Bei Punkt 3 wird doch, so wie ich es verstanden habe, ein statisches Gutachten gefordert, oder? Das ist doch sicherlich sehr teuer
Punkt 4 "Alle 2 Jahre die Gebrauchssicherheit nachweisen". Was ist denn damit gemeint?
Sind die Bedingungen rechtens? Wie soll ich mich verhalten?
Vielen Dank im Voraus.
Ich verstehe es so. Dein Vermieter möchte eigentlich nicht, dass seine Mieter Solaranlagen aufbauen. Deshalb hat er sich vermutlich im Internet irgendein hin gewursteltes Schreiben heruntergeladen, von dem er meint, es schrecke seine Mieter ab, sodass sie ihr Vorhaben aufgeben und sich keine Anlage kaufen und mehr installieren wollen. Es ist die übliche Masche dieser Leute, dem Mieter Angst zu machen und den Aufwand für den Mieter durch Androhen so in die Höhe zu treiben, dass sich die Installation niemals auch nur annähernd lohnt.
Leider hast Du nun als rechtschaffender Bürger, der anderen nie selbst ein Bein in den Weg stellen würde, die Reihenfolge verwechselt. Richtig wäre gewesen, den Vermieter erst zu kontaktieren und Dir dann nach der Klärung eine Anlage zu kaufen.
unter 1 ist vom Prüfzeichen des VDI die Rede. Das ist Bullshit bzw. dummer Unsinn. Der "Verein der Ingenieure" hat damit nichts zu tun. Eigentlich gemeint ist wohl der VDE, der bringt Normen für die Elektroinstallation heraus.
Wenn Du Rechtsschutz hast, könntest Du einen Fachanwalt kontaktieren. Wenn nicht, bleiben vielleicht noch Mieterschutzorganisationen.
Andererseits hast Du die Anlage schon und könntest, wenn Du mutig bist, den Wisch unterschreiben. Die Anlage solide aufbauen und betreiben, sollte sich schon eine Steckdose in der Nähe befinden. Wenn später teure Gutachten gefordert werden, kann man das ja immer noch zurückbauen. Aber das ist nur meine Meinung, die auch völlig falsch sein kann. Ansonsten reichen Deinem Vermieter vielleicht auch Fotos, um irgendwas alle 2 Jahre nachzuweisen, falls das jemals verlangt wird.
Ich wünsche Dir viel Erfolg und Freude mit der Anlage.
Ja, das ist ein Abwehrschreiben, weil diese Anforderungen niemand mit verhältnismäßigen Aufwand erfüllen kann. Der Vermieter möchte da keinerlei Risiken eingehen und fordert deshalb alles Mögliche vom Mieter.
Ich sehe es auch so: Erst informieren, dann kaufen. Einfach anbauen und hoffen würde ich nicht. Gab schon zahlreiche Leute, die wieder abbauen mussten. So lange die Politik keine klaren Spielregeln festlegt, was der Mieter liefern muss, sehe ich da auch keine Möglichkeit einer Umsetzung.
Danke für die Antworten. Ich habe die Anlage günstig bekommen und würde diese zum Kaufpreis sicher auch wieder los bekommen.
Die riesen Hürde sehe ich hier aber nur in dem statischen Gutachten, was sicher sehr teuer ist oder habe ich etwas anderes übersehen? Bei den Versicherungen sollte ja eine normale Hausrat- und Haftpflicht-versicherung reichen, oder? "Alle 2 Jahre Gebrauchssicherheit nachweisen" wird dann vielleicht in 2 Jahren gar nicht mehr nachgefragt.
Ja, das mit dem Gutachten ist natürlich eine Farce. Wenn der Vermieter wirklich Zweifel hätte, dass sein Balkongeländer mit 2 mal etwa 20 kg schweren Solarmodule überfordert wäre, wären seine Mieter in ständiger Lebensgefahr, sobald sie den Balkon betreten würden.
Und Du als Mieter sollst ein Gutachten erstellen lassen, was bescheinigt, dass das Balkongeländer diese lächerliche Belastung (gegenüber einer Person, die sich anlehnt oder darüber beugt) aushält.
Solch eine Posse wie dieser Wisch gehört eigentlich in die Zeitung und der Vermieter an den öffentlichen Pranger.
Leider sitzt Dein Vertragspartner wohl am längeren Hebel, in der jetzigen Wohnraumsituation. Es sollen nächstes Jahr ja Regeln kommen, aber noch kann niemand sagen, was wirklich dabei herauskommt.
Genau, man könnte den Spieß irgendwie umdrehen: Der Vermieter hat natürlich Sorge zu leisten, dass das Geländer immer den baulichen Anforderungen genügt, dass keine Person abstürzen kann. Dafür wird es Normen und Vorgaben geben. Und dann kann man den Beweis erbringen, dass diese Werte, die da gefordert werden, grundsätzlich ausreichen, um ein Balkonkraftwerk zu installieren. Insofern braucht es kein zusätzliches Gutachten. Falls Zweifel bestehen, dass die Geländer nicht in Ordnung sind, müsste der Vermieter ja sofort tätig werden, schon wegen der Absturzsicherung.
Kommt wohl drauf an, mit wem man es zu tun hat als Vermieter. Professioneller Vermieter, etwa Wohnungsgesellschaft, die haben bezahlte Angestellte und Anwälte, die so etwas abwehren, oder ein privater Vermieter, der vielleicht einsichtig wird, bzw. mit dem man auch von Angesicht zu Angesicht freundlich reden kann.
Der Wisch ist inhaltlich ein schlechter Witz. Scheint mir eher nicht von professioneller Seite zu kommen.
So wie ich es verstanden habe, bräuchte ich das ja nur, wenn ich eine Steckdose auf den Balkon brauche. Es ist aber bereits eine Steckdose vorhanden.
Ja mein Vermieter ist eine Wohnungsgesellschaft.
Das Argument "Naja das Geländer muss ja auch sich dagegen lehnende Personen aushalten" finde ich gut. Aber wie sollte ich das rechtlich umsetzen, wenn die ein Gutachten wollen? Schwierig
In meine Hausrat wurde das BKW auf Nachfrage problemlos ohne Aufpreis eingeschlossen.
Bei der Haftpflicht, die ich hier für viel wichtiger erachte, hab ich noch nicht nachgefragt.
Es geht dabei ganz sicher NICHT um das statische Gewicht von 20 Kilo. Dieses immer wieder zu lesende Argument entlarvt die völlige Inkompetenz des Schreibers in dieser Sache. Jemand der sich ans Geländer lehnt hat kein 4 Quadratmeter Segel aufgespannt und lehnt damit auch bei einem Herbststurm dort dran.
Bei sowas frag ich mich immer, wie schei*egal den Leuten ihr Mietverhältnis ist.
Es ist NICHT euer Eigentum. Miete ist KEINE Demokratie. Und erst Recht hat NICHT der Mieter zu bestimmen, das NACHTRÄGLICH die Nutzung der Mietsache geändert wird.
Wenn ihr das wollt, dann kauft euch Eigentum, oder zieht aus und sucht euch eine Wohnung, bei der bereits VOR Abschluss des Mietvertrages das BKW vereinbart ist.
Wenn mir ein Mieter bei sowas mit nem Anwalt kommen würde, hätte er KEINERLEI Spaß mehr an seiner Wohnung, da er sich nicht mehr die ALLERKLEINSTE Kleinigkeit außerhalb der gesetzlich/vertraglich festgelegten Regeln erlauben dürfte.
Wie schon geschrieben wurde: Große Wohnungsgesellschaften haben entsprechende Anwälte. Da sollte man maximal gegen einen willkürlichen Sachbearbeiter vorgehen.
Wenn der Vermieter ein Privatmann ist, ist es eine Frechheit dem in so einer Sache mit nem Anwalt zu kommen.
Da muss man unterscheiden zwischen wirklichen willkürlichen/unsinnigen Auflagen und Absicherung des Vermieters.
Diese Klagen werden vermutlich (hoffentlich) gegen Sachbearbeiter von Wohnungsverwaltungen gerichtet, die zu faul/inkompetent sind, sich korrekt mit dem Thema zu befassen.
Einem privaten Vermieter geht es (hoffentlich) nicht wirklich um ein "Verbot aus Prinzip", sondern um die nachträgliche Erhöhung seiner Haftung.
Ich würde so z.B. von einem Mieter lediglich fordern, dass er mir meinen Ánwalt bezahlt, damit der einen individuellen Zusatzvertrag zum Mietvertrag aufsetzt, der rechtssicher regelt, dass alle Schäden an der Bausubstanz und Eigen sowie Fremd-Schäden die durch "wildgewordene Panels" durch eine Verischerung des Mieters voll abgedeckt sind und der ganz klar herausstellt, dass ich die Zusatz(wind)last für bedenklich halte.
Habe mein Balkonkraftwerk (Selbstbau vor 5 Jahren) schon viermal umgezogen, und jetzt stößt es öfter auf Konflikte. Schon beim Einzug sah der Hausmeister bei der Übergabe schwarz, mit fadenscheinigen Argumenten "Das Verteilnetz wäre zu schwach" (Erlangen), "Zahlreiche Mieter wären aufgefordert worden das wieder abzubauen". Mit dem Vermieter Wohnbau GmbH habe ich hier auch noch keine guten Erfahrungen gesammelt.
Nun hab ich 27 kg schwere Suntech Module mit 275 Wp, die noch immer gut performen, die bisher immer auf Fahrrad-Abstelldächern oder im Garten auf dem Erdboden standen. Überlege aber für unsere neue Mietwohnung (2. Stock, Balkon 2,60m breit) sogar in flexible Module zu investieren (Sunman 310 Wp), damit wären doch sogut wie alle Gegenargumente ausgeräumt oder nicht?
Weiß jemand die neue Gesetzeslage ab 1. Januar 2024?
Frohe Weihnachten noch, und guten Rutsch!
Wenn der Mieter die ganze Haftung trägt kann einem das doch als Vermieter "egal" sein (solange er die Wohnung/Haus dadurch nicht beschädigt, was ja der Normalfall sein sollte)
Oder ist der Vermieter für umherfliegende Trampoline/Panels/Blumenkästen etc. der Mieter verantwortlich und schadensersatzpflichtig?
Da ich selber kein Vermieter bin kenne ich mich bezüglich der Rechtslage nicht aus. Ich wäre da eher sozial eingestellt und würde dem Mieter so viel wie möglich erlauben solange es die Wohnung/Haus nicht beschädigen würde.
Ja Leute, der obige Text ist geradezu ein Paradebeispiel, wie so ein Vermieter in Größenwahn, Frechheit und Selbstverliebtheit ticken kann. Nur gut, dass sie nicht alle so sind.
Bis die politischen Regelungen endlich veröffentlicht werden und die Gesetze vom Bundestag verabschiedet werden, muss wohl das Bügerliche Gesetzbuch (BGB) herhalten. Sehr schön zu lesen, dass sowohl im BGB als auch im Wohnungseigentumgesetz (WEG) bald dazu etwas vereinfachendes stehen soll. (Anscheinend frühestens Mitte Januar 24)