Deutscher VNB will Verbrauch schätzen wegen Rücklaufendem Ferraris am BKW

Wir haben nach Inkrafttreten des Solarpakets 1 im Sommer 2024 unser Steckersolargerät in Betrieb genommen und innerhalb der Frist beim Marktstammdatenregister angemeldet (1780kWp, 800W WR, kein Akku).

Der Zähler lief rückwärts bis der VNB am 09.09.2024 eine Moderne Messeinrichtung hat einbauen hat lassen. Im Februar 2025 schrieb uns der VNB, wir hätten gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen, sagt aber nicht gegen welche, und dass er den Verbrauch bis September schätzen möchte.
Wir widersprechen dem per E-Mail. Vorgangsnummer im Ticketsystem des VNBs liegt vor. Eine Antwort erfolgt nicht.

Jetzt im Juni 2025 kam die Jahresabrechnung von unserem Versorger. Natürlich hat der VNB geschätzt und zwar großzügig. Das Ganze ist jetzt bei der Schlichtungsstelle Energie und geht vermutlich auch noch an den Verbraucherschutz.

Hab mich schon genug aufgeregt, aber wenn jemand mitmachen möchte, nur zu.
Irgendwelche weiteren Ideen?

Und den Netzbetreiber nicht darüber in Kenntnis gesetzt?
Und warum nicht?

Weilt das nicht mehr nötig ist.
Siehe: BMWE - Solarpaket I

Abschnitt "Teilhabe".

Da steht können und nicht dürfen. Dass rückwärtsdrehende Zähler geduldet werden,
bedeutet dass es in diesem Fall nicht geahndet werden kann. Eine Schätzung seitens des Netzbetreibers ist meiner Meinung nach erwartbar.
Wie sieht denn die Schätzung aus im Vergleich zum Vorjahreszeitraum?

"Übergangsweise werden bis zur Installation eines geeichten Zweirichtungszählers rückwärtsdrehende Zähler geduldet."
Das lese ich in der Schrift.
Ich würde den Durchschnitt der letzten x Jahre zu Rate ziehen und nicht mehr als diesen bezahlen. Kannst Du die Erzeugung und die Einspeisung irgendwie benennen?
Die Differenz mindert Deinen Verbrauch aus dem Netz, sofern Du nicht plötzlich nen Pool oder ne Sauna genutzt hast.

Korrekt.

Aber nicht rund um die Uhr. Ich würde da mal eine Minderung um 1/3 für gerechtfertigt ansehen.

Kann aber auch sein, dass man keinen Anspruch auf Minderung in diesem Zeitraum hat.
Man darf hat das BKW am Netz in Betrieb nehmen, was vorher nicht erlaubt war. Mehr lese ich da nicht draus.

Wie kommst Du auf ein Drittel?
Wenn das BKW 1000kWh erzeugt und er 600 eingespeist hat, dann hat er mit den fehlenden 400 was gemacht?
Richtig! Er hat sie selber verbraucht.
Klar kann er das nicht am Ferraris ablesen, aber vielleicht in einer App?

Wenn er 5KWh pro Tag verbraucht und die Sonne 8 Stunden scheint mindert das den Tagesverbrauch um 1,6KWh. Was er laut app generiert hat, spielt keine Rolle.
Wenn ich recht überlege, ist das Drittel schon recht hoch angesetzt.
Würde mich mal interessieren, wie der Netzbetreiber das berechnet hat.

Fände es gut, wenn der Verbraucherschutz ne Musterklage anstrengt und der feindliche VNB so richtig eins vor den Latz bekommt.

Und die 1,6kWh machen dann halt übers Jahr die 400kWh. Die selbst verbrauchten kWh lassen ja den Zähler nicht drehen, die eingespeisten schon. Die muss er sich zurechnen lassen.
Da der VNB nur schätzt, würde ich das mit den Daten der App, sofern vorhanden, einfach entkräften. Der VNB schätzt ja "nur", um entweder korrekt abzurechnen oder dem TE auf den sprichwörtlichen zu gehen.

Solange keine Zahlen auf dem Tisch liegen, könnte man auch vom "feindlichen" Verbraucher ausgehen, der die Reaktionszeit des Netzbetreibers zu seinen Gunsten nutzen will. Um es mal vorsichtig zu schreiben.

Der TE hat nach eigenen Angaben ans MstR gemeldet. Damit ist er seiner Verpflichtung hinreichend nachgekommen. Das der VNB vielleicht eine Schnarchnase ist und erst Monate später den Allerwertesten hochbekommt? Sein Problem. Hätte er schneller den Zähler getauscht... hätte, hätte....

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Überhaupt nicht. Durch die Neuregelung hat der Netzbetreiber keinen Zeitdruck mehr und der Kunde darf sofort ans Netz.
Zur Bereicherung einer Seite ist das nicht gedacht.

Zielführend ist Trödeln nicht.
@TE
Über welchen Stromverbrauch vorher und nach Schätzung des VNB reden wir denn hier? Hast du das BKW mittels App überwacht?

Zu den Zeitpunkt hättest du den Zählerstand dokumentieren und den Netzbetreiber übermittelt sollen.

Somit wäre das Problem gar nicht aufgekommen.

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@dd3et
Was du beschreibst, macht ja das ganze Gesetz völlig sinnlos. Die Idee ist, die Teilhabe zu verbessern. Aber wenn der VNB beliebig langsam sein kann mit dem Zählertausch, und dann den Verbrauch nach gutdünken schätzen darf, dann bereichert ja er sich effektiv, weil er meinen Strom gratis bekommt, wenn ich vorab ans Netz gehe. Ich hingegen habe nur Verschleiß.
Das kann nicht Sinn der Sache sein.

In meinem Fall hat der Zählertausch gut 2 Monate gedauert.
Im Vorjahr hatten wir in 12 Monaten 1500kWh Verbrauch. Für die Zeit seit der letzten Ablesung (4 Monate, Mai-September, also Sommer) hat der VNB 555 kWh geschätzt.

App-Überwachung hatte ich damals keine, da das ohne WLAN nicht funktioniert. Würde aber vom VNB ohnehin nicht anerkannt werden, wenn ich mich auf die Diskussion einlasse, dass er das Recht hat zu schätzen.
Das wurde einfach anders kommuniziert - im Übrigen auch hier.

Zu den Zeitpunkt hättest du den Zählerstand dokumentieren und den Netzbetreiber übermittelt sollen.

Steht nirgendwo und ist jetzt auch nur deine Theorie. Wenn der VNB wirklich schätzen darf, warum sollte er damit zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme aufhören. Und wenn nicht, dann darf der Zähler rückwärtslaufen und wird so abgerechnet.

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Hat er Dich fein beschissen. Vier Monate ohne BKW wären 500kWh gewesen, eher weniger, wegen weniger Beleuchtung in den Sommermonaten. Dazu hat er sich Deinen Eigenverbrauch noch einverleibt.

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Nach dem Verbrauch der Vorjahre.

Der Netzbetreiber bekommt bei einem BKW natürlich Strom gratis. Auch mit Zweirichtungszähler.
Im Gegenzug stellt er Dir ein Netz, welches Spitzen puffert die ein Inselbetrieb nicht abfangen kann und Deine Wechselrichter führt.

Ich halte bis zu 6 Monate für angemessen.

Warum wird vom Netzbetreiber eine sofort Reaktion erwartet?
Man kann beim Netzbetreiber auch vorher den Zweirichtungszähler für ein BKW beantragen, wenn man denn einen mechanischen Zähler ohne Sperre besitzt.

Das ist Gang und Gäbe, wenn Zählerstände zu relevanten Zeitpunkten nicht zur Verfügung stehen.

Warum nennt ihr das Kind nicht beim Namen? VNB???

Ich sage bei mir ist es WESTNETZ die können seit nem Jahr nicht meine Anlage bearbeiten.
Soll ich denen auch ne geschätzte Rechnung stellen, wieviel Einspeisevergütung mir dadurch schon entgangen sind? in den Sommermonaten ca. 150€ pro Monat!
Jetzt ist mein alter Zähler "kaputtgegangen" und ich habe von dem Saftladen einen neuen Zweirichtungszähler bekommen und jetzt haltet euch fest, für zwei Wochen Nutzung haben die mir eine separate Rechnung geschickt und zwar über 81ct ja Cent! Und die Rechnung ist per Brief gekommen mit 3 Seiten Inhalt und es war mit 95ct frankiert :face_with_symbols_on_mouth::face_with_symbols_on_mouth::face_with_symbols_on_mouth:
Was für ein Karnevalsverein :see_no_evil_monkey: :clown_face:

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Falsche Baustelle, hier geht es um Balkonkraftwerke.