ich bin neu hier, lese aber schon länger in den unterschiedlichsten Bereichen mit großem Interesse mit. Ich bin gerade dabei mir eine DIY BKW Anlage mit SUN1000 WR zu installieren.
Kurz zum Hintergrund - ich betreibe schon länger 6 Panels mit knapp 2.7kWp via MPPT an einem Akku, an welchem wiederum ein Sinus-Wechselrichter hängt. Von diesem habe ich ein Kabel in meine Garage an eine separate Steckdose verlegt, um meinen Hybrid-Akku vom Auto via des Stecker-Ladegeräts mit max 2,5kW zu laden was schön funktioniert wenn die Sonne scheint und der Akku gut voll ist. Ist also eine vom Netz abgekoppelte Insel.
Nun zu meiner Frage - da ich ja schon den Speicher im Keller habe und ebenfalls die Panels geht es mir jetzt nur darum noch einen oben erwähnten Netz-WR im Sinne eines BKWs mit in Betrieb zu nehmen und vernünftig anzumelden.
Erlaubt sind ja nur 2kWp Panelleistung im direkten Anschluss an den WR aber ich möchte nun den WR gar nicht direkt an Panels anschließen sondern nur an meinen vorhandenen Speicher, sprich ich habe gar keine Verbindung zwischen Panels und WR.
Ich finde nichts weiteres in den entsprechenden Novellen, außer die Grenze zum direkten Anschluss von max 2kWp an den WR.
Darf ich aus eurer Sicht daher meinen WR als BKW mit max 800W Einspeisung legal anmelden?
Ich wüsste dann auch gar nicht was ich beim Marktstammdatenregister bei der Panelleistung angeben würde, denn die ist ja quasi die Leistung der Insel und die kann ja bekanntlich so groß sein wie sie will. Daher wären dann ja im Prinzip 0W richtig. Ich werde hier nicht richtig schlau draus und lese aus ähnlichen aber eben nicht identischen Beiträgen unterschiedliche Meinungen.
Freue mich daher auf euren Input und vllt hat jmd. von euch ja auch ein vergleichbares Setup bereits im Betrieb und angemeldet.
Legal darf ein BKW max. 2 kWp Modulleistung haben und max. 800W einspeisen - mehr Infos braucht es doch eigentlich nicht. Wenn du dich darüberhinaus begibst, ist es kein 'legales' BKW mehr. Entweder einfach machen und nicht anmelden oder mit 2kWp angeben... DAS IST KEINE RECHTSBERATUNG
Eine echte Insel ist es auch nur dann, wenn Du am Haus keinen Netzanschluß deines EVU hast, also z.B. eine einsame Waldhütte oder Schrebergartenhütte ohne Netzanschluß. Bei galvanischer Trennung - Grauzone! Manche sehen das so, manche so...
Legal geht das nicht. Sobald du da den WR ans Netz hängst, ist das keine Insel mehr, egal, in welcher Reihenfolge da der Strom durch die Geräte fließt.
Abgesehen von der fraglichen Legalität (*) löst das Gerät sein Problem eh nicht.
Oliver
(*) Das "Gutachten bezieht sich auf eine veralteten Rechtslage, bei der die 600VA aus einer VDE Norm kamen. Die 2kWp Grenze, im die es dem TO geht, gab's damals noch gar nicht, und sind auch gar nicht das Thema des Gerätes.
Inzwischen stehen im GESETZ wörtlich die Werte 800W und 2kWp. Da gibts nix mehr darn zu interpretieren.
Hmmm, also bedeutet dass, das es sich trotz galvanischer Trennung bei mir nicht mal um eine Inselanlage handelt?! Ich hab da schon so etliche Beiträge drüber gelesen, dass meine resultierende Meinung daraus war, dass alles was nicht am Netz des Versorgers hängt unter Insel fällt egal ob das Haus nen Stromanschluss hat oder nicht.
Und selbst wenn es eine ist dann ist für das BKW egal ob der Strom zuerst in den Speicher fließt oder direkt angeschlossen ist an den WR? Ich dachte eigentlich, dass dies einen erheblichen Unterschied darstellt.
Ich habe nämlich oft den Akku voll und nutze gar nichts mehr davon daher wollte ich noch den 800W WR als BKW anmelden mit aus dem Akku versorgen… Diese ganze Bürokratie ist doch echt totaler Humbug, denn wenn ich mich an die 800W halte sollte doch alles fein sein dachte ich.
Versuch macht klug. Rechtsanspruch könnte man einklagen, Meinungen nicht.
Jeden Tag kommt wieder einer, der glaubt, das Gesetz/die Verordnung neu interpretieren zu können.
Tue, was du für dich selber verantworten kannst. Ich selber würde es in der geplanten Form gar nicht oder bewusst ohne Anmeldung betreiben, bevor ich eine Anmeldung mit falschen Angaben machen würde.
In der Theorie geht das schon. Das Gesetz hat es bis vor 2 Jahren ja hergegeben.
Das Marktstammdatenregister fragt nach dem Inbetriebnahmedatum, was würde passieren, wenn man das so lange rückdatiert?
Danke für die ausführliche Antwort ! , ich fragte auch deswegen um sicher zu gehen , dass dies alles ist um legal mein kl. Kraftwerk zu betreiben ( ich war ca 20 Jahre off-grid und gewöhne mich erst wieder schwer an
Zitat: "Das MaStR bietet einen vereinfachten Registrierungsassistenten für steckerfertige Solaranlagen (sog. Balkonkraftwerke), die von Privatpersonen betrieben werden. Sie starten immer auf der ersten Seite des Webportals unter www.marktstammdatenregister.de. Der Assistent führt Sie durch alle Formularseiten."
Wie soll der Netzbetreiber denn herausfinden in welchem Monat man die Inbetriebnahme vorgenommen hat?
Wenn jemand vorbeikommt und es sieht, kann er ja nicht wissen ob ich es letzte Woche oder letztes Jahr angeschlossen habe.
Das ist richtig aber ich glaube es ging eher darum, dass wenn du sagst es ist schon zwei Jahre im Betrieb du es ja somit versäumt hast es spätestens einen Monat später anzumelden und somit im schlimmsten Fall ein Bußgeld fällig wird.
Okay auch wenn es meine ursprüngliche Frage im Bezug auf die Legalität des BKW jetzt ein wenig ad absurdum führt folgende Frage - wenn ich meine vorhandene Insel doch noch effizienter nutzen will kann ich dann nicht mit einem oder zwei SUN1000 und einer konfigurierten Nulleinspeisung das ganze statt als BKW als Nulleinspeisungsanlage anmelden?
Dann könnte ich alle Panels und Speicher nutzen und brauche auch nix in Bezug auf Einspeisevergütung anmelden. Shelly 3 Pro habe ich schon im Zählerschrank und müsste nur noch ne TruckiPlatine einbauen und hätte eine funktionierende Nulleinspeisung. Was denkt ihr, wäre das dann rechtlich korrekt und lässt sich das so anmelden?
Mir geht’s weniger um Vor- oder Nachteile beider Varianten als um eine (so dachte ich mir gestern) vereinfachte Anmeldung. Ich kenne mich da zu wenig aus, aber Überschüsse produzieren meine paar Panels ohnehin nicht wirklich wenn damit auch noch meinen regulären Tagesbedarf decken wollen würde.
Wenn ich also die bestehende Anlage ohne groß Elektriker und neuer Zählerschrank etc. als sagen wir mal Balkonkraftwerk-Plus mit Nulleinspeisung in Betrieb nehmen kann wäre das möglicherweise für meinen Fall ne super Lösung dachte ich mir, mit so gut wie keinem Umbau und aufwendiger Abnahme.
Was einige Leute aber machen, ist eine Insel auf dem Grundstück zu betreiben, die in keinem Fall eine Verbindung zum Netz des VNB herstellen kann. Das erfordert einen Inselwechselrichter, wie z.B. den RS 6000 Smart Solar von Victron.
Ist rechtlich aber in einer Grauzone, da es dem Buchstaben des Gesetzes nach, zwar sauber ist, einige Erläuterungen des Markstamdings dazu es jedoch anders darstellen.
Ist ein komplexes Thema.
Diese Insel wie du sie beschreibst habe ich ja bereits. Ist komplett vom Netz abgekoppelt durch einen separaten Sinus WR ohne Netzkopplung.
Ich wollte ja gerne nur sozusagen eine „Umwandlung“ der bestehenden Anlage mit kleineren notwendigen Anpassungen in eine Nulleinspeisung vornehmen wenn das möglich ist.