Kläre das mit dem Justizminister. Wenn das BGB tatsächlich entsprechend dem Entwurf geändert wird, dann gilt diese Änderung für alle Mieter. Alte wie neue, da ist keine Wahlmöglichkeit wenn Du weiter vermieten möchtest.
Die Lebensgrundlage entzieht der Vermieter sich selbst, wenn er mit den grundlegenden Regeln einer Vermietung nicht einverstanden ist (Rechte des Mieters nach BGB).
Ich vermute du meinst eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ? Falls ja, die bezahlt wenn von deinem Gebäude einem Dritten ein Schaden verursacht wird, also z.B. ein Ziegel (oder eben ein Solarpanel) fliegt im Sturm runter und beschädigt Auto oder Person. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht haftet aber m.E. nicht,wenn ein Solarpanel eines Mieters Schaden am Haus/Balkon des Vermieters verursacht, der Geschädigte wäre ja du selbst und kein Dritter, dafür zahlt keine Haftpflichtversicherung
Wenn der Ziegel oder das Panel dir gehört gehe ich da mit. Wenn es einem Mieter gehört, nicht unbedingt. Weshalb sollte eine solche Versicherung etwas bezahlen, das garnicht durch das Eigentum des Vericherungsnehmers verursacht wurde?
Vielleicht weil es am Gebäude des Versicherungsnehmers anschraubt war ? Müsste man mal bei der Versicherung nachfragen, so klar ist mir das auch noch nicht.
Es muss eine Rechtssicherheit für den VERmieter geschaffen werden.
Am einfachsten durch eine eindeutige Versicherung.
Dieses blauäugige, so dermaßen unberechtigt vehemente Vergleichen von Äpfeln und Birnen
"Ein Blumenkasten ist ja auch erlaubt" etc. und das daraus gefolgerte "Ihr seit ja blöd, habt euch nicht so", ist das was ich so ärgerlich finde.
Es ist eben sehr wohl ein Unterschied zwischen der Befestigung von einem Blumenkasten, bei dem zum größten Teil sein statisches Gewicht auf die Befestigung wirkt
Und einem 4 Quadratmeter großen Segel, das bei einem Sturm am Balkon zerrt.
Äpfel und Birnen sind verwand, es ist beides Kernobstgewächs und damit sehr gut vergleichbar
Ich kenne keine 4qm grossen Solarpannel
Solarpannel taugen nicht als Segel. Da sind wir bei einem untauglichen Vergleich
die Windlast bei den Pannels tritt nur unter bestimmten Montagebedingungen auf, die lassen sich aber einfach vermeiden.
Im übrigen ging es bei dem Vergleich mit den Blumenkästen um Fragen der Haftung und der Duldungspflicht des Vermieters, nicht um einen Lastenvergleich.
Der würde sehr zu ungunsten der Blümenkästen ausgehen. Die wiegen schnell mal das doppelte von Solarpannels und werden in der Regel nicht festgeschraubt und ohne Mengenbegrenzung angebracht.
Ein Panel zählt in der Tragflügeltheorie ( auch ein Segel ist ein Tragflügel) als "ebene Platte". Die richtige Bauform für Überschall ( was für wind egal ist), und mit etwa 2/3 des Auftriebs eines für die jeweile Aufgabe perfekt angepassten Tragflügels. Also: Signifikant.
Windkräfte gehen Logarithmisch: Pro eine Windstärke mehr eine Verdopplung der Kräfte. Dafür gibt es Onlinerechner. Zu berücksichtgen ist die Anströmrichtung: Ebene Platte hat die grössten Kräfte irgendwo beim Winkel 14 bis 18 Grad. Wenn du dir die Vergleiche bei den Windsurfern , oder die Kiter mit ihren Sprüngen anschaust - 1 bis 2 Quadratmeter reichen in starken Böen , ich meine 8 bis 9, aus um einen Menschen hochzuheben.
Gehe einfach mal von folgendem aus: Jede Platte kann mal eben grob 100 kg (kp) Kraft gegen seine Verschraubung entwickeln. Das heisst NICHT, dass alle Platten eines grossen Verbundes das gleichzeitig tun.
Für das Balkonkraftwerk ist die gefährlichste Anströmrichtung : von unten.
Ja, da hast Du wohl recht. Ich bin zu sehr aus der Praxis rangegangen, das ich mein Segel beim Boot nicht gegen Solarpannels wechseln würde, auch wenn die 100qm dann bestimmt gut doppelt genutzt wären. Mea culpa.
Bei einem ehr bescheidenem Anbau mag es durchaus Probleme mit der Windlast geben (danke für die Berechnung) die dann nur durch eine senkrechte Monage zu vermeiden sind.
Feiner Zug, die werden sich freuen. Anstatt Diskussion mit dem Vermieter, ob man welche anbringen darf, stellst du die kostenlos zur Verfügung. Klasse!
Update:
Ich habe eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen und den Nachweis meinem Vermieter zukommen lassen.
Auf meine Nachfrage bzgl. der Statik des Balkongeländers hat der Vermieter geschrieben, dass die Konstruktionsunterlagen sowie die statischen Berechnungen dem Vermieter vorliegen und die Geländerkonstruktion vom Grundsatz her auch geeignet ist, die PV-Anlage zuverlässig zu tragen. Ich soll die Anlage regelmäßig auf Festigkeit der zur Montage verbauten Bauteile und Halterungssysteme kontrollieren.
Meines Erachtens wollte sich mein Vermieter durch die Bedingungen rechtlich absichern, was in gewisser Weise auch nachvollziehbar ist.
Ich kann meine PV-Module nun also anbringen.
Vielen Dank an alle!