OK, ich war unpräzise:
Es ist bereits zur Abschaltung der Quattros bei niedrigem SOC gekommen.
Ich bin mir nicht sicher ob in diesem Fall, das PYLONTECH BMS (hoffentlich?) bei <2,5V getrennt hat, oder ob nicht die Quattros schon früher von sich aus gingen.
15x2,5V = 37,5V.
Ich bin grad unterwegs und habe die Einstellung der Quattros nicht im Kopf, Ich meine da ist was mit >40V eingestellt bzw. ich meine die gehen schon weg bevor das BMS trennt.
Diesen Zustand gab es, aber wie gesagt: Auch das halte ich nicht für dramatisch, wollte es nur der Vollständigkeit halber erwähnen.
Meine Einzige Erklärung bisher ist Überladung.
Aber auch das ist eher ein theoretisches Szenario...
Neben der Tatsache, dass eine höhere Spannung zu höherem Stress für die Elektronik führt ( und das 24/7, nicht nur kurzeitig, wie bei hohen Strömen zu Peaklastphasen ) möchte ich auch noch auf einen anderen Aspekt hinweisen:
Insbesondere bei WR-Topologien mit einem HF-Trafo sollte man davon ausgehen, dass die Leerlaufverlustleistung deutlich mit der Spannung ansteigt.
Ich hatte hier Messungen zu einem Victron Multi RS Solar 48/6000 gezeigt. Von 49 V auf 58 V Batteriespannung steigt die Leerlaufverlustleistung von ~22.5 W auf ~ 30 W.
Je nach Lastprofil tut man sich mit einer maximal hohen Spannung nicht unbedingt einen Gefallen.
§ 7 Zusätzliche Anforderungen an Batterieräume
(1) 1Raumabschließende Bauteile von elektrischen Betriebsräumen für zentrale Batterieanlagen zur Versorgung bauordnungsrechtlich vorgeschriebener sicherheitstechnischer
Anlagen, ausgenommen Außenwände, müssen in einer dem erforderlichen Funktionserhalt
der zu versorgenden Anlagen entsprechenden Feuerwiderstandsfähigkeit ausgeführt sein.
2§ 5 Abs. 5 S. 1 und 3 und § 6 Abs. 2 gelten entsprechend; für Lüftungsleitungen, die durch
andere Räume führen, gilt Satz 1 entsprechend. 3Für Elektrische Betriebsräume, die nur
der Aufstellung von verschlossenen Batterien mit einer Gesamtkapazität von maximal 20
kWh dienen, kann abweichend von Satz 2 auf eine Lüftung verzichtet werden. 4Die Feuerwiderstandsfähigkeit der Türen muss derjenigen der raumabschließenden Bauteile entsprechen; die Türen müssen selbstschließend sein. 5An den Türen muss ein Schild "Batterieraum" angebracht sein.
(2) Fußböden von elektrischen Betriebsräumen nach Absatz 1 Satz 1, in denen geschlossene Zellen aufgestellt werden, müssen an allen Stellen für elektrostatische Ladungen
einheitlich und ausreichend ableitfähig sein.
§ 8 Zusätzliche Anforderungen an elektrische Betriebsräume für Energiespeichersysteme
1Raumabschließende Bauteile von elektrischen Betriebsräumen für Energiespeichersysteme
müssen der Feuerwiderstandsfähigkeit der tragenden Wände und Stützen des Geschosses,
in dem der elektrische Betriebsraum errichtet wird, entsprechen, mindestens aber feuerhemmend sein. 2Der sichere Betrieb der Energiespeichersysteme ist zu gewährleisten; soweit erforderlich, sind die elektrischen Betriebsräume dafür zu beheizen oder zu kühlen. 3Elektrische
Betriebsräume müssen entraucht werden können und über eine selbsttätige Löschanlage
verfügen, wenn die Gesamtkapazität der Energiespeichersysteme innerhalb eines elektrischen Betriebsraumes insgesamt mehr als 100 kWh beträgt. 4§ 7 Abs. 1 S. 4 und 5 gelten
entsprechend.