Es gibt hybride China-WR, die können nicht mal durch gutes Zureden einspeisen. Die liefern Dir Deine 230 V nur am Ausgang. Am Eingang lutschen sie, wenn es dunkel und der Akku leer ist, aber einspeisen können sie niemals. Was machste denn mit denen? Wenn Du da irgendeinen Phantasiewert != 0 angibst, dann ist der vor allem eines: Garantiert falsch!
Korrigiert mich, aber ich habe das Gefühl, da hat ein halbes Dutzend Juristen bei dem Gesetz oder Verordnung mitgewirkt und jeder durfte abwechselnd reihum einen Satz kritzeln. So kommt einem das Machwerk zumindest vor.
[quote data-userid="478" data-postid="141370"]richter: alles klar fall erledigt, sie sind freigesprochen.?[/quote]Würde ich nicht. Ich würde eher das Beispiel mit der Solar-Gartenlampe (oder meinetwegen das Solar-Notfallradio mit USB-Netzteil) bringen, mir da erst mal eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Kläger abholen und das dann als Präzedenzfall für den Hybrid-WR aufspannen.
Dann kannst Du den MP2 ja ohne Assistenten betreiben. Allerdings musst dann das komplette Hausnetz überbauen und nur den AC-OUT verwenden.
Wenn du jetzt mehr Last hast, als der MP2 kann, dann wird die fehlende Leistung aus dem Netz bezogen. Sind die Akkus voll, dann regeln die MPPT runter und Ruhe ist.
Ich habe das damals für meine Insel mit einem Schukostecker gelöst. Stecker raus und der Netzbetreiber kann nichts sagen. Erstens speise ich ohne Assistenten im MP2 garantiert nichts ein und zweitens konnte ich Argumentieren, dass das System genau so viel einspeist wie ein Toaster. Nämlich Null.
Da mein Zählerschrank aber in die Jahre gekommen ist (Siemens 1974) war es an der Zeit, das Geraffel mal aufzuräumen. Eine Flex hatte schon die Sicherung geschmissen...
Jetzt lief das System als angemeldetes ESS mit den Regelungenauigkeiten. Seit 2 Tagen speise ich meinen Überschuss ein. Ist zwar eine Frechheit was man dafür bekommt, aber ein mal Weihnachtsmarkt ist dann trotzdem vom Netzbetreiber bezahlt.
Selbst wenn Du jetzt planst, 3 x MP2 10.000 zu nehmen, was wären theoretisch 30kW, was auch nicht zulässig wäre, da maximal 4,7kW Schieflast pro Phase, hast Du ein anderes Problem nach der deutschen Norm: Maximal 400W/s Regelung pro Phase.
Damit schaffst Du es niemals, ein ESS/Nulleinspeisung im bestehenden, netzgebundenes System zu realisieren.
Und glaube mir, ich habe nur einen MP2 3000 der nur 2.4kW schafft. Damit decke ich 98% meines Energiebedarfs ab. Die 8-12kWh/Monat grinse ich mir mit der Ersparnis gegenüber dem Invest für noch mehr Technik auf der linken Backe weg.
LG,
Wilm
[quote data-userid="14746" data-postid="141377"]Dann kannst Du den MP2 ja ohne Assistenten betreiben. Allerdings musst dann das komplette Hausnetz überbauen und nur den AC-OUT verwenden.[/quote]Nee, es gibt zwei NYM-Leitungen, die mir drei dicke Verbraucher mit Kompressoren, PC, Router, Telephon und Lampe versorgen, die dann alle ersatzstromfähig werden. Die restlichen Verbraucher, die aber den Kohl nimmer fett machen, verbleiben an ihren Steckdosen und werden vom E-Werk versorgt.
Der Akku soll nur per PV geladen werden, also nix mit Ladegerät. Ist der nachts leergelutscht, darf der MP2 am ACin für die Verbraucher nuckeln, aber eben erst dann. Statt Schuko wähle ich CEE. Die Frage ist nur, was passiert, wenn mich jemand bei der BNetzA verpetzt. ?
[quote data-userid="2378" data-postid="141379"]Wo gehen die 230V am Ausgang des WR denn hin? Über einen Schuko zur passenden Dose?[/quote]Nee, zu einer eigenen AP-Schukosteckdose, an der z.B. sowas wie ein Kühlschrank oder Gefrierschrank hängt. Komplett eigene Verkabelung, nicht das Hausnetz und keine elektrische Verbindung zur UV. Das sind nur eine Handvoll Verbraucher, die dann am WR hängen.
[quote data-userid="2378" data-postid="141382"]Und was hat das mit hybriden China-WR zu tun? Können die nicht auf das Netz synchronisieren oder wie?[/quote]Gar nichts, aber die könnte man nicht mal durch gutes Zureden zum Einspeisen überreden. Beim Victron MP2 wäre das anders, den könnte man schon (bei Deye geht das ebenfalls), aber ich werd's trotzdem nicht tun. Ohne Synchronisierung sind die WR nicht einspeisefähig, zumindest nicht ohne Rauchzeichen.
Da habe ich drauf gewartet kann ja nur von @oliverso , @stromsparer99 oder @linuxdepp kommen.
Die insel ist wie ein verbraucher der zugeschaltet wird. Mit oben stehendem argument müsste sich jeder verbraucher über 3000 W genehmigen lassen. Und weil die stromversorgungsunternehmen ja wissen müssen wann strom benötigt wird muss man dann noch sagen, wann und wie lange man diese verbraucher zuschaltet. Lachhaft, solche sachen wie oben überhaupt zu schreiben. Komplexe sachverhalte erkennen und bewerten kann aber auch nicht jeder.
Selbst wenn ich mein ganzes haus von insel auf netz schalte, dann wird am tag nur 6 bis 8 kwh gezogen. Über den tag verteilt. Wenn man sowieso nur ein teil des hauses auf insel hat, wird also auch nur dieser teil ab und an auf das versorger-netz geschaltet. Ab und an, wie herd, waschmaschine, klimaanlage etc.
Das sehe ich auch so. Es ist zwar ermüdend, immer wieder den falschen argumenten die richtige entgegen zu setzen, aber wenn wir das nicht tun, dann werden zu viel neue leute, die hier in das forum kommen, falsch beraten. Und machen entweder gar kein photovoltaik oder was ineffizientes.
Das sehe ich genauso. Auch ich mache eine anlage, die über weite strecken meinen strombedarf decken wird. Die 6 bis 8 kwh, die ich täglich benötige, können mit einer nicht allzu grossen inselanlage realisiert werden. Die letzten prozente zu decken, das lohnt nicht, der aufwand und kosten sind dafür viel zu hoch. Und 4/5 des jahres hätte man dann nen total überschuss und weiss net wohin mit dem strom. Es reicht, wenn ich 90 prozent meines verbrauches selbst erzeuge. Direkt vor ort. Das ist gelebter klimaschutz und energiewende.
Warum die teuren victron geräte einsetzen, die auch noch auf das versorger-netz aufgeschaltet werden können, wenn man das nicht macht ?
Es gibt doch wirklich sehr gute hybridwechselrichter. Die kann man nicht auf das versorger-netz aufschalten, das ist aber auch nicht vorgesehen oder gewollt. Mir geht es auch darum, keine argumente zu liefern in der art :"du hast ja die technische möglichkeit das zu tun, also musst du die anlage anmelden". Ich mache eine anlage, die nie auf das versorger-netz aufgeschaltet werden kann.
Man muss auch nicht das komplette hausnetz "überbauen" was auch immer damit gemeint ist. Man muss das hausnetz trennen, den teil, der mit der inselanlage versorgt wird, sauber auf insel klemmen. Im haus ist alles schön getrennt auf 3 phasen aufgeteilt. Wenn das geht, dann kann man auch das haus in netz-stromkreise und insel-stromkreise aufteilen. Das ist ohne grosse kosten und Aufwand möglich.
Ich habe versucht, höflich zu sein. Zum Wohle des Themas, in dem es extrem verschiedene extrem wichtige Standpunkte gibt. Ich will, dass diese Diskussion weiterläuft.
Versucht ihr das doch auch Mal.
Bleibt höflich , sachlich, stellte euren eigenen Standpunkt dar, Statt auf dem anderen herumzuhacken, ihn zu verleumdem oder lächerlich zu machen.
Wie wollt ihr es denn haben? Könnt ihr das selber, oder muss ich jedem Beitrag löschen, wo ihr es nicht hingekriegt habt, euren Finger zu kontrollieren?
IHR seid es, die darüber entscheiden, nicht ich.
PS: Über Trollvorwurf entscheiden wir Mods, NICHT ihr.
Und zwar nicht deswegen, weil das besonders schlimm ist.
Da steht es doch, Netzverbindung, die auch die CN Dinger ohne Einspeisung haben (haben die überhaupt eine Zulassung in D?) sind anzumelden. Reine Inselanlagen nicht, aber wer hat die wirklich schon, 90% derer die was von Insel hier reden, haben eine Netzverbindung um nicht ohne Strom da zu stehen.
Genau das ist doch der Punkt, wer wie Jens von Meine Energiewende das Netz komplett entkoppelt hat, kann von einer "Insel" sprechen, der große Rest eben nicht.
[quote data-userid="1118" data-postid="141490"]Genau das ist doch der Punkt, wer wie Jens von Meine Energiewende das Netz komplett entkoppelt hat, kann von einer "Insel" sprechen, der große Rest eben nicht.[/quote]Formal juristisch hast Du recht, bedauerlicherweise. Genau so steht es in der Verordnung (oder was das auch immer genau ist) beschrieben. Deswegen ist auch mein beliebtes Solar-Notfallradio, sobald es befestigt (doppelseitiges Klebeband?) und mit einem USB-Steckernetzteil versehen ist, formal korrekt anzumelden. Natürlich muß es nicht angemeldet werden, völlig klar. Und die Hybrid-PV-Anlage muß, ebenfalls klar. Aber wo genau ist in der Verordnung die klar definierte Grenze dazwischen? Ich verrat's Dir: Es gibt keine! Auf Nachfrage würde man Dir nach anfänglichem Stottern mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit antworten: "Das haben wir immer schon so gemacht", aber das ist keine definierte Grenze.
Und genau deswegen gibt es immer und immer wieder Diskussionen. Nicht etwa, weil die PV-Freunde nicht lesen können, sondern weil da in den Verordnungen einfach schlampigst gearbeitet wurde, so daß nicht einmal bei einem Taschenrechner, wäre er mit Klebeband befestigt, die Antwort wirklich klar wäre.
Das Festmachen an der Einspeisung ist zwar formaljuristisch nicht definiert, jedoch geeignet, auf gütlichem Wege und im Interesse der von der Bundesregierung beschlossenen Energiewende den Streit zwischen der Behörde und den PV-Bürgern zu befrieden, während das krampfhafte Festbeißen an einem der Endpole (alles muß angemeldet werden ./. gar nichts muß angemeldet werden), nicht zu einem Rechtsfrieden führen wird.