Was für mich - abseits der “unschönen Frostgefahr” dann ggfs. ein Problem sein könnte, ist die Haftungsfrage.
Man könnte jetzt über gefrierendes PAG Öl oder brennende Handtücher auf Küchenherden diskutieren - aber ich denke interessanter ist dann am Ende schon, wer für die Schäden am Ende aufkommt wenn so eine Monoblock kaputt gefroren ist?
Ist es garantiert, dass die Versicherung hier in jedem Fall zahlt?!?
Denn man kennt das ja: Keine Versicherung zahlt gerne. Also was passiert als Erstes? Ein Sachverständiger wird eingeschalten.
Nun sind im Video vom @Akkudoktor ja Geräte zu sehen, die “ab Werk” keinen Schutz vor Frost bieten.
Vom dort erwähnten Bosch Gerät habe ich mir mal die Bedienungsanleitung angesehen.
Für mich eher unerwartet ist das Thema dort nur sehr kurz und knapp behandelt:
Also der Hinweis “Entleerhähne montieren” ist im Grunde alles zu dem Thema, so weit ich das sehe…
Das selbe auch in der Kurzanleitung.
Da werden andere Themen, wie zb. die Brandgefahr, ungleich ausführlicher behandelt. Aber auch das Thema Frostschutzmittel:
Also wird erstmal - grundsätzlich - der Installateur der die Anlage einbaut in der Pflicht sein, Entleerhähne zu montieren (Keine Frostschutzventile).
Hat er das gemacht, dann sollte er soweit “aus dem Schneider” sein - denn er hätte dann den Anforderungen dahingehen Genüge getan.
Bedeutet: Sachverständiger sieht: Aha, Entleerhähne vorhanden = Herstellervorgabe erfüllt.
Nun ist aber die Anlage dennoch defekt. Beudetet: Entleerhähne NICHT benutzt oder zu spöt benutzt?
Oder rechtzeitig benutzt, Wärmetauscher dennoch defekt?
Also unproblematisch stelle ich mir das in keinem Fall vor.
Ich kann mir auch gut vorstellen, dass Installateure da gar nicht gerne Frostschutz einfüllen - schon gar nicht ohne Auftrag. Denn hier gibt es vom Hersteller immerhin genaue Vorschriften was man einfüllen darf und auch das die Konzentration stimmen muss und regelmäßig kontrolliert werden muss.
Ich könnte mir also nach dem was in der Anleitung steht vorstellen: So lange der Installateur hier die Ablassventile einbaut, hat der seine Pflicht getan.
Alles was nachher kommt ist dann im Grunde das Risiko vom Besitzer / Betreiber - wie die Versicherung das hinterher auslegt ist wohl mit Pech ganz individuell und nicht eindeutig.
Wie sollte man auch hinterher nachweisen, dass man rechtzeitig die Ventile geöffnet hat 