Es ist kompliziert. Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet Strom abzunehmen, aber laut Gesetz nur in der Menge, die der Stromanschluss besteht. Da in Österreich die meisten Anschlüsse nur haushaltsüblich sind, kauft man beim Anschluss an das Netz die Leistung. Heißt die meisten Anschlüsse in Österreich haben 4KW als Haushaltsanschluss und zahlen daher eine Anschlussgebühr für 4KW. Das bedeutet NICHT, dass du nur 4KW entnehmen darfst. Denn ebenfalls vorgeschrieben sind 3x35A Absicherung, du kannst also durchaus einen DLE anschließen, den musst du dem Netzbetreiber melden. Auch eine E-Auto-Dose mit 11KW muss VERPFLICHTEND der Netzbetreiber akzeptieren, du musst es ihm nur mitteilen.
Ergo KÖNNTE die Leitung mehr aushalten, die Vorhaltung ist auch mehr, aber man hat nur 4KW bezahlt also sagt der Netzbetreiber: Du hast nur 4KW bezahlt, das Gesetz sagt wir müssen den Anschlusswert übernehmen, also bekommst du nur 4KW.
Dennoch KANN der Netzbetreiber auch mehr Leistung akzeptieren. Das ist sein Netz, was er will das geht . In unserem Fall wollte er nicht. Es wurde um 15KW angesucht, und genehmigt wurden dann 4KW. Nun sagte uns unser Solarteur, dass das Netz dann eben nicht mehr hergibt, die Leitungen, blabla. Auf Anfragen beim Netzbetreiber war mehr nicht möglich, der Trafo könne das nicht. Umso erstaunlicher als sie dann den neuen Trafo bauten.
Daraufhin wieder beim Netzbetreiber angefragt. Jetzt ist das Argument nicht mehr, dass der Trafo das nicht hergibt, sondern weil man nur einen 4KW Anschluss hat. Man HÄTTE 2024 um einen höheren Anschlusswert ansuchen können, dann HÄTTE man für z.B. 11KW nachbezahlt (kann nicht sagen wieviel, sagen wir 2000€) und wir würden nun für 15 KW einmalig bezahlen. Das deswegen weil unser BEZUG ja weiterhin bei 4KW liegt, aber die NETZbelastung von der PV 15KW.
Nun können wir diesen Antrag auch dieses Jahr stellen. ABER: Die Netzanschlussbedingungen haben sich 2025 geändert. Will heißen, wir würden ein erweitertes Steuergerät benötigen nachdem der Netzbetreiber die Möglichkeit besitzt, unsere PV-Produktion und Nutzung auf 0 zu stellen. Nein, nicht die EINSPEISUNG auf 0 sondern auch das, was die PV erzeugt UND was der Akku hergibt. Der Wechselrichter wird dabei auf 0 gestellt, um das "Netz zu entlasten". Bedeutet, das Netz ist meist dann instabil, wenn viel Strom verfügbar ist. Das ist auch die Zeit, in der wir selber Strom herstellen. Und genau dann wird es wohl in Zukunft vermehrt zu Problemen kommen. Und wenn diese Probleme kommen, müssen wir dann STROM KAUFEN. Weil wir unseren eigens erzeugten Strom nicht mehr verwerten KÖNNEN weil der Wechselrichter abgeschaltet wird.
Jetzt wirds wieder tricky. Ich WEISS, dass in den nächsten Jahren Österreich auf eine Leistungsmessung umstellen will, und zwar beim BEZUG. Wenn jetzt also, rein fiktiv, im Sommer das Netz überlastet ist, und zwar mittags so um 12:00, dann schalten die mir meinen Wechselrichter ab. Ich kann nichts dagegen tun (jaja, ich kann zum Sicherungskasten rennen und den Umschalter betätigen und meine Insel nutzen, solange das noch eine Grauzone ist, die nicht verhindert wird, weil blöd sind die ja nicht) und muss dann beziehen. Nun brauche ich, wie oben dargestellt , 4KW. Aber das auch nur wegen meinem Wechselrichter. Schalten die mir den weg, und ich bin mittags am Kochen, steigt das auf 8KW. Nun haben wir Leistungsmessung... ihr versteht? Ich kann mich also dann nicht mehr wehren und würde dann für 8KW Anschlusswert bezahlen müssen, "weil das Netz entlastet werden musste".
Ferner ist das bei mir keine Option. Ich könnte also für 2000€ nachkaufen auf 15KW Anschlusswert, dann muss ich aber eine Steuerbox vom Elektriker nachrüsten lassen (Preis unbekannt) und sie könnten mir den eigens hergestellten Strom und Akku wegschalten wenn sie es für richtig halten.
Hätte man das Ansuchen um diese 15KW im Jahr 2024 formuliert, vom Solarteuer und beim Netzbetreiber, gäbe es keine Steuerbox und sie müssten dann diese 15KW akzeptieren und ich hätte 2000€ bezahlt.
Desweiteren zieht ebenfalls das Argument nicht, meine physikalische Leitung/Trafo könne das nicht. Weil im Haus ja noch ein weiterer Zähler vorhanden ist. Dieser darf ebenfalls 4KW einspeisen. Aber weil wir 2025 haben muss dieser Anschluss nun auch eine Möglichkeit bekommen, den WR/Akku abschaltbar zu machen.... Ergo 2x4KW geht ebenfalls nur mit einem der neueren Netzverträge.
Wie geschrieben, das Argument des ehemals überlasteten Trafos ist weg, ich HÄTTE 2024 auch auf 15KW gehen können, aber der Netzbetreiber hat mir schriftlich nur die 4KW zugesagt die meine Leitung hat, mir aber nicht mitgeteilt, dass ich die 11KW nachkaufen kann. Der Solarteur hat mir nicht mitgeteilt, dass ich die 11KW nachkaufen kann.
Die übergeordnete Stelle der Netzbetreiber, die e-control teilte mir mit, sie würde sich im Falle eines Schlichtungsverfahrens NICHT beteiligen. Denn dort fragte ich nach, und teilte mit ich würde keinen Neuvertrag 2025 wollen, sondern eine Änderung des Vertrages 2024 weil mir das nicht mitgeteilt wurde. Die e-control hat aber keine Wünsche das zu reglementieren.
Nun könnte man frech wie ich bin behaupten, dass das daran liegt, dass mein Netzbetreiber der EVN gehört. Die EVN gehört zu 51% dem Land. Und die e-control wird bezahlt vom.... Land.....
Und die EVN hat wegen höherer Netzgebühren 2025 im ersten Quartal ihren Gewinn um 25% gesteigert.
Und deswegen will man auch meinen Strom nicht. Die bauen selber weiter PV-Anlagen, also die EVN. Während mein Strom abgewürgt wird. Der nicht nur im Haus, der könnte auch hier in der Ortschaft genutzt werden. Soll er aber nicht.
Einzig mit einem dickeren Akku könnte ich was machen. Ich kann dann mit einem 60kWh Akku nun nicht mehr nur am Tag einspeisen in den Sonnenstunden, sondern 24h lang 4KW. Denn die 4KW beziehen sich auf 24h. Sie beziehen sich nicht auf meinen Bezug. Ich darf auch einen DLE oder Drehstrommotor mit 21KW laufen lassen. Ich darf aber nicht mehr als 4KW die Stunde einspeisen. Egal wohin.