels genauer Daten würde ich auf den 55kWh nicht so herumreiten. Rückwärts gerechnet sind das ca. 12 Tage zusätzlich, d.h. Ablesung am 26.4. für die Abrechnung, die im Mai erstellt wurde.
Das ist mein Argument und leider in der gesamten Gesellschaft weit verbreitet, auch bei den Verbrauchern. Die Frage "Dummheit" oder "Absicht" stelle ich mir immer öfter.
Nur das würde vielleicht was ändern, den meisten fehlt aber Zeit, Nerven und/oder Geld dafür.
Und deshalb darf der MSB nach aktuellem Kenntnisstand mit der Schätzung nicht einfach so durchkommen.
Ich klink mich hier mal ein, nachdem ich mir die Mühe gemacht habe, alle Beiträge zu lesen. Heute morgen las ich erst, daß sich viele Netzbetreiber nicht gerade wenig an den Endkunden bereichern.
Könnte ja auch hier ins Bild passen.
Mein BKW habe ich am 16. Januar 2025 in Betrieb genommen und am 18. Januar beim MaStR angemeldet. Zum 1.März wechselte ich meinen Anbieter. Zählerstand wurde am 28. Februar an die Stadtwerke und dem neuen Anbieter gemeldet. Meine Panele haben 900W und der WR 800W. Vor der Steckdose sitzt ein geeichter Tasmota Plug S. Seit Inbetriebnahme habe ich laut meinem Shelly Plug 440 KWh ins Netz gespeist. Ein Shelly Smartmeter habe ich mir auch installiert. Bin gelernter Elektriker und darf das. Der WR speist netto höchstens mit 760 W ein. Mein Jahresverbrauch liegt bei ca 1200 KWh. Laut meinem Zähler (ohne Rücklaufsperre) bin ich immer noch Stand um den 25. Februar. Liege nur so ca 5KWh unter dem gemeldeten Zählerstand vom 28. Februar. Meine Nulleinspeisung scheint also zu funktionieren. Seit Ende März kam ein Speicher dazu. Anfang Juni meldete sich der Messstellenbetreiber und wollte kurzfristig meinen Zähler auswechseln. Ich fiel aber nicht unter die Dringlichkeitskategorien: Jahresverbrauch über 6000KWh, Anlage über 7KW, keine Wärmepumpe oder Wallbox. Weiterhin muß der Messstellenvetreiber den Einbau des neuen Zählers 3 Monate vorher ankündigen und mir einen Termin und auch einen Ersatztermin vorschlagen. All das haben sie natürlich unberücksichtigt gelassen. Wir einigten uns dann aber über einen Termin, der mir "Unter Vorbehalt" bestätigt wurde. Den Termin haben sie natürlich platzen lassen und hielten es auch nicht für nötig, ihn abzusagen. Zum Glück fotografiere ich regelmäßig meine Zählerstände.
So läuft es nun mal in Deutschland. Chaotische Zustände und der kleine Mann soll immer dagür hinhalten und die Zeche bezahlen. Nicht mit mir! Ich wünsche dir viel Glück und hoffe, du kommst gegen diese Strom Mafia an.
Deutschland hat die dritthöchsten Strompreise weltweit!
Mein Betreiber hatte im letzten Jahr einen neuen digitalen Zähler mit Rücklaufsperre installiert. Ca. 2 Monate später habe ich mein BKW angemeldelt. 2 Wochen später wurde der neue Zähler durch einen noch neueren 2-Wege-Zähler ersetzt. Und der zeigt 2 kWh eingespeisten Strom an, weil ich zu nAnfang noch mit der "Nulleinspeisung" rumspielte.
Schon unterschiedlich, je nachdem zu welchem Konzern der MSB gehört.