BNetzA Pläne - akkudoktor Video vom 05.06.25 - Diskussion

Hallo,

die BNA diskutiert u.a. bei den Einspeiseentgelten die Varianten Arbeitspreis und Kapazitätspreis, den man auch Leistungspreis nennen kann (für die vorgehaltene Leistung = Maxium der Ein- oder Ausspeisung).

Diese Leistungspreise kennen wir Otto-Normal-Verbraucher i.d.R. nicht. Wir zahlen einen Grund- und einen Arbeitspreis und bekommen Jahresendabrechnungen. Die Großabnehmer kennen ihn schon. Bei denen wird im 15 min Takt die Menge gemessen und im Monatstakt endabgerechnet. Die höchste Peak Leistung (in kW) des Monats bestimmt dann den Leistungspreis. Offenbar wird das nun auch in Schweden bei allen Kunden (auch den Kleinverbrauchern sowohl bei dem Stromein- und Verkauf) so praktiziert, wie ich aus diesem Beitrag hier im Forum schließe:

Dort wird der Leistungspreis für beide Richtungen ermittelt. Daneben gibt es die Arbeitspreis (in kWh), wie bei uns. So wie es der TE des o.g. schildert, ist der Leistungspreis für seine 19 kWp Anlage höher, als er durch die Einspeisevergütung zurück erhält. Er will nun seine Null-Einspeisung optimieren um möglichst keinen Leistungspreis mehr zahlen zu müssen.

-> dieser Aspekt passt recht gut zum EEG Vergütungsthema, schwedische Verhältnisse brauchen wir nicht, bzw. führen dazu, dass ein Teil der PV Leistung den Verbrauchern entzogen werden würde. Die Kombi aus Leistungs- und Arbeitspreis sollte daher die EEG Vergütung nicht aufzehren.
-> er passt auch zum Thema netzdienliche Speicher:
Leistungspreise passen nicht zu den netzdienlichen Speichern, denn die sollen bei Versorgungslücken alles in das Netz rein schieben, um die Lücke zu schließen. Folglich muss es für sie eine Ausnahmeregelung geben.

L.G.