Anmeldung von Nulleinspeiseanlage

@oliverso Das Dokument bezüglich Eigennutzung und EEG sowie der sofortige Vollstreckung der Todesstrafe bei nicht Anmeldung ist ja kurzweilig :slight_smile: Von allen Dingen da die EEG Umlage abgeschafft wurde. Nun ja, hat vielleicht die Bundesnetzagentur noch nicht mitbekommen.

Ja, nicht war? Nur ist diese kurzweilige Auslegung halt das, was die BNA über das Thema denkt, und damit auch der ein- oder andere Netzbetreiber. Und in dem Fall spielt die persönliche Meinung eines jeden Forumsnutzers hier zu dem Thema halt überhaupt keine Rolle, da muß man sich ganz konkret mit denen auseinandersetzen.

Oliver

Hier hat niemand etwas gegen eine Insel.

Aber einige verstehen den Begriff Insel nicht.

Wenn dein Haus einen Netzanschluss hat dann hast du keine Insel, auch wenn deine PV keine direkte Verbindung zum öffentlichen Netz hat.

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wieder FALSCH

aber wenn du schon mal hier am geschichten erzählen bist wo meldet man dann diese anlage an welche nicht mit dem netz verbunden ist?

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vielleicht mal den Link anklicken, den ich weiter oben gepostet habe. Unter Insel versteht man nicht nur Festland, das komplett mit Wasser umgeben ist.

du und @oliverso, ihr bringt NIE auch nur einen aktuellen Link, der eure "Meinung - Rechtsauffassung" auch nur entfernt belegen würde.

Und wenn @oliverso schreibt, dass man sich mit den Stromversorgern rum ärgern müsste, weil die eine "Meinung - Rechtsauffassung" haben, dann liegt er auch damit falsch.

Weil es eben kein Stromversorger gibt, der gegen eine Insel vorgeht, die keine Netzverbindung hat. Eure Post mal ausgenommen, wenn damit das rumärgern gemeint ist, dann stimmt es natürlich.

Natürlich habe ich schon öfters einen Link dazu gepostet.

https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/registrierungVerpflichtendAnlagen.html

so so und wo genau meldet man jetzt eine anlage an die NICHT mit dem netz verbunden ist?

jetz bitte genau die eingabemaske zur anmeldung mit screenshot!

dann bin ich mal auf den beweis gespannt ?

da steht:

„Inselanlagen“: Einheiten und Anlagen, die weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen, müssen und können nicht registriert werden. Dies ist äußerst selten und kann bei Solaranlagen auf Almhütten ohne Netzanschluss vorkommen. In aller Regel sind Anlagen, die ins Hausnetz einspeisen und bei denen die Netzeinspeisung technisch unterbunden wird, mittelbar ans Netz angeschlossen und unterliegen der Registrierungspflicht.

Dies ist Eure "Meinung" , ihr interpertiert diesen Satz falsch oder ihr versteht das nicht, was da geschrieben steht.

Meine Anlage ist nicht die REGEL. Sie wird NICHT mittelbar und auch NICHT unmittelbar an das Netz angeschlossen werden. Da steht, dass ich das NICHT ANMELDEN muss. Meine Anlage ist weder unmittelbar noch mittelbar an das Netz angeschlossen.

Danke für die Bestätigung, dass man eine reine Inselanlage NICHT ANMELDEN muss.

nur weil da steht, dass eine Almhütte kein Netzanschluss vorliegt, bedeutet das NICHT, dass man eine Insel NICHT machen darf, wenn es einen Netzanschluss gibt.

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@alter-hase

es spielt auch keine rolle was da steht selbst wenn da stehen würde eine insel muss angemeldet werden und es auch möglich wäre, würde ich das trotzdem nicht tun.

da die bei meinem privateigentum das nicht mit ihrem heiligen netz verbunden ist garnichts mitzubestimmen haben.

auf die strafe wäre ich dann auch gespannt, wollen die dann meinen stromanschlus wegbaggern auf ihre kosten? na auf die begründung wäre ich aber gespannt ?

es gibt hier im prinzip nur eine handvoll nutzer die mit ihrem mittelbar unmittelbar gelaber die leute absichtlich in die irre führen wollen. obwohl sie genau wissien dass anlagen die nicht einspeisen, nicht angemeldet werden können.

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Selektives lesen ?

Diesen Teil hier ignoriert ihr aber immer:

Hintergrund zu Inselanlagen: Dies sind Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.

Es darf nicht ohne erheblichen technischen Aufwand möglich sein, die lokale Leitungsstruktur der Einheit mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung zu koppeln. Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach Anforderungen des Eigenversorgers wiederherstellen können, reicht daher nicht aus, um eine Registrierungspflicht zu verneinen (vgl. Leitfaden zur Eigenversorgung, Kapitel 7.2 - Inselanlagen). Verbindungen zum Netz am Ort der Inbetriebnahme der Einheit müssen also technisch und rechtlich dauerhaft gekappt sein, damit weder ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Netzanschluss vorliegt.

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Nach dem neuen EEG 2023 fällt §61a raus und damit auch "unmittelbarer" sowie "mittelbarer" Netzanschluss. Damit ist die Richtlinie des MaStR veraltet.

Zudem scheint auch nach dem alten EEG, nicht ganz klar zu sein, wie sie die Defintion von "erheblichen technischen Aufwand" aus dem "mittelbar" ziehen. Das ist nur eine Rechtsaufassumg von ihnen. Interessant wäre es, mal ein Urteil zu lesen, in welchem dieses mittelbar wirklich adressiert wird.

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nochmal, wo meldet man eine anlage an die nicht mit dem netz verbunden ist?

bitte mit beweis im anmeldeformular wo drinsteht diese anlage ist nicht mit dem netz verbunden oder diese anlage speist nichts ein

gibt es nicht und wird es auch nie geben, die richter sind doch nicht blöd

Sorry aber du hast echt eine Leseschwäche.

Da steht doch nirgends, dass die Anlage mit dem Netz verbunden sein muss, damit man sie anmelden muss.

Da steht nur dass man eine Insel nicht anmelden muss.

Wenn die lokale Leitungsstruktur mit dem Netz verbunden ist, dann hat man keine Insel, egal ob die PV Verbindung hat oder nicht.

genau so ist das

du musst einfach mal genau lesen

und dein mittelbar unmittelbar wischi waschi interresiert niemanden auch wenn du das bis zum erbrechen widerholst

nicht ans netz angeschlossen = insel -> kann nicht angemeldet werden

worauf willst du hier eigentlich hinaus was interessiert es dich ob jemand was anmeldet oder nicht? warum führst du leute absichtlich in die irre?

in diesem thread geht es nicht um eine insel, da hat elektrofix schon ins klo gegriffen mit der aussage

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Ich verstehe diese Diskussionen immer weniger. Erst recht da sie sich scheints endlos wiederholen. Aus meiner Sicht ist die Sachlage klar.

Insel: keine Verbindung zum öffentlichen Netz (dabei ist es Auffassungssache und gerichtlich noch nicht entschieden, wie und ob mit Aufwand oder sonstwas eine Verbindung hergestellt werden kann. Ich habe nochmal nachschauen lassen von meinem Rechtsfuzzi. Es gibt deutschlandweit kein Urteil wo so ein Fall verhandelt wurde)

Keine Insel: Verbindung des Solar / Akku sonstwas mit dem öffentlichen Netz.

Insel muss nicht angemeldet werden. Alles andere schon.

Bis es ein Gerichtsurteil gibt ist dabei die Sache ob ich eine Insel haben kann, wenn ein Netzanschluss in der Nähe ist, ein Graubereich der von beiden Seiten unterschiedlich bewertet werden kann.

Stefan

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es kann auch nicht angemeldet werden du stellst es gerade so dar(wahrscheinlich unbeabsichtigt) als ob man es anmelden könnte

man kann eine anlage die keinen netzanschluss hat nicht anmelden das ist nicht vorgesehen.

selbst wenn das möglich wäre kann man das ignorieren da zu keienr zeit irgend eine gefährdung zum netz hin entsteht

der netzbetreiber ist in der pflicht zu beweisen dass die anlage angeschlossen ist wenn er einem irgendwas unterstellen möchte

stromsparer kommt wieder mit seinem kumpel dem man den stromanschlus weggebaggert hat

da hat der aber die anlage angeschlossen und den zähler zurück drehen lassen somit war die sache klar, gier frisst hirn.

aber selbst das kann man in frage stellen da es nur hörensagen ohne jeglichen beweis ist

hier geht es aber in der ersten frage vom ersteller nicht um eine insel da hat electrofix direkt im zweiten post "insel und netzanschluss auf dem grundstück" in einem satz erwähnt

obwohl er genau wusste dass es ausartet, man könnte es als absichtliche provokation werten.

ich lasse sowas nicht einfach so unbeantwortet stehen. werde ich immer richtigstellen dass es nur seine meinung ist.

aber es reicht schon dann kommen die üblichen verdächtigen mit ihrem mittelbar unmittelbar und führen die leute weiter in die irre obwohl sie es auch genau wissen dass man sowas nicht anmelden kann.

und was kommt dann dabei raus wenn sie leute verunsichern?

sowas:

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Hi Voltmeter

Vorsicht Ironie :slight_smile:

KANN nicht angeldet werden ist doch relativ. Ich kann sie beim Markenstammregister, örtlichen Hasenzuchtverein, der Schwiegermutter zwecks Förderung anmelden. Oder der örtlichen Feuerwehr, dass sie meine Pv Module richtig löschen.

Was ich immer wieder seltam finde ist, dass die viele schreiben es ist doch ne Insel, wenn ich alles selbst verbrauche oder nix einspeise.

Dabei ist schon zig mal geschrieben worden Insel -> keine Verbindung zum Netzanschluss.

Stefan

@stromsparer99 Ja rechtlich ist es klar das eine Inselanlage, außer auf einer Almhütte, angemeldet werden muss. Das haben die schon ausführlich dargestellt. Die Frage ist natürlich auch - warum? Was genau hat der Netzbetreiber und das Marktdatenstammblatt davon? Niemand hat davon einen Vorteil. Die Statistikdaten könnte man einfach mit der Anmeldung im MSD und einem Haken - keine Einspeisung sammeln. Auch EEG ist davon nicht mehr betroffen da ja die EEG Zahlung eingestellt wurde.

Ja, das wäre interessant, scheint es aber noch nicht zu geben.Da muß dann tatsächlich mal ein nicht unmittelbarer Inselbewohner auf einen hartleibigen Netzbetreiber stoßen, und das dann auch noch bis zu einer allgemeingültigen Instanz durchpeitschen.

Vermutlich wird da aber eher das EEG so angepasst, daß das hinfällig wird - in die eine oder die andere Richtung.

Oliver

FALSCH

ES IST NICHT MÖGLICH EINE INSEL ANZUMELDEN