BNetzA Pläne - akkudoktor Video vom 05.06.25 - Diskussion

Und wenn Du es noch fünfmal wiederholst. Es wird nicht richtiger:
Eigenverbrauch reduziert den Netzbezug und damit den Anteil an den Netzentgelten die Du bezahlst. Diese Summe fehlt den Netzbetreibern, deren Kosten reduzieren sich durch Deinen Minderverbrauch aber nicht. Gleichzeitig nutzt Du deren Infrastruktur zum Einspeisen. Oder wer repariert gegebenenfalls die Leitung oder den Trafo an der Straße?
Wer sein BKW verschrottet, zahlt, würden es alle machen, geringeres Netzentgelt pro kWh, weil in Summe mehr Strom verkauft wird. Insgesamt spart er vermutlich nicht.

Ich hab ein Beispiel aus der Fernwärme.
Wir hatten angefragt was Fernwärme bis in unseren Keller kosten würde.
Da keine Leitung in der Straße liegt, hätten wir die Verlegung alleine bezahlen müssen. 360.000€ ca. wegen 2.000€ pro Meter Leitung.
Und es wäre Latte gewesen, ob wir nun 20.000kWh im Jahr oder nur 2.000 bezogen hätten.
Tenor ist, die Kosten müssen bezahlt werden, und zwar von denen die die Sachen nutzen. Wer das nicht will, Inselanlage.

Moin,
das halte ich für ausgeschlossen und habe das Argument aus § 29 MsbG geliefert. Die politische Unabhängigkeit der BNA wurde wegen des EU Rechtes zwar erhöht (Änderung im EnWG in 2023). Sie darf nun selbst "Verordnungen" erlassen, aber Gesetze kann sie nicht ändern und ist auch nach wie vor an die deutschen Gesetze gebunden.

Wäre es nicht von Vorteil, wenn wir hier nicht ausschließlich auf der untersten Netzebene diskutieren?

Selbstverständlich kann auch die unterste Netzebene in die nächst höhere ausspeisen, wenn genug EE Anlage angeschlossen sind, die insgesamt mehr einspeisen, als auf der Ebene verbraucht wird. Dann kann man aber nicht ermitteln, ob der Strom aus einer kleinen oder großen Anlage kommt. Die Summe aller Einspeiser der gleiche Netzebene macht es aus. Und wenn die vorgelagerte Verteilnetz mehr EE Strom liefert, als dort verbraucht wird, geht es in das Übertragungsnetz.

L.G.

L.G.

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Auf den Punkt gebracht aus meiner Sicht.

Der eingespeiste Strom wird aber irgendwo verbraucht und dann werden dort dafür Netzentgelte bezahlt. Wenn der Kleinerzeuger jetzt auch nochmal zahlen soll, dann wäre das doppelt. Die ganze verbrauchsabhängige Berechnung ist immer ungerecht. Wie beim DSL Anschluß, wenn die Leitung mal gelegt ist, kostet der Betrieb fast nichts. Also braucht es eine Grundgebühr, die alle zahlen, abhängig vom Anschlußwert. Der Stromtransport selber erzeugt keinen Verschleiß und damit keine Kosten (okay, nach Jahrzehnten mal einen neuen Trafo).
Wenn ich im Winter nicht autark bin, muß ich eben für den nötigen Netzanschluß bezahlen. Der kann aber auch kleiner ausfallen, wenn ich mit dem Hausakku den Bezug über den Tag verteile. Da reicht dann 1kW, um 24kWh pro Tag zu beziehen. Und wenn ich im Sommer 10kW einspeisen will, muß eben der größere Anschluß gebucht werden, aber wieder nur per Leistung und nicht per Menge.

Die Netzkosten und Netzausbaukosten werden getrieben von der maximalen Vorhaltelast zur Spitzenverbrauchszeit. Siehe Argumentation und Einlassungen der BNetzA zu vermiedenen Netzentgelten. Link: Bundesnetzagentur - Vermiedene Netzentgelte
Zitat: Es zeigt sich bei der kursorischen Auswertung, dass im Regelfall das Netz so dimensioniert wird, dass die Jahreshöchstlast des Elektrizitätsbezugs allein durch den Bezug aus dem vorgelagerten Übertragungsnetz erfüllt werden kann. Hierbei wird die dezentrale Einspeisung nicht berücksichtigt.
Das bedeutet also, dass der lokale Ausbau der erneuerbaren Energie kein Kostentreiber für den Netzausbau ist.
Das Konzept der vermiedenen Netzentgelte, von denen die Verteilnetzbetreiber ca zwei Jahrzehnte profitiert haben wurde für volatile Einspeiser (wie PV oder Windanlagen) bereits abgeschafft. Dadurch sparen die Übertragungsnetzbetreiber bereits heute über 1,5Mrd€ pro Jahr ein.
Die Frage ist jetzt, wie werden die Kostentreiber für den Netzausbau gemäß ihrer Kostentreiberfunktion an diesen Kosten beteiligt. (Dazu ist nach meiner Lesart nichts in dem BNetzA Papier vorgeschlagen.)
Für mich bedeutet das, dass weiterhin der Bezug im Winter der Kostentreiber für den Netzausbau ist und die Einspeisung und der Eigenverbrauch im Sommer keine Auswirkung auf eine höher Dimensionierung des Netzes haben.
Frage: Warum soll ich dann als Kleinanlagenbetreiber Kosten übernehmen, die ich nicht verursache?
Für meinen Bezug und die dafür notwendige Netzdimensionierung bin ich ja wie bisher bereit, meinen Anteil an den Netzausbaukosten zu tragen.
Offensichtlich sind andere insbesondere Großverbraucher nicht daran interssiert ihren Anteil an der Netzdimensionierung zu bezahlen und jammern rum wegen hoher Stromkosten in Deutschland.
Dabei hat es hier für die gewerblichen Verbraucher schon massive Reduzierungen gegeben, wie aus der Strompreisanalyse des BDEW zu entnehmen ist.
Gegenüber dem Vor-Coronajahr hat sich der Industristrompreis von 18,43 auf 18,31ct/kWh verringert. Für die Privaten Haushalte ist er in der gleichen Zeit von 31,18 auf 39,69ct/kWh gestiegen. Für die Industrie ergibt sich damit Inflationsbereinigt eine Reduktion von über 22% während die privaten Haushalte über 27% im gleichen Zeitraum mehr bezahlen müssen.
Link: Strompreis Entwicklung in Deutschland für Haushalte und Industrie | BDEW
![BDEW Strompreisentwicklung Haushalte 202505|542x500]
Hier die Grafik für die Haushalte:

Hier die Grafik für die Industrie


Wohlweislich (Vorsicht: Unterstellung) wurde die Grafik schon so gestaltet, dass man nicht sehen kann wieviel geringer die Netzentgelte der Industrie heute schon sind, im Vergleich zu den Privatverbrauchern.
Ich zahle in meinem Versorgungsgebiet 14,57ct/kWh allein an Netzentgelten für den Strombezug.
Das ist fast der Preis, den die Industrie für den gesamten Strombezug inkl. Netzentgelten im Durchschnitt bezahlt.
Die neue Regierung mit ihrer Agenda zur Entlastung der Industrie sucht nach neuen Töpfen aus denen sie Geld ziehen kann (ohne sichtbare Steuererhöhungen), um die Infrastrukturkosten zu tragen. Dazu wird dann ein Kosteneinfluss der privaten PV-Anlagenbetreiber postuliert, der nach eigener Argumentation der BNetzA gar nicht existiert.
Das ist für mich besonders widersinnig.
Das Thema nochmal gedanklich weitergeführt: Wenn jetzt die privaten PV-Anlagen Einspeiseentgelte bezahlen sollen, würden doch im Umkehrschluß die Netz-Kosten für den Strombezug sinken und damit auch für alle, die keine PV installiert haben. Das heißt doch, dass diejenigen, die ausschließlich beziehen und damit Hauptkostentreiber des Netzausbaus und der Kapazitätsvorhaltung sind, belohnt werden.

Für mich ergibt sich daraus folgende Argumentation:
Für Neuanlagen, die ab einem gewissen Stichtag in der Zukunft, installiert werden, kann ein solches Einspeiseentgelt erhoben werden. Damit ist jeder, der neuinstalliert, in der Lage seinen Invest abzuschätzen und seinen Beitrag (Einspeisung) für die Allgemeinheit zu beziffern um dann zu entscheiden lohnt sich die Insel oder bleibe ich am Netz.
Dazu müsste dann auch jede Neuanlage zwingend mit einem 1/4 Stunden Zähler mit Datenübertragung ausgestattet werden, damit netzdienliches Verhalten, variable Netzentgelte etc. auch gemessen, beziffert und damit auch sachgerecht bepreist werden können. Für Altanlagen gilt Bestandsschutz bis zum Auslaufen der Förderung, denn dann steht ja entweder die Stillegung/Rückbau/Inselstatus der Anlage, die Neuinvestition oder die Teilnahme am Strommarkt zur Entscheidung an. Für diese Entscheidung sind die dann bekannten Kosten relevant. Jede andere Regelung, die private Bestandsanlagen für Einspeiseentgelte heranzieht ist eine Form der Enteignung.

Mit den og. Entscheidungskriterien prognostiziere ich, dass die Bereitschaft für den privaten PV-Ausbau drastisch sinken wird und Deutschland dann die Klimaziele nicht mehr erreichen kann, das ist dann aber sicher das Problem der nächsten Legislaturperiode ... :angry:

Herzliche Grüße
Eclipse

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Hmmm, die Ausnahme im § 29 MsbG schützt Steckersolargeräte vor bestimmten technischen Pflichten, nicht aber vor einer möglichen künftigen Beteiligung an Netzkosten. Die Einführung von Einspeiseentgelten für kleine Solaranlagen wäre daher kein Widerspruch zu § 29 MsbG, sondern eine zusätzliche Regelung auf einer anderen rechtlichen Ebene. Ob das Sinn ergeben würde, es zu tun, halte ich zwar auch für extrem fragwürdig, aber es ist mMn nicht ausgeschlossen.

Du erhälst Klimageld in Form der entfallenen EEG-Umlage.

Durch zunehmenden Eigenverbrauch müssen die Netzkosten auf immer weniger Verbraucher umgewälzt werden ... aus meiner Sicht ist eine Beteiligung der Einspeiser zwingend.

@frooger
ja und nein, ohne Einspeisemessung ist dann nur eine pauschale Vergütung denkbar. Aber den Aufwand wird niemand betreiben wollen, weder die Netzbetreiber noch die BNA. Und da die Einpeisung nicht vergütet wird, halte ich eine Belastung des BKW mit einer Pauschale für verfassungswidrig. Der BKW Betreiber ist ja gesetztlich verpflichtet seinen Strom an das Netz zu verschenken, anders als alle anderen EE Erzeuger. Dann widerspräche es dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der ja auch besagt, dass völlig unterschiedliche Sachverhalte nicht einheitlich behandelt werden dürfen. Der eine bekommt eine Einspeisevergütung, der andere nicht und beide solle für die Netzvorhaltung zahlen? Das kommt gewiss nicht, ob nun aus Rechtsgründen oder weil das in der Praxis doch einen Haufen Arbeit macht. Erfassen, Rechnung stellen, Zahlungsüberwachung, werden Kosten von bestimmt 20 € ausmachen. Zudem sind die "Steckerfertigen" äußerst mobil. Ausstecken, Abmelden und wo anders wieder einstecken wäre die Folge.

@eclipse

In der Energiekrise zahlte ich die gedeckelten 40 cent. Dann wurde die EEG Umlage gestrichen und ich zahlte 36 cent. Ab 2025 durfte der vorgelagerte überregionale Verteilnetz Betreiber seine Kosten auf die anderen Netze wälzen, weil ein ganz erheblicher Teil seiner Kosten ausschließlich dem Anschluss weiterer EE Erzeuger diente. Damit sank der Strompreis um weiter 5 cent. Derzeit sind es 30 cent je kWh.

Mein Beispiel zeigt, dass deine Aussage zumindest auf Teile des Bundesgebietes nicht zutrifft. Es gibt eine schöne Karte auf der Seite der BNA auf der die von übermäßig hohen Kosten des EE Zubaues betroffenen Gebiete dargestellt sind. Es ist besonders der Nordosten betroffen, aber auch in anderen Teilen Deutschlands sind diese Fakten eingetreten. Den Link kann ich gern nach reichen, sofern gewünscht.

L.G.

Ein sehr guter Vorschlag ... wenn die Anschlußkosten stark steigen, würden Einspeiser auch ihre Einspeisung vermittelst Akku verstetigen --- ein großer Gewinn für alle. Sollte nicht nur für PV sondern auch für WKA gelten.

Oih,

wie hat er das gemacht?
Ich bekomme keines. :pensive_face:

Um Nettoverbrauch zu berücksichtigen braucht man nicht unbedingt Smartmeter; schlimmstenfalls hat der Netzbetreiber mehrere Stromzähler am Haus/Netz-Anschluss installiert, deren Verbrauchs- und Einspeisewerte er für die Berechnung von Netzentgelten saldieren kann.

Das von dir angeführte Beispiel betrifft den Ausbau großer EE-Erzeugeranlagen und nicht die private PV in Wohngebieten oder hast du da andere Beispiele und Zahlen?
Die von dir genannten Strompreisverringerungen auf Basis reduzierter Netzentgelte wurden durch den §19 StromNEV ermöglicht und somit auf alle Strombezieher umgelegt.
Link: Bundesnetzagentur - Presse - Ab 2025 niedrigere Netzentgelte in Regionen mit viel Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien
Ich nehme mal an, dass du dich darauf beziehst.
Das ist mE. ein ganz anderer Sachverhalt, als der den wir hier diskutieren.

Kannst du deine Quellen bitte prüfen, ob es sich hierbei um Übertragungsnetze, Verteilnetze oder beides handelt?

Wenn es sich um Übertragungsnetze handelt komme ich nur zu dem Schluß, dass die BNetzA mit zweierlei Maß.argumentiert und misst.
Zum einen behauptet sie, dass die Netzkosten und Netzausbaukosten durch die Bereitstellung der Peaklast im Winter getrieben wird, will aber die Peaklast Treiber nicht im erforderlichen Maß an den Kosten beteiligen. Die Umverteilung von Nord nach Süd wird nötig, weil die Groß-Kraftwerke aus bekannten Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt verbrauchernah gebaut werden können. Das hat aber auch überhaupt nichts mit den privaten PV-Anlagen zu tun.

Das von dir angeführte Beispiel betrifft den Ausbau großer EE-Erzeugeranlagen nicht die private PV oder hast du da andere Beispiele und Zahlen aus deinen Quellen?

So wie ich das sehe wird hier versucht, die erforderlichen Kosten für den Anschluß von Kraftwerken (in diesem Fall große EE-Anlagen), wie wir sie bisher auch mit unserem Strombezug bezahlen (Peak-Last, Kohle-, Gaskraftwerrke etc.) durch die Erfindung einer neuen Abgabe auf die Masse der privaten PV-Anlagenbetreiber umzuwälzen, obwohl diese mit diesem Ausbau genausoviel zu tun haben, wie jeder andere Strombezieher, sollen aber jetzt die Hauptlast tragen nur weil die PV-Anlage auch ein EE-Erzeuger ist aber in keinem Fall diese Ausbaukosten treibt.

Das Beipiel überzeugt mich daher nicht.

Herzliche Grüße
Eclipse

@thorstenkoehler

Wer sein BKW verschrottet, zahlt, würden es alle machen, geringeres Netzentgelt pro kWh, weil in Summe mehr Strom verkauft wird. Insgesamt spart er vermutlich nicht.

DAS ist exakt der Punkt. Und das bedeutet, dass wir alle keine BKW kaufen sollen sondern einfach so weiter Strom verbrauchen wie bisher.
Denn: 12 Monate lang jeden Monat 300kWh = 3600kWh und Netzkosten von 10ct pro kWh = 360€
Aber nur 6 Monate lang jeden Monat 300kWh = 1800kWh und Netzkosten von 20ct pro kWh = 360€

Die Lösung ist eine Bestrafung derjenigen, die den Strom selber erzeugen.

Vor allem: Vorher 500TWh und 4TWh durch private PV und nun 12TWh. Da ist das klar, dass die Netzkosten so dermaßen steigen....

Noch ein Nachtrag zu dem §19 StromNEV.

So erklärt das mein VNB
Die Umlage dient der Entlastung von Unternehmen bei den Netzentgelten. Netzentgelte werden grundsätzlich von allen Stromverbrauchern gezahlt; sie sind in der Stromnetzentgeltverordnung – kurz: StromNEV – geregelt. Laut § 19 der StromNEV werden unter bestimmten Voraussetzungen individuelle (ermäßigte) Netzentgelte gewährt, z. B. bei besonders hohem Stromverbrauch. Der Gesetzgeber stützt sich dabei auf die Tatsache, dass sehr energieintensive Unternehmen die Netze nicht belasten, sondern durch ihre gleichmäßige, planbare Nutzung eine stabilisierende Wirkung haben. Ermäßigte Netzentgelte lassen die Einnahmen der Netzbetreiber sinken. Um die fehlenden Erlöse auszugleichen, wird ein Aufschlag auf die Netzentgelte errechnet und umgelegt: Alle Letztverbraucher zahlen die § 19 StromNEV-Umlage anteilig als gesonderten Betrag mit ihrer Stromrechnung.
Im Jahr 2024 wurde die § 19 StromNEV-Umlage nachträglich nach oben korrigiert. Hintergrund war der Wegfall des geplanten Bundeszuschusses zu den Übertragungsnetzentgelten im Zuge der Haushaltskrise.

Die Verringerung des Strompreises, die @deff angeführt hat, ergibt sich aus der Umlage der erhöhten EE-Ausbaukosten für Großkraftwerke im Norden auf alle Strombezieher (Letztverbraucher) der Rebublik. Das ist für mich noch nachvollziehbar.
Was für mich nicht nachvollziehbar ist, was sollen private PV-Klein-Anlagen unter 30kWp damit zu tun haben.

Herzliche Grüße
Eclipse

Der beschriebene Effekt ist der gleiche wie beim Wassernetz.
Wir wurden alle aufgerufen Wasser zu sparen, da es eine knappe Ressource ist.
Die Bürger sind gefolgt und haben weniger Wasser verbraucht.
Die Folge war, das sowohl die Bezugsgebühren als auch die Abwassergebühren pro m³ gestiegen sind, weil die Grundkosten für die Netze gleich blieben nun jedoch auf weniger Kubikmeter Wasserverbrauch umgelegt werden mussten.
Warum bleibt man nicht bei dem schon bekannten und erfolgreichen Prinzip sondern muss neue Abgaben für einen Teil der Bevölkerung erfinden, nur damit die Industrie, die keinen Strom erzeugt oder einspeist geringere Netzentgelte hat.

Ich zahl doch jetzt schon einen Teil der Industrienetzentgelte über die §19 StromNEV-Abgabe (siehe vorigen Beitrag).

Herzliche Grüße
Eclipse

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Durch eine LED-Lampe kann man seine Netzentgelte um 70% reduzieren? Hast Du einen Link, wo ich solche Birne kaufen kann? Mit meinen spare ich irgendwie nur im Promillebereich und das ist nicht sehr relevant.

Es ist mir wirklich unverständlich, wie man sich so in etwas hineinsteigern kann und wie man so vollmundig austeilen kann, wenn man offenkundig nichts von der Sache versteht. Wie wäre es, wenn Du erst mal das Diskussionspapier der BNA liest? Zitat Seite 22: "Zudem sinkt durch die zunehmende Eigenversorgung insbesondere durch PV-Anlagen die Kostenbeteiligung der sog. Prosumer. Diese weisen in der Regel einen geringeren Strombezug aus dem Netz auf und sparen dadurch Netzentgelte, aber keineswegs Netzkosten, da das Netz in gleicher Größe vorgehalten werden muss. "

Und wer von uns beiden verdreht alles? Gegen wen sprechen jetzt seine Aussagen? Es ist exakt das, was ich geschrieben habe.

Ich teile ja Deine Befürchtung, dass die Feinde privater PV-Strom-Erzeugung eine Neuregelung der Netzentgelte möglicherweise nutzen wollen, um private PV-Strom-Erzeugung maximal unattraktiv zu machen. Aber wenn wir damit in die Diskussion gehen, dass wir das oben skizzierte Problem komplett abstreiten, dann wird halt niemand zuhören.

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In vielen sozialen Medien und einigen grünen Medien wurde die BDEW-Statistik zum Industriestrompreis auch als Beweis präsentiert, dass die Industrie völlig grundlos über hohe Strompreise jammert. Wie so oft ist halt alles ein bisschen komplizierter.

Die Gestehungskosten und Netzentgelte sind seit 2019 um satte 70% gestiegen (blauer Balken). Der rote Balken ist geschrumpft. Der rote Balken ist deshalb so stark geschrumpft, weil die EEG-Umlage mit 6,5 Cent rausgefallen ist. Nun war es aber so, dass über 2.000 besonders energieintensive Unternehmen 2019 im Prinzip von der Zahlung der EEG-Umlage befreit waren. Stichwort besondere Ausgleichsregelung. Statt (bis zu) 6,5 Cent/kWh haben die nur 0,05 Cent/kWh EEG-Umlage gezahlt - also weniger als 1% der normalen Umlage. Die haben 2019 statt der vom BDEW ausgewiesenen 18,43 Cent/kWh nur 12 Cent/kWh gezahlt und zahlen heute 50% mehr. Die jammern mit einigem Grund.

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Das wird mir zu anstrengend. Es ist so, als müsste ich einem Grundschüler höhere Mathematik erklären. Es ist egal, wie ich das versuche, der Grundschüler kapiert es nicht.
Wenn jemand weniger Strom verbraucht als vorher, kann es verschiedene Ursachen haben. Man kann da nix unterscheiden, irgend jemandem netzkosten für einsparungen in rechnung stellen, das an der Art der Einsparung fest machen wollen.

Es drängt sich auf, dass Neid im Spiel ist. Man gönnt den Menschen nicht, dass sie selbst Strom erzeugen und dadurch vielleicht nach x Jahren ein kllein wenig Geld sparen.

Eine kopplung der netzkosten direkt an verbrauchte kwh, erscheint mir naheliegend . Dann bezahlt jeder netzkosten für genau die menge, die er auch bezieht.

Liegt wohl daran, dass du ne led lampe mit einer PV Anlage verwechselst. Das sind zwei verschiedene Sachen.

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Könnte vielleicht auch daran liegen, dass Du völlig unsinnige Vergleiche anstellst. Aber ne, kann nicht sein. Du bist ja voll der Checker und alle anderen sind dumm. So wie Du auch voll gecheckt hast, dass es ja vermeintlich nur um Netzentgelte für PV-Einspeisung geht...

Noch mal für den Mathe-Grundschüler: Die paar Promille Einsparung durch eine LED-Lampe reduzieren zwar auch messbar Netzentgelte, aber in absoluten Werten so gering, dass es deswegen keiner Neuregelung bedarf. PV reduziert die Netzentgelte häufig um 50, 60, 70% und das ist dann eine Größenordnung, die problematisch wird, wenn es immer mehr machen.