Anmeldung PV beim Netzbetrieber -> Elektriker will komplette Verteilung auf VDE AR-N4100 umbauen

Liebe Sonnenverstromer,

ich habe leider ein kleines Problem mit dem Gedankengut eines Elektrikers. Der Elektriker will meine Verteilung aus 2007 komplett umrüsten auf VDE AR-N 4100:2019 weil die Anmeldung einer PV in seinen Augen eine Nutzungsänderung darstellt. Hier meine Fakten:

Verteilung aus 2007

PV 3KWp mittels MikroWR AEConversion auf Hausverkabelung mit eigener Unterverteilung im Dachgeschosse

Unterverteilung im Dachgeschoss ist mit der Verteilung verbunden über ein 3*2,5mm² oben LS16A, im Keller LS16A

Verteilung im Keller mit EM540 und Hochspannungsschutz nach Zähler ausgestattet.

Die PV läuft seit 10 Jahren aber ich benötigte keine Einspeisevergütung.

mME im Januar bekommen und jetzt habe ich eine Einspeisungvon 1200kwh

Möglicher Ertrag 96€ im Jahr

Akku und Nulleinspeisung wird auch kommen

Der Elektriker möchte nun meinen Verteilerschrank komplett austauschen nach VDE AR-N 4100:2019.

Wenn eine Steckdose im Keller mit Bestandsverteiler gesetzt wird und mit einem zusätzlichen Leitungsschutzschalter angeschlossen wird,dann wird doch auch nur

der LSS eingebaut ohne den Rest komplett auf die neue Anwendungsregel umzurüsten.

Das ist doch Wahnsinn. Zu den Umrüstkosten will er für die Anmeldung der Anlage pauschal 599€ haben...

Muss ich jetzt wirklich von Elektriker zu Elektriker rennnen, bis sich einer findet der erkennt dass man nurdasFormularausfüllen muss?

Ciao

Oli

Hier ein Auszug aus dem Textblatt welches 12/2023 verabschiedet werden soll. Mal abgesehen von den Schreibfehler in dem Dokument:

VDE AR-N 4100:2023

Die TAR Niederspannung (Novelle 2023) fasst die technischen Anforderungen zusammen, die bei Planung, Errichtung, Anschluss und Betrieb von elektrischen Anlagen an das Niederspannungsnetz zu beachten sind. Sie ist für Anlagen anzuwenden, die neu an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden oder erweitert und geändert werden. Für bestehende, unveränderte Teile der elektrischen Anlage gibt keine Anpassungspflicht, sofern eine sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist. Die TAR Niederspannung gilt für Bezugsanlagen und – in Verbindung mit der VDE-Anwendungsregel Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105) – auch für Erzeugungsanlagen. Zudem sind Anforderungen, die sich aus dem Anschluss und dem Betrieb von Speichern und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge ergeben, enthalten.

Der Zählerschrank inkl.Verteilung ist auch Bestandteil der elektrischen Anlage. Dieser bleibt auch unberührt und kann somit bleiben zumindest aus meinem Blickwinkel.

Ich habe einfach das Gefühl dass ich voll über das Leder gezogen werde, und man eigentlich auf den "Auftrag" gar keinen Bock hat.

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Hallo SchrauberGuru,

Du hast da einen guten Elektriker erwischt, Glückwunsch er macht alles richtig. Deine VT von 2007 entspricht nicht der heiligen VDE-AR 4100 und MUSS umgebaut werden. Dort gibt es kein umzukommen. Du bekommst die Anlage nicht angemeldet, weil die VNB per EU-Verordnung gezwungen sind darauf zu achten, das die Zählerschränke jetzt alle der VDE-AR4100 entsprechen. Nach „Rechtslage“ ist es so, wenn Du eine Steckdose zu Deiner Elektroinstallation hinzufügst, muss Du deine Elektrik auf Stand der Technik bringen, eben der VDE-AR4100. Entfernst Du eine Steckdose, oder wechselt Du sie nur aus muss es (noch) nicht gemacht werden.

Willst Du das nicht, dann baue alles zurück und hoffe das der VNB dann den „Bestandsschutz“ noch anerkennt.

Sorry, das ich Dir keine Hoffnung machen kann, habe das alles schon einmal durchgemacht. Einige im Forum haben das wohl auch mal so hinbekommen, aber das ist alles Glückssache, ob es beim VNB durch geht. Bei der EWE-netz ist es aussichtslos.

Anderen Elektriker mal suchen und evtl. mit dem VNB in Kontakt treten worauf die beharren bei einem möglichen Anlagenanschluß.

Vielleicht sind die da auch kulant je nach Sachbearbeiter/VNB.

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[quote data-userid="24182" data-postid="158572"] Hier ein Auszug aus dem Textblatt welches 12/2023 verabschiedet werden soll. Mal abgesehen von den Schreibfehler in dem Dokument: [/quote]Es gilt immer der Stand der VDE, wann die Anlage in Betrieb genommen wurde, also wirst Du Dich auf einen zukünftige VDE nicht berufen können, vorallem da Deine Anlage schon lief.

Die Anmeldekosten von 599 € verstehe ich zwar nicht, aber da wird sich der Elektriker sich schon ausgerechnet haben. Hier waren auch schon 1000€ im Forum zu lesen für die Anmeldung einer PV-Anlage. Ob Du mit ein anderen Elektriker da besser fährst, kann ich Dir nicht sagen. Ist er gut, wird er das gleiche Sagen wie der Erste.

Nun gut, aber stellt sich die Frage warum wird die Anlage nicht umgebaut werden musste, wenn ein Zählertausch erfolgt? Der Zähler ist ja schließlich auch Teil der elektrischen Anlage.

Hier wird doch mit zweierlei Maß gerechnet.

Naja,mir ist es egal. Dann bleibt die Anlage halt im Stammregister gelb und ich schaue dass ich auf Nulleinspeisung gehe.

Wenn das offizielle mit solchen Steinen gepflastert ist, dann gibt es halt die "DIY-Methode"

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Also der Netzbetreiber weiß auch nicht wo man die Linie zieht zwischen "Anpassungspflicht" bei einem Zählertausch, denn der Zähler ist Teilder elektrischen Anlage.

Da dieser in die Verkabelung "untrennbar" integriert ist.

Habe jetzt mal meinen Ansprechpartner bei VDE dazu befragt. Bin ja mal gespannt ob mit Wissen oder Unwissen geglänzt wird.

Das weiss der schon....er hat nur keine Lust zu diskutieren und verweist auf die Elektriker, die ja auch letzenendes unterschreiben müssen.

Was dein Ansprechpartner bei VDE dazu sagt ist irrelevant. Du brauchst einfach einen willigen Elektriker ...und wenn dein jetziger nicht will.....such dir einen anderen !

Was hat die Anlage denn die letzten 10 Jahre gemacht ? War vor dem Einbau im Januar ein ferrariszähler drin ?

Warum wurde der zähler getauscht ?

Du willst die Anlage jetzt anmelden, um eine einspeisevergütung zu bekommen, oder ?

Das ist ein guter tipp. Wenn du keinen findest, dann lass das mit der einspeisevergütung. 3 kw bekommst du auch bei dir unter. Die Anlage steht ja schon, du musst nur ne Nulleinspeisung dazu machen. Da bekommst du hier Hilfe.

Wegen 3 kw würde ich eh keine Einspeisevergütung machen. Pass auch auf, dass du net einiges mehr Zählermiete bezahlen musst, wenn du Einspeisevergütung anmeldest. Oder auch eine Abrechnungspauschale, die dir der Netzbbetreiber in Rechnung stellt. Da bleiben am ende von deinen 100 Euro net mehr viel.

Ich habe das ganze auch durchexerziert und habe sogar geklagt. Keine Chance. Hier in der Nähe hat ein anderer Netzbetreiber die Anlagen einfach durchgewunken und der Zählerschrank aus 1985 durfte bleiben und wurde umgebaut. Bei mir musste kompletter Schrank ausgetauscht werden UND das Zuleitungskabel, was bei mir noch 4 adrig war auf 5 adrig umgestellt werden. Und das OBWOHL nur 4 adrig ankommt und weg von hak zum Zählerschrank nur 5 m sind. Es also null vorteil bringt da von 4 auf 5 zu gehen. Letztendlich darf der Netzbetreiber festlegen was du machen musst und auch das Argument andere machen es ja auch nicht und Gleichheitsprinzip gilt nicht.

Stefan

@SchrauberGuru
Ich würde die Anlage aus dem MaStR löschen lassen.
Dann eine SteckersolarAnlage mit PV 3kWp und WR gesamt = 600VA anmelden.
WR:
einen Growatt MIC 600 anschaffen - oder die bereits vorhandenen INV WR über das PLC Gateway von AEConv. in der AC Leistung reduzieren.
Über eine Simulation wird man feststellen, dass bei normaler Haushaltsgrösse (entspr. 2500-5000kWh/a) eine offene AC-Leistung gar nicht sooo viele kWh mehr im Jahr erbringen würde.
Das würde sich natürlich bei einer Erweiterung mit einem Speicher ändern.

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Das ist das schlimme, dass jeder kleine stromversorger das selbst bestimmen kann. Da gibts dann die leute, die keine Ahnung haben. Die haben total schiss, dass sie mal als schuldiger ran gezogen werden könnten, weil sie was genehmigt haben , das net zu 400 prozent niet und nagelfest ist, was sie genehmigt haben. Das habe ich beim schornsteinfeger erlebt, der den Kamin meines neu gebauten Hauses abnehmen sollte. Am ende ging mit ombudsmann, der hat das dann hin bekommen, dass mein kamin abgenommen wurde. Den haben die iwann das Gebiet abgenommen, es gab einfach viel zu viel Ärger. Das war den innungschefs iwann auch zu viel.

Jetzt, wo ab und an mal ein Akku in die Luft fliegt wird das noch schlimmer mit diesen leuten. Die bekommen was oberflächlich mit und dann wird gleich noch mehr abgelehnt.

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Das schlimme ist, dass man technische Vorschriften hat so bestimmen können, das komplette Upgrades nicht mit echten technischen Notwendigkeiten begründet werden, sondern einzig aufgrund bürokratischer Vorschriften. Zum Wohle von Zünften und Handwerksberufen. Zum Schaden des Eigentümers, wenn ers macht, und der Umwelt, wenns statt dessen unterbleibt.

Und genau das ist ein Baustein unsere Bürokratie-Parasiterie, die aus Deutschand ein Entwicklungsland macht.

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Auch ich bin der Meinung das im Moment Abzocker durch die Lande ziehen.

Jedenfalls sind die netzbetreiber der meinung das eine PV Anlage eine wesentliche Änderung der elektrischen Anlage ist.

Und die PV Anlage nur mit neuem Zählerschrank beim Netzbetreiber angemeldet werden kann, und dass auch nur von einem Handwerksmeister der bei dem Netzbetreiber angemeldet ist.

Dann kommt noch hinzu das die Mehrheit der Elektromeister sich einfach weigern eine DIY Anlage anzumelden,

es werden nur Anlagen angemeldet die sie selber geliefert und eingebaut haben.

Übrigends: ein Meister hat mir netterweise ein Angebot für Austausch Zählerkasten gemacht: 4200 Euro

Die weigerung der Anmeldung der DIY Anlagen ruft natürlich Abzocker auf den Plan.

Anmeldung für 800 Euro - ohne Anlage zu sehen.

Die Weigerung der DIY Anlage wird gerne mit dem Verweis der Haftung verweigert -

was nach meiner Meinung Blödsinn ist.

Es gibt ne Haftung wenn Der Typ etwas kaputt macht,

für geliefertes Material gibts 2 Jahre gewährleistung

für Bauleistungen (die erbracht wurden) 5 Jahre

ich habe noch keine Stelle gefunden das ein Elektromeister für die gesamte Anlage haftet

Ich habe übrigends ein Elektro gesellenbrief - bin als fachkundig

Wenn ich bei einem Meister arbeiten würde könnte der mich also losschicken beim Kunden den Zählerkasten zu setzen, aber selber bei meinem Haus darf ich nicht ran.

Ausweg illegale Nulleinspeisungsanlage :slight_smile:

ach ja eigendlich bin ich Gehalten meine Wärmepume auch beim netzbetreiber zu melden - kann ich auch nicht als Endkunde.

Da entwickle ich doch eine "dann halt nicht haltung"

Ich frage mich was passiert eigentlich wenn Netzbetreiber auf Smartmeter umrüsten will - und ich immer noch ein alten Zählerschrank habe ?

Wenn die mich zwingen wollen: jo lass mich mal ran mache ich gerne, aber ich mache kein Meister reich :slight_smile:

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@weilhexe

noch besser: der Meister kann seinen Lehrling den Zählerschrank setzen lassen. Und später grob drüber schauen. Natürlich wird jetzt auch viel Kasse gemacht. Wäre naiv es nicht zu sehen. Darum verstehe ich auch jeden der sich eine Insel aufbaut. Oder halt illegale Nulleinspeisung betreibt.

Was ist eigentlich der Grund eine Wärmepumpe zu melden? Die Leistungsaufnahme kann es doch nicht sein, oder?

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Ich habe ein Zählerschrank von irgendwas nach 1990. Ist mein Elternhaus und Vater Elektriker, natürlich alles selbst eingebaut damals. Anfang diesen Jahres kam der Ferraris-Zähler raus und dieser digitale Zähler rein (vom Netzbetreiber). Das hat irgendwie auch keinen Interessiert wie alt das ganze ist.

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Kann ich alles unterschreiben, was du geschrieben hast. Wenn was abbrennt, ist die elektrofirma nicht in Haftung, ausser man würde nachweisen können, dass grobe Fehler seitens der ausgeführten Elektroarbeiten gemacht wurden. Das wird äussert selten sein. VW haftet auch net wenn nach x Jahren ein unfall passiert, weil am Auto iwas kaputt gegangen ist. Als Elektrofirma würde ich argumentieren, dass meine Arbeit ja x Jahre "gehalten" hat. Und der Endkunde ja jedes Jahr ein E-Check hätte machen können. Einzig eine Versicherung hat weniger Argumente, eine Zahlung zu verweigern. Versicherungsunternehmen verweigern bestimmt gerne eine Leistung, wenn man keinen Beleg hat, dass Arbeiten durch eine Fachfirma ausgeführt wurden, egal wie lange die ausgeführtwn arbeiten zurück liegen.

Ein Zähler wird immer problemlos getauscht , ohne dass ein Umbau des Zählerschrankes verlangt wird, wenn es sich nur um ein 600/800 W BWK handelt, weil dann das Versorgungsunternehmen in der Regel mehr strom geschenkt bekommt, als der Besitzer des BKW selbst strom vom BKW benutzt. Die Karte 'Zählerschrank für 5.0000 Euro erneuern' wird gespielt, wenn man viel Eigenstrom erzeugen will und somit nicht mehr so viel Strom kaufen würde.

Die Lösung für mich war, dass ich eine richtige Insellanlage gebaut habe, die keinerlei verbindung zum Versorgernetz hat. Ich habe jetzt im Haus zwei Netze, das vom Versorger und mein Inselnetz. Gerade geht es in die sonnenschwache Jahreszeit und ich mache jetzt Erfahrungen, wie viel Stromkreise die Inselanlage schafft. Das geht jetzt runter und ich klemme Stromkreise vom Inselnetz weg und wieder auf das Versorgernetz. So bin ich raus und muss nix anmelden, habe aber keine illegale Anlage. Das vers8rgungsunternehmen kann unabhängig davon, jederzeit den Stromzähler tauschen. Das müss3n die bis 2032 sowoeso machen, wird also auch bei mir iwann passieren. Einen neuen Zählerschrank machen zu müssen kann man mir aber nicht aufs Auge drücken.

Stromversorgungsunternehmen und Elektrohandwerksfirmen "scheissen in den selben Topf" sagt man so bei uns, was bedeutet, dass beide am gleichen Strang ziehen und gegenseitig profitieren.

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Da viele Elektro-Installationsfirmen am Geldtropf der Netzbetreiber hängen ("Anerkanntes/Eingetragenes Unternehmen") gilt hier tatsächlich: Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing.

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Oder auch:

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Die sprichwörter gibt's schon sehr lange. Warum wohl. Weil's schon immer so gelaufen ist und immer so laufen wird. Das betrifft alle Branchen, net nur den Elektrosektor und Stromerzeugung.

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Es gibt übrigens etwas neues...

Die Anlage wird jetzt nicht mehr angemeldet... Es wird eh zu viel Aufsehen darum gemacht. Der Elektriker ist ein China-Böller und

ich lasse mich nicht mehr verarschen.

Der Sachbearbeiter vom VNB sagte ich "darf" die Anlage nicht ans Netz anschließen weil sie einspeißt. "Ein BKW wäre kein Problem" sagte er, weil ich sagte dass das BKW

auch einspeißt sobald ich die 600W nicht verbrauche. Den Unterschied zwischen einem oder wie bei mir 6 BKW á 500W konnte er nicht mehr erklären und ich hörte

quasi wie sein Leitungsschutzschalter auslöste um das Gehirn zu schützen.

Ich habe jetzt zwei Hager HIM408 so eingebaut dass diese als Wechselschalter auf mein Hausnetz gehen.

Im 1. Strang geht es direkt mittels Brücken auf die Verteilung des Hauses

im 2. Strang hängen die 3 Multiplus und gehen dann einfach auf den zweiten Schalter und dann aufs Haus-Netz

Mir ist es jetzt egal ob legal, egal, oder sch***egal, ilegal :-), je nach Schalterstellung kann ich jetzt einfach Grid, Tie-Grid, Autark umschalten.

Leitungen sind bei mir üblicherweise überdimensioniert... Aber was solls, der eine Elektriker hat eh keinen Plan.

Jetzt geht es erstmal darum die Multiplus mit dem EM540 und einem Raspi zu zu verheiraten dass ich kein GX Gerät benötige.

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