Die Netzkosten und Netzausbaukosten werden getrieben von der maximalen Vorhaltelast zur Spitzenverbrauchszeit. Siehe Argumentation und Einlassungen der BNetzA zu vermiedenen Netzentgelten. Link: Bundesnetzagentur - Vermiedene Netzentgelte
Zitat: Es zeigt sich bei der kursorischen Auswertung, dass im Regelfall das Netz so dimensioniert wird, dass die Jahreshöchstlast des Elektrizitätsbezugs allein durch den Bezug aus dem vorgelagerten Übertragungsnetz erfüllt werden kann. Hierbei wird die dezentrale Einspeisung nicht berücksichtigt.
Das bedeutet also, dass der lokale Ausbau der erneuerbaren Energie kein Kostentreiber für den Netzausbau ist.
Das Konzept der vermiedenen Netzentgelte, von denen die Verteilnetzbetreiber ca zwei Jahrzehnte profitiert haben wurde für volatile Einspeiser (wie PV oder Windanlagen) bereits abgeschafft. Dadurch sparen die Übertragungsnetzbetreiber bereits heute über 1,5Mrd€ pro Jahr ein.
Die Frage ist jetzt, wie werden die Kostentreiber für den Netzausbau gemäß ihrer Kostentreiberfunktion an diesen Kosten beteiligt. (Dazu ist nach meiner Lesart nichts in dem BNetzA Papier vorgeschlagen.)
Für mich bedeutet das, dass weiterhin der Bezug im Winter der Kostentreiber für den Netzausbau ist und die Einspeisung und der Eigenverbrauch im Sommer keine Auswirkung auf eine höher Dimensionierung des Netzes haben.
Frage: Warum soll ich dann als Kleinanlagenbetreiber Kosten übernehmen, die ich nicht verursache?
Für meinen Bezug und die dafür notwendige Netzdimensionierung bin ich ja wie bisher bereit, meinen Anteil an den Netzausbaukosten zu tragen.
Offensichtlich sind andere insbesondere Großverbraucher nicht daran interssiert ihren Anteil an der Netzdimensionierung zu bezahlen und jammern rum wegen hoher Stromkosten in Deutschland.
Dabei hat es hier für die gewerblichen Verbraucher schon massive Reduzierungen gegeben, wie aus der Strompreisanalyse des BDEW zu entnehmen ist.
Gegenüber dem Vor-Coronajahr hat sich der Industristrompreis von 18,43 auf 18,31ct/kWh verringert. Für die Privaten Haushalte ist er in der gleichen Zeit von 31,18 auf 39,69ct/kWh gestiegen. Für die Industrie ergibt sich damit Inflationsbereinigt eine Reduktion von über 22% während die privaten Haushalte über 27% im gleichen Zeitraum mehr bezahlen müssen.
Link: Strompreis Entwicklung in Deutschland für Haushalte und Industrie | BDEW
![BDEW Strompreisentwicklung Haushalte 202505|542x500]
Hier die Grafik für die Haushalte:
Hier die Grafik für die Industrie
Wohlweislich (Vorsicht: Unterstellung) wurde die Grafik schon so gestaltet, dass man nicht sehen kann wieviel geringer die Netzentgelte der Industrie heute schon sind, im Vergleich zu den Privatverbrauchern.
Ich zahle in meinem Versorgungsgebiet 14,57ct/kWh allein an Netzentgelten für den Strombezug.
Das ist fast der Preis, den die Industrie für den gesamten Strombezug inkl. Netzentgelten im Durchschnitt bezahlt.
Die neue Regierung mit ihrer Agenda zur Entlastung der Industrie sucht nach neuen Töpfen aus denen sie Geld ziehen kann (ohne sichtbare Steuererhöhungen), um die Infrastrukturkosten zu tragen. Dazu wird dann ein Kosteneinfluss der privaten PV-Anlagenbetreiber postuliert, der nach eigener Argumentation der BNetzA gar nicht existiert.
Das ist für mich besonders widersinnig.
Das Thema nochmal gedanklich weitergeführt: Wenn jetzt die privaten PV-Anlagen Einspeiseentgelte bezahlen sollen, würden doch im Umkehrschluß die Netz-Kosten für den Strombezug sinken und damit auch für alle, die keine PV installiert haben. Das heißt doch, dass diejenigen, die ausschließlich beziehen und damit Hauptkostentreiber des Netzausbaus und der Kapazitätsvorhaltung sind, belohnt werden.
Für mich ergibt sich daraus folgende Argumentation:
Für Neuanlagen, die ab einem gewissen Stichtag in der Zukunft, installiert werden, kann ein solches Einspeiseentgelt erhoben werden. Damit ist jeder, der neuinstalliert, in der Lage seinen Invest abzuschätzen und seinen Beitrag (Einspeisung) für die Allgemeinheit zu beziffern um dann zu entscheiden lohnt sich die Insel oder bleibe ich am Netz.
Dazu müsste dann auch jede Neuanlage zwingend mit einem 1/4 Stunden Zähler mit Datenübertragung ausgestattet werden, damit netzdienliches Verhalten, variable Netzentgelte etc. auch gemessen, beziffert und damit auch sachgerecht bepreist werden können. Für Altanlagen gilt Bestandsschutz bis zum Auslaufen der Förderung, denn dann steht ja entweder die Stillegung/Rückbau/Inselstatus der Anlage, die Neuinvestition oder die Teilnahme am Strommarkt zur Entscheidung an. Für diese Entscheidung sind die dann bekannten Kosten relevant. Jede andere Regelung, die private Bestandsanlagen für Einspeiseentgelte heranzieht ist eine Form der Enteignung.
Mit den og. Entscheidungskriterien prognostiziere ich, dass die Bereitschaft für den privaten PV-Ausbau drastisch sinken wird und Deutschland dann die Klimaziele nicht mehr erreichen kann, das ist dann aber sicher das Problem der nächsten Legislaturperiode ... 
Herzliche Grüße
Eclipse