Bestellung bei Dagimarket in Italien

Das cleverste wäre gewesen Paket auspacken, anschauen, und bei Schaden sofort Fotos machen und E-Mail rausschicken. Und natürlich garnichts weiter daran rumfummeln. So mache ich das immer... Und Schäden können ja auch trotz unversehrter Verpackung vorhanden sein. So ist es nahezu unmöglich das der Händler sich da rauswinden kann. Und natülich immer mit PayPal zahlen vorallem bei einem Ausland Einkauf.

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:+1: :+1: :+1:

Eigentlich ist es noch besser per Kreditkarte und dann einen sog. Chargeback durchführen lassen. Beispielsweise Visa:

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Wie gesagt, äußerlich war alles in Ordnung was die Pakete anbetrifft. Und bei einem verschweißten Gesamtpaket auf Palette kann man schlecht von unten drunter schauen. Kein Spediteur wartet, bis Du alles ausgepackt und von allen Seiten beäugt hast.

Und selbst dann kann ja noch ein Fehler in der Funktion sein - also das ist grundsätzlich nie möglich, alle Schäden bei Lieferung zu erkennen.

Hinterher lässt sich da immer schlau argumentieren...

Hier hätte ich einfach mehr Kooperation und Verständnis auch vom Verkäufer erwartet. Aber der weiß, dass er in Italien sitzt und rechtlich kaum zu belangen ist, ohne konkrete Nachweise...

P.S. Und viele von Euch haben hier Tipps gegeben, wie der Schaden zu beheben wäre. Nun habe ich es geschafft und die Besserwisser haben wieder zu nörgeln... (das geht nicht gegen Dich u-f-o :wink:)

Das hat mir auch schon mal den Hintern gerettet, bei der Pleite eines Mietwagenanbieters. Trotz Konkurs!! (gehörte zu TUI) hab ich das komplette Geld zurückbekommen. Allerdings muss der Antrag über deine Hausbank gestellt werden, nicht direkt bei VISA. Und die Bank hatte absolut keinen Plan, hatte vor mir wohl noch nie jemand gemacht. Vorteil ggü. PayPal ist allerdings, dass man direkt mit Menschen zu tun hat.

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Ja, manchmal muss man da etwas dranbleiben.

So sieht das Beispiel bei der ING aus. Das sind sicherlich die häufigsten Gründe ,beruhen aber auf den Chargeback-Codes. Beschädigte Ware, wie in diesem Fall, müsste man vermutlich erstmal mit dem Support abklären.

Hier sitzen da ein paar Profis zu:

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Ich denke das ist ohnehin unmöglich. Ich glaube nicht, dass ein Lkw Fahrer oder Paketdienstfahrer den Kunden die Ware auspacken lässt - bevor dieser unterschrieben hat.

Geht ja auch nicht, wie soll er die dann unverpackte Ware wieder ordentlich zurücktransportieren wenn die Annahme verweigert wird?

Die Ahnnahmeverweigerung ist somit meiner Ansicht nach ohnehin eher selten "praktikabel" und nur in "eindeutigen Fällen" sinnvoll.

Aber das hat @u-f-o denke ich auch nicht gemeint, denn er hat geschrieben:

Also ganz klar NACH Erhalt / Annahme der Ware - nicht bei Annahme.

Das ist völlig richtig, man muss deshalb auch ganz klar zwischen einem Transportschaden und einer "anders gearteten Funktionsunfähigkeit" unterscheiden.

Das ist deshalb so wichtig, weil es maßgeblich dafür ist, ob und wenn ja wer am Ende für den Schaden haften muss.

Und genau dieser Punkt stört mich persönlich so sehr: Diese "Vollkaskomentalität". Das mit dem Finger auf andere zeigen, ohne in dem Zusammenhang aber auch die Umstände die dazu geführt haben zu erwähnen.

Das ist eben ganz grundsätzlich der Sinn von einem Forum. Voneinander zu lernen. Und wie in dem Fall auch aus Fehlern / Pech anderer zu lernen.

Wenn man die ganze Angelegenheit hinterfragt und von Anfang an betrachtet, sieht es nämlich so aus:

Angefangen hat es so:

Das ist dann einfach ein Pech, wie es sehr viele insbesondere auch bei Klimageräten haben. Genau IN DIESEM MOMENT direkt im Anschluss der Lieferung wäre eben nun der Tipp von @u-f-o Gold wert gewesen.

Meiner Ansicht nach ist es auch völlig verständlich und nachvollziehbar - wenn du hier "nicht alle Schäden" direkt finden konntest. Ist ja völlig verständlich? Immerhin wirst du ja wohl kaum das neue Gerät direkt zerlegen, um zu kontrollieren ob sich innen der Lüfter frei dreht...

Also aus DEINER SICHT völlig nachvollziehbar denke ich.

Aber wie sieht es für den Händler aus?

Der versendet das (mutmaßlich) neue und unbeschädigte Gerät an dich. In Folge wird er von dir kontaktiert, dass es "ein paar kleinere Beulen am AG unten an der Wanne und an den Lamellen" hat.

Er antwortet lt. deiner Angabe es wäre eine "Bagatelle, die die Funktion nicht beeinträchtigt".

Das ist ja auch objektiv betrachtet völlig korrekt!

Das bedeutet aber keinesfalls, dass man das als Kunde akzeptieren muss! Die Funktion von einem Auto wird auch nicht beeinträchtigt, wenn es Dellen hat. Nach der Logik wäre dann ein Neuwagen mit Hagelschaden gleich viel wert wie ohne - was natürlich völliger Unsinn ist.

Also zu diesem Zeitpunkt hättest du bereits auf eine Rückabwicklung / Neulieferung bestehen können. Erfolgsaussichten? Weiß man nicht, wenn keine Versicherung oder Pay Pal im Spiel ist.

Jetzt kommt aber diese Info:

Das finde ich sehr interessant, vielleicht hat damit schon jemand hier Erfahrungen gemacht und möchte sie mit uns teilen? Ich habe keine, wäre aber ev. eine Alternative zu PayPal.

@paddy72 Wir wurde bezahlt?

Was passierte dann?

Einige Zeit später hast du die Anlage montieren lassen. Erst jetzt ist das eigentliche Problem aufgefallen - was ja in dem Zusammenhang völlig nachvollziehbar ist!

Aber wie sieht das für den Händler aus:

Zuerst meldet sich der Kunde wegen einer kleinen Delle, lässt sich aber offensichtlich erfolgreich "abwimmeln".

Einige Zeit später meldet sich der Kunde erneut, nun soll aber das Gerät "total defekt" sein.

Das wird eben aus Sicht vom Händler erst mal "eine schiefe Optik" haben.

Der Händler kann ja nun mal nicht wissen, ob dieser nun neu gemeldete Schaden jetzt tatsächlich bereits zum Zeitpunkt der Annahme vorhanden war - oder aber BEI DER MONTAGE passiert ist. Woher sollte er das auch wissen?

Der Grund dafür ist ganz einfach:

Wenn es eine FEHLFUNKTION an der Anlage gibt (also KEINEN TRANSPORTSCHADEN) - wird das für den Händler kein großes Problem sein. Denn dann kann er das (grundsätzlich) über Daikin als Garantiefall abwickeln.

Grundsätzlich deshalb, weil es in der Konstallation "Split Klima" und der Forderung der Hersteller von "nachweislich von Fachbetrieb installiert" am Ende dann doch etwas komplizierter ist.

Das ist auch der Grund, weshalb man hier im Forum immer wieder lesen kann:

So oder so ähnlich, denken in dem Punkt viele.

Ich ebenso. Mir war vor Kauf völlig bewußt, dass es dahingehend ein Risiko ist. Deshalb eben auch die Transportversicherung dazugekauft und mit PayPal bezahlt.

Es bleibt vermutlich dennoch ein Restrisiko - aber das gibt es eh immer.

Wenn man anstatt direkt vom Händler über Ebay kauft, wird man dahingehend auch ggfs. "sicherer" sein.

Und das ist schön, dass die Anlage nun läuft und freut mich für dich - wie bereits von mir anderswo geschrieben.

Deine stark vereinfachte Darstellung, in dem du dich selber als 100% Opfer hinstellst und dir selber keines Fehlers bewusst bist - finde ich aber weltfremd.

Du hattest Pech - das haben viele andere auch. Anschließend hattest du aber Möglichkeiten ungenutzt gelassen, zu deinem Recht zu kommen.

Würden günstige online shop´s in Fällen wie bei dir - AUF EIGENE KOSTEN - hier direkt den Schaden bezahlen (wie du dir das vorstellst?), dann würde es die wohl nicht lange geben...

Man sollte meiner Ansicht nach also immer das "Gesamtbild" betrachten :+1:

Und in so einem echt "schwierigen und unüblichem" Fall finde ich es völlig verständlich, wenn es dann dagimarket auch "ganz genau wissen" will - wenn der Schaden dann in dem Fall an ihnen hängen bleiben würde!!!

Und es kann immer wieder passieren, dass selbst fabrikneue Geräte out of the box nicht funktionieren.

Ich bin überzeugter Lidl Parkside Nutzer, hatte bisher nur 1 (!) defektes Gerät. Das war eine Akku Motorsense, die meine aktuell genutzte mehrere Jahre alte Parkside bei Bedarf ersetzen sollte.

Ich wollte die also nur als Ersatz. Ich dachte mir dann aber doch: Besser ausprobieren. Also wollte ich die Neue nutzen, die alte auf Ersatz legen. Beim 1. Einsatz hat die direkt zu brennen begonnen. Also wirklich Flammen, die ich auspusten musste...

Deshalb war die Rückgabe dann auch kein Problem - sonst wäre ich auch darauf sitzen geblieben.

Es ist eben selten etwas so einfach, wie es scheint. Man sollte sich auch immer in das Gegenüber (hier der Händler) hineinversetzen - dann kommt man eher ans Ziel.

Immerhin gibt es in dem Fall ja erstmal 2 Opfer:

  • Der Kunde, der mit defektem Gerät dasteht
  • Der Händler, der sich darum "kümmern" soll

Beide können NICHTS für den Schaden!

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Du hast jetzt unheimlich viel Text geschrieben, redhot - und gibts jetzt beiden Seiten eine (Mit)-Schuld - hmmm.

Natürlich kann ich die Situation aus Sicht des Verkäufers auch nachvollziehen und es ist verständlich, dass er Nachweise und Belege fordert. Habe ich - soweit mir möglich - auch alles getan, nebst ausführlicher, ehrlicher Schilderung der Situation.

Sehr wahrscheinlich ist, dass ein Gabelstapler beim Transport das Gerät beschädigt hat, die Spuren deuten recht sicher darauf hin. Ob dies nun erst beim Transport vor die Haustür oder evtl. schon beim Transport im Lager von Dagi entstanden ist, kann im nachhinein niemand sagen. Und natürlich windet sich Dagimarket so gut es geht vor einem Schadenersatz.

Ich kann bei mir allerdings wirklich kein grobes Fehlverhalten erkennen.

  1. Habe ich die Lieferung angenommen, da das Paket äußerlich beim Abladen unversehrt aussah, nur die Palette war zerbrochen. Der Fahrer entschuldigte sich dafür, fuhr aber auch recht ruppig und fast verärgert mit dem Gabelstapler darunter, woraufhin die Palette gänzlich zerbrach. Hier hätte ich evtl. die Annahme verweigern sollen, aber wie gesagt, das Paket sah unversehrt aus.
  2. Als ich die ersten kleinen Schäden bemerkte, habe ich diese reklamiert und auf eine entsprechende Preisminderung gehofft - bei solchen Kleinigkeiten oft für beide Seiten die beste Lösung.
  3. Dagimarket hat sich hier mit fast unverschämten Argumenten stur gestellt.
  4. Das eigentliche Problem kam erst nach der Installation und der versuchten Inbetriebnahme zu Tage: das Gerät lief einfach nicht. Kompressor lief kurz an und schaltete wieder ab. Der Installateur meinte, er hätte evtl. das dünne Rohr zugelötet und wollte schon alles aufschneiden. Dann schauten wir aber hinein und er entdeckte den verklemmten Ventilator. Die Dellen im Boden waren von unten nur schwer erkennbar und schlecht zu fotografieren - habe es ja versucht.
  5. Das habe ich dann sofort reklamiert und einen Umtausch gefordert. Das Öffnen eines Falles über das Dagiportal war technisch nicht möglich (Sackgasse), mußte den Service anrufen und die Dame hat dann einen Fall eröffnet.
  6. Den restlichen Werdegang mit Mails hin und her und div. Forderungen nach Fotos, Videos und Belegen, nebst Qualifikation des Kältetechnikers kennt ihr hier. Resultat: Hinhaltetaktik und immer neue Anforderungen.
  7. Deswegen bin ich - auch auf Vorschläge hier im Forum - daran gegangen das Problem zu untersuchen und es zu beheben - offenbar mit Erfolg.

Es ist da wirklich nicht sehr hilfreich, wenn alle darüber spekulieren, wer hier welche Versäumnisse und Fehler gemacht haben könnte. Die Situation ist hinreichend geschildert, das Verhalten des Verkäufers leider unkooperativ und stur - da kann man durchaus auch anders reagieren (z.B. angemessener Kaufpreisnachlass etc. oder alternativ Gerät tauschen). Ersteres wäre für den Verkäufer sicher günstiger und wäre für mich auch o.k.

Naja, nun bekommt er entsprechende Bewertungen von mir...

P.S. Wir haben den Preis direkt überwiesen - sicherlich nicht die optimale Lösung im Nachhinein. Weiß aber gar nicht, ob Dagimarket Paypal überhaupt anbietet (habe es nicht gesehen).

Wenn ich recht überlege, haben wir über Kreditkarte (oder Mastercard) bezahlt - aber das war Ende Juni...

Für mich ist der Schaden relativ klar beim Transport passiert.

Stark beschädigte Palette - Dellen auf Unterseite - steckenden Ventilator durch das verbogene Gehäuse oder verbogenen Motorträger.

Also gab es irgendwo einen Crash. G- Kräfte.

Wenn der Versender das Gerät auf eine beschädigte Palette packt macht das kein gutes Bild , also tut er es wohl kaum. Außerdem sind das Einweg Paletten.

Das eine Spedition sich hier einfach raus halten kann finde ich auch nicht korrekt. Eine eigene Versicherung dafür abzuschließen ist dann das nächste Streit Thema für Schuldzuweisungen und Beweise.

Meinen Fall hat nun offensichtlich der Händler geschluckt, zumindest habe ich nix mehr weiteres von ihm gehört. GLS behaarte ja drauf nicht zu zahlen da ich kurz vor Zustellung eine Abstellgenehmigung erteilte. Ich war zwar noch im Haus, fand es unnötig das Paket persönlich entgegenzunehmen.

Abgesehen davon winden die sich ja wohl trotzdem.

Fallhöhe, Dämpfung, Biegung usw. der Karton darf durchaus beschädigt werden.

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Das ist richtig. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass es erst nachher passiert ist - ist sehr groß. Weshalb? Weil die Ware sonst gewöhnich gar nicht abgeholt wird - mit defekter Palette. Wieso auch? Wäre ja unsinnig aus Sicht der Spedition. Die weiß ja genau, dass sie dann mit Pech selber darauf sitzen bleibt. Auch aus Sicht vom Händler wäre es sinnfrei - weil der genau weiß: SO wird das die Spedition vermutlich nicht mitnehmen...

Genau. Wie das vermutlich (fast...) JEDER andere Händler auch machen würde. Ist ja auch verständlich - denn immerhin soll er für einen Schaden aufkommen, den er

  1. nicht verschuldet hat
  2. nicht in der Lage war, den Schaden bei der Spedition geltend zu machen
  3. den Schaden an niemand anderen weiterberechnen kann

Ich bin mir sehr sicher, dass in diesem Fall beinahe jeder andere Händler - auch deutsche - identisch reagiert hätte. Amazon schließe ich mal aus, die sind ein Sonderfall im positiven Sinn für den Kunden.

Verständlich, weil es das auch nicht gibt :+1:

Nachvollziehbar

Das ist ebenfalls von beiden Seiten nachvollziehbar - weil es eben schon hier eine schwierige Situation ist: Die Spedition wird sich ebenfalls "abputzen" - denn immerhin hat der Kunde die Ware ja angenommen! Die haben ihre Unterschrift, für die ist der Fall somit erledigt. Wenn es dann auch keinen schriftlichen Vermerk zusätzlich zur Unterschrift gibt, dass die Palette zerbrochen ist und somit die Ware mit Vorbehalt angenommen wird - weil ggfs. ebenfalls defekt - wird auch der Händler hinterer keine Chance haben, hier etwas rausholen zu können. Der stellt sich somit "natürlich" stur - weil das müsste er dann selber zahlen.

Jedoch:

Das ist SEIN Risiko. Der Händler ist hier VOLL in der Pflicht. Wenn man das hinterher nicht akzeptiert und der Händler behauptet "beeinträchtigt die Funktion nicht" dann kann man dem Händler mit Recht mitteilen: "Toll, denn können Sie sich das Gerät ja selber aufstellen oder versuchen es einem anderen Kunden zu verkaufen. ICH akzeptiere das jedenfalls nicht. Die Ware ist beschädigt. Punkt.

Im Gegenteil:

Auf diese Weise kann man mit Glück andere in Zukunft davor bewahren, die selben Probleme zu bekommen!

DAS ist Forum :+1:

Wenn es Versäumnisse gibt, kann es in Zukunft diejenigen die das vorher gelesen haben bewahren, die selben zu begehen :wink:

Natürlich. Weil du es nur aus deiner Sicht betrachtest. Aus Sicht vom Verkäufer sieht das aber anders aus. Dagimarket wird ja (vermutlich) kein "1 Mann Unternehmen" sein, wo der Chef alles macht. Viel mehr werden die sehr viele Angestellte haben. Und der Angestellte, mit dem du Kontakt hattest, wird seine Vorgaben haben. Und sehr wahrscheinlich wird das so aussehen, dass nur WENN UNBEDINGT NÖTIG Schadenersatz geleistet wird oder eine Rücknahme / Austausch akzeptiert. Was wie gesagt wohl bei jedem anderen Händler (Amazon ausgenommen) auch so sein wird. Oder bei den meisten Versicherungen etc.

Wenn ein Angestellter hier diesen Richtlinien verstößt und "vorschnell" Schadenersatz zahlt oder einen Austausch macht, so wird er sich ggfs. dafür rechtfertigen müssen!

Wenn also nun - mitten im vermutlich heißesten Sommer der Menschheitsgeschichte (!) - die Abwicklung dieses doch ungewöhnlichen Falles noch zäher läuft als ohnehin schon, wundert mich das kein Stück.

Was wieder dieses "nachtreten" ist, was ich persönlich nicht gut finde. Immerhin hast DU dich ja bewusst dazu entschieden, die Sache selber in die Hand zu nehmen. Weil du nicht warten wolltest. Das ist dein gutes Recht, DEINE ENTSCHEIDUNG. Gleichzeitig hast du damit aber (ebenfalls bewusst) einen Anspruch auf Schadensregulierung durch den Händler verloren. Du hast auch hier geschrieben, dem Händler mitgeteilt zu haben, dass du das Gerät "selber ausgebogen" hast. Für diesen war der Fall somit auch mit Recht erledigt. Es gibt dann keinen Grund den Händler schlecht zu machen - es war deine Entscheidung!

Ja ok, dann ist das geklärt. Dann gab es in deinem Fall wirklich - ausnahmslos - am Ende nur mehr die Möglichkeit, auf "good will" von dagimarket zu hoffen. Aber mit deiner "Selbstreparatur" war das dann eben erledigt.

PayPal haben die natürlich, ich habe 3x damit bezahlt.

Achso, das wäre dann ev. schon wieder eine Möglichkeit gewesen - sein Geld direkt zurückzuerhalten.

Wir sind ja wohl alles erwachsene Menschen hier.

Wenn man für sich selbst Entscheidungen trifft, dann sollte man dazu stehen. Und da gab es eben einige Entscheidungen - die du @paddy72 getroffen hast. Dagimarket konnte diese - deine - Entscheidungen nicht beeinflussen!

  • Lieferung angenommen, obwohl zumindest Palette offenbar zerstört
  • Gerät behalten, obwohl Dellen sichtbar nach auspacken
  • Gerät selber "repariert" - obwohl offenbar stärker beschädigt als gedacht
  • Gerät in Betrieb genommen...

Es sind letztlich fast immer viele Dinge - die zu einem bestimmten Ergebnis führen. In dem Fall war das eben so.

Aber wenn das Ding nun läuft, ist doch alles gut :wink:

Und wenn ich jetzt zb. auf trustpilot nachsehe, dann ist dagimarket sehr gut bewertet. Es gibt EINE - deine - negative 1 Stern Bewertung:

https://at.trustpilot.com/review/www.dagimarket.com

Und auch dort erwähnst du mit keinem Wort, dass du das Gerät - trotz Schaden - selber in Betrieb genommen hast, weil du nicht warten wolltest. Auch nicht auf den Techniker, der gerade in Urlaub war. Und du schreibst dort "da das Gerät ANGEBLICH in Betrieb genommen worden war", das kann ja wohl nicht stimmen. Denn sowohl der Techniker vorher als auch du nachher hatten es in Betrieb genommen.

Ich mache es mal kurz: Der Fehler fällt ja auch erst auf, wenn man es in Betrieb nimmt! Das ist ja wohl Sinn der Sache? :thinking:

Also ich weiß nicht, was es daran zu kritisieren gibt?

Aber lassen wir es jetzt gut sein!

Hast 120 Tage Zeit.

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Ich hatte kürzlich einen ähnlichen Fall mit einer Waschmachine aus dem Discounter Onlineshop. Die hatte auch unten an der Palette + Verpackung eine Beschädigung. Habs angenommen und ausgepackt, unten war einer der Füsse stark verbogen, deutlich eingedrückt. Hab mir dann auch gedacht, na komm das biegste mit einer Zange hin, muss ja nicht schön sein.

Beim ersten Waschen lief dann Wasser aus der Maschine..

Also praktisch gleiche Situation, allerdings hat der Discounter die Maschine trotzdem anstandslos zurückgenommen (Abgeholt, Schaden überprüft, erstattet). Lediglich die KI Hotline war etwas nervig. So sollte das meiner Meinung nach auch laufen in der EU, die "Beweislastumkehr" kommt erst später:

Innerhalb der ersten 12 Monate der gesetzlichen Gewährleistung wird bei Käufen zwischen Verbrauchern und Händlern laut § 477 BGB vermutet, dass ein Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen, wenn er die Reklamation ablehnen will. Nach einem Jahr dreht sich die Last um, und der Käufer muss den Ursprungsdefekt beweisen

Trotzdem würde ich aus heutiger Sicht, bei etwas relativ heiklem wie einer Klima, die Annahme verweigern wenn die verpackung kritisch beschädigt ist

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Der Schaden ist dir ja schon viel früher aufgefallen, dir war zu dem Zeitpunkt nur nicht klar - wie weitreichend er ist. Und ja, das konnte dir auch nicht klar sein - weshalb man ja im Zweifel auch sicherheitshalber auf Tausch bestehen sollte :+1:

Das du dem Händler die Schuld gibst - der aber tatsächlich überhaupt nichts falsch gemacht hat!

Du hast zuerst "vereitelt", dass die Spedition haftbar gemacht werden kann und später dann auch noch, dass sich der Händler darum kümmern muss.

Oder was hat der Händler deiner Ansicht nach falsch gemacht?

Wenn man vom Händler verlangt, dass er einen Schaden reguliert, muss man ihm auch die Zeit dazu geben. Insbesondere in dem Jahrhundertsommer wenn es um eine Klimaanlage geht...

Ja, gute Idee. Ich denke die Fakten liegen jetzt klarer....

Ich würde die Sache aus einem anderen Blickwinkel betrachten: Was kann man selbst alles tun, um die Gefahr zu minimieren, dass man auf dem Schaden selbst sitzen bleibt?

Und an dem Punkt ist bei dir einiges nicht so optimal gelaufen und daraus kann man lernen. Vielleicht wäre es besser gelaufen, wenn du wirklich optimal gehandelt hättest.

Ein Grundsatz ist: Sofort nach Lieferung auspacken und genauestens inspizieren. So kann man sehr zeitnah nach Lieferung reklamieren. Zeitlich zügig ist hier ganz wichtig. Und dann unbedingt auch Bilder schicken, die wirklich aussagekräftig zeigen, dass da was nicht stimmt. Da kann man auch einiges gut oder schlecht machen. Wenn ein Bodenblech leicht krumm ist, sieht man das sofort, wenn man ein Lineal dran hält und im Gegenlicht fotografiert. Da waren die Bilder, die du hier gepostet hast, nicht so optimal. Auch ein Propellerblatt, was direkt anschlägt, hätte man sofort nach Prüfung erkennen können. Sowas kann man auch gut fotografieren.

Das alles nicht als Vorwurf interpretieren, sondern als Möglichkeiten, wie man solche Transportrisiken optimal managen kann, damit die Chance steigt, dass man nicht auf dem Schaden sitzen bleibt.

Und natürlich muss man sich auch irgendwann entscheiden: Bleibe ich dabei, dass ich das ersetzt haben will oder will ich versuchen, den Schaden selbst zu beheben und will nichts ersetzt haben. Einen Mittelweg gibts da oft nicht, man muss eine Entscheidung treffen.

Die andere Seite muss man übrigens auch sehen: Die Verkäufer haben mit jeder Menge schwarzen Schafen zu kämpfen. Da lassen die Leute das Gerät von der Konsole fallen und wollen dann einen Transportschaden anmelden nach 2 Wochen. Oder schließen irgendwas falsch an, zerstören das Gerät und wollen es ersetzt haben. Gerade Händler, die sehr günstig verkaufen, müssen solche falschn Ansprüche gut abwehren, sonst müssen das alle anderen Käufer mitbezahlen.

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Wieso habe ich da etwas 'vereitelt'?

Nein, ich gebe dem Händler nicht die Schuld - aber er hat den Spediteur beauftragt und muß das mit ihm ausmachen. Ich kann nicht nachweisen, woher der Schaden kommt, aber ein Transportschaden ist sehr wahrscheinlich - wie hier schon vielfach diskutiert. Das muß ich aber nicht mit dem Spediteur aushandeln, sondern der Verkäufer, der ihn beauftragt hat. Ich mache meine Ansprüche gegen den Verkäufer geltend -ich meine, so ist es richtig - kann aber auch nochmal einen Juristen fragen, wir haben einen in der Famile...

P.S. In Deutschland ist es wohl so, dass Schäden auf dem Transportweg im Risiko der Käufers liegen, nicht des Verkäufers (was mich wundert). Hier gilt aber italienisches Recht und da kennt sich hier keiner aus. Selbst EU-Recht muß immer national umgesetzt bzw. durchgesetzt werden, ist nicht einfach!

Es bleibt eine ganz kniffelige Situation: Alle 3 Beteiligten wollen nach Möglichkeit nicht den Schaden tragen. Und es gibt fast immer keine einfache Möglichkeit, den Verursacher zu ermitteln.

Wenn die Verpackung ganz offensichtlich kaputt ist, kann man es direkt beim Spediteur schriftlich festhalten oder die Annahme verweigern.

Fällt es erst beim Auspacken auf, ist schwer zu ermitteln, wo der Schaden aufgetreten ist. Kann beim Transport passiert sein, kann schon im Lager passiert sein, und kann der Kunde fallen gelassen haben. Wenn man aber sehr früh meldet und Bilder macht, kann man zumindest über den kurzen Zeitraum die Wahrscheinlichkeit verringern, dass es beim Kunden passiert ist.

Wenn der Lieferant es nicht eindeutig als Transportschaden geltend machen kann, bleibt er drauf sitzen, was er natürlich nicht will. Damit es klar Transportschaden ist, braucht er eindeutige Nachweise vom Kunden. Die sind teils aber wieder nicht zu erbringen.

Alles in allem also eine blöde Situation, wo jeder versucht, den Verursacher beim jeweils anderen zu sehen, damit er nicht zahlen muss.

Kommt hier auch noch dazu, dass der Schaden erheblich ist und deshalb Verkäufer auch nicht mal eben auf Kulanz für den Kunden Kosten übernehmen können.

Und klar: Je günstiger die Verkäufer, um so geringer die Bereitschaft, dass die im Schadensfall tätig werden. Und dann fahren die auch Abwehrprogramm, sich wochenlang nicht melden, alles mögliche fordern, bis der Kunde keine Lust mehr drauf hat.

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Hier mal, was die KI empfiehlt, wie man bei Anlieferung vorgeht:

KI-Ausgabe (ChatGPT)

Hier ist die praxisnahe Checkliste für den Kunden:

  1. Vor der Annahme prüfen
    • Verpackung außen auf Dellen, Risse, Feuchtigkeit, Umreifung, Palettenbruch prüfen.
    • Bei Spedition: Lieferschein/Ablieferbeleg bereithalten.
  2. Bei sichtbarem Schaden sofort reagieren
    • Lieferung nur mit Vorbehalt annehmen oder komplett verweigern.
    • Den Schaden direkt auf dem Ablieferungsbeleg/Lieferschein vermerken: Datum, Uhrzeit, Art des Schadens.
    • Wenn möglich: Unterschrift des Fahrers dazu holen.
  3. Sofort dokumentieren
    • Fotos machen von:
      • Verpackung außen
      • Gesamtlieferung
      • Schadstellen
      • Typenschild/Seriennummer
      • geöffnetem Inhalt
    • Wenn möglich Zeugen dazunehmen.
  4. Unverzüglich auspacken und prüfen
    • Nicht tagelang stehen lassen.
    • Inhalt sofort auf Bruch, Verformung, fehlende Teile, Ölverlust, Geräusche, sichtbare Defekte prüfen.
  5. Bei verdecktem Schaden
    • Schaden sofort nach Entdeckung schriftlich melden.
    • Nicht erst reparieren, wegwerfen oder weiterverwenden.
    • Verpackung und Gerät im gefundenen Zustand belassen.
  6. Verpackung und Gerät aufbewahren
    • Originalkarton, Styropor, Folie, Paletten, Umreifung, Zubehör, Lieferschein.
    • Nichts entsorgen, bevor die Sache geklärt ist.
  7. Meldung an den Verkäufer/Lieferanten
    • So schnell wie möglich schriftlich melden, mit Fotos und Beschreibung.
    • Frist: bei Speditionen möglichst innerhalb von 7 Tagen, bei offenen Schäden sofort.
  8. Nicht vorschnell zurücksenden
    • Ohne Freigabe/Abholung durch Verkäufer oder Spedition nichts zurückschicken.
    • Sonst kann der Anspruch verloren gehen.
  9. Haftung klar adressieren
    • Anspruch zuerst an den Verkäufer richten.
    • Nicht nur an die Spedition verweisen lassen; der Verkäufer soll die Regulierung anstoßen.
  10. Wenn wertvoll oder komplex
  • Schilderung per E-Mail mit Lesebestätigung.
  • Zusätzlich Einschreiben oder dokumentierten Versand nutzen.

Kurz gesagt: bei Anlieferung sofort prüfen, Schäden sofort auf den Papieren festhalten, alles fotografieren, Verpackung aufheben, und den Schaden schriftlich melden. Das minimiert das Risiko, beweisrechtlich leer auszugehen.

"P.S. In Deutschland ist es wohl so, dass Schäden auf dem Transportweg im Risiko der Käufers liegen, nicht des Verkäufers (was mich wundert). Hier gilt aber italienisches Recht und da kennt sich hier keiner aus. Selbst EU-Recht muß immer national umgesetzt bzw. durchgesetzt werden, ist nicht einfach!"

Das kann eventuell nur die Lieferung an Unternehmen bzw. Selbstständige betreffen.

Die sind schutzlos ausgeliefert. Z.b. Risiko zu Lasten des Käufers.

Dagimarkt dürfte Klimas wohl hauptsächlich an Klima Betriebe liefern, da Endkunden die ja gar nicht in Betrieb nehmen dürften.

Wenn du privat kaufst, haftet der Verkäufer.

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