Balkonkraftwerk - Bedingungen meines Vermieters

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Die weiteren Punkte mit Gutachten alle zwei Jahre etc. sind natürlich Blödsinn und dienen der Abschreckung. Kann man halt versuchen zu heilen indem man die geforderten Gutachten beibringt.[/quote]

Kommt vermutlich auf den Versicherungsvertrag an, der die Schäden durch die Balkonsolaranlage zahlen soll. Bei meiner Gebäudeversicherung zahlt meine Versicherung Schäden durch die Bäume unter Vorbehalt nur, wenn ich nachweisen kann, dass die Bäume bzgl. Standsicherheit, etc. regelmäßig geprüft wurden. Möglich, dass Hausratsversicherungen auch so etwas ähnliches fordern.

Gemäß https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/hausratversicherung/balkonkraftwerk/ steht dort:

  • Die Solaranlagen für den Balkon gelten als Teil des Hausrats und sind daher in der Regel über die Hausratversicherung mit­ver­si­chert.
Bezahlt also die Gebäudeversicherung nicht. DIe zahlt auch nicht für die Schäden, von einen vom Mieter angebrachten Blumen-Balkonkasten, der einem Passanten nauf den Kopf fällt.

Man sollte sich als Mieter also mit seiner Hausratsversicherung in Verbindung setzen, um zu klären wie die Bedingungen sind. Wenn die im Schadensfall nur zahlt, wenn ein Gutachter festgestellt hat, dass die Solarpanels ordnungsgemäß angebracht wurden, würde ich als Mieter als eigene Sicherheit jemanden beauftragen, der prüft, ob dies der Fall ist und die Befestigungen auch einen Sturm aushalten.

Wäre ich Vermieter würde ich von meinem Mieter auch fordern, dass er mir ein Schreiben der Versicherung zur Verfügung stellt, dass die Balkonsolaranlage des Mieters versichert ist und wie die Bedingungen dazu sind. Das Schreiben würde ich jährlich fordern, da man nie weiß, ob der Mieter seine Versicherung wechselt oder gekündigt hat.

Bin froh, dass ich kein Vermieter bin. Mit denen würde ich nicht tauschen wollen.

Ich denke du irrst dich. Ich kenne eine ganze Reihe von Leuten, die mieten statt kaufen, da sie z.B. örtlich flexibel bleiben wollen. Und was die Kumpels in FFM., München oder Hannover City-Lage für ihre Wohnungen bezahlen, lässt auf eine gewisse finanzielle Leistungsfähigkeit schließen.

Übrigens wohnt Udo Lindenberg in Hamburg auch zur Miete.

Ich würde nicht immer so von oben herab auf andere blicken, nur weil ich ein bisschen Wohneigentum habe.

@uwest:

Er irrt sich nicht und hat völlig Recht. Er spricht nicht von allen Menschen die zur Miete leben sondern von der großen Mehrheit. Was deine Kumpels und Udo machen ist die Ausnahme und völlig am Thema vorbei bzw. hat überhaupt keine Relation zu dem was er geschrieben hat.

Ich sehe auch nicht wo er von oben herab auf andere geblickt hat sondern er hat einfach nur eine These/Behauptung aufgestellt.

Man muss nicht immer was schreiben, nur um was zu schreiben.

@wihz die Hausratversicherung zahlt Schäden an Solarpannels, nicht durch diese.

Dafür kommt in der Regel die Privathaftplichtversicherung auf.

Die Frage der Versicherung ist ja nicht nur, ob diese für den Schaden aufkommt, sondern ob die Deckungssumme den Schaden auch abdeckt. Bei einem Einfamilienhaus kann da schon eine beachtliche Summe zusammen kommen.

Wenn ich mich recht erinnere, steht auch bei entsprechenden Versicherungen im kleingedruckten sowas wie "auf einem technisch aktuell geprüften Stand". So würde man dann automatisch wieder auf die regelmäßigen Prüfungen zurückkommen.

Da hast Du vermutlich recht. Insofern ist es für den Vermieter ziemlich egal, ob der Mieter die Solarpanels bezahlt bekommt, die jemandem auf den Kopf fallen. Wichtig ist, dass der Vermieter nicht für den Schaden aufkommt, den die Panels durch Glasbruch oder durch unzureichende Befestigung anrichten. Am besten ist, wenn niemand zu Schaden kommt. Wenn ich mir die billigen Befestigungssets für Balkonkraftwerke bei EBay ansehe, habe ich wenig Vertrauen, dass diese auch einen Sturm aushalten.

Mit Privathaftpflichtversicherungen habe ich als Geschädigter schlechte Erfahrungen gehabt. War ein riesiger Tanz mit mehrfachen Gutachten, bevor die Privathaftlicht meinen Schaden an meinem Auto bezahlt hat als ein Fahrradfahrer in mein stehendes Auto hereingefahren ist.

Ist also nicht nur für den Mieter kompliziert, sondern auch für den Vermieter. Würde mich interessieren, wie man als Vermieter herausfinden kann, dass der Mieter die richtige Versicherung abgeschlossen hat und auch die Panels sachgerecht befestigt hat.

Bin froh, dass ich kein Vermieter bin. Wenn ich meine eigenen Panels am eigenen Haus befestige, mache ich das so, dass ich kein Geld spare, sondern das so mache, dass möglichst nichts passieren kann. Da kommt es mir nicht auf den Euro an. Mag sein, dass ich da bei meinen Maßnahmen auch übertreibe.

Was ein Mieter macht, weiß man nicht. Im Zweifel darf man als Vermieter noch nicht mal den Balkon begehen, um sich zu vergewissern, dass die Panels sachgerecht befestigt sind. Man kann nur fordern, dass der Mieter einem einen Nachweis der sachgerechten Befestigung zur Verfügung stellt und nachweist, dass seine Versicherung bei einem Schaden zahlt. Versicherungen des Vermieters bringen nichts, wenn der Mieter nicht sachgerecht gearbeitet wurde.

Die ganze Situation in DE ist leider so, dass die Situation sowohl für Vermieter als auch Mieter unbefriedigend ist.

Insofern verstehe ich sowohl Mieter als auch Vermieter.

Da wären wir dann wieder bei dem Problem, dass der Vermieter noch sich noch nicht mal die Anlage ansehen darf, in dem er den Balkon betritt. Also braucht man unabhängige Prüfungen.

Interessantes Gutachten zu den Haftungsfragen:

https://www.golem.de/news/juristisches-gutachten-wer-haftet-bei-schaeden-durch-ein-balkonkraftwerk-2312-180232.html

Leider nur interessant, gibt aber keine neuen Infos ausser dass jeder eine juristische Meinung dazu haben kann aber rechtssicher und klar ist gar nix.

Wie steht doch so schön im Artikel:

Denn ein solches Gutachten ist schließlich nur die Einzelmeinung eines Juristen. Wie ein solcher Streit vor Gericht entschieden würde, ist daher offen

@rasti mag sein, nur wenn eine Verwaltung entscheiden muss, ob sie gegen eine steckerfertige Solaranlage vorgehen will ist sowas ein gutes Argument. Hinterher muss die Verwaltung gegenüber den Eigentümern Rechenschaft ablegen warum sie das Risiko eingegangen ist.

Und so einem Gutachten vertraue ich mehr als irgendwelchen Fories.

Interessantes Video.

Dort wird genannt:

Dennoch stellt sich die Frage, wer bei Schäden durch ein abgestürztes Panel für den Schaden haften muss.
Das ist genau das Problem, dass die Vermieter haben.

Solange das nicht eindeutig geregelt ist, hätte ich als Vermieter Probleme das Balkonkraftwerk zuzulassen. Wenn mir der Mieter allerdings schriftlich bestätigen würde, dass er alle Kosten durch Schäden des Balkonkraftwerkes übernehmen würde, wäre für mich das in Ordnung, wenn ich den Mieter als solvent einschätzen würde.

Ich habe jetzt schon einige Privathaftpflichtpolicen gesehen in denen Schäden durch steckerfertige Solaranlagen gedeckt sind.

Reicht mir völlig aus.

Balkonkraftwerk - Versicherung & Betrieb :

In der Privaten Haftpflichtversicherung sind Schäden bei Dritten, für die man als Inhaber eines Balkonkraftwerks verantwortlich gemacht wird, mitversichert. Vorausgesetzt, das Balkonkraftwerk gehört zu einer bestimmten selbst bewohnten Immobilie.

Eine solche Immobilie ist z. B.

eine Mietwohnung

eine Eigentumswohnung oder

ein Einfamilienhaus

Außerdem umfasst der Versicherungsschutz Schadenersatzansprüche Dritter aufgrund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten.

https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/hausratversicherung/balkonkraftwerk/ :
Die Privat-Haftpflicht zahlt bei Schäden an Dritten

Falls bei einem Sturm eine starke Windböe ein Modul Ihres Balkonkraftwerks abreißt und das Teil der Solaranlage das parkende Auto Ihres Nachbarn beschädigt, kommt für den Schaden in der Regel Ihre private Haftpflicht auf. Diese leistet nicht nur bei Sachschäden, die Ihr Balkonkraftwerk am Besitz Dritter verursacht, sondern auch wenn es andere verletzt oder Vermögensschäden verursacht.

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So kommen wir doch weiter. Zuständig ist also eine Privathaftpflicht, die nicht jeder Mieter hat.

Dann können sich also die Vermieter diese Bestätigung von Mieter geben lassen, sofern sie es haben wollen. Nachweis des Abschlusses des Versicherungsvertrages der Privathaftpflicht, Nachweis über die Bedingungen (bei der Allianz steht "in der Regel", also gibt es auch einige Versicherer, die nicht zahlen) inkl. Angabe der Haftungsobergrenze. Je nach Bedingungen der Privathaftpflicht, ist dass evtl. der Nachweis der sorgsamen Installation zu geben.

Müsste aber jährlich neu überprüft werden, was zusätzlich Arbeit macht, aber das wäre sicher ein Weg. Weil Haftpflichtversicherungen in aller Regel nur einmal im Jahr fürs ganze Jahr bezahlt werden, ist das dann recht sicher.

Spannende Kontroverse. Ich bin kein Vermieter, kann aber alle Befürchtungen eines Vermieters verstehen.

Vieles hier aus dem Threat halte ich bzgl. Statik für sehr kritisch. 2*22KG Module am Geländer zu vergleichen mit der Traglast der Balkons (Menschen) ist völliger Schwachsinn.

Bin zwar kein Statiker hab aber in Physik aufgepasst und ein Geländer muss zum Absichern der Personen nicht die Kräfte aushalten, wie zwei Panele plus Halterung am Besten noch angewinkelt bei 4m² Fläche im Wind an Kraft ausüben. Aber ich hab auch schon gesehen, wie diese Kräfte dazu führen können, dass nicht nur Geländer, sondern die Betonplatte des Balkons durch solche Installation beschädigt wurden.

Man darf die entstehenden Kräfte der Fläche und bei angewinkelt der entsprechenden Hebelwirkung nicht unterschätzen. Wohne selbst sagen wir mal "windig" und hier wurde selbst ein Trampolin (Fläche ist winddurchlässig und Boden/Windparallel) mit extra gewichten von über 200kg im Sturm mal eben zum Fluggeschoss.

Ich kann jeden Mieter verstehen, dass er es sich ganz einfach wünscht ohne irgendwelche Auflagen, aber auch jeden Vermieter, der sich vollständig absichern will und verlangt dass alles Rückstandlos entfernbar bleibt.

Das ist die all umfassendste Zusammenfassung des Dilemmas. Danke.

Das Problem mit der Privathaftpflicht ist, dass der Vermieter nicht weiß ob diese morgen noch besteht. Daher wäre es wichtig zu wissen wer, wofür haftet und wie der Vermieter von der Haftung freigestellt werden kann. Meine leise Hoffnung besteht darin dass der Gesetzgeber mit dem neuen Gesetz welches eigentlich zum 1.1. in Kraft treten sollte, auch solche Fragestellungen klärt.

Wird er nicht. Der Entwurf vom Gesetz fügt Steckersolargeräte der Aufzählung der privilegierten Maßnahmen hinzu.

Damit haben Mieter gegenüber dem Vermieter und Vermieter gegenüber der WEG einen Rechtsanspruch. Sowohl für die Maßnahme selbst, wie auch gegen überzogene Auflagen.

Wenn das einem Vermieter nicht passt vermietet er halt nicht mehr. Gleiche Spiel wie mit den Ladestationen. "Friss oder stirb."

Überzogen ist es sicherlich nicht, dass der Mieter für den Schaden, den ihr Eigentum anrichtet, haften müssen und nicht der Vermieter.

Meinst Du diesen Entwurf: Bundesrat - Suche - Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen
Da geht es hauptsächlich um Wohnungseigentümerversammlungen. Das ist gut für Eigentümer einer Wohnung, die bisher Probleme haben gegenüber den anderen Wohnungseigentümer die Installation von Steckersolaranlagen durchzusetzen.

Das ändert aber m.E. grundsätzlich nichts für Mieter. Ich lese nur, dass, wenn man einen netten Vermieter hat, der die Installation des Steckersolargerätes gegenüber seinen anderen Eigentümern durchsetzen kann. Wenn er das will.

Oder welchen Gesetzesentwurf, der 2023 gescheitert ist, meinst Du? Bitte Link. Danke!

Wo hat ein Mieter den Anspruch, dass er eine Ladestation bekommen kann? Bitte Link auf das Gesetz. Im Zweifel muss m.E. der Mieter die Installationskosten selbst bezahlen. Und die können sehr hoch sein. Ist aber m.E. kein Problem mehr auf ein Elektroauto zu verzichten. Es gibt mittlerweile auch viele Schnelllader, bei denen man sein Auto beim Einkaufen schnell aufgeladen hat.

Das nutzt allerdings dem Vermieter nicht das Geringste.

Er hat nicht die allerkleinste Sicherheit, dass die Fremdversicherung morgen noch besteht.

Die EINZIGE Sicherheit ist, wenn der VERmieter die Haftpflicht abschließt (und der Mieter diese bezahlt).

Auch wenn das eine ziemlich unverschämte Aussage ist, einem Menschen seine Lebensgrundlage fremdbestimmt einfach mal so nebenbei entziehen zu wollen.

Und ja, selbst wenn der Vermieter das tun würde, käme der Mieter zu 100% erheblich teurer weg, als bestehend.

Was mich aber im Eigentlichen daran stört:

Nein, "vermietet er einfach nicht mehr" ist ja garnicht die Wahl.

Die bestehenden Mietverträge sind einfach weiter gültig. Dem Vermieter soll bei solchen Sachen einfach fremdbestimmt eine weitere Fremdnutzung seines Eigentums ohne jeglichen Ausgleich aufgedrückt werden.

Wenn mit solch einem Ansinnen der alte Mietvertrag ungültig würde und man einen komplett neuen Mietvertrag abschließen müsste, wäre ich mit sämtlichen Sachen einverstanden.

Der Mieter will ja aber einen Zusatznutzen, ohne jeglichen Nachteil...