§14a und maximale Leistungsaufnahme

Vielen Dank für den Hinweis.
Es wird aber noch eine weile dauern bis das mal verwirklicht wird.
Ich glaube da fehlt es an der richtigen Hardware.

Was zählt hier rechtlich als "Speicher"?

Bin grad am überlegen, was hier bei einer Speichererweiterung einer Bestandsanlage unter §14a fällt oder eben nicht. Hört sich nach deiner Beschreibung so an, also wäre der Block an Zellen und BMS schon ein "Speicher". Dementsprechend DC-Erweiterung an WR >4,2kW bereits fällig und AC-Erweiterung mit zusätzlichem WR <4,2kW wäre ohne §14a EnWg möglich (sofern > 12 Kalendermonate Abstand wg. Zusammenfassung von Anlagen)

Ein MP2 48/3000 + 48V Speicher also ohne Folgen für Bestand erweiterbar?
Parallelschaltung eines zweiten Speicherblocks an 10kW WR fällt hingegen unter 14a ?

Nö dazu braucht es nur ein smartmeter und die müssen ab 2025 ausgerollt werden - erstmal nur 20% aber es kommt. Die steuerboxen zum abregeln werden je nach VNB länger dauern.

Akkusystem mit WR Leistung >= 4.2kW fällt unter 14a. Die Kapazität bzw. die Zellen sind irrelevant.
Ein MPII 3000 nicht 14a korrekt
Parallelschalten an einem 10kW Wechselrichter sofern er vor 2024 gebaut wurde ist Bestandsanlage würde ich nicht melden, es sei denn man will in 14a.
12Monatsregel ist mir im Zusammenhanf mit 14a nicht bekannt. Ich weiss das wird bei PV Anlagen so gehandhabt. Da geht es dann aber meist um die Vergütungen.

Ich komme langsam ins straucheln, ist ja vieles neu für mich.
Ein Speicher so 6 kWh wird auch abgeschaltet?
Oder nur die Aufladung?

Wird mir nichts anderes übrig bleiben (E3DC Hochvolt).
Könnte nur per DIY nochmal ein System dahinterhängen, dass entweder max 3kVA aufweist (sonst >30kVA) oder nicht angemeldet wird. Ein 48V-System mit dreiphasigem 5-8kW WR würde mir zusagen ...

§14a ist unter allen Umständen zu vermeiden. Wird aufwendig (teuer) meine 2 Zusatzwechselrichter von Fremdherstellern nach §9 EEG steuerbar zu machen.

Nur die Ladung (aus dem Netz) wird auf 4,2kW begrenzt. In der Praxis wohl eher irrelevant, wenn man den schonend mit 0,5C fährt.

Problem mit §14a EnWG ist, dass dann automatisch auch §9 EEG gilt. Damit müssen sämtliche PV-Anlagen am gleichen Netzanschluss fernsteuerbar sein. Bei Bestandsanlagen mitunter sehr aufwendig und teuer.

Es kommt auf die Lade- und Entladeleistung an. Das ist ganz gut im Maktstammdatenregister erklärt wenn du bei den Feldern auf die Hilfe klickst.

Bei 6kWh denke ich aber nicht das du über die 4,2 kW Lade- Entladeleistung kommst.

Bei unseren 10 kWh von Felicity liegen wir bei 4,096 kW

Der N ist nicht am/über den SLS, der SLS ist einfach nur eine SI, die ein wenig später auslöst, damit die nachgelagerten SI genügend Zeit zum Auslösen haben.
N Überlasten geht halt ganz schnell, wenn einer meint, 2xWB 11kW anzubauen selber, weil es so schön ist, Phasengleich anzuklemmen... Der wird nicht gleich abbrennen, aber sicher warm werden und wenn es dumm läuft auch noch Klemmstellen Verkokeln lassen.

die hat dann wohl eher 4kW Elektrisch...

Aber ja, mit so vielen Hochlast Dauerläufern musst schon Netzmanagement betreiben, damit alle gleichzeitig bei billigem Strom loslegen wollen.
Da bin ich ja auch mal gespannt, wie lange die Netzbetreiber feste Zeiten für günstige Netzentgelte anbieten können. Das geht plötzlich so schnell, da sind günstige Zeiten Hochlast Zeiten. Vor allem wenn es z.B. 1:00-5:00 Uhr heißt. Jeder Automat wird dann 1:00 starten mit laden um in der Zeit Auto und Speicher voll zu bekommen im Winter ohne PV Leistung. Da muss auch was kommen damit der VNB ein Freigabesignal sendet an die Verbraucher damit nicht alle gleichzeitig los legen.
Hatten wir hier eine zeit lang mit WP Tarif, feste Schaltuhr verbaut, je mehr WP es wurden, je Größer das Netzproblem, weil natürlich alle fix nach den 2h Pause starten.

Bei unseren Stadtwerken war die Anmeldung meines einen MP-II 5000 eine Tortur ihresgleichen, mitdenken geschweige denn denken überhaupt war da bei keinem der 2 Zuständigen (Mitarbeiter plus Abteilungsleiter) nicht vorhanden. Ahnung von Technik (bis zu dem Punkt dass ich telefonisch V*A=W erklären musste) war das i-Tüpfelchen

Das ist schon klar - aber am N kann nicht mehr anliegen wie max aller Phasen - bitte korrigieren wenn ich hier falsch liege. Somit schaltet der SLS ab, wenn eine Phase in Überlast. Nat. funktioniert das nur wenn alle aufsummierenden Leitungen eine eigene Lastabsicherung haben. Ich hab den SLS nur erwähnt, weil er typischerweise der letzte in der Kette ist.

Der WP Anteil ja (eher weniger), aber theoretisch ist da eben noch der Heizstab bis 9kW dabei. Ich hab Ihn auf 3kW limitiert und der wird nur beim Legionellenprogram angeworfen.

ja mal schauen wie es oder ob es überschwingt. Idealerweise wird sich das ja mal irgendwann ausleveln.

Da kann ich vom Gegenteil berichten. Es war eine vernünftige Diskussion am Telefon - der Betreiber hat sich meine Vorschläge angehört - erschien Ihm pausibel und akzeptiert. VA ist halt Scheinleistung und W Wirkleistung - logo von den Einheiten dasselbe, in der Wirkung aufs Netz aber nicht unbedingt.

Wieso überlaste ich den N mit zwei WBen, die ja, abgesehen vom einphasigen Laden, den N nicht benötigen um die dreiphasigen 11kW zu bringen?
Bei symmetrischer Last ist der N nach meinem Wissen, Ausbildungsstand von 1985, ohne Belastung und z.B. an einem Käfigläufer auch gleich gar nicht angeschlossen.

Es ging dabei um 1P Laden mit 7kW und Schief-lasten dadurch. Sowie mögliche weitere Last auf diesen Phase. Nicht um 3P.

Das hat nichts mit Überlast sondern mit Schieflast zu tun.
Wenn der Querschnitt stimmt, dann jucken auch 7kW auf einer Phase nicht. Sonst würden keine 22kW WB genehmigt und an öffentlichen Ladesäulen bestünde das gleiche Problem.
Zu empfehlen ist es dennoch nicht, das stimmt wohl.

7kW Schieflast ist erst mal nicht das Problem, richtig, kann aber wenn noch mehr dazu kommt auf einer Phase zu Problemen beim N führen, darum solle ja nur Fachkräfte an der E-Verteilung bauen... die achten auf so was.
22kW WB kann zwar praktisch 7kW auf 1P, weil die Absicherung dahinter dies erlauben würde, aber durch die TAB und VDE-AR-N 4100 ist das ganze ja auf die 4,6kW(20A) begrenzt.
Von der PV ins Auto habe ich ja mal geschrieben würde eigentlich gehen, aber wer hat eine 8kWp als 1P und bei >22kWP klaust eine Phase und hast plötzlich eine Schieflast. Der Deye 12k könnte das glaube glatt bügeln, aber ob das so gut ist für's Gerät? Noch dazu, wer braucht das?

Wahrscheinlich keiner, mir ging´s auch mehr um die technischen Hintergründe. Thx.

Wer zahl denn eigentlich Modul 1? Woher soll denn der Stromanbieter wissen, dass man Modul 1 hat? Das muss ja eigentlich jetzt schon in der Praxis vorkommen.

Meines Wissens meldet der VNB dass dem Lieferanten und der Setzt es auf Deine Rechnung. D.h. Dein Ansprechpartner ist Dein Stromlieferant (nicht VNB).

Ok. Wo steht das eigentlich mit den 14A?

Na ja, dein Elektriker meldet dein Gerät was unter §14a fällt beim Netzbetreiber, das kannst leider nicht alleine machen. Weil der Eli dann für die Regelbarkeit gerade steht. Bei alten WB finde ich das etwas komisch, aber auch da müsste er es ja im Zählerschrank an die Steuerbox anbinden. Ggf. läßt der VNB mit sich reden weil eh noch nicht geregelt wird.

Müssen jetzt eigentlich alle neu installierten LLWPs steuerbar sein? Prinzipiell fallen die doch alle unter §14a?

Nö. Ist nach wie vor Leistungsabhängig.