ich hab heute einen Beitrag im BR gesehen, der mich ratlos zurücklässt. Geht um einen engagierten Unternehmer mit Photovoltaik auf dem Fabrikdach, dessen Einspeisung vom Netzbetreiber abgeschaltet wird (soweit kann ich folgen). Aber warum soll er seinen selbst erzeugten Strom nicht in seinem eigenen Speicher einspeisen dürfen? Wo ist hier der Haken? Oder ist die Berichterstattung unvollständig?
Ich habe mir die Berichterstattung jetzt nicht angesehen, aber der Eigenverbrauch darf nicht unterbunden werden. Das war in den ersten Entwürfen noch nicht eindeutig und wird gerne von der schlecht informierten Presse gerne wieder aufgenommen.
Wenn Dein EVU dir die Einspeisung abschaltet, dann nur diese. Deinen selbst erzeugten Strom kannst Du in Deinem Hausnetz weiter verbrauchen.
Es gibt aber immer noch Wechselrichter, die dieses nicht können. Die kennen halt nur Ein- oder Aus.
Scheint eine technische Schwachstelle zu sein. Die Anlage ist wohl so gestrickt, dass man gar nicht die Einspeisung sicher abschalten kann, aber die Batterieladung eingeschaltet lassen kann. Ich denke, da gibts technische Lösungen, damit das möglich ist.
Vielleicht ist es aber wirklich eine bürokratisch-technische Verstrickung, wo es derzeit keine Lösung gibt.
Da kann man nur hoffen, dass so ein Unsinn schnell gelöst wird.
Den Sendungsbeitrag hab ich auch gesehen. Ich hätte dazu einige generelle Fragen:
Wenn man die Einspeisung ins Netz macht, wie kann man technisch erkennen (Sensor?), daß man abgeschaltet wurde? Ist dann nur die Einspeisung abgeschaltet oder auch der gesamte Wechselrichter?
Wie funktioniert diese (technische) Abschaltung?
Findet die bei mir statt mit Lahmlegung des Wechselrichters oder irgendwo intern beim Netzbetreiber?
Kann ich das irgendwo zeitnah mitbekommen, wenn es beim Netzbetreiber stattfindet?
Warum kann sich der Unternehmer nicht einfach einen zweiten Wechselrichter besorgen für eine Insellösung und einfach mal fix umschalten und seine Solaranlage samt Energiespeicher vorläufig weiter nutzen im Rahmen einer eigenen Insellösung?
Über ein Steuersignal vom Netzbetreiber. Rundsteuerbefehl oder aktuelle Technik Smartmeter Gateway.
Bei dir direkt, also Steuerung des WR.
Könnte er sicherlich machen, aber bei der Größenordnung von Anlage wird das keine Technik von der Stange sein, die man mal eben einbaut. Das wird mit hohen Investitionen verbunden sein und vielleicht hat er sich mit der jetzigen Anlage schon ziemlich verausgabt.
Die Logik dahinter ist folgende: Wenn der Akku geladen wird, dann wird WENIGER aus dem Netz bezogen. Da aber Stromüberschuss vorhanden ist, SOLL der Strom nicht aus dem Akku kommen oder vom Dach, sondern der Strom SOLL bezogen werden, um das Netz zu entlasten.
Das bedeutet für den Unternehmer: Er darf seinen Strom nicht verkaufen. Er darf seinen Strom nicht nutzen. Er darf bestimmt den Akku laden, aus dem Netz.
Und für die Nicht-Nutzung wird er dann entschädigt.
Würde man ihm gestatten den eigens erzeugten Strom selbst zu nutzen, würde das Netz nicht entlastet werden. Desweiteren könnte er mit der Speicherung und Nutzung des eigenen Stroms weniger Netzbezug haben im weiteren Verlauf des Tages. Der Netzbetreiber und die EVU leben aber von seinem Geld.
Nun ist die Frage: Gibt es in den Größenordnungen Speicher und Wechselrichter, die das, was der Netzbetreiber will, gewährleisten können? Ferner kann der Netzbetreiber auch Hardware in gewissen Umfang vorgeben. Und wenn der nur Hardware vorgibt, die sich letztlich nur plump an/ und ausschalten lässt, bleibt einem bei der Größenordnung nichts übrig, als zuzustimmen.
Die Folge sehen wir. Zu guter Letzt noch der Einwand des Bürgermeisters, dem das Ganze bewusst ist, und der auch sagt, dass teils schon die Auflage herrscht, dass man PV bauen MUSS. Um dann abgeregelt und abgeschalten zu werden, weil das Netz das nicht hergibt.
Ist das eine Idee von dir oder gibt es real solche Verträge, wo Betriebe verpflichtet werden, eine bestimmte Menge Strom verbrauchen zu müssen. Das kommt mir irgendwie seltsam vor, kann ich mir so nicht vorstellen.
Das ist der Sinn der Abschaltung. Das Netz soll nicht durch weitere Einspeisung belastet werden und ist gesättigt. Wo soll es hin? Es gibt einen Überschuss. Dieser soll verbraucht werden.
Da gibt es keine Pflicht der Abnahme. Wenn aber der Wechselrichter ausgeschaltet wird oder der Akku nicht beladen, ergibt es sich, dass man dann zwangsweise bezieht.
Ein Unternehmen hat doch grundsätzlich die Freiheit, ob es seinen eigenen Strom gerade verbrauchen will oder es Strom bezieht. Darüber gibt es keine rechtlichen Vorgaben, die das Unternehmen verpflichten.
Der Netzbetreiber kann einzig durchsetzen, dass nichts eingespeist wird, beim Rest ist das Unternehmen frei. Und wenn es jetzt seinen PV-Strom nicht selbst nutzen kann, sondern beziehen muss, ist das eher eine technische Problematik. Diese Technik lässt sich nicht so steuern, dass der Netzbetreiber die Einspeisung abschalten kann, Akkus aber weiter geladen werden und Strom selbst verbraucht werden kann.
Es wird an der Integration der Komponenten hängen.
Das sieht aus wie eine eigenständige AC-Batterie. Es muss den WR übermittelt werden, wie viel die grad produzieren dürfen: Genau so viel, daß Eigenverbrauch und Speicher das aufnehmen. Es gibt keinen “Verbrauchszwang”, außer man vereinbart das vertraglich und wird dafür gut bezahlt.
Wie geschrieben, das kommt darauf an. Wenn in den Leistungsklassen vom Netzbetreiber nur bestimmte Wechselrichter vorgeschrieben werden, weil die anderen keine Netzzulassung erhalten, dann kann der Netzbetreiber nur Geräte erlauben, die simple An/Aus sind. Dann kann nur der gesamte Wechselrichter an oder ausgeschaltet werden. Wenn der Wechselrichter aber aus ist, lädt der keinen Akku, und dann gibt der Akku auch nichts ab. Weil der Akku sonst einspeisen könnte.
Würde der Netzbetreiber andere Wechselrichter freigeben, könnte das mit dem Akku klappen.
Das ist eine MÖGLICHE Erklärung. Ableiten tue ich das aus beispielsweise der Liste an zugelassenen TOR-Wechselrichter in Österreich. Da kann man auch nicht jeden Wechselrichter nehmen. Ich muss auch die Firmware 1150 vom Deye nutzen wegen den Ö-Norm-Einstellungen im Wechselrichter. Darunter wäre der Deye nicht zugelassen.
Ich halte es also für möglich, dass der im Video gezeigte Unternehmer keine Wahl hatte, was er da für Hardware verwendet.
Aber davon abgesehen: Wieviel bekommen die PV-Anlagenbesitzer denn als Ausgleich, wenn die gesamte Anlage ausgeschaltet wird? Weiss doch niemand was die Anlage “produziert HÄTTE".
Selbst wenn es nur an-aus-WR wären (gabs sowas überhaupt noch in den letzten 10 Jahren?) - mögliche Batterieladeleistung auswerten und entsprechend einen WR nach dem andern zuschalten. dürfte ja so die 50kW Klasse sein und davon mehrere
Weiß jemand wie das technisch gelöst wird? Die Wechselrichter von solchen grösseren Anlagen sind doch sehr ähnlich / identisch mit denen aus dem Privatbereich, oder? Wie werden die gedrosselt?
Möglicherweise hat der fleißige Unternehmer das Problem gelöst, während wir über die Ursachen spekulieren. Hab mal per PM eine Frage an das Unternehmen bei deren FB Auftritt gestellt. Dort sind Bilder vom Mai 2026, die zeigen, dass weitere Akkus aufgebaut wurden. Nach dem Text sind WR von SMA verbaut. Eigenen Akku laden, kann der VNB nicht verbieten, meine ich. Nur weil es im Bericht des BR von der Sprecherin so gesagt wird, muss das nicht richtig sein.
Meist haben die großen WR eine Steuerleitung mit dem 100/60/30/0 Signal. Siehst in den Anleitungen von SMA, Deye, Fronius z.B. Die sind ja hauptsächlich zum gewerblichen Stromverkauf konstruiert, da reicht das. Fronius und glaub Deye kannst auch so 28 - 30 WR an Modbuskabel hängen, bei SMA weißnich. Dann hat der Master das Schaltsignal und verwaltet den Zähler und steuert alle slaves. Bei den Größen wurde aber nie auf Speichercontainer hin entwickelt, wie man sie jetzt einfach hinstellen kann. Für die Integration müßte man eine Zähleremulation schreiben.
Über solche Fälle in Verbindung mit größeren Anlagen wurde schon öfters berichtet (Metzgerei, Vereinsheim), schlicht eine Vermutung von mir: Er hat einen Einspeisevertrag in dem das so (für Laien nicht ersichtlich) drinsteht, abgeschlossen
@all Danke für Eure Infos und Gedanken. Mir missfällt immer mehr die Art der Berichterstattung, die das eigentliche Problem nicht ansatzweise vernünftig recherchiert und somit verkürzt darstellt. Habe an den BR geschrieben und um Aufklärung und Klarstellung gebeten. Wenn‘s Euch interessiert, kann ich ja berichten, was daraus geworden ist. Schöne Grüße aus dem Süden und fröhlichen Vatertag