Anmeldung von Nulleinspeiseanlage

Ja eine Insel kann man nicht anmelden.

Wenn man einen Stromanschluss hat und damit auch Strom bezieht, hat man aber keine Insel.

Egal ob eine Verbindung von PV zum Netz besteht oder nicht, weil das nicht das Kriterium ist.

FALSCH

denn wenn es so wäre dann gäbe es eine option zum anmelden einer nicht mit dem netz verbundenen anlage, gibt es aber nicht.

du hast immer noch nicht angegeben wo man so eine anlage anmeldet, denn das willst du ja damit sagen

wie wärs wenn du mal ausnamsweise zu deinen behauptungen, außer dem mittelbar unmittelbar bullshit was liefern kannst. ?

Ich muss nicht liefern, weil doch alles schon im Markstammdatenregister steht, welches du nicht verstehen willst oder nur selektiv liest.

Dann lese auch mal die Kommentare in deinem Link mit der Clearingstelle vom 30.04.2023.

?

genau weil du nicht liefern kannst

aber geschichten erzählen und behaupten das kannst du

mittlerweile halte ich auch deine story mit dem kumpel und dem weggebaggerten stromanschluss nur für eine ausgedachte geschichte um deinen standpunkt zu untermauern.

Message von OriginalPoster (Threadersteller)

Ich habe dies nun einige Tage laufen lassen (unter anderem auch wegen wenig Zeit), und finde es interessant was sich daraus gesponnen hat; und welche Vielfalt sich an Aspekten rund um das Thema von Anmeldung von Nulleinspeisseanlagen aufgebracht werden können.
Sicherlich ist die applizierte (oder vermeintlich applizierte) rechtliche Situation und auch die konkreten Vorgehensweise mancher "Akteure" (Betreiber, Netzbetreiber, Behörden, etc. momentan eine Katastrophe für den Bereich Photovoltaik in Deutschland. Es ist ein Dilemma - weil Bürokratie, Rechtsunsicherheit, Klarheitsproblem und Intransparenz ~ das übliche Dilemma in Deutschland (nicht nur im Photovoltaikbereich). Der Thread wurde auch mit dem Hintergrund erstellt, anderen ~ die ebenfalls mit dieser Fragestellung auf der Suche nach mögliche Antworten sind eine zusammenfassende Sammlung zu bieten. Es geht hier NICHT um technische Aspekte (wenn nur am Rande, in Form notwendiger Tricks), sondern vielmehr um eine Anschlussfähige (Anschluss im geistigen Sinne, nicht technisch)
Im Thread hier geht es (so meine Intention) und um das nochmal klarzustellen (weil es einige Debatten zu geben scheint, die das ursprüngliche Framing gar nicht betreffen ~ eine Inselanlage ist etwas anderes!) um das Betreiben und Anschliessen einer PV Anlage mit Speicher um ein Haus zu versorgen und den restlich benötigten Strom aus dem öff. Stromnetz zu beziehen. Das ist sowohl (bedingt) technisch als auch rechtlich eine Anlage, die NICHT EINSPEISSEN möchte, aber trotzdem an das Stromnetz angeschlossen ist. (Vielen dank an dieser Stelle für die sehr hilfreichen posts mit Stromlaufplan etc. zu diesem Thema ~ ich werde einige Anschlussfragen und Anschlussaspekte dazu noch aufbringen).

Es geht hier NICHT Darum sich die Köpfe einzuhacken - oder Recht und Berechtigungsfragen zu klären, und auch nicht um Beweise für irgendwelche Behauptungen oder ähnliches. Es soll darum gehen WIE man in Deutschland ein (oben genanntes) Photovoltaikvorhaben AKTUELL verwalterisch umsetzt und anmeldet (es geht um die Anmeldung eines solchen nicht um den Aufbau). Auch geht es spezifisch eben um den Bereich der Eigenversorgung, nicht um mit einem solchen Projekt Geld einzunehmen.

Ich habe jetzt aus den Postings hier folgendes gelernt: (Framing Nulleinspeisse PV +Speicher)

  • Einzige Möglichkeit eine Quasi (kleine) Anmeldung zu machen ohne den grossen Aufwand ist DIE SACHE ALS Balkonkraftwerk anzumelden (etas anderes sieht Gesetzgeber bisher nicht vor)
  • Verwalterisch passende Anmeldeform ist eine Überschusseinspeissung
  • Um einen Zweirichtungszähler kommt man nicht herum (das ist anders nicht vorgesehen)
  • Einspeissung auf einer Phase bringt (technisch) Ausgleich auf anderen Phasen (Zähler Kummulation)
  • Der Gangbare Weg ist Anmeldung einer EinspeisseAnlage (Verwalterisch gesehen, Kontrolle des Netzbetreibers)
  • Anmeldung braucht einen (zertifizierten) Elektriker, der die Anlage mindestens begutachten muss und die nötigen Unterschriften leisten
  • Für eine Anmeldung ist die Überschusseinspeissung die Korrekte Form, zusammen mit einem Stromspeicher, den man anmeldet. (>> Wie macht man das?)
  • Der Gesetzgeber erzwingt dass man Geld bekommt für Einspeissung, auch Wenn man es nicht haben möchte

Es gäbe verschiedene "Tricks" lerne ich, wie man Bürokratie umgehen kann (Inselanlage, Balkonkraftwerk, etc) Allerdings ist die Frage ob man damit auf Dauer gut damit fährt, weil es Folgeprobleme mit sich bringt; ausserdem (und das ist ein wichtiger Faktor) >> Wer eine Nulleinspeisseanlage plant und aufbaut, der möchte (in allen Fällen) seine Stromkosten damit reduzieren, und sich mit Energie Selbstversorgen. Es macht dabei wenig Sinn wenn eine Anlage + Anmeldungprozedere monetär mehr kostet als sie in ihrer Laufzeit (ca 20+ Jahre) einbringen wird. (Zudem müssen dabei Stromkosten in Zukunft berechnet werden, denn dies hat Einfluss auf Wirtschaftlichkeit in solchem Fall).
Das Umklemmen verschiedener Verbraucher im Haus auf DIE EINE Phase wäre technisch kein Problem. Ob es trotzdem gangbar ist und gemacht werden sollte steht auf einem anderen Blatt. Was DAS Haus betrifft, sind die Stromverbraucher schon optimiert und balanciert, die Verbräuche kummulieren sich selten über längere Zeit über die 3KW des Multiplus hinaus. Das würde eine vorwiegende Einphasenbetreibung möglich machen. Manche Stromentnahmestellen würde ich jedoch trotzdem lieber auf einer anderen Phase belassen, da dort ggf auch mal ein Heizlüfter angeschlossen werden könnte (sollte zwar nicht Vorkommen, denn es sind Klimageräte geplant, die ca bei 500Wp liegen, und selten alle gemeinsam an sein dürften) - doch die option eines anschliessen von Verbrauchern die auch mal mehr Strom brauchen sollte ja gegeben sein. Das wäre allerdings auch auf der EINEN Phase dann möglich, jedoch falls das zu viele werden kann es auch zu (kurzer oder langer) Überlast der Phase kommen, und das wäre ggf auch unpraktisch. (hier nur als Option erwähnt)

Aspekte die noch ungeklärt sind, bitte etwas dazu zu schreiben:
(Intentional so geschrieben, um Klarheit zu erzeugen)

  1. Welche Amtliche Erzählungen und Narrative braucht man bei der Suche nach einem Elektriker. Was möchte man konkret von dem (wenn die ganze Installation selbst geleistet werden soll)
  2. Braucht es einen "rechtlich einwandfreien
  3. Wenn Kosten(und/oder Aufwand) für Verwalterischen Anschluss an Bürokratie zu hoch sind, dann lohnt sich der (offizielle juristisch-bürokratisch korrekte) Betrieb einer solche Anlage nur wenig oder gar nicht. Das sollte weder im Interesse des Gesetzgebers sein, noch im Interesse der Netzbetreiber oder Amtsstuben; Schon gar nicht im Interesse des Betreibers und Konstrukteurs. (#Wirtschaftlichkeit) >> Wie schafft man die Kosten für Bürokratische Konformität zu minimieren.
  4. Wie hoch ist der Aufwand für die Herstellung der Bürokratischen Konformität? Kann jemand eine Behördlich funktionierende gangbare (viable) Detailgenaue Vorgehensweise bereitstellen. (Bürokratiesprech-Anschlussfähig {mit entsprechenden Amtsstubischen Schlüsselbegriffen})
  5. Aufschlüsselung erforderlicher Dokumentation, und Fachkorrekte Eintragung in Formblätter, sowie der Angabe von Stellen wo diese Einzureichen sind oder/und mit wem welche Absprachen getroffen werden müssen (Das ganze sollte gangbar sein, also kein Formularfeuerwerk verursachen)
  6. Wie sieht eine Vereinfachung der Anmeldung (von der immer wieder geredet wird) aus; Man braucht KEINE Gewerbeanmeldung mehr (?) | Wie ist der vereinfachte Weg da hin, mit dem ein Netzbetreiber und Amtsstuben (genug) zufrieden ist, und auch den Frieden wahrt.
  7. Wie meldet man eine Überschussanlage an, zusammen mit einem Stromspeicher.
  8. Was gibt es bei der technischen Umsetzung zu beachten, damit eine Überschussanlage mit Stromspeicher Bürokratiekonform ist, ohne Aufwand oder Kosten zu erhöhen aufgebaut werden kann?
  9. Welches Prozedere durchläuft man für die Anmeldung der Überschussanlage?

Ich denke immer noch nicht - dass sich monetär die Einspeissung rechnet. Im Sommer wird es viel Überschuss sein, das ist korrekt. Wenn ich dafür aber regelmässige Papierschlachten durchführen muss, dann ist das (zumindest für mich = Bürokratieaversion) kein gangbarer Deal.
Hier nochmal die mE wichtigen parts aus den einzelnen vorigen Posts.

  • https://www.akkudoktor.net/forum/postid/140132/ Kurz gefasste Info mit Stromlaufdiagram [Elektrofix]
  • Du speist sicherlich keinen Überschuss ein . Aber Einspeisen ins Netz kannst Du bei Deiner Anlage nicht verhindern da Dein Multiplus ja nur auf eine von drei Phasen angeschlossen ist. [Halsbonbon]
  • ist das Anlagenkonzept, das du anmelden müsstest. Das du allen Strom selber verbrauchen willst, und gar keinen Überschuß erwartest, ändert nichts daran, daß das (verwaltungs-)technisch eine Überschußeinspeiseanlage ist. [Oliverso]
  • Wenn die Anlage mit dem öffentlichem Stromnetz verbunden ist musst du anmelden. Ja, und das ist sie auch wenn sie auf Saldo 0 ausgeregelt wird. Als Lageplan hab ich einfach einen Screeshot aus dem digitalem Kataster genommen und die PV-Modulfläche eingemalt. Für die Schaltungschemata der Blockschaltbilder gibt es Vorlagen ( wurde hier schon gepostet). Ein Formular "Erklärung zur EEG-Vergütung" mehr oder weniger ausfüllen ist dann auch egal. Steuerlich ist das ja neuerdings bei Privatpersonen irrelevant. [rdx_07]
  • Zum Thema Einspeisevergütung mitnehmen: Es gibt Stromversorger, die höhere zählermiete verlangen, wenn sie den einspeisestrom abrechnen. Und damit lohnt es sich nicht, das bischen Strom, das man verschenkt, abrechnen zu lassen (>> Das sollte noch geklärt werden, wenn die BürokratieKosten zu hoch werden - dann wäre das Ziel auf mehreren Ebenen verfehlt)
  • da die EEG Umlage abgeschafft wurde. Nun ja, hat vielleicht die Bundesnetzagentur noch nicht mitbekommen. [dieter_hildebrandt]
  • MaStR | Webhilfe [(@stromsparer99)]
  • Verhalten der Stromnetz Berlin GmbH bei der Anzeige einer Off-Grid PV-Anlage ohne Netzeinspeisung aber Netzunterstützung - Rechtliches - Akkudoktor Forum
  • Vermutlich wird da aber eher das EEG so angepasst, daß das hinfällig wird - in die eine oder die andere Richtung. [Oliverso]
  • ES IST NICHT MÖGLICH EINE INSEL ANZUMELDEN
    # Inselanlage
    Die Idee sich rechtlich um Bürokratische Umstände herum zu mogeln indem man eine Inselanlage betreibt ist sicherlich für das Gewissen und eigene Empfindung beruhigend. Eine lösung stellt es meines Erachtens nicht dar, weil Insel (wie auch in den Threads) klar definiert ist; auch wenn man sich das gerne zurechtbiegt, und (meines Erachtens) auch zur Wahrung der eigenen "geistigen U# Inselanlagenversehrtheit" durch unnötige Bürokratische Übergriffigkeit ein durchaus (zumindest zeitweise) gangbarer Weg ist. Eine dauerhafte Lösung ist das mE nicht. Und darum ging es auch in DIESEM THREAD nicht. Übrigens sehe ich auch wenig Sinn darin aufgrund der unguten Bürokratischen Situation gegenseitige Animositäten zu entwickeln und ggf Übergriffige Dinge vorzuwerfen. (Es geht um Konstruktiven Diskurs, und nicht "unproduktive vermeintliche Überheblichkeit", hört auf mit den Gegenseitigen Vorwürfen, die keine Inhaltlichen Mehrwert bringen)

>> in diesem thread geht es nicht um eine insel.

Wenn der Betrieb einer Inselanlage die Lösung der bürokratischen Probleme wäre, dann kann dies in einem separaten Thread diskutiert werden.
>> ES IST NICHT MÖGLICH EINE INSEL ANZUMELDEN

@voltmeter Ja es hat hohe Temperaturen, aber...

Um einfach nur ein paar Fragen aus deinem Wust zu beantworten:

Die brauchst dem Elektriker nichts "amtlich" zu erklären. Du musst einfach nur einen finden, der sich bereit erklärt, deine vorhandene Anlage fachgerecht umzubauen, und die Anmeldung vorzunehmen. Das könnte eventuell nicht ganz einfach werden...

Eine Anlage, die nicht mit dem Netz verbunden ist, aber je nach Auslegung der Hintergründe nicht als Inselanlage zählen könnte, wäre auch eine Überschußanlage.

Ein Speicher wird im Marktstammregister seperat angemeldet, beim Netzbetreiber zusammen mit der PV-Anlage. Der Elektriker weiß Bescheid.

Oliver

@oliverso
Danke für das eingehen auf Dinge "aus dem Wust" :wink:

Die brauchst dem Elektriker nichts "amtlich" zu erklären. Du musst einfach nur einen finden, der sich bereit erklärt, deine vorhandene Anlage fachgerecht umzubauen, und die Anmeldung vorzunehmen. Das könnte eventuell nicht ganz einfach werden...
Es soll einem Elektriker auch nichts (amtlich) erklärt werden, sondern eine gangbare Erzählung für Auftrag gefunden werden dass sich jemand darauf einlässt. Wenn es schon (deiner Aussage nach) nicht einfach ist einen Elektriker zu finden dann lässt sich dies doch sicherlich vereinfachen und eine gangbare Erleichterung für einen solchen Auftrag herstellen, bei dem eben gerade der elektriker NICHT ALLES machen soll, sondern vor allem auch aus Kostengründen und Aufwand eben nur das Notwendige selbst machen. Wenn man für jeden Kleinkram immer einen Elektriker braucht dann macht vieles auch keinen Sinn, und das führt dann zu dem Frust der scheinbar beim Aufbau solcher Anlagen oft entsteht. Es muss doch Erfahrungen geben wie man diesen Vorgang verbessert. Der Elektriker soll ja gerade NICHT ALLES einfach machen, sondern es geht (in dem Thread) darum die Hintergründe zu verstehen und so viel wie mgl. eben selbst zu tun, aber auch darum Hintergründe zu erklären. Also Aufklärung und nicht finden eines Auftragnehmers der gegen Geld alles erledigt, aber dann auch eine Blackbox betreibt. Darin sehe ich den Sinn unter anderem dieses Forums.
> Eine Anlage, die nicht mit dem Netz verbunden ist, aber je nach Auslegung der Hintergründe nicht als Inselanlage zählen könnte, wäre auch eine Überschußanlage.
So steht es bereits in "dem Wust". Dann wäre das ja schon mal geklärt.
Ein Speicher wird im Marktstammregister seperat angemeldet, beim Netzbetreiber zusammen mit der PV-Anlage. Der Elektriker weiß Bescheid.
  • Separat Angemeldet, zusammen mit PV-Anlage: OK
    Wie ist der Link ins Marktstammdatenregister. Kann man diese Anmeldung selbst durchführen? (nach Registration). Macht es Sinn das zu tun?

Dass der Elektriker Bescheid weiss bringt wenig, wenn es gerade um das Beleuchten dieser Aspekte geht. Ich (und Leser) möchte(n) Bescheid wissen, der Elektriker macht das ja auch öfter, kennt sich dafür bei anderem weniger aus. Ich denke schon dass es Sinn macht wenn Anlagenbetreiber auch Bescheid wissen.

nein

ich habe mal gelesen man kann auch drauf verzichten, must irgend nen wisch ausfüllen

das habe ich auch im 5ten post so klargestellt, scheint die üblichen verdächtigen nicht zu jucken.

wenn du die anlage anmeldest dann als überschusseinspeisung bzw teileinspeisung dann geht alels den normalen weg

wie alt ist dein zählerkasten kann sein dass du den auch für einige tausender erneuern musst

du kommst auch um eine anmeldung nicht herum wenn die pv anlage signifikant deine strombezug senkt, das fällt auf

dh es fällt auch auf wenn du ein bkw mit 600w anmeldest aber dein strombezug um 2000kwh runtergeht

1 „Gefällt mir“

Mach es nicht so kompliziert. Besorg dir die Liste aller bei deinem Netzbetreiber registrierten Elektriker, und ruf einfach einen nach dem andern an. Danach hast du entweder einen, oder nicht. Wenn du schon die ganzen Erfahrungen anderer zu dem Thema auch hier im Forum übersehen hast, mach halt deine eigenen.

Wie viele manche anderen Handwerker auch suchen Elektriker gerade nicht händeringend nach Aufträgen.

Oliver

eigentlich wäre das mal ein Aufhänger für eine Petition... Denn das ganze Verfahren ist einfach bekloppt und wahrscheinlich auch nur entstanden um die EEG Umlage abzukassieren. Und da es ja keine EEG Umlage mehr gibt sollte es auch auch keinen Grund geben die Anmeldung zu verlangen. Mal sehen wann die Bundesnetzagentur das einsieht.

[quote data-userid="5702" data-postid="140714"]eigentlich wäre das mal ein Aufhänger für eine Petition... Denn das ganze Verfahren ist einfach bekloppt und wahrscheinlich auch nur entstanden um die EEG Umlage abzukassieren. Und da es ja keine EEG Umlage mehr gibt sollte es auch auch keinen Grund geben die Anmeldung zu verlangen. Mal sehen wann die Bundesnetzagentur das einsieht.[/quote]Der Schuß kann aber auch nach hinten losgehen! Die sind imstande und bringen noch ein neues Gesetz, wonach Du jedes Notfall-Solarradio mit Netzteil oder im Extremfall noch jeden Solartaschenrechner für 2 € anmelden mußt und dann werden Inselanlagen am Ende wirklich noch anmeldepflichtig.

Ich ließe am besten alles so, wie es gerade ist. Danach müssen Inselanlagen nicht angemeldet werden und solange Du nichts einspeist, was mittelbar oder unmittelbar ins öffentliche Netz gelangen könnte, bist Du fein raus. Die derzeitige Formulierung, die allen bekannt ist, ist dermaßen schwammig, mit dem Blödsinn traut sich keine BNetzA und kein VNB vor Gericht.

Daniel

1 „Gefällt mir“

den spaß würde ich echt machen damit die brüder in arbeit ersaufen ?

1 „Gefällt mir“

@stromsparer99

Ich mache keine verbindung zum netz, keine umschalteinrichtung etc. Nix, gar nix. Auch keine ac zuleitung zum hybridwechselrichter. Es gibt zwei total getrennt netze im haus. Eine verbindung ist nur mit erheblichem aufwand herzustellen. Es müsste ein elektrounternehmen beauftragt werden, das die zwei netze verbindet. Das macht aber kein elektrounternehmen. Man braucht auch kabel, elektrowerkzeuge, und fachkennisse. Das ist mit einer hausinsrallation gleichzusetzen. Also mit erheblichem aufwand verbunden.

Ich geb es jetzt auf, du kapierst es nicht. Es macht keinen sinn. Vielleicht wäre eine ausbildung als elektrohelfer für dich sinnvoll. Für paar grundkenntnisse der elektroinstallation. Danach reden wir weiter. Wenn du denn die prüfung bestehst.

1 „Gefällt mir“

Ok, gut zu Wissen, doch wenn NOCH MEHR Papier und Bürokratie als wenn mans gleich nimmt, dann lohnt es nicht.
trotzdem nice to Know.
Kann das jemand bestätigen; evtl mit Link zu dem Wisch.

(1.) Dieser "normale Weg einer Überschuss/TeilEinspeissung" wäre jetzt schon mal nice to know (von jemand der die Erfahrung hat und mögliche Fallstricke kennt. Auch für alle, die das eben nicht wissen und hier nachschauen. Kann das jemand als Listenform anbieten?

(2.) Zählerkästen müssen (angeblich) (a) im Keller sein (b) aus Metall sein, Feuchtraum - und der Standardgrösse entsprechen, sowie geerdet und "neuer Standard" (ab Jahr xy) . (c) dürfen KEINE Unterverteilung Sicherungen beinhalten, sondern nur den Hauptsicherungsteil, alle anderen Anschlüsse sollten in Unterverteilung ausgelagert sein | Da wäre es nice (wenn das jemand weiss) einen Link zu den Anforderungen zu posten. | Der Kasten ist im Keller, und entspricht scheinbar grob den Anforderungen, wobei einige Verteilungen umgebaut werden sollten;
(3) Das hört sich plausibel an, und es geht hier ja unter einigem anderen auch darum genau diese Aspekte "ein nicht herum kommen wollen" näher zu betrachten und in EINEM Thread aufzuschreiben, damit auch andere das später gesammelt nachlesen können (ohne es in einzelnen Threads mühsam zusammenzusuchen)
(4) Das wäre mE viel wenn der um 2Mw runter geht, aber sicher fällt da was auf. Wenn eine PV Eigenverbrauchsanlagen-Anmeldung vorliegt ist das jedenfalls plausibel. Das ist ja nur ein Grund mehr warum eine Anmeldung sinnvoll sein kann.

  1. Mein Ziel ist es das monetär so günstig wie möglich zu machen, deshalb erscheint es ggf "sehr kompliziert". Ich bin sicherlich auch nicht der einzige der sich eben nicht mal eben einen Elektriker leisten kann oder will, der für seine Diensleistung mal schnell einen tausender Abrechnen möchte. Eventuell auch welche die "Die Sachen mit dem Strom" auch praktisch selber machen können, aber trotzdem eine Unterschrift von einem Berechtigten braucht.

  2. Ich wusste nicht dass es eine solche Liste gibt, hat die jeder Netzbetreiber und muss sie zur Verfügung stellen?

  3. Die Erfahrungen anderer zu dem Thema im Forum übersehen zu haben. ==> Jemand der Neu ins Forum kommt, oder zu dem Thema sucht, oder wie ich was konkretes plant und Unklarheiten klären sollte hat nicht die möglichkeit durch alle Threads eines Forums durchzugehen um jede Erfahrung einzeln herauszukramen. Deshalb war die Idee dieses Threads, dass diejenigen die diese Inhalte der Threads kennen sie hier anbieten und in kurz zusammenfassen, mit ggf auch den Links zu den Ursprungsthreads. Es gibt sicherlich noch andere die das zusammenfassend interessiert. Auch in Zukunft.

  4. Eigene Erfahrungen macht ohnehin jeder, ich sehe jedoch keinen Grund, warum man sich nicht vorher informieren und andere Fragen sollte, die diese Erfahrungen schon gemacht haben? Dies erfolgt hier mit diesem Thread.

Das sehe ich ebenso. Es gäbe da noch einiges was sich vor allem an den Verfahren ändern dürfte, um das aufstellen vor allem von Überschusseinspeisseanlagen so zu vereinfachen dass diese auch ohne grossen Aufwand (bis zu einer gewissen größe von mir aus) vereinfacht angemeldet werden können. Denn dadurch wird auch der wildwuchs solcher Anlagen minimiert.

Ja, natürlich. Du bist nicht er erste, und nicht der letzte.
Es gibt Leute, die rufen dann den nächstbesten Elektriker an, und der sagt „kein Problem, mach mal fertig, ich melde das an, kostet 500 Euro“. Es gibt auch Leute, die haben einen 6er plus Zusatzzahl im Lotto. Was häufiger vorkommt, weißt du, wenn du telefoniert hast.

Oliver

Das ist dann ja ein solcher Fall -- hier wäre sicherlich die Entscheidung eine Überschusseinspeissung zu machen statt eine separate Insel im Haus zu installieren auch nicht so gefallen, wenn es eine einfache und funktionierende Bürokratische und Technische Lösungen gegeben hätte statt der Add-on-Insel das als "am Netz hängend" zu betreiben.
Solche Fälle gibt es sicherlich enorm viele.
Da wäre es doch sinnvoll Hier im Tread das mal einfach abzubilden wie das mit der Anmeldung und den Zertifikaten geht; muss ja nicht jeder alles von vorne durchmachen.

@svenh Zählerkasten aus Metall etc. --- es gilt die aktuelle TAB. Sh-NETZ https://www.sh-netz.com/content/dam/revu-global/sh-netz/Documents/Energie_anschliessen/Stromnetz/Technische_Mindestanforderungen/TAB%20NS%20SHNG%20052019.pdf

Ich sehe es übrigens auch so das man bei einer Inselanlage nichts verändern muss. Da man noch einen Bestandschutz hat. Der Bestandschutz ist laut TAB nur aufgehoben bei:

7.4.2 Änderung
Durch Änderungen in der Kundenanlage kann die Anpassung des Zählerplatzes erforderlich
werden. Hierbei sind die jeweiligen Umstände des Einzelfalls zu betrachten. Grundsätzlich ist
die Gewährleistung des technisch sicheren Betriebs Voraussetzung für die weitere Verwendung eines bestehenden Zählerplatzes nach Änderungen in der Kundenanlage.
Unter folgenden Rahmenbedingungen ist in der Regel eine Anpassung erforderlich:
 Sicherheitsmängel vorhanden (z.B. Berührungsschutz nicht gegeben, Isolationseigenschaften der Anlage mangelhaft);
 Änderungen der Betriebsbedingungen z.B. durch
o Dauerstrombelastung (u.a. durch Zubau bzw. Erweiterung von Erzeugungsanlagen, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, Direktheizungen, Speichern);
o Nutzungsänderungen (Umstellung von Wohnung auf gewerbliche Nutzung oder
auf andere gewerbliche Nutzung mit anderem Abnahmeverhalten, wie z.B. Umstellung von Büro auf Sonnenstudio);
o Änderung der Umgebungsbedingungen (Temperaturen, Feuchtigkeit, Einschränkung des Arbeits- und Bedienbereichs, Änderung der Raumart, usw.);
o Umstellung von Wechsel- auf Drehstrom;
o Leistungserhöhungen, die eine Erhöhung der Absicherung bedingen;
o Höhere Verfügbarkeit / Störungssicherheit erforderlich;
o Umstellung der Netzform in der Kundenanlage (z.B. Umstellung von TN-C- auf TN-S-Netz).


Im Anhang F der TAB findest Du da auch noch Beispiele.

lg Dieter

1 „Gefällt mir“