[quote data-userid="1429" data-postid="172815"]
Die weiteren Punkte mit Gutachten alle zwei Jahre etc. sind natürlich Blödsinn und dienen der Abschreckung. Kann man halt versuchen zu heilen indem man die geforderten Gutachten beibringt.[/quote]
Kommt vermutlich auf den Versicherungsvertrag an, der die Schäden durch die Balkonsolaranlage zahlen soll. Bei meiner Gebäudeversicherung zahlt meine Versicherung Schäden durch die Bäume unter Vorbehalt nur, wenn ich nachweisen kann, dass die Bäume bzgl. Standsicherheit, etc. regelmäßig geprüft wurden. Möglich, dass Hausratsversicherungen auch so etwas ähnliches fordern.
Gemäß https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/hausratversicherung/balkonkraftwerk/ steht dort:
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Die Solaranlagen für den Balkon gelten als Teil des Hausrats und sind daher in der Regel über die Hausratversicherung mitversichert.
Man sollte sich als Mieter also mit seiner Hausratsversicherung in Verbindung setzen, um zu klären wie die Bedingungen sind. Wenn die im Schadensfall nur zahlt, wenn ein Gutachter festgestellt hat, dass die Solarpanels ordnungsgemäß angebracht wurden, würde ich als Mieter als eigene Sicherheit jemanden beauftragen, der prüft, ob dies der Fall ist und die Befestigungen auch einen Sturm aushalten.
Wäre ich Vermieter würde ich von meinem Mieter auch fordern, dass er mir ein Schreiben der Versicherung zur Verfügung stellt, dass die Balkonsolaranlage des Mieters versichert ist und wie die Bedingungen dazu sind. Das Schreiben würde ich jährlich fordern, da man nie weiß, ob der Mieter seine Versicherung wechselt oder gekündigt hat.
Bin froh, dass ich kein Vermieter bin. Mit denen würde ich nicht tauschen wollen.