BNetzA Pläne - akkudoktor Video vom 05.06.25 - Diskussion

Hallo

@RoterFuchs

dein Ärger kann ich sehr gut nachvollziehen. Sonnenstrom, der nicht erzeugt wird, weil die Abnahme wegen vorgeblicher technischer Gründen nicht erfolgt, ist mehr als ärgerlich. @ta-innok sprach sie für diese Energiegemeinschaften aus, du sprichts dagegen. Da es sie in Deutschland bisher nicht gab, eine EU Vorgabe sie aber fordert, werden sie bei uns kommen. Ob dadurch etwas besser wird, lässt sich aus euren beiden Beträgen nicht ableiten. Jedenfalls sind sie in Gebieten, in denen nahezu jeder eine Dach PV hat keine Hilfe, um die Netze zu entlasten.

L.G.

Das verstehe ich nicht, wenn deine 15kWp gerade 12kW erzeugt und du mit deinen Küchengeräten 10kW ziehst, darfst du nur 4 kW aus deiner PV nehmen und den Rest einkaufen, obwohl PV Strom da wäre?

Neinnein, ich bin voll dafür. Auch die Art wie es umgesetzt wurde.
Eine GEA innerhalb eines Hauses darf das machen und es werden keine Netzgebühren erhoben.
Dann eine Lokale EEG mit -57% reduzierten Netzentgelten. (Niederspannungsbereich)
Dann eine regionale EEG mit -28% für Nutzer des Netzes 7 (Niederspannungsnetz) und Netz 6,
-64% für Nutzer des Netzes 5 und 4.
Dann Bürgerenergiegemeinschaften, sind dann Netzebene 3. Keine Reduzierung der Netzgebühren.

Das spiegelt genau das wieder, was sinnig, umsetzbar und auch die Energiewende voran bringt, UND es ist fair! Wer im Netz 7 den Strom umlegt zahlt weniger Netzgebühren. Er belastet ja auch das Netz weniger, weil der Strom im Netz bleibt.

@assa13
Ich darf meine 15kwp selber verbrauchen aber nur 4KW einspeisen. Und daher auch nur 4KW in eine Energiegemeinschaft einspeisen, also selbst innerhalb des Hauses nur maximal 4KW. Wir haben hier 2 Zähler, einer der uns gehört und einer der Schwiegermutter. Ich kann ihr nun den Strom geben oder den Strom anderweitig verkaufen, darf das aber dennoch nur mit 4KW. Obwohl es UNSER Hausnetz ist. Der Strom bleibt ja im Haus....

Hattest Du auf die Größe "4kW" einen Einfluss? Oder wurde Dir das alternativlos aufgedrückt?

Okay und danke an @roterFuchs

die Stimmen aus Österreich plädieren für die EEG, weil das Prinzip stimmt. Dass es in Einzelfällen an den Anschlusswerten nicht vollständig gelingt, spricht nicht gegen das Prinzp, sondern eher gegen eine widerwilligen VNB.

Ciao

Es ist kompliziert. Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet Strom abzunehmen, aber laut Gesetz nur in der Menge, die der Stromanschluss besteht. Da in Österreich die meisten Anschlüsse nur haushaltsüblich sind, kauft man beim Anschluss an das Netz die Leistung. Heißt die meisten Anschlüsse in Österreich haben 4KW als Haushaltsanschluss und zahlen daher eine Anschlussgebühr für 4KW. Das bedeutet NICHT, dass du nur 4KW entnehmen darfst. Denn ebenfalls vorgeschrieben sind 3x35A Absicherung, du kannst also durchaus einen DLE anschließen, den musst du dem Netzbetreiber melden. Auch eine E-Auto-Dose mit 11KW muss VERPFLICHTEND der Netzbetreiber akzeptieren, du musst es ihm nur mitteilen.

Ergo KÖNNTE die Leitung mehr aushalten, die Vorhaltung ist auch mehr, aber man hat nur 4KW bezahlt also sagt der Netzbetreiber: Du hast nur 4KW bezahlt, das Gesetz sagt wir müssen den Anschlusswert übernehmen, also bekommst du nur 4KW.

Dennoch KANN der Netzbetreiber auch mehr Leistung akzeptieren. Das ist sein Netz, was er will das geht . In unserem Fall wollte er nicht. Es wurde um 15KW angesucht, und genehmigt wurden dann 4KW. Nun sagte uns unser Solarteur, dass das Netz dann eben nicht mehr hergibt, die Leitungen, blabla. Auf Anfragen beim Netzbetreiber war mehr nicht möglich, der Trafo könne das nicht. Umso erstaunlicher als sie dann den neuen Trafo bauten.
Daraufhin wieder beim Netzbetreiber angefragt. Jetzt ist das Argument nicht mehr, dass der Trafo das nicht hergibt, sondern weil man nur einen 4KW Anschluss hat. Man HÄTTE 2024 um einen höheren Anschlusswert ansuchen können, dann HÄTTE man für z.B. 11KW nachbezahlt (kann nicht sagen wieviel, sagen wir 2000€) und wir würden nun für 15 KW einmalig bezahlen. Das deswegen weil unser BEZUG ja weiterhin bei 4KW liegt, aber die NETZbelastung von der PV 15KW.

Nun können wir diesen Antrag auch dieses Jahr stellen. ABER: Die Netzanschlussbedingungen haben sich 2025 geändert. Will heißen, wir würden ein erweitertes Steuergerät benötigen nachdem der Netzbetreiber die Möglichkeit besitzt, unsere PV-Produktion und Nutzung auf 0 zu stellen. Nein, nicht die EINSPEISUNG auf 0 sondern auch das, was die PV erzeugt UND was der Akku hergibt. Der Wechselrichter wird dabei auf 0 gestellt, um das "Netz zu entlasten". Bedeutet, das Netz ist meist dann instabil, wenn viel Strom verfügbar ist. Das ist auch die Zeit, in der wir selber Strom herstellen. Und genau dann wird es wohl in Zukunft vermehrt zu Problemen kommen. Und wenn diese Probleme kommen, müssen wir dann STROM KAUFEN. Weil wir unseren eigens erzeugten Strom nicht mehr verwerten KÖNNEN weil der Wechselrichter abgeschaltet wird.

Jetzt wirds wieder tricky. Ich WEISS, dass in den nächsten Jahren Österreich auf eine Leistungsmessung umstellen will, und zwar beim BEZUG. Wenn jetzt also, rein fiktiv, im Sommer das Netz überlastet ist, und zwar mittags so um 12:00, dann schalten die mir meinen Wechselrichter ab. Ich kann nichts dagegen tun (jaja, ich kann zum Sicherungskasten rennen und den Umschalter betätigen und meine Insel nutzen, solange das noch eine Grauzone ist, die nicht verhindert wird, weil blöd sind die ja nicht) und muss dann beziehen. Nun brauche ich, wie oben dargestellt , 4KW. Aber das auch nur wegen meinem Wechselrichter. Schalten die mir den weg, und ich bin mittags am Kochen, steigt das auf 8KW. Nun haben wir Leistungsmessung... ihr versteht? Ich kann mich also dann nicht mehr wehren und würde dann für 8KW Anschlusswert bezahlen müssen, "weil das Netz entlastet werden musste".

Ferner ist das bei mir keine Option. Ich könnte also für 2000€ nachkaufen auf 15KW Anschlusswert, dann muss ich aber eine Steuerbox vom Elektriker nachrüsten lassen (Preis unbekannt) und sie könnten mir den eigens hergestellten Strom und Akku wegschalten wenn sie es für richtig halten.
Hätte man das Ansuchen um diese 15KW im Jahr 2024 formuliert, vom Solarteuer und beim Netzbetreiber, gäbe es keine Steuerbox und sie müssten dann diese 15KW akzeptieren und ich hätte 2000€ bezahlt.

Desweiteren zieht ebenfalls das Argument nicht, meine physikalische Leitung/Trafo könne das nicht. Weil im Haus ja noch ein weiterer Zähler vorhanden ist. Dieser darf ebenfalls 4KW einspeisen. Aber weil wir 2025 haben muss dieser Anschluss nun auch eine Möglichkeit bekommen, den WR/Akku abschaltbar zu machen.... Ergo 2x4KW geht ebenfalls nur mit einem der neueren Netzverträge.

Wie geschrieben, das Argument des ehemals überlasteten Trafos ist weg, ich HÄTTE 2024 auch auf 15KW gehen können, aber der Netzbetreiber hat mir schriftlich nur die 4KW zugesagt die meine Leitung hat, mir aber nicht mitgeteilt, dass ich die 11KW nachkaufen kann. Der Solarteur hat mir nicht mitgeteilt, dass ich die 11KW nachkaufen kann.
Die übergeordnete Stelle der Netzbetreiber, die e-control teilte mir mit, sie würde sich im Falle eines Schlichtungsverfahrens NICHT beteiligen. Denn dort fragte ich nach, und teilte mit ich würde keinen Neuvertrag 2025 wollen, sondern eine Änderung des Vertrages 2024 weil mir das nicht mitgeteilt wurde. Die e-control hat aber keine Wünsche das zu reglementieren.

Nun könnte man frech wie ich bin behaupten, dass das daran liegt, dass mein Netzbetreiber der EVN gehört. Die EVN gehört zu 51% dem Land. Und die e-control wird bezahlt vom.... Land.....
Und die EVN hat wegen höherer Netzgebühren 2025 im ersten Quartal ihren Gewinn um 25% gesteigert.

Und deswegen will man auch meinen Strom nicht. Die bauen selber weiter PV-Anlagen, also die EVN. Während mein Strom abgewürgt wird. Der nicht nur im Haus, der könnte auch hier in der Ortschaft genutzt werden. Soll er aber nicht.
Einzig mit einem dickeren Akku könnte ich was machen. Ich kann dann mit einem 60kWh Akku nun nicht mehr nur am Tag einspeisen in den Sonnenstunden, sondern 24h lang 4KW. Denn die 4KW beziehen sich auf 24h. Sie beziehen sich nicht auf meinen Bezug. Ich darf auch einen DLE oder Drehstrommotor mit 21KW laufen lassen. Ich darf aber nicht mehr als 4KW die Stunde einspeisen. Egal wohin.

Es liegt nicht an den Anschlusswerten. Meine Schwiegermutter ist physikalisch (vom Anschluss, nicht sie selbst!) nicht in der Lage eine PV montieren zu lassen, weil ihr das Haus nicht gehört. Sie KANN ihre 4KW nicht nutzen. Aber eine Übertragbarkeit ihrer 4KW auf uns, auch mit Vollmacht, ist nicht möglich. Wie geschrieben, beziehen können wir auch 22KW über unseren Anschluss, und sie nochmal 22KW über ihren Anschluss. Zahlen dabei nur 4KW Anschlusswert (letztlich wie in Deutschland).

Das Land will das nicht, der VNB will das nicht, der Energieversorger will das nicht. Die zuständigen Regulierungsbehörden wollen es nicht und entsagen Hilfe obwohl das ein Bruch gegen das Gleichheitsprinzip ist.

Es ist einfach nur: Pech gehabt. Hätte uns das 2024 wer gesagt, wir hätten den Anschluss einfach auf 15KW aufbohren lassen. Jetzt hingegen ist es die "Angst" um die Abschaltung meiner gesamten Anlage. Will ich nicht. Sollen die nicht können (können sie wegen der TOR Richtlinien schon, aber dann fällt auch das komplette Netz aus auch bei Nachbarn etc., ist also was Anderes). Ich will ja weder, dass der Hersteller meines WR nach hause telefoniert, noch dass der Netzbetreiber mich deaktivieren kann...

Und ja, die Möglichkeit von EEG und dergleichen sind da. Nur dann mit höherem Anschlusswert....

Hört sich echt kompliziert an und Du hast, ohne dass das ein Vorwurf sein soll, beim Anschluss die falsche Entscheidung getroffen. Wahrscheinlich weil sich später die Bedingungen verändert haben und oder die PV eingezogen ist?

Ich glaube ich mache dazu mal ein eigenständiges, strukturiertes Thema auf. Nur soviel: Es nützt nichts wenn man Fachfirmen beauftragen MUSS, die einen Schein für das Arbeiten an meinem Sicherungskasten haben in Verbindung mit dem Netz, aber letztlich keine Ahnung von den Auflagen, von den Gesetzen, von den Behörden, von meinem Wechselrichter und dessen Einstellungen hat.
Und die Parallellaufbedingungen des Netzes hatten sich letztes Jahr geändert, dann im Dezember letzten Jahres und eben jetzt im Januar diesen Jahres. Und alle PV-Anlagen ab diesem Jahr (außer BKW) MÜSSEN eine Möglichkeit der Drosselung und Abschaltung haben, die jeder PV-Anlagebesitzer einbauen lassen muss (weil selbst als Elektriker darf man nicht da dran, akzeptiert der Netzbetreiber nicht).

Der Anschluss war nicht die falsche Entscheidung sondern der naive Glaube, dass denjenigen, den ich bezahle, Ahnung hätte, und dass der Netzbetreiber meinen PV-Strom gerne hätte, weil er nachher beim Verkauf was daran verdient UND weil wenn mein Netz vor Ort bleibt er sogar doppelt kassiert weil das Netz WENIGER belastet wird ,er Kosten spart UND nicht ausbauen muss. Ein Trugschluss.

PS: Und dennoch würde ich heute noch genauso aufbauen! Und es wird auch später noch ausgebaut, da ist noch ein Norddach mit 45°, eins mit 7° und es muss noch ein größerer Akku her. Nicht zum Verkauf. Für die Eigendeckung im Winter.

@RoterFuchs: Ist wohl so. In Deutschland wird alles extrem reguliert und am Ende ist man mehr beschäftigt sich dieses Wissen anzueignen als mit der eigentlichen Arbeit.

Aber BTT: Ich finde nach wie vor, dass eine Belastung der Privat-Erzeuger am Ziel vorbei geht.

Das wäre gut. Es geht hier um die Frage, wie die Netzentgelte in Zukunft in Deutschland geregelt werden können. Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern können uns helfen. Wie dir technisch und rechtlich geholfen werden kann, sollte in einem getrennten Thema erörtert werden.

L.G.

Bitte ????

Eine ganzheitliches europäisches Konzept ist doch das anzustrebende

Hallo,
das Konzept ist die EU Strombinnenmarkt Richtlinie. Dort sind Ziele festgeschrieben. In dem verbindlichen Teil heißt es in vielen Artikeln:
"Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass alle Kunden die Freiheit haben, Elektrizität vom Versorger ihrer Wahl zu beziehen....."
"Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein System für den Zugang Dritter zu den Übertragungs- und Verteilernetzen auf der Grundlage veröffentlichter Tarife eingeführt wird...."
usw.
Das bedeutet, dass die EU die Ziele vorgibt, den Mitgliedsstaaten aber freigestellt ist, welche Wege dazu in dem jeweiligen Staat beschritten werden. Eine gewisse europäische Vielfalt ist also durchaus erwünscht (im EU Recht), wie man ja auch bei den Kraftwerkstypen sieht (Frankreich: AKW, Dänemark: Wind, usw).

L.G.

Zudem sind die Anforderungen und Bedingungen in den verschiedenen Staaten doch auch sehr verschieden. In F laufen die Meiler einfach stur durch, DK hat genug Wind, und selbst AU macht den meisten Strom aus Wasserkraft.

Die hier in D teils hausgemachten Schwierigkeiten beeinflussen zwar den Strompreis in Europa, müssen aber hier und für hier passend gelöst werden.

Oliver

Moin,

in eine Woche ist die Anhörung beendet. Gibt es noch Anregungen und Meinungen zum Thema Netzentgelte?

L.G.

@deff
Gibt es schon einen Antwortvorschlag auf Basis der BNetzA Excel Tabelle?
Ich hatte gesehen, dass du ein paar Vorschläge gemacht hattest aber nur als Posts im Thread.

Hat sich denn aus der Diskussion eine von den Forumsteilnehmern bevorzugte Ausgestaltung der "neuen" Netzentgelte ergeben oder sind wir noch im Findungsmodus?
Frage zur Verfahrensweise:

  1. Jeder gibt seinen eigenen Kommentar ab
  2. Wir erstellen einen konsolidierten Kommentar
  3. ?

Herzliche Grüße
Eclipse

nein, hab ich noch nicht.

Bitte schau mal selbst nach, sicher bin ich mir nicht.

Ich wüsste gerne was @Akkudoktor vor hat.

Meinst du damit, dass er die Antwort formulieren soll oder eher ob es überhaupt eine Antwort aus der Community geben soll?

Ich vermute mal, dass Andreas genug um die Ohren hat, um auch noch diese Antworten zu konsolidieren und zu formulieren.
Wir könnte ihm ja auch unsere Vorschläge konsolidieren und er kommentiert, das ist oft einfacher, als alles selber zu schreiben.

Herzliche Grüße
Eclipse

Hallo @eclipse

@Akkudoktor

hat die Diskussion angeregt und wir führen sie nun. Was er daraus macht, ist allein seine Sache.

Er will das Anhörungsrecht erstreiten. Es wäre gut, wenn wir mehr erfahren würden.

L.G.

Moin,
aus dem BMF kamen Aussagen, die unser Thema mittelbar treffen:

"Konkret werden die Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Energiekosten entlastet: Erstens verstetigen wir verlässlich die Absenkung der Stromsteuer für die Breite des produzierenden Gewerbes - also für all die Unternehmen, die Strom für ihre Produktion brauchen, vom Industrieunternehmen bis zur Bäckerei. Zweitens übernimmt der Bund einen deutlich stärkeren Anteil an den Netzausbaukosten. Die Netzausbaukosten sollen zukünftig deutlich weniger über die Stromrechnung finanziert werden. Davon profitieren neben den privaten Haushalten die Breite des Gewerbes und Handwerkes und insbesondere all die Industrieunternehmen, die nicht bereits jetzt von Abgaben und Umlagen und Netzentgelten weitgehend ausgenommen sind. Drittens entlasten wir alle Verbraucherinnen und Verbraucher von den Kosten der Gasspeicherumlage." (Zitat aus BMF Schreiben an die MdB von CDU/CSU und SPD vom 24.06.)

Bin mal gespannt, was daraus wird und wer dann wirklich Vorteile hat. Im Koa Vertrag war noch von 5 Cent Strompreissenkung für alle die Rede. Jetzt liest es sich doch eher so, als sollte die Stromsteuer nur für Gewerbekunden gesenkt werden.

L.G.