Ich habe mir jetzt die Richtlinie im Bundesanzeiger angesehen. Meiner Meinung können schon noch mehrere Anträge gestellt, jedoch ist die Fördersumme insgesamt pro Gebäude bei Anlagen zur Wärmeerzeugung gedeckelt.
Kannst du mal einen Link einstellen?
Hier steht einiges:
So wie ich es verstehe: Man kann für einen Wohneinheit nur einmal einen Förderantrag stellen in Sachen Heizung und der ist auf 30.000 Euro gedeckelt.
Siehe 8.3
Die "Netzdienlichkeitsadapter" von MEL müssen ja an jedem Innengerät angeschlossen werden, d.h. neben jedem Innengerät soll dann eine schwarze Kiste hängen. Daran wird aber niemals etwas angeschlossen, weil natürlich niemand Steuerkabel vom Zählerschrank zu allen Innengeräten legen wird. D.h. MEL verkauft uns Adapter mit 5€ Elektronik für 220€, die dann als Elektroschrott im Schrank liegen werden. Schade, dass die Leute, die sich solche Förderbedingungen ausdenken, so wenig technisches Verständnis bzw. Interesse an der Realität haben. Der Staat fördert damit Elektroschrott, mit Geldern die für die Energiewende vorgesehen waren.
@tobi5555 ist fraglich ob er Elektroschrott fördert oder einfach nur die Energiewende blockiert, weil sich keiner auf den nicht lohnenden Deal einlässt.
Ist ein Schildbürgerstreich. ![]()
Vielleicht kann man einen Deal machen mit der Installationsfirma, dass man denen die Adapter nach 3 Monaten wieder zurückverkauft und das irgendwie verrrechnet. So reduziert man Elektroschrott und Kosten.
Wie läuft das eigentlich konkret? Sind das Kästchen, die man neben die Anlage bauen muss? Oder verschwinden die in der Anlage ?
So sieht das Teil bei MEL aus:
Erscheint mir, als hätte das keinen Platz im IG. Größenangaben zu dem Teil findet man leider nicht.
Hier die Install-Anleitung:
Die Hersteller müssten Geräte rausbringen, die das schon eingebaut haben, anders macht das keinen Sinn.
@head Problem: Nur DE fordert den Quatsch.
Ich meine gesehen zu haben, dass Panasonic das Ding neben der Außeneinheit platziert und es für mehrere IG gleichzeitig gilt.
- Ich bin froh meine Förderung bekommen zu haben als es diesen Blödsinn noch nicht gab. Welchen Sinn macht es Geräte netzdienlich auf 4,2 kw zu drosseln, wenn die Leistungsaufnahme wesentlich darunter liegt?
@tom67 Mein Antrag, Zusage ist schon 1,5 Jahre alt. Wenn dann müsste ich mich nun beeilen. Aber so Infos ob diese Randbedingung bei der jetzigen Anschaffung oder hinsichtlich des Datums der Zusage Gültigkeit hat, bekommt man ja kaum bei dem Laden raus.
Natürlich das Kabel zum Zählerschrank, ansonsten sind sie ja nicht steuerbar. Bei Wärmepumpenstrom gab es meines Wissens schon immer die EVU Sperre.
Bei Daikin sind jetzt anscheinend MultiSplit Geräte wieder förderfähig. Warum nur MultiSplit und keine SingleSplit?
Die in der Liste auf geführten Multi Split Aussengeräte haben eine Nennwärmeleistung von 4,2kw und darüber. Bei der Netzdienlichkeit geht es ja anscheinend darum die Leistungsaufnahme auf 4,2kw zu reduzieren. Wäre doch möglich das die beim Bafa die Leistungsaufnahme mit der Wärmeleistung verwechselt haben. Es macht natürlich trotzdem keinen Sinn deshalb Geräte unter 4,2kw von der Förderung auszuschließen.
Es ist ja jetzt noch komplizierter einen Antrag zu stellen. Man muss einen Energieexperten beauftragen der das Vorhaben prüft und eine Bza-Nummer vergibt. Ohne Nummer man den Antrag nicht stellen. Dann brauch man nicht nur ein Angebot sondern einen Vertrag vom Fachunternehmer mit verschiedenen aufschiebenden und auflösenden Bedingungen. Dann die ganzen Nachweise ob man Hausbeditzer ist und Wohnsitz dort hat…
Mit ist das alles zu kompliziert. Es war ja vor zwei Jahren schon aufwendig genug. Ich werde es sein lassen und zahle dann den normalen Preis, ist wahrscheinlich nicht viel teurer.
Durch das dringend notwendige BÜROKRATIEVERBOT werden die Geräte so viel preiswerter, dass eine Förderung überflüssig ist.
Ohne das würde es auch keine Gasterminals geben. (Vielleicht in 15 Jahren mit 17fachen Kosten)
@tom67 Es geht nicht um die thermische Leistung. Die interessiert den VNB nämlich nicht. Die elektrische Leistungsaufnahme ist von Bedeutung. Nur die "überlastet" ggfls. das Stromnetz. Datum der Genehmigung / Bewilligung des Förderantrags ist Stichtag. Netzdienlichkeit war damals nicht Bestandteil der Förderbedingungen, oder?
Bei mir jedenfalls nicht. Und wenn die Schnecken von der BaFa mal meinen Widerspruch bearbeiten würden, hätte ich vermutlich die Förderkohle schon wieder investiert.
@thorstenkoehler Das es nicht um die Wärmeleistung geht ist mir klar. Was auffällt ist, dass nur Geräte über 4,2kW Wärmeleistung in der BAFA-Liste stehen und nachdem die von mir bei meinem 2. Antrag für mein Daikin Multisplitt einen hydraulischen Abgleich und einen Nachweis über die Luftvolumenströme verlangen wollten, habe ich starke Zweifel an deren Fachkompetenz.
Auch wenn es diese Grenze von 4,2kW gibt muss meines Wissens das Energieversorgungsunternehmen trotzdem in der Lage sein, die LLWP komplett vom Netz zu nehmen. Bei getrennter Messung hat man aktuell einen Rundsteuerempfänger, mir ist nicht klar wie der bei Daikin angebunden werden soll.


